Kommentare
An Mr X
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16.09.2024
Würdest Du lieber als beschränkt Steuerpflichtiger in Deutschland veranlagt werden ?
Mr.X
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16.09.2024
@UNBEKANNTER
Zitat: "Den freigestellten Teil der Rente, wie in Deutschland gibt es in Thailand nicht."
Den sollte es aber geben. Der Steuerberfreite Teil der Rente existiert nur um einer
Doppelbesterung im eignen Land (DE) vorzubeugen. Hier dürfte TH gemäss DBA lediglich der Teil als sogenanntes Einkommens (Rente) besteuert werden welche auch in DE versteuert werden würde andernfalls wäre es eine Doppelbesteuerung gemäss DBA. Wie ich bereits schrieb. Diesen FAKT den Finanzämtern beizubringen ist eine Herausforderung.
@Volker Canis - Hua Hin
interessanter Aspekt könnte zumindestens für Deutschland zutreffen Hier heisst es ja nicht umsonst Rentenversicherung und Beitragssätze. Die Definition von Rente als Einkommen ist schon sehr fragwürdig vielmehr eine ausgezahlte Versicherungsleistung aus Deutscher sichtweise.
Gemäss Thailändischen Revenue Code sind Renten in TH leider sehr wohl Einkommen. Aber ein Versuch wäre es wert. Der Thailändische Staat würde erheblich besser für die gesamten Einkünfte im Land fahren wenn er auf Steuern von Renter und Pensionisten verzichten würde. Einmaliger Nachweiss das man Renter ist und gut ist. Dann würde ist auch wieder um den perfekten Ruhestandsort handlen und die derzeitigen Expats würden sich nicht nach alternativen umsehen.
Thailand wird das nachsehen haben wenn es so bleibt wie jetzt.
In ca zwei Jahren merken Sie verdutzt warum die Steuereinnahmen erheblich geringer ausgefallen als Sie erwartet haben. Nun ja es gibt auch Thailändische Ökonomen die sich gegen diese Form von Steuern aussprechen. Warten wir es ab.
E. Schaeublin
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15.09.2024
…da wurde vom Schweizer Kollegen (P. Steiner) etwas missverstanden - kann passieren. Um es verständlicher unter die Menschen zu bringen, möchte ich hier ein paar Worte zu diesem Sachverhalt anbringen. Das Steuersystem der Schweiz zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass die Beiträge an die AHV, an die obligatorische berufliche Vorsorge, begrenzt auch an die freiwillige private Selbstvorsorge, nicht besteuert werden. Hingegen wird der Bezug der Renten im Pensionsalter voll besteuert (abgesehen vom Kapitalbezug, der privilegiert besteuert wird). Eine Steuerbefreiung der AHV-Renten, welche kein Einkommen darstellen, wäre deshalb steuersystematisch nicht korrekt.
Soll eine steuersystematisch korrekte Besteuerung der Altersvorsorge steuerfreie AHV-Rentenleistungen vorsehen, so wäre im Gegenzug zur Steuerbefreiung der Renten die Abzugsmöglichkeit der Beiträge abzuschaffen. Eine solche Abschaffung würde die Erwerbstätigen, die bisher die Beiträge von ihrem Einkommen steuerlich abziehen konnten, massiv begünstigen. Der Grund liegt darin, dass sie die infolge Abzuges nicht zu versteuernden Beiträge auch bei Erhalt als Rente nicht mehr versteuern müssten. Ein Wunschdenken…. Demgegenüber ist festzuhalten, dass es sich bei den Renten der Pensionäre um eine Art Solidarität handelt, da gerade bei der Finanzierung der AHV-Erwerbstätigen, diese die Renten der Personen im Ruhestand finanzieren. Eine Klassifikation der Renten als Einkommen, ist deshalb nicht gegeben. Schließlich widerspricht es der Verfassung und der genannten Besteuerungsgrundsätze, und zwar sowohl gegen den Grundsatz der Allgemeinheit wie auch gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Ob AHV-Renten von den Finanz- und Steuerbehörden im Königreich Thailand als Einkommen angesehen werden, kann ich mich nicht anschließen.
Steuersätze und anderes für deutsche Steuerpflichtige
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15.09.2024
Die Steuersätze sind:
0 - 150.000 THB 0%
150,001 – 300,000 THB 5%
300,001 – 500,000 THB 10%
500,001 – 750,000 THB 15%
750,001 – 1,000,000 THB 20%
1,000,001 – 2,000,000 THB 25%
2,000,001 – 4,000,000 THB 30%
4,000,001+ THB 35%
Zu versteuern sind alle Einnahmen die nach Thailand eingebracht werden.
Für nicht nach Thailand eingebrachte Einnahmen gilt ab 1.1.24 die Regel, sie werden dann versteuert wenn sie nach Thailand eingebracht werden. (Also auch in den Folgejahren)
Die Rente der Deutschen ist nach dem Doppelbesteuerungsabkommen in Thailand steuerpflichtig.
Thailand Steuergesetz § 40 Abs. 1 Nr. 2.
Den freigestellten Teil der Rente, wie in Deutschland gibt es in Thailand nicht.
Für Steuerpflichtige ab dem 65. Lebensjahr gibt es dafür aber einen weiteren Freibetrag von 190.000 Baht/Jahr.
Übersetzungen und beglaubigen wurden bisher nicht verlangt, sondern nur eine einfach Aufstellung der gezahlten Renten , umgerechnet in THB.
Das gleiche gilt für die Kapitalerträge , die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Thailand Thailand zustehen.
Kari Nadalindo
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15.09.2024
An P. Steiner Schweizer Deine Beschreibung stimmt nicht. Die AHV und PK Rente ist eine Auszahlung von noch nicht verteuertem Geld, nirgends wo. Wenn Du in der Schweiz wohnst muss jeder die PK-Rente und die AHV auszahlung als Rentner noch versteuern. Als bitte keinen Mist erzählen hier. Dieser Betrag wurde Dir am Einkommen vor Steuer abgezogen. Ansonsten informier Dich richtig.
Mr.X
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15.09.2024
@Siegfried
die Deutschen jammern, weil deren Renten in Abhängigkeit vom Renteneintrittsalter
nicht zu 100% besteuert werden. Beispiel: Wer in Deutschland 2015 in Rente gegangen
ist muss nur 70% der Rente versteuern. Im Erwerbsleben wurde bis 2005 bereits der zukünftige Rentenanteil besteuert. Der Grund für die prozentualen Freiträge ist Doppelbesteuerung im eigenen Land zu vermeiden.
Würde die Rente hier in Thailand zu 100% besteuert werden, wäre es klar eine Doppelbesteuerung und würde gegen das bestehende DBA Deutschland Thailand verstossen. Diesen FAKT den Deutschen und Thailändischen Finanzämter klar zu stellen ist eine Herausforderung und mit erheblichen Stress und Aufwand verbunden.
Teilweise wäre die steruerliche Belastung hier in Thailand erheblich höher als in Deutschland
Auch wenn in Dach alle irgendwie Deutsch sprechen, sind die DBAs und steuerlichen Umstände
jedes Landes jeweils anders. Die Frage ist nun beantwortet und man sollte doch im eigenen Land bleiben und gewisse Kommentare über andere Länder aus Unkenntniss vermeiden.
Wie bereits erwähnt: Unbeschwertes Renter dasein sieht anders aus.
Volker Canis - Hua Hin
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15.09.2024
Ich verfolge seit geraumer Zeit alle Kommentare und Mutmassungen zur Auslegung der Steuerpflicht fuer Auslaender.. Bisher wird seitens der Thai-Finanzbehoerde von einer Versteuerung des Einkommens gesprochen, welches ab dem 1. Januar 2024 in Thailand erzielt wurde. Aus meiner Sicht ist die Besteuerung der Rente von dieser Besteuerung auszuschliessen. Die Begruendung ist sehr einfach und es waere wuenschenswert, wenn eine kompetente Anwaltskanzlei sich der Sache annehmen wuerde und mit einer sachlichen Begruendung der thailaendischen Finanzbehoerde nachweist, das die Rente kein Einkommen ist, Die Rente ist zu vergleichen mit einer Lebensversicherung zur Altersversorgung. Der Rentenbetrag in Summe wurde durch viele Jahre im Arbeitsleben von dem heutigen Rentner eingezahlt und in der Regel bis zum 65. Lebensjahr angesammelt. Dieser Betrag ist kein Einkommen ab dem 1. Januar 2024, sondern wurde vorher generiert. Der Betrag wird ab dem Renteneintritt individuell je nach Versicherungsvertrag des Rentners ab Beeendigung des Arbeutslebens und damit verbundenen Renteneintritt an den Rentner inklusive einer Verzinsung zurueck gezahlt. Diese Rueckzahlung ist somit kein Einkommen ab dem 1.Januar 2024, denn Zahlung des Betrages entsteht nicht durch eine berufliche Taetigkeit oder anderweitige Beschaeftigung fuer die der Empfaenger des Geldes ab 1. Januar 2024 eine Leistung erbracht hat. Wie bereits erwaehnt waere es fuer eine Anwaltskanzlei sicher ein Erfolgserlebnis, wenn der Begriff "Rente" korrekt definiert und zugeordnet wird. Ich vermute, das die Thai-Finanzbehoerde diese Tatsache nicht bei der Definition was Einkommen ist beruecksichtigt hat. In der Hoffnung einen Beurteilung meiner Ausfuehrungen zu erhalten verbleibe ich mit besten Wuenschen zu viel Erfolg. Volker Canis
Werner
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14.09.2024
*P. Steiner*. Ich weiss nicht, wie Sie darauf kommen, die AHV Lohn-Abzüge eine Steuer zu nennen. Die AHV muss in der Schweiz während den Arbeitsjahren nicht versteuert werden, sondern erst bei Bezug nach dem 65. Altersjahr. In Thailand hatten wir bis jetzt das Glück, dieses Einkommen, sofern es nach Thailand geschickt wurde, nicht zu versteuern. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass man in dem Land, wo man lebt, mit Steuern zu Infrastruktur beiträgt. Wenn man hier verheiratet ist, kann man nach meinem Wissen auch etwelche Abzüge machen. Das Geld, mit dem man die Thaifamilie unterstützt, kann man sicher auch abziehen, da es sich dann um ein Geschenk handelt. Es wird auch hier nichts so heiss gegessen, wie es gekocht wird. Lassen wir uns doch mal überraschen.
Nitro
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14.09.2024
Der Höchstsatz von 35% setzt bei Einkommen über 5 Millionen ein und nicht schon bei 1.000 000
Rogerio
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14.09.2024
@P. Steiner
In der Schweiz muss man nach der Pensionierung seine AHV versteuern.
In der Steuererklärung wird immer das Netto Einkommen versteuert.
Bruttolohn minus AHV und PK = Nettolohn der Versteuert wird.
Der AHV + PK Betrag werden somit in der Schweiz nicht Besteuert wen man Arbeitet.
Mr.X
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14.09.2024
Beim Grundsatz der Einkommenssteuer fehlt der Zusatz das nur Einkommen was nach Thailand transferiert wird derzeit Steuerpflichtig ist und nicht das gesammte Welteinkommen egal
ob im Ausland verbleibend oder nach Thailand kommt.
Ob das o.a. gesamte Welteinkommen wie bereits veröffentlicht für alle Einwohner Thailand kommt - auch ausserhalb deren Grenzen - wage ich zu bezweifeln dafür gibt es zu viele reiche Thais hier die dann neben den Expats auch das Land verlassen würden.
Zumal bei der jetzigen politischen Situation noch nicht einmal klar ist wie handlungsfähig die jetzige Regierung ist und sein wird wenn man den veröffenlichten Berichten glauben schenkt. Das Finanzministerium kann ausarbeiten was es will. Das letzte Wort hat das Parlament.
Schon jetzt gibt es Abflüsse. Diverse Fondmodelle diverser Banken funktionieren nicht mehr und erzielte Einkünfte im Ausland werden dann nicht nach Thailand transferiert sondern im Ausland ausgegeben und fehlen dann hier im Inlands-Konsum was wiederum Steuereinbußen nach sich zieht.
Es gibt auch Menschen die in DACH abgemeldet sind und trotzdem Konten im Heimatland oder woanders auf der Welt haben das nennt sich FinTech. Auch wenn man aus DACH abgemeldet ist heisst nicht das die monatliche Rente auch auf ein Thai-konto überwiesen werden muss.
Wurde im Artikel überhaupt nicht berücksichtigt.
In der Steuerberechnung muss natürlich die gesamten Beglaubigungen und Übersetzungen mit reingerechnet werden. Schätze mal so gegen 10.000 jährlich. Dazu kommt der Stress.
Unbeschwertes Renter dasein sieht anders aus und wie oft schon von Mitschreibern erwähnt wäre Vietnam oder andere Länder derzeit die bessere Alternative.
Wenn ich bösartig wäre, würde ich den Verfasser des Artikels schönschreiben unterstellen um Immobilien verkaufen zu können.
Siegfried
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14.09.2024
Mich würde es Interessieren wie ich es aks Österreicher schaffe das ich in Thailand meine Steuer bezahlen darf. Die Steuer wird mir immer noch bevor sie mein Bankkonto erreicht automatisch abgezogen. Ich war hier auf dem Finanzamt um mich zu erkundigen, da ich mir hier einiges ersparen würde. Ich musste meinen Pass bringen, dann haben sie festgestellt das ich hier leider keine Steuer wegen des DBA mit Österreich bezahlen darf. Ich soll mich an das Finanzamt in Österreich wenden.
Monatlich werden mir 359,05 Euro an Steuer abgezogen, und das 14 mal im Jahr. Dürfte ich hier meine Steuer bezahlen dann würde ich mir laut Rechnung des örtlichen Finanzamtes einiges an Geld ersparen.
Ich beneide die Deutschen, denen wird von der Rente in Deutschland nichts abgezogen wenn sie nach Thailand Übersiedlung So können sie hier problemlos ihre Steuer bezahlen. Und das ist NICHT ironisch gemeint.
Ich verstehe nicht warum gerade die Deutschen so jammern.
Heiner
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14.09.2024
Und wenn es dann mal wirklich beschlossen ist sind alle weg. Dann braucht es neue Gesätze.
guenter
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13.09.2024
wir sollten alle wo anders hingehen, es wird immer schlimmer hier.
Hab noch nie etwas im Briefkasten gehabt!
P. Steiner
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13.09.2024
Eventuell ist mein Vorbringen nicht jedem Leser genehm. Aber ich möchte höflich darauf hinweisen, dass wir Schweizer im Pensionsalter eine AHV-Leistung beziehen, welche X-fach versteuert wurde. Man denke nur mal daran, dass ein jeder mit 20 oder später eine Arbeit aufgenommen hat und mit seinem Lohn wurden div. Abzüge getätigt, vor allem die AHV. Also, wer bis zur Pensionierung gearbeitet hat und demnach 45 Dienstjahre versteuert hat bezieht eine verfrühte oder normale AHV-Rente, stelle ich mir nun die Frage, warum unsere AHV-Renten in Thailand nochmals versteuert werden? Es gibt im aktuellen Steuergesetz von Thailand einen klaren Hinweis ab den Paragrafen 40 – 62, wenn ein Einkommen im Ursprungsland steuerbefreit ist, dann kann und wird es in Thailand nicht besteuert. Im Klartext: Auslandschweizer (nicht Schweizer) zahlen auf AHV keine Steuer, weil es sich um ein steuerbefreites Einkommen handelt (wenn es denn überhaupt als Einkommen klassifiziert werden kann, was von den Finanzbehörden bis heute verschwiegen wurde), und um eigenes (versteuertes) Geld, das der Staat uns über die Jahre zurückbezahlt. Oder man ändert in Thailand das Steuergesetz und das DBA - was nicht einfach so möglich wäre. Diese Gesetze kann man von heute auf Morgen nicht ändern, dazu braucht es eine Gesetzesänderung. Diese Änderung wird es in Thailand kaum geben, dadurch würden vielen Menschen Thailänder und Ausländern die Lebensgrundlage entzogen, da sie nicht in der Lage wären, solche massiven Geldbeträge an Steuern zusätzlich zu den aktuellen Ausgaben zu bezahlen. Ich äußere mich lediglich um unsere schweizerische (Steuer) Probleme. So wäre es m.E. angebracht, Pensionierte Ansässige, seit mindestens 15 Jahre per Gesetz verheiratete von der Steuerpflicht (so wie jene, die ein LTR-Visum besitzen) auszunehmen, da wir unsere ganzen Renten hier in Thailand an unsere (thailändischen) Familien, Verwandten und Kinder ausgeben. Diese direkten täglichen Steuern von ca. 7 % sind wahrhaftig als nicht wenig zu bezeichnen, wenn man bedacht, dass es sich um tausende solche Rentner handelt – oder man sieht uns nicht, dann bekommen die „goldenen Gänse“ mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Flügel – und was bleibt zurück - ?
jimmmy
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13.09.2024
immer die selbe Leier
es wurde kein Steuergesetz geändert - Punkt fertig !
es gab nur eine kleine Anordnung 161/2023 mit der eine
Steuerbefreiung abgeschafft wurde
sonst nichts -- der Rest ist Zukunft
wie kann eine Steuerbehörde etwas aufklären oder darüber
informieren, was nicht beschlossen ist ?
die antworten bestimmt nicht auf die Fantasien einiger
Youtuber und Schreiberlinge
Geiser Markus
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13.09.2024
Das sind nicht die richtigen Infos. Laut Steueramt sind bis Oktober oder November alle Informationen für Farangs bereiniget.
Heiner
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13.09.2024
Die Eingangssteuersätze fangen nach meiner Kenntnis nicht mit 15 % an. Bis dato waren dies 5 und 10 %.
Bitte das ganze nochmal überprüfen.
Anbo
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13.09.2024
In anderen Medien waren in dieser Woche gegensätzliche Meinungen zu lesen.
Zuerst einmal, die unter 1. im zweiten Satz aufgestellte Behauptung - Die Steuer wird auf das weltweite Einkommen... - ist schlichtweg falsch!
Das ist eine Behauptung, welche derzeit vom Thai Finanzministerium als Wunsch in Umlauf gebracht wird. Selbst die Steuererhebung, für nach Thailand gebrachte Einkommen, sind noch NIE von offizieller Regierungsseite bestätigt wurden, und haben derzeit noch noch keine gesetzliche Grundlage. Alles was bisher verlautbart wurde, ist lediglich eine Ankündigung.
Da es viele Überschneidungen mit anderen, derzeit immer noch gültigen Gesetzen und DBA gibt, ist selbst die Steuer in 2024 für nach Thai gebrachte Gelder noch nicht gesetzlich abgesichert.
Wenn ein Steuerbüro hier schon hervorragende Einkommen wittert, sollten diese doch erst einmal die Füße noch still halten und nicht soviel Aufregung verbreiten!
Bye
Besteuerung Thailand
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13.09.2024
Es ist mir egal was die lieben Thais mal wieder aushecken, darin sind sie ja Spitze nur an der Umsetzung mangelt es hin und wieder. Mehr aus 179 Tage ( Flug nach D ist bereits gebucht ) pro Jahr bleibe ich nicht hier. Sehe es nicht ein, in D und TH Steuern auf meine Rente zu bezahlen. Da ich auch in D selbst genutztes Wohneigentum habe, bin ich automatisch in D steuerpflichtig. Glaube kaum der D Staat verzichtet auf meine Steuerzahlungen. Eigentlich wollte ich 9 - 10 Monate pro Jahr in TH verbringen, jetzt werden es nur 6 Monate. Mein Geld wird auch anderswo gern gesehen. Wenn es wirklich so kommt werde ich auch mein Condo verkaufen und mal sehen wo es noch schön ist.
Mahu
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13.09.2024
Warum bringen Sie das Thema immer und immer wieder, obwohl es nichts Neues bzw Definitives zu vermelden gibt. Diese Beiträge sind für nichts! Erst wenn das Steuergesetz beschlossen und verabschiedet ist wird man wissen, was genau gilt.