Steuerprobleme in Thailand: Tipps zur Beantragung einer Steuernummer für Rentner und Expats

Steuerprobleme in Thailand: Tipps zur Beantragung einer Steuernummer für Rentner und Expats

Die Steuerpflicht für Aus­län­der in Thai­land kann eine Her­aus­forderung darstellen, beson­ders wenn Sprach­bar­ri­eren und unklare Ver­fahren aufeinan­dertr­e­f­fen. Ein aktueller Erfahrungs­bericht zeigt die Schwierigkeit­en bei der Beantra­gung ein­er Steuer­num­mer (TIN) und der Ein­re­ichung von Steuerun­ter­la­gen, was ins­beson­dere für Rent­ner, die regelmäßig Geld aus dem Aus­land über­weisen, von Bedeu­tung ist.

Anfang März 2025 stellte ein Rent­ner beim örtlichen Finan­zamt einen Antrag auf ein Steuer­num­mer, um sein­er Steuerpflicht in Thai­land nachzukom­men. Trotz der Schwierigkeit­en bei der Ver­ständi­gung, da das Per­son­al kaum Englisch sprach, kon­nte mit Hil­fe von Über­set­zungssoft­ware eine erste Klärung her­beige­führt werden.

Man teilte dem Rent­ner mit, dass er keine Steuern zahlen müsse, da er in Thai­land wed­er beschäftigt noch geschäftlich tätig sei. Dies war eine uner­wartete Wen­dung für jeman­den, der plante, sein Einkom­men aus dem Aus­land zu deklarieren.

Mit einem Langzeitvi­sum aus­ges­tat­tet und regelmäßig Bargeld auf sein thailändis­ches Kon­to über­weisend, war der Rent­ner überzeugt, dass er auf­grund sein­er jährlichen Über­weisun­gen, die deut­lich über dem Betrag von 60.000 Baht lagen, steuerpflichtig sei.

Anfangs verzögerte sich die Ausstel­lung sein­er Steuer­num­mer, was für zusät­zlichen Frust sorgte. Schließlich, am 13. März 2025, erhielt der Rent­ner in Begleitung eines thailändis­chen Fre­un­des, der als Dol­metsch­er fungierte, seine ersehnte TIN sowie das notwendi­ge Einkom­men­steuer­for­mu­lar Nr. 91.

Allerd­ings stellte sich her­aus, dass das For­mu­lar nur in thailändis­ch­er Sprache vor­lag. Mith­il­fe der Inter­ne­tres­sourcen des Finan­zamts kon­nte der Rent­ner eine englis­che Ver­sion finden.

Nach mehreren Tagen des Studi­ums und zahlre­ich­er Ver­suche gelang es ihm schließlich, das For­mu­lar kor­rekt auszufüllen und zu berech­nen, dass sein zu ver­s­teuern­des Einkom­men inner­halb des steuer­freien Einkom­mens­bere­ichs von bis zu 150.000 Baht lag.

Zusät­zlich plante der Rent­ner, eine Rück­er­stat­tung der Quel­len­s­teuer in Höhe von 2.600 Baht auf Zin­sen aus Fest­gel­dan­la­gen zu beantra­gen. Dazu musste er ver­schiedene Doku­mente, ein­schließlich ein­er Quel­len­s­teuerbescheini­gung sein­er Bank, einreichen.

Hier­bei stieß er erneut auf Prob­leme, da die Bank ihm mit­teilte, dass solche Bescheini­gun­gen nicht aus­gestellt wür­den. Stattdessen sollte der Rent­ner selb­st eine Erk­lärung auf der Web­site der thailändis­chen Steuer­be­hörde aus­füllen, wodurch eine weit­ere Hürde in diesem bürokratis­chen Prozess entstand.

Am 31. März 2025, in Begleitung seines thailändis­chen Fre­un­des, besuchte der Rent­ner erneut das Finan­zamt. Lei­der wur­den seine ein­gere­icht­en Unter­la­gen erneut abgelehnt, mit der Begrün­dung, dass er als Aus­län­der nicht steuerpflichtig sei und auch keinen Anspruch auf eine Erstat­tung der Quel­len­s­teuer gehabt hätte.

Das Beispiel zeigt ein­drück­lich, wie kom­plex und her­aus­fordernd das Steuer­sys­tem für Aus­län­der in Thai­land sein kann, ins­beson­dere für diejeni­gen, die aus ein­er anderen Sprache und Kul­tur stammen.

Es erfordert Geduld, Durch­hal­tev­er­mö­gen und manch­mal auch kreative Ansätze, um sich in diesem bürokratis­chen Dschun­gel zurechtzufind­en. Als mögliche Lösung kön­nte eine Online-Ein­re­ichung in Betra­cht gezo­gen wer­den, um die bish­eri­gen Hür­den zu umge­hen, auch wenn dies in der Ver­gan­gen­heit zu weit­eren Her­aus­forderun­gen geführt hat.

In solch schwieri­gen Sit­u­a­tio­nen ist eine gute Beratung und Unter­stützung uner­lässlich, um sicherzustellen, dass alle geset­zlichen Anforderun­gen erfüllt wer­den und um böse Über­raschun­gen zu vermeiden.

Quelle für diesen Beitrags ist das Forum von Asean­Now. Der Wochen­blitz übern­immt kein­er­lei Ver­ant­wor­tung für den Inhalt des Artikels.

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Quelle: aseannow.com
Bildquelle: unsplash.com

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