Leserbrief: Expat-Community - Arbeitserlaubnisse, Steuernummern, Reformen

Leserbrief: Expat-Community - Arbeitserlaubnisse, Steuernummern, Reformen

Seit Anfang 2024 ste­ht die thailändis­che Steuer­poli­tik im Zen­trum inten­siv­er Diskus­sio­nen inner­halb der Expat-Com­mu­ni­ty. Bei Tre­f­fen in Cafés Bangkoks, Strand­lokalen Phukets oder Bars Chi­ang Mais geht das Gespräch schnell auf Visa, Aufen­thalt­sregelun­gen und die neuesten steuer­lichen Verän­derun­gen über. Diese The­men bes­tim­men den All­t­ag viel­er Aus­ländis­ch­er, die in Thai­land leben — ins­beson­dere seit der Ankündi­gung steuer­lich­er Neuregelun­gen, die weltweite Einkün­fte betreffen.

Leser­brief von Rüdi­ger H.

Als langjähriger Rent­ner in Thai­land (seit 2018) möchte ich kri­tisch anmerken, das die unklaren Richtlin­ien des Rev­enue Depart­ment nicht nur zu Verun­sicherung führen, son­dern gefährden Thai­lands Ruf als attrak­tives Ruh­e­sit­z­land. Aus diesem Grunde bin ich mit einem befre­un­de­ten Thailän­der, der per­fekt Deutsch spricht zu unser hiesi­gen Immi­gra­tion sowie zum Aus­län­der­amt (Immi­gra­tion) als auch zum Arbeitsmin­is­teri­um gefahren um fol­gende Infor­ma­tio­nen zu erhalten.

Die neue Steuer­poli­tik: Glob­ale Einkün­fte im Fokus

  • Zum 1. Jan­u­ar 2024 hat Thai­land eine bedeu­tende Änderung sein­er Steuerge­set­zge­bung umge­set­zt: Einkom­men aus­ländis­ch­er Quellen, das nach Thai­land über­wiesen wird, unter­liegt nun der lokalen Besteuerung, sofern der Empfänger länger als 180 Tage im Jahr im Land lebt.
  • Diese Regelung, die erst­mals in der Steuer­erk­lärung bis zum 31. März 2025 deklar­i­ert wer­den muss, hat vor allem unter Rent­nern und Langzeit-Expats ohne Arbeit­ser­laub­nis für Verun­sicherung gesorgt.
  • Viele fra­gen sich, ob bish­er steuer­freie Renten, Erspar­nisse oder Kap­i­talerträge aus ihren Heimatlän­dern nun abge­führt wer­den müssen. Das thailändis­che Rev­enue Depart­ment hat bish­er keine detail­lierten Richtlin­ien veröf­fentlicht, was zu wider­sprüch­lichen Inter­pre­ta­tio­nen und anhal­tender Unsicher­heit führt.

Arbeit­ser­laub­nis und Steuer­num­mer: Etablierte Prozesse für Berufstätige

Für beruf­stätige Expats mit ein­er gülti­gen Arbeit­ser­laub­nis und einem Non-Immi­grant-B-Visum oder Non-Immi­grant-O-Visum (ver­heiratet mit einer/​einem thailändis­chen Staatsbürger/​in) bleibt die Sit­u­a­tion weit­ge­hend unverändert.

Die Steuer­num­mer (Tax Iden­ti­fi­ca­tion Num­ber, TIN), eine 13-stel­lige Iden­ti­fika­tion des Rev­enue Depart­ment, ist seit Jahrzehn­ten Voraus­set­zung für die Ausstel­lung ein­er Arbeit­ser­laub­nis. Arbeit­ge­ber melden ihre aus­ländis­chen Angestell­ten beim Finan­zamt an, woraufhin die TIN inner­halb weniger Tage erteilt wird. Mit dieser Num­mer wird das lokal erwirtschaftete Einkom­men ver­s­teuert, gestaffelt nach pro­gres­siv­en Sätzen:

  1. 0 % für Jahre­seinkom­men bis 150.000 THB (ca. 4.167 €)
  2. 5 – 35 % für Einkom­men darüber, wobei der Spitzen­s­teuer­satz ab 5 Mil­lio­nen THB (ca. 138.889 €) fäl­lig wird

Rund 8.000 deutschsprachige Expats (5.000 Deutsche, 2.000 Schweiz­er, 1.000 Öster­re­ich­er) sind im ersten Hal­b­jahr 2025 mit Arbeit­ser­laub­nis reg­istri­ert, vor­wiegend in Branchen wie Inge­nieur­we­sen, Bil­dung, IT und Gastronomie.

Für sie ändert sich wenig: Da ihre Gehäl­ter bere­its in Thai­land ver­s­teuert wer­den, bleiben die neuen Regelun­gen zu Aus­land­seinkün­ften ohne prak­tis­che Rel­e­vanz — sofern keine zusät­zlichen Gelder aus dem Heimat­land trans­feriert werden.

Betrof­fene Gruppe: Rent­ner und Langzeit-Expats ohne Arbeitserlaubnis

  • Anders sieht es für Per­so­n­en aus, die mit einem Non-Immi­grant-O‑A- oder O‑X-Visum (Renten­vi­sum) oder dem neuen Langzeitvi­sum LTR (Long-Term Res­i­dent) in Thai­land leben. Bis 2023 waren aus­ländis­che Renten oder Erspar­nisse steuer­frei, sofern sie nicht im Entste­hungs­jahr trans­feriert wur­den. Seit 2024 müssen jedoch alle Einkün­fte, die im sel­ben Jahr nach Thai­land über­wiesen wer­den, deklar­i­ert werden

Beispiel­rech­nung für Rentner:

Eine monatliche Rente von 2.000 € (72.000 THB) sum­miert sich auf 24.000 € (864.000 THB) jährlich. Nach Abzug des thailändis­chen Frei­be­trags von 190.000 THB (ca. 5.278 €) verbleibt ein zu ver­s­teuern­des Einkom­men von 674.000 THB.

Unter Berück­sich­ti­gung des pro­gres­siv­en Steuer­satzes und des Dop­pelbesteuerungsabkom­mens (DBA) mit Län­dern wie Deutsch­land kön­nten etwa 67.400 THB (1.872 €) Steuern fäl­lig werden.

Diese Regelung führt zu Kri­tik, da viele Rent­ner bere­its in ihren Heimatlän­dern Steuern zahlen. Einige erwä­gen sog­ar, Thai­land zu ver­lassen, um dop­pel­ten Abgaben zu entgehen.

Steuer­liche Ent­las­tung durch Doppelbesteuerungsabkommen

  • Thai­lands DBAs mit über 60 Län­dern, darunter Deutsch­land, Öster­re­ich und die Schweiz, spie­len eine zen­trale Rolle. Sie leg­en fest, in welchem Staat Besteuerungsrechte für bes­timmte Einkun­ft­sarten gelten.
  • Beispiel­sweise kön­nten Renten aus Deutsch­land auf­grund des DBA weit­er­hin nur dort ver­s­teuert wer­den, was thailändis­che Ansprüche auss­chließt. Die genaue Anwen­dung hängt jedoch von der indi­vidu­ellen Ausle­gung durch die Behör­den ab.

Detail­lierte Über­sicht: Zahlen und Beispiele (Stand März 2025)

Steuer­num­mer (TIN) 13-stel­lig, oblig­a­torisch für Arbeit­ser­laub­nis; Beantra­gung erfol­gt durch den Arbeitgeber

  • Steuer­pro­gres­sion 0 % (bis 150.000 THB/​Jahr), 5 – 35 % (150.000 – 5.000.000+ THB/​Jahr)
  • Rent­ner-Beispiel 24.000 €/​Jahr (864.000 THB), Steuer ca. 67.400 THB (1.872 €) nach Frei­be­trag*
  • Arbeit­nehmer-Beispiel Monats­ge­halt 3.000 € (108.000 THB), Jahress­teuer ca. 15.000 THB/​Monat (416 €).

Wech­selkurs 1 € = 36 THB (fix angenom­men für Berechnungen).

*Bei dem Frei­be­trag wur­den lediglich die 190.000 THB berück­sichtigt (alle weit­eren Frei­be­träge kön­nen je nach Per­son, noch abge­zo­gen werden)

Geteilte Auswirkun­gen inner­halb der Expat-Community

Während beruf­stätige Expats weit­er­hin rou­tiniert Steuern auf ihr thailändis­ches Einkom­men abführen, ste­hen Rent­ner und Nicht-Erwerb­stätige vor neuen Her­aus­forderun­gen. Für let­ztere Gruppe sind Klarstel­lun­gen des Rev­enue Depart­ments drin­gend erforder­lich, um Dop­pelbesteuerung zu ver­mei­den und Pla­nungssicher­heit zu gewährleis­ten.

Die Debat­te unter­stre­icht die wach­sende Bedeu­tung trans­par­enter steuer­lich­er Rah­menbe­din­gun­gen für Thai­lands Attrak­tiv­ität als Wohn- und Ruh­e­sitz für inter­na­tionale Bürg­er. Für Arbeit­nehmer hinge­gen gilt weit­er­hin: Busi­ness as usu­al“ - die Steuer­num­mer bleibt der Schlüs­sel zum legalen Arbeit­saufen­thalt, ohne über­raschende Neuerungen.

Dieser Leser­brief unter­stre­icht die Dringlichkeit des The­mas und fordert gezielt Maß­nah­men ein, ohne polemisch zu wirken. Gle­ichzeit­ig bindet er die Redak­tion ein, weit­er über Klarstel­lun­gen zu berichten.

Artikel teilen

Artikel teilen

Quelle: Leserbrief
Bildquelle: Datei Foto

Kommentare

Hinterlassen Sie einen Kommentar.

Weitere Artikel

Erfahrungsbericht eines lesers verlaengerung des ruhestandsvisums in chaeng wattana bangkok am 14 Erfahrungsbericht eines Lesers: Verlängerung des Ruhestandsvisums in Chaeng Wattana (Bangkok) am 14. Februar 2025

Am 14. Feb­ru­ar 2025 besuchte ich das Chaeng Wat­tana Gov­ern­ment Com­plex in Bangkok, um die Ver­längerung meines Ruh­e­s­tandsvi­sums zu beantra­gen. Der Prozess war ins­ge­samt rei­bungs­los, aber es gab einige  ...

mehr lesen
Leserbrief das dtv visum eine fatale fallstrick falle fuer remote arbeiter Leserbrief: Das DTV-Visum - Eine fatale Fallstrick-Falle für Remote-Arbeiter!

Als das Des­ti­na­tion Thai­land Visum (DTV) mit sein­er ver­lock­enden fün­fjähri­gen Gültigkeit und 180 Tagen Aufen­thalt + 180 Tagen möglich­er Ver­längerung vorgestellt wurde, war die Euphorie groß! Endlich s ...

mehr lesen