Wichtige Regeln für Aus­län­der: Tes­ta­mente in Thai­land rechtssich­er gestal­ten — So schützen Sie Ihre Hinterlassenschaft

Wichtige Regeln für Ausländer: Testamente in Thailand rechtssicher gestalten - So schützen Sie Ihre Hinterlassenschaft

Das thailändis­che Rechtssys­tem für Erb­folge und Vererbung ist kod­i­fiziert und find­et sich im ziv­il- und han­del­srechtlichen Buch V Erb­folge“. Es regelt unter anderem die Verteilung und Ver­wal­tung des Nach­lass­es ein­er Per­son nach deren Tod, wie man in Thai­land ein gültiges Tes­ta­ment erstellt (Titel III Tes­ta­mente“) und legt fest, was mit dem Ver­mö­gen ein­er Per­son nach ihrem Tod geschieht, wenn kein let­zter Wille oder Tes­ta­ment vorhan­den ist.

Erb­folge nach thailändis­chem Erbrecht

Das Kapi­tel Geset­zlich­es Erbrecht“ enthält die Geset­ze zur Erb­folge und zur Verteilung des Nach­lass­es, wenn kein Tes­ta­ment des Ver­stor­be­nen vorliegt.

Gemäß Abschnitt 1629 des Zivilge­set­zbuch­es gibt es in Thai­land sechs Klassen geset­zlich­er Erben, die in der fol­gen­den chro­nol­o­gis­chen Rei­hen­folge erb­berechtigt sind:

  • Nachkom­men
  • Eltern
  • Brüder und Schwest­ern aus vollem Blut
  • Halb­bluts­brüder und Schwestern
  • Großel­tern
  • Onkel und Tanten

Der über­lebende Ehe­gat­te des Erblassers ist nach ein­er beson­deren Vorschrift des Bürg­er­lichen Geset­zbuch­es (§ 1635) geset­zlich­er Erbe. Indem der Erblass­er ein Tes­ta­ment auf­set­zt, legt er seine let­zten Wün­sche dar und was er mit seinem Besitz nach seinem Tod tun möchte.

Für den Erblass­er ist es wichtig, die geset­zlichen Anforderun­gen zu beacht­en, wie sie in Titel III Tes­ta­mente“, Buch 5 des Zivilge­set­zbuchs (Tes­ta­mente) kod­i­fiziert sind, um in Thai­land ein gültiges Tes­ta­ment aufzusetzen.

Die fol­gen­den Tes­ta­ments­for­men“ wer­den in Thai­land akzep­tiert, d. h. ein Tes­ta­ment, das gemäß dem Kapi­tel Tes­ta­ments­for­men“ im Zivilge­set­zbuch erstellt wurde:

Das reg­istri­erte Tes­ta­ment als geheimes Dokument“

Thailändis­che Staat­sange­hörige und andere thailändisch sprechende Per­so­n­en mit Wohn­sitz in Thai­land kön­nen ihr Tes­ta­ment gemäß Abschnitt 1660 als geheimes Doku­ment“ bei der örtlichen Gemeinde reg­istri­eren lassen.

Absatz 1660: Ein Tes­ta­ment kann durch ein geheimes Doku­ment errichtet wer­den, d. h.:

  • 1. Der Erblass­er muss das Doku­ment mit seinem Namen unterschreiben;
  • 2. Er muss das Doku­ment abschließen und an der Stelle, an der es abgeschlossen ist, seine Unter­schrift leisten;
  • 3. Er muss das geschlossene Doku­ment vor dem Kro­makarn Amphoe und min­destens zwei weit­eren Per­so­n­en als Zeu­gen beschaf­fen und ihnen allen gegenüber erk­lären, dass es seine let­ztwillige Ver­fü­gung enthält.

Wenn der Erblass­er den gesamten Text des Doku­ments nicht eigen­händig ver­fasst hat, muss er den Namen und den Wohn­sitz des Ver­fassers angeben.

4. Nach­dem der Bezirk Kro­makarn die Erk­lärung des Erblassers und das Erstel­lungs­da­tum auf dem Umschlag des Doku­ments ver­merkt und sein Siegel darauf ange­bracht hat, müssen der Bezirk Kro­makarn, der Erblass­er und die Zeu­gen ihre Namen darauf unterschreiben.

Ein reg­istri­ertes Tes­ta­ment als reg­istri­erte öffentliche Urkunde“

  1. Ein Tes­ta­ment kann auch als reg­istri­ertes Doku­ment (Abschnitt 1658) bei der örtlichen Gemein­de­v­er­wal­tung (d. h. dem Kro­makarn Amphoe) erstellt werden.
  2. Der Erblass­er teilt seine Wün­sche dem zuständi­gen Regierungs­beamten (zuständi­ge Behörde) mit, der das Tes­ta­ment des Erblassers in thailändis­ch­er Schrift niederschreibt.
  3. Der Beamte muss es dem Erblass­er erneut vor­lesen (in thailändis­ch­er Sprache), der dann das vom Amt­sträger erstellte Tes­ta­ment unterze­ich­nen muss.

Abschnitt 1658. Ein Tes­ta­ment kann durch öffentlich­es Doku­ment errichtet wer­den, das heißt:

  • 1. Der Erblass­er muss dem Kro­makarn Amphoe in Anwe­sen­heit von min­destens zwei weit­eren Per­so­n­en als Zeu­gen erk­lären, welche Ver­fü­gun­gen er in sein Tes­ta­ment aufnehmen lassen möchte;
  • 2. Der Bezirk Kro­makarn muss eine solche Erk­lärung des Erblassers ver­merken und sie ihm und den Zeu­gen vorlesen;
  • 3. Der Erblass­er und die Zeu­gen müssen unter­schreiben, nach­dem sie sich vergewis­sert haben, dass die vom Kro­makarn Amphoe notierte Aus­sage mit der Erk­lärung des Erblassers übereinstimmt;

4. Die vom Kro­makarn Amphoe notierte Erk­lärung muss datiert und von einem Beamten unterze­ich­net wer­den, der mit Hand­schrift und Siegel bescheinigt, dass das Tes­ta­ment in Übere­in­stim­mung mit den vorste­hen­den Unter­ab­schnit­ten 1 bis 3 errichtet wurde.

Löschun­gen, Ergänzun­gen oder andere Änderun­gen in einem solchen Tes­ta­ment sind nur gültig, wenn sie vom Erblass­er, dem Zeu­gen und dem Amt Kro­makarn unterze­ich­net sind.

Weit­er zum Bürg­er­lichen Geset­zbuch und Han­dels­ge­set­zbuch (Tes­ta­ments­for­men)

Das Pri­vat­tes­ta­ment als nicht einge­tra­genes Schriftstück“

Das in Thai­land am häu­fig­sten ver­wen­dete Tes­ta­ment ist ein schriftlich ver­fasstes und beglaubigtes Tes­ta­ment gemäß Abschnitt 1656 des Ziv­il- und Handelsgesetzbuches

Absatz 1656: Ein Tes­ta­ment kann in der fol­gen­den Form erstellt wer­den, d. h. es muss schriftlich vor­liegen, zum Zeit­punkt der Erstel­lung datiert sein und vom Erblass­er vor min­destens zwei gle­ichzeit­ig anwe­senden Zeu­gen unterze­ich­net wer­den, die dann und dort ihre Namen unter­schreiben und damit die Unter­schrift des Erblassers beglaubigen.

Keine Löschung, Hinzufü­gung oder son­stige Änderung ist gültig, es sei denn, sie erfol­gt in der­sel­ben Form, wie in diesem Abschnitt vorgeschrieben.

Als Aus­län­der in Thai­land ein Tes­ta­ment aufsetzen

Aus­län­der, die eine enge Verbindung zu Thai­land haben (die ihren gewöhn­lichen Wohn­sitz in Thai­land haben und beispiel­sweise mit einem thailändis­chen Staats­bürg­er ver­heiratet sind), kön­nen in Thai­land nach thailändis­chem Recht ein Tes­ta­ment für ihr Ver­mö­gen erricht­en und das thailändis­che Recht für die Erb­folge ihres (thailändis­chen) Nach­lass­es bestimmen.

Das thailändis­che Tes­ta­ment“ kön­nte auch eine Klausel zur beschränk­ten Gerichts­barkeit enthal­ten, die die Wirkung des Tes­ta­ments speziell auf in Thai­land befind­lich­es Ver­mö­gen beschränkt.

Wenn Sie ein thailändis­ches Tes­ta­ment erricht­en, müssen Sie sich­er­stellen, dass Ihr aus­ländis­ches Tes­ta­ment Thai­land auss­chließt und dass ein späteres Tes­ta­ment, das Sie in einem anderen Land erricht­en, die tes­ta­men­tarischen Ver­fü­gun­gen Ihres thailändis­chen Tes­ta­ments nicht außer Kraft setzt.

Aus­län­der, die keine enge Verbindung zu Thai­land haben, außer beispiel­sweise, dass sie eine Eigen­tumswoh­nung (Immo­bilienbe­sitz) besitzen, soll­ten kein thailändis­ches Tes­ta­ment aufsetzen.

Was ins Tes­ta­ment gehört

Sie möcht­en ein Einzel- oder All­ge­mein­tes­ta­ment auf­set­zen, wis­sen aber nicht genau, wo Sie anfan­gen sollen? Die fol­gende Liste enthält die Infor­ma­tio­nen, die Sie berück­sichti­gen müssen.

Per­sön­liche Dat­en des Erblassers

  • Voll­ständi­ger Name, Geburts­da­tum, Adresse, Staat­sange­hörigkeit, Pass­num­mer des Erblassers;
  • Angaben zu den Erben: voll­ständi­ger Name, Geburts­da­tum, Adresse, Staat­sange­hörigkeit, Stel­lvertreter, falls der/​die Erbe(n) vor dem Erblass­er versterben;
  • Tes­ta­mentsvoll­streck­er (die Auf­gabe eines Tes­ta­mentsvoll­streck­ers beste­ht in der Ver­wal­tung Ihres Nachlasses);
  • Namen und Adressen der Tes­ta­mentsvoll­streck­er (die meis­ten Eheleute wählen ihren Ehep­art­ner als Tes­ta­mentsvoll­streck­er, wenn sie ihren gesamten Nach­lass an diesen vererben).

Sie kön­nen einen Tes­ta­mentsvoll­streck­er und einen Ersatzvoll­streck­er ernen­nen, wenn der Tes­ta­mentsvoll­streck­er vor dem Tod des Tes­ta­mentsvoll­streck­ers stirbt.

Diese müssen jedoch vom Gericht ernan­nt werden.

  • Zeu­gen des Testaments;
  • Voll­ständi­ger Name und Angaben zum Per­son­alausweis oder Reisep­a­ss der Zeugen;
  • Mögliche Bestat­tungsan­forderun­gen (was soll mit Ihrem Kör­p­er geschehen, wenn Sie sterben).

Spez­i­fis­che Hinterlassenschaften

  • Geld oder Eigen­tum, das Sie nach Ihrem Tod ein­er bes­timmten Per­son ver­ma­chen (nicht in einem all­ge­meinen Tes­ta­ment enthalten)
  • Möcht­en Sie Schmuck oder Bargeld ver­ma­chen? Wenn ja, geben Sie den Betrag der Schenkung sowie den voll­ständi­gen Namen und die Adresse der Ver­mächt­nis­nehmer (ein­schließlich Wohltätigkeit­sor­gan­i­sa­tio­nen) an.
  • Möcht­en Sie für Ihre min­der­jähri­gen Kinder in Thai­land einen Vor­mund ernennen?
  • Hin­ter­lassen Sie in Thai­land unbe­weglich­es Eigen­tum einem Minderjährigen?
  • Möcht­en Sie eine Klausel mit beschränk­ter Zuständigkeit (d. h., Ihr Tes­ta­ment soll sich auss­chließlich auf Ihr Ver­mö­gen in Thai­land beziehen)?
  • Besitzen Sie ein aktuelles Testament?

Es wird emp­fohlen, zusam­men mit ein­er Kopie Ihres Tes­ta­ments eine Liste Ihrer Ver­mö­genswerte und Verbindlichkeit­en in Thai­land aufzube­wahren. Die Auf­stel­lung kön­nte Angaben zu Haus, Inhalt, Auto, Schmuck, Bargeld auf der Bank, börsen­notierten Aktien, Anteilen, Part­ner­schaft­san­teilen, Anteilen (z. B. an ein­er pri­vat­en Gesellschaft mit beschränk­ter Haf­tung) und anderen Ver­mö­genswerten oder Verbindlichkeit­en in Thai­land enthalten.

Muster­beispiele eines Testaments:

Tes­ta­ment von .….….….….…
Erstellt am: .….….….….…. .….….….….….…., Datum .….….….….…. .….….….….….….20__.

Ich, _​_​_​_​_​Name_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​, _​_​_​Alter_​_​Jahre alt, _​_​Staatsangehöriger_​_​, geboren am _​Tag_​, _​Monat_​, _​Jahr_​, im Besitz eines _​Landes_​Reisep­a­ss­es mit der Num­mer [_____], derzeit wohn­haft in ___ ___ _ _______ Adresse_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​___ ____, bei klarem Ver­stand und Kör­p­er und aus freiem Willen erstelle ich dies am _​Tag_​, _​Monat_​, 20__ zu meinem Testament.

Ich ernenne ___________ zum Nach­lassver­wal­ter dieses Tes­ta­ments. Der Nach­lassver­wal­ter dieses Tes­ta­ments ist befugt, alle Bes­tim­mungen dieses Tes­ta­ments auszuführen und kann jede Per­son als seinen Vertreter ernennen.

Ich erstelle, veröf­fentliche und erk­läre dies hier­mit zu meinem Tes­ta­ment in Thai­land und wider­rufe hier­mit aus­drück­lich alle Tes­ta­mente und Nachträge, die ich bish­er erstellt habe, soweit sie sich auf mein Eigen­tum und Ver­mö­gen jeglich­er Art und Art im Kön­i­gre­ich Thai­land beziehen und darüber ver­fü­gen. Es ist nun meine Absicht, dass sich dieses Tes­ta­ment nur auf mein gegen­wär­tiges und zukün­ftiges Eigen­tum und Ver­mö­gen jeglich­er Art und Art im Kön­i­gre­ich Thai­land bezieht.

Für den Fall meines Todes ver­ma­che und über­trage ich hier­mit mein gesamtes gegen­wär­tiges und zukün­ftiges Eigen­tum und Ver­mö­gen jeglich­er Art und Art im Kön­i­gre­ich Thai­land an _______, Inhab­er der Per­son­alausweis­num­mer _____ von ________, als Vermächtnisnehmer.

Keine Löschung, Ergänzung oder son­stige Änderung in diesem Tes­ta­ment ist gültig, es sei denn, sie wurde zum Zeit­punkt der Löschung, Ergänzung oder Änderung vom Erblass­er in Anwe­sen­heit von min­destens zwei Zeu­gen vorgenom­men, unterze­ich­net und datiert, die dann und dort ihre Namen unter­schreiben und die Unter­schrift des Erblassers bestätigen.

Ich ordne an, dass mein Nach­lassver­wal­ter alle meine Beerdi­gungskosten, Ver­wal­tungskosten und alle meine Schulden in Thai­land bezahlt. Sollte ich in Thai­land ster­ben, ver­lange ich, dass meine Beerdi­gung gemäß den Anweisun­gen durchge­führt wird, die ich mit meinen Papieren hinterlasse.

Dieses Tes­ta­ment wurde in Übere­in­stim­mung mit den Geset­zen des Kön­i­gre­ichs Thai­land erstellt und wird in jed­er Hin­sicht gemäß dem Recht des Kön­i­gre­ichs Thai­land aus­gelegt und geregelt.

ZU URKUND DESSEN habe ich hier­mit am _​_​_​Tag des Jahres_​_​_​meine Unter­schrift geset­zt, in Anwe­sen­heit der unterze­ich­nen­den Zeu­gen, die hier­mit in mein­er Anwe­sen­heit und in Anwe­sen­heit der anderen ihre Namen als Zeu­gen unterze­ich­net haben.

.Unterze­ich­net von _____________________ (Erblass­er)

ลงชื่อ .….….….…… .….….….…. (Zeuge), Adresse __________________________ (Per­son­alausweis­num­mer .….….… .….….… )

ลงชื่อ .….….….…… .….….….…. (Zeuge), Adresse __________________________ (Per­son­alausweis­num­mer .….….… .….….… )

Orig­i­nal in thailändis­ch­er Schrift:

เจตจำนงและพินัยกรรมฉบับสุดท้ายของนาย.….….…..

ทำที่ .….….….….….….….……, วันที่ .….….….….….….….….. พ.ศ. ๒๕__

ข้าพเจ้า ____ ____________ อายุ ____ ปี สัญชาติ ______ เกิดวันที่ ____ ค.ศ. ___ มีภูมิลำเนาและอาศัยอยู่ที่ ____ ___ _____ _______ ______ โดยสุจริตทั้งกายและใจ และโดยเจตนาอันเป็นอิสระของตนเองได้ทำเจตจำนงและพินัยกรรมฉบับสุดท้ายฉบับนี้ขึ้นเมื่อวันที่ _ _____ 25__

ข้าพเจ้าขอแต่งตั้งให้ ____________ เป็นผู้จัดการมรดกเพื่อดำเนินการต่างๆให้เป็นไปตามเจตจำนงและพินัยกรรมฉบับสุดท้ายฉบับนี้ ผู้จัดการมรดกตามเจตจำนงและพินัยกรรมฉบับสุดท้ายฉบับนี้มีอำนาจแต่งตั้งตัวแทนเพื่อดำเนินการใดๆให้เป็นไปตามเจตจำนงและพินัยกรรมฉบับสุดท้ายฉบับนี้

ข้าพเจ้าขอประกาศให้หนังสือฉบับนี้เป็นเจตจำนงและพินัยกรรมฉบับสุดท้ายของข้าพเจ้าในราชอาณาจักรไทย และขอยกเลิกบรรดาพินัยกรรมต่างๆที่ข้าพเจ้าได้กระทำไว้ก่อนหน้านี้อันเกี่ยวกับบรรดาทรัพย์สินทุกชนิดของข้าพเจ้าในราชอาณาจักรไทยตามที่ระบุไว้ในเจตจำนงและพินัยกรรมฉบับสุดท้ายฉบับนี้ โดยให้ถือเป็นเจตนาของข้าพเจ้าที่จะให้เจตจำนงและพินัยกรรมฉบับสุดท้ายฉบับนี้มีผลเฉพาะบรรดาทรัพย์สินทุกชนิดของข้าพเจ้าทั้งที่มีอยู่ในปัจจุบันและที่จะมีขึ้นในอนาคตและโดยเฉพาะที่เป็นทรัพย์สินที่อยู่ในราชอาณาจักรไทยเท่านั้น

ในกรณีที่ข้าพเจ้าถึงแก่ความตาย ข้าพเจ้าขอยกบรรดาทรัพย์สินของข้าพเจ้าทั้งหมดทั้งที่มีอยู่ในปัจจุบันและที่จะมีต่อไปในอนาคต ซึ่งอยู่ในราชอาณาจักรไทย ให้แก่ _____ ผู้ถือบัตรประจำตัวประชาชนเลขที่ ________________ _____ ในฐานะผู้รับพินัยกรรม

การขูดลบ ตก เติม หรือการแก้ไขเปลี่ยนแปลงอย่างอื่นซึ่งเจตจำนงและพินัยกรรมฉบับสุดท้ายฉบับนี้ย่อมไม่สมบูรณ์ เว้นแต่ จะได้ทำโดยการลง วัน เดือน ปี ในขณะขูดลบ ตก เติม หรือแก้ไขเปลี่ยนแปลงนั้นและผู้ทำพินัยกรรมต้องลงลายมือชื่อไว้ต่อหน้าพยานอย่างน้อยสองคนพร้อมกันซึ่งพยานสองคนนั้นต้องลงลายมือชื่อรับรองลายมือชื่อของผู้ทำพินัยกรรมไว้ในขณะนั้น

ข้าพเจ้าขอสั่งให้ผู้จัดการมรดกจะต้องจ่ายบรรดาค่าปลงศพ ค่าจัดการทำศพและบรรดาหนี้สินทั้งหมดของข้าพเจ้าที่มีเฉพาะในราชอาณาจักรไทย และหากข้าพเจ้าได้ตายลงในราชอาณาจักรไทย ข้าพเจ้าขอสั่งให้จัดการทำศพของข้าพเจ้าตามวิธีการที่จะได้สั่งอย่างหนึ่งอย่างใดที่จะได้ลงไว้ในเอกสารของข้าพเจ้า

ข้าพเจ้าเจตจำนงและพินัยกรรมได้จัดทำขึ้นตามบทบัญญัติแห่งกฎหมายแห่งราชอาณาจักรไทยและให้เจตจำนงและพินัยกรรมอยู่ภายใต้การบังคับและการตีความตามกฎหมายแห่งราชอาณาจักรไทย

เพื่อเป็นพยานหลักฐาน ข้าพเจ้าจึงได้ลงลายมือชื่อ ในวันที่ _____________ ต่อหน้าพยานสองคนผู้ซึ่งในขณะนั้นและซึ่งกันและกันได้ลงลายมือชื่อในฐานะพยานแห่งเจตจำนงและพินัยกรรมฉบับสุดท้ายฉบับนี้

ลายมือชื่อ _____________________ (ผู้ทำพินัยกรรม)

ลายมือชื่อ _____________________ (พยาน), ชื่อ _____________________, ที่อยู่ _____________________, เลขที่บัตรประชาชน _____________________

ลายมือชื่อ _____________________ (พยาน), ชื่อ _____________________, ที่อยู่ _____________________, เลขที่บัตรประชาชน _____________________

Thai­lands Erb­schaftss­teuerge­setz verstehen

Das Erb­schaftss­teuerge­setz in Thai­land zu ver­ste­hen, ist für jeden, der in Thai­land eine Nach­lass­pla­nung durch­führt oder eine Erb­schaft abwick­elt, uner­lässlich. Das Gesetz, offiziell bekan­nt als Erb­schaftss­teuerge­setz BE 2558 (2015), markiert eine bedeu­tende Änderung in der Besteuerung von Nach­lassüber­tra­gun­gen nach dem Tod. Hier ist ein detail­liert­er Blick auf die wesentlichen Aspek­te dieser Gesetzgebung:

Wichtige Ter­mine und Umsetzung

  • Ankündi­gung und Inkraft­treten : Das Gesetz wurde am 5. August 2015 angekündigt und trat am 1. Feb­ru­ar 2016 in Kraft. Diese Dat­en sind für die Bes­tim­mung der Anwend­barkeit der Steuer von entschei­den­der Bedeu­tung, ins­beson­dere für Nach­lässe, die nach Inkraft­treten des Geset­zes abgewick­elt werden.

Erb­schaftss­teuer­sätze in Thailand

  • Steuer­frei­be­trag : Erb­schaftss­teuer fällt nur an, wenn der Wert des Nach­lass­es 100 Mil­lio­nen Baht (ca. 3 Mil­lio­nen USD ) übersteigt.
  • Dif­feren­zierte Steuer­sätze :
    • Steuer­satz von 5 % : Dieser Satz gilt für Erb­schaften, die an Vor­fahren (z. B. Eltern) oder Nachkom­men (z. B. Kinder) weit­ergegeben werden.
    • Steuer­satz von 10 % : Dieser Satz gilt für andere Erben, ein­schließlich Ver­wandte außer­halb der direk­ten Lin­ie und Nicht-Verwandte.

Aus­führlichere Infor­ma­tio­nen zu Steuerbes­tim­mungen und ‑aktu­al­isierun­gen erhal­ten Sie beim thailändis­chen Finanzamt.

Erb­schaftss­teuerpflicht in Thailand

Haf­tung­sum­fang:

  • Thailändis­che Staat­sange­hörige : Alle thailändis­chen Staats­bürg­er unter­liegen der Erb­schaftss­teuer, wenn der Nach­lass die Schwellen­werte erfüllt.
  • Aus­län­der mit Wohn­sitz in Thai­land : Auch Aus­län­der, die gemäß den Ein­wan­derungs­ge­set­zen als in Thai­land ansäs­sig gel­ten, unter­liegen dieser Steuer.
  • Aus­län­der, die thailändis­ches Ver­mö­gen erben : Nich­tan­säs­sige, die in Thai­land befind­lich­es Ver­mö­gen erben, unter­liegen dieser Steuer, die sowohl für beweglich­es als auch für unbe­weglich­es Eigen­tum in Thai­land gilt.

Nach­lass­pla­nung für inter­na­tionales Ver­mö­gen für Expats in Thailand

Expa­tri­ates haben ihr Ver­mö­gen oft über mehrere Län­der verteilt, was die Nach­lass­pla­nung kom­plex­er macht. Wenn Sie in Thai­land leben, aber Ver­mö­gen im Aus­land haben, ist es wichtig zu ver­ste­hen, wie dieses nach thailändis­chem Erbrecht behan­delt wird und möglicher­weise von den Geset­zen ander­er Län­der, in denen Sie Ver­mö­gen besitzen, bee­in­flusst wird.

Gerichts­stand und rechtliche Hinweise

  • Ver­mö­genswerte in Thai­land : Das thailändis­che Erbrecht gilt für sämtliche Ver­mö­genswerte in Thai­land, unab­hängig von der Staat­sange­hörigkeit des Erben oder Verstorbenen.
  • Ver­mö­genswerte im Aus­land : Ver­mö­genswerte außer­halb Thai­lands unter­liegen in der Regel den Geset­zen des Lan­des, in dem sie sich befind­en. Es ist jedoch wichtig zu prüfen, wie diese Ver­mö­genswerte nach thailändis­chem Recht behan­delt wer­den, wenn der Eigen­tümer zum Zeit­punkt des Todes seinen Wohn­sitz in Thai­land hat.

Steuer­abkom­men und Ver­mei­dung der Doppelbesteuerung

  • Steuer­abkom­men ver­ste­hen : Thai­land hat mit vie­len Län­dern Steuer­abkom­men , die sich auf die Besteuerung Ihres Ver­mö­gens nach Ihrem Tod auswirken kön­nen. Diese Abkom­men kön­nen dazu beitra­gen, eine Dop­pelbesteuerung zu ver­mei­den, d. h. eine Besteuerung sowohl in Thai­land als auch in anderen Ländern.
  • Pro­fes­sionelle Beratung : Es ist rat­sam, einen Steuer­ber­ater zu kon­sul­tieren, der sich sowohl mit dem thailändis­chen Recht als auch mit den Geset­zen des Lan­des ausken­nt, in dem sich Ihr Ver­mö­gen befind­et. Er kann Sie dabei unter­stützen, die Besteuerung zu min­imieren und die Ein­hal­tung aller rel­e­van­ten Geset­ze sicherzustellen.

Nach­lass­pla­nung über Gren­zen hinweg

  • Mehrere Tes­ta­mente : Erwä­gen Sie, für Ver­mö­genswerte in ver­schiede­nen Län­dern sep­a­rate Tes­ta­mente zu erstellen. Dieser Ansatz kann die rechtlichen Prozesse vere­in­fachen und sich­er­stellen, dass jed­er Ver­mö­genswert gemäß den entsprechen­den nationalen Geset­zen behan­delt wird.
  • Regelmäßige Über­prü­fun­gen : Über­prüfen Sie Ihre Nach­lass­pla­nung regelmäßig, ins­beson­dere wenn es wesentliche Änderun­gen in Ihrem Ver­mö­gen­sport­fo­lio oder den rel­e­van­ten Geset­zen gibt, um sicherzustellen, dass weit­er­hin alles Ihren Wün­schen und geset­zlichen Anforderun­gen entspricht.

Durch die Berück­sich­ti­gung dieser Fak­toren kön­nen Expa­tri­ates ihr inter­na­tionales Ver­mö­gen bess­er ver­wal­ten und einen rei­bungsloseren Ablauf bei der Nach­lass­pla­nung und ‑abwick­lung gewährleis­ten. Dieser proak­tive Ansatz ist für eine effek­tive Nach­lassver­wal­tung von entschei­den­der Bedeu­tung und stellt sich­er, dass das Ver­mö­gen unab­hängig vom Stan­dort wie vorge­se­hen verteilt wird.

Befreiun­gen von der thailändis­chen Erb­schaftss­teuer verstehen

Das thailändis­che Erb­schaftss­teuerge­setz sieht einige wichtige Aus­nah­men vor, die die Erhe­bung der Steuer in bes­timmten Sit­u­a­tio­nen ver­hin­dern, was ins­beson­dere für Ein­heimis­che und Aus­län­der nüt­zlich ist.

Wichtige Aus­nah­men

  • Nach­lässe unter 100 Mil­lio­nen Baht : Es wird keine Erb­schaftss­teuer erhoben, wenn der Wert eines Nach­lass­es weniger als 100 Mil­lio­nen Baht beträgt. Diese Befreiung gilt für die meis­ten Nach­lässe und stellt sich­er, dass die Steuer nur bei größeren Nach­lässen gezahlt wird.
  • Ehe­gat­tenerb­schaft : Wenn ein Ehe­gat­te Ver­mö­genswerte von seinem ver­stor­be­nen Part­ner erbt, muss er keine Erb­schaftss­teuer zahlen. Dies hil­ft dem über­leben­den Ehe­gat­ten, seine finanzielle Sta­bil­ität aufrechtzuerhalten.
  • Erb­schaft für das Gemein­wohl : Jeglich­es Ver­mö­gen, das Wohltätigkeit­sor­gan­i­sa­tio­nen, Schulen oder religiösen Grup­pen ver­ma­cht wird, wird nicht besteuert. Dies ermutigt die Men­schen, Teile ihres Ver­mö­gens der All­ge­mein­heit zukom­men zu lassen.

Diese Regeln sollen die Steuer­last kleiner­er Nach­lässe ver­ringern und die Über­tra­gung von Ver­mö­genswerten an wohltätige und Bil­dungszwecke unter­stützen. Sie bieten auch prak­tis­che Möglichkeit­en für Men­schen, ins­beson­dere Expa­tri­ates, ihre Nach­lässe sin­nvoll zu planen.

Prak­tis­che Aspek­te der Ein­re­ichung und Einhaltung

Um Ihre Erb­schaftss­teuerpflicht­en prob­lem­los erfüllen zu kön­nen, müssen Sie wis­sen, wie Sie das Erb­schaftss­teuerge­setz in Thai­land ein­re­ichen und ein­hal­ten. Hier find­en Sie eine ein­fache Anleitung, was Sie über die Ein­re­ichung der Erb­schaftss­teuer­erk­lärung wis­sen müssen und was passiert, wenn Sie diese nicht einhalten:

Abgabe der Erbschaftssteuererklärung

  • Abga­beter­min : Sie müssen die Steuer­erk­lärung 150 Tage nach Erhalt Ihrer Erb­schaft ein­re­ichen. So haben Sie Zeit, das geerbte Ver­mö­gen zu bew­erten und die erforder­lichen Doku­mente zusammenzutragen.
  • So reichen Sie Ihre Steuer­erk­lärung ein : Sie müssen bes­timmte Steuer­for­mu­la­re aus­füllen, die auf der Web­site des Finan­zamts oder in dessen Büros erhältlich sind. In diesen For­mu­la­ren wer­den Angaben zu der ver­stor­be­nen Per­son, dem Erben und dem geerbten Ver­mö­gen ver­langt. Nach dem Aus­füllen reichen Sie diese For­mu­la­re beim näch­st­gele­ge­nen Finan­zamt ein.

Strafen für die Nicht­be­fol­gung von Regeln

  • Ver­spätete Ein­re­ichung : Wenn Sie die Frist von 150 Tagen ver­säu­men, dro­hen Ihnen möglicher­weise Geld­strafen und Sie müssen ab dem Tag nach Ablauf der Frist Zin­sen auf die geschuldete Steuer zahlen.
  • Falsche Angaben : Auch für die Unter­be­w­er­tung von Ver­mö­genswerten oder die Angabe falsch­er Infor­ma­tio­nen wer­den Strafen ver­hängt. Dies soll Steuer­hin­terziehung ver­hin­dern und sich­er­stellen, dass jed­er seinen gerecht­en Anteil zahlt.

Umgang mit Streitigkeiten

  • Erst­be­w­er­tung : Nach­dem Sie Ihre Steuer­erk­lärung ein­gere­icht haben, über­prüft das Finan­zamt Ihre Ein­re­ichung, um den kor­rek­ten Steuer­be­trag zu bestäti­gen. Dabei wer­den möglicher­weise die Ver­mö­genswerte und andere von Ihnen angegebene Details überprüft.
  • So leg­en Sie Ein­spruch ein : Wenn Sie mit der Entschei­dung nicht ein­ver­standen sind, kön­nen Sie inner­halb von 30 Tagen nach Erhalt des Beschei­ds Ein­spruch ein­le­gen. Das Ein­spruchsver­fahren kann Anhörun­gen oder die Vor­lage weit­er­er Beweise umfassen.
  • Endgültige Lösung : Das Ein­spruchsver­fahren hil­ft, Stre­it­igkeit­en gerecht zu lösen. Wenn Ihr Ein­spruch erfol­gre­ich ist, erhal­ten Sie möglicher­weise eine Rück­er­stat­tung zu viel gezahlter Steuern oder wer­den aufge­fordert, mehr zu zahlen, wenn Ihre ursprüngliche Mel­dung falsch war.

Diese Ver­fahren unter­stre­ichen die Wichtigkeit ein­er genauen und rechtzeit­i­gen Ein­hal­tung der thailändis­chen Erb­schaftss­teuer­vorschriften. Das Ver­ständ­nis dieser Schritte ist für Expa­tri­ates von entschei­den­der Bedeu­tung, um Nach­las­san­gele­gen­heit­en in einem aus­ländis­chen Recht­sum­feld effek­tiv zu regeln.

Erb­schaftss­teuer­liche Über­legun­gen für Expats in Thailand

Expa­tri­ates ste­hen bei der Abwick­lung von Erb­schaft­san­gele­gen­heit­en in Thai­land vor beson­deren Her­aus­forderun­gen, ins­beson­dere wenn sie Ver­mö­genswerte in mehreren Län­dern oder bedeu­ten­den Besitz in Thai­land besitzen. Das Ver­ständ­nis der spez­i­fis­chen rechtlichen Anforderun­gen und Auswirkun­gen kann dabei helfen, diese Kom­plex­itäten effek­tiv zu bewältigen.

Umgang mit Ver­mö­genswerten in mehreren Ländern

  • Glob­ales Ver­mö­gens­man­age­ment : Das thailändis­che Erbrecht konzen­tri­ert sich haupt­säch­lich auf Ver­mö­genswerte, die sich in Thai­land befind­en. Für Expa­tri­ates mit Ver­mö­genswerten im Aus­land ist es wichtig zu berück­sichti­gen, wie die thailändis­chen Geset­ze mit den Erb­schafts- und Steuerge­set­zen ander­er Län­der inter­agieren. Dies kann bedeuten, dass mehrere Tes­ta­mente erstellt wer­den müssen, die jew­eils den jew­eili­gen nationalen Geset­zen entsprechen, oder ein einziges inter­na­tionales Tes­ta­ment, das in ver­schiede­nen Recht­sräu­men gültig ist.
  • Steuer­liche Auswirkun­gen : Es kann steuer­liche Kon­se­quen­zen in Thai­land und im Heimat­land des Expa­tri­ates geben. Um eine Dop­pelbesteuerung zu ver­mei­den, ist es wichtig, Steuer­abkom­men zu ver­ste­hen und zu wis­sen, wie Erb­schaftss­teuern in ver­schiede­nen Län­dern funk­tion­ieren. Es ist rat­sam, sich von Steuer­ex­perten berat­en zu lassen, die mit bei­den Sys­te­men ver­traut sind.

Umgang mit Immo­bilien in aus­ländis­chem Besitz in Thailand

  • Eigen­tums­beschränkun­gen für Land : Aus­län­der kön­nen in Thai­land grund­sät­zlich kein Land besitzen, kön­nen es aber als geset­zliche Erben erben. Sie kön­nen das Eigen­tum an geerbtem Land jedoch nicht reg­istri­eren und müssen es inner­halb ein­er bes­timmten Frist, nor­maler­weise einem Jahr, verkaufen.
  • Verkauf von geerbtem Land : Die Anforderung, geerbtes Land inner­halb eines Jahres zu verkaufen, kann eine Her­aus­forderung sein. Oft sind schnelle Entschei­dun­gen erforder­lich, die den Mark­twert der Immo­bilie bee­in­flussen kön­nen. Auswan­der­er soll­ten Immo­bilienex­perten kon­sul­tieren, um diesen Prozess effek­tiv zu gestal­ten und sicherzustellen, dass sie die Geset­ze ein­hal­ten, ohne finanzielle Ver­luste zu erleiden.
  • Eigen­tumswoh­nun­gen : Aus­län­der kön­nen in Thai­land Eigen­tumswoh­nun­gen besitzen, sofern die Aus­län­derquote inner­halb der Wohnan­lage nicht über­schrit­ten wird. Bei der Erb­schaft solch­er Immo­bilien kön­nen Aus­län­der das Eigen­tum reg­istri­eren. Wenn jedoch die Aus­län­derquote über­schrit­ten wird, muss die Immo­bilie möglicher­weise verkauft werden.

Diese Punk­te unter­stre­ichen die Bedeu­tung ein­er proak­tiv­en Nach­lass­pla­nung und Rechts­ber­atung für Expa­tri­ates, die mit Ver­mö­genswerten in Thai­land zu tun haben. Durch das Ver­ständ­nis dieser spez­i­fis­chen rechtlichen Rah­menbe­din­gun­gen kön­nen Expa­tri­ates die Kom­plex­ität der Erb­schaft bess­er bewälti­gen und sich­er­stellen, dass ihre Ver­mö­genswerte gemäß ihren Wün­schen ver­wal­tet werden.

Kul­turelle und fam­i­lien­rechtliche Aspek­te bei thailändis­chen Erbschaften

Für in Thai­land lebende Expa­tri­ates kann die Bewäl­ti­gung von Erb­schafts­fra­gen beson­ders kom­plex sein, wenn sie mit dem Fam­i­lien­recht verknüpft sind, ins­beson­dere in Fällen, in denen es um Ehen mit gemis­chter Staat­sange­hörigkeit, Kinder aus früheren Beziehun­gen oder andere für das Leben von Expa­tri­ates typ­is­che Fam­i­lien­dy­namiken geht. Für Expa­tri­ates ist es entschei­dend, zu ver­ste­hen, wie sich das thailändis­che Fam­i­lien­recht mit Erb­schaft­sprak­tiken über­schnei­det, um effek­tiv pla­nen zu können.

Auswirkun­gen des thailändis­chen Fam­i­lien­rechts auf das Erbrecht

  • Ehen mit gemis­chter Staat­sange­hörigkeit : Bei Ehen mit gemis­chter Staat­sange­hörigkeit, bei denen ein Ehep­art­ner Thailän­der und der andere Aus­län­der ist, ist das thailändis­che Fam­i­lien­recht für die Ver­mö­gen­saufteilung im Todes­fall von entschei­den­der Bedeu­tung. Im All­ge­meinen hat der über­lebende Ehep­art­ner Anspruch auf einen Teil des Nach­lass­es, aber bes­timmte Bedin­gun­gen und Ehev­erträge kön­nen diese Rechte ändern.
  • Kinder aus früheren Ehen : Kinder, auch solche aus früheren Ehen, gel­ten nach thailändis­chem Recht als geset­zliche Erben. Die Aufteilung unter den Kindern kann jedoch kom­plex wer­den, ins­beson­dere wenn es Stre­it­igkeit­en über die Legit­im­ität oder Anerken­nung von Kindern aus inter­na­tionalen Beziehun­gen gibt.
  • Ansprüche ehe­ma­liger Ehe­gat­ten : Auch ehe­ma­lige Ehe­gat­ten kön­nen Ansprüche haben, ins­beson­dere wenn es um Unter­halt­szahlun­gen oder Kindesun­ter­halt ging. Die Exis­tenz finanzieller Verpflich­tun­gen, die während der Schei­dung vere­in­bart wur­den, kön­nte die Verteilung des Nach­lass­es des Ver­stor­be­nen beeinflussen.

Geset­zliche Bes­tim­mungen und prak­tis­che Hinweise

  • Ehegüter­recht : Es ist wichtig, den Unter­schied zwis­chen sin som­ros“ (ehe­lich­es Ver­mö­gen) und sin suan tua“ (per­sön­lich­es Ver­mö­gen) zu ver­ste­hen. Ehe­lich­es Ver­mö­gen unter­liegt bei Tod der Aufteilung, per­sön­lich­es Ver­mö­gen hinge­gen nor­maler­weise nicht, sofern dies nicht im Tes­ta­ment fest­gelegt ist.
  • Ehev­erträge : Expa­tri­ates, die mit thailändis­chen Staats­bürg­ern ver­heiratet sind, soll­ten Ehev­erträge in Betra­cht ziehen, die in Thai­land reg­istri­ert wer­den müssen, um wirk­sam zu sein. Diese Verträge kön­nen fes­tle­gen, was mit dem Ver­mö­gen nach dem Tod geschieht, und set­zen einige der Stan­dard­ge­set­ze zum ehe­lichen Ver­mö­gen außer Kraft.
  • Vor­mund­schaft für min­der­jährige Kinder : Für Expa­tri­ates mit min­der­jähri­gen Kindern in Thai­land ist die Ernen­nung eines Vor­munds für den Todes­fall von entschei­den­der Bedeu­tung. Dies stellt sich­er, dass die Pflege und die finanziellen Bedürfnisse der Kinder gemäß den Wün­schen des Ver­stor­be­nen geregelt wer­den und kann kom­plizierte Rechtsstre­it­igkeit­en zwis­chen Fam­i­lien­mit­gliedern über Gren­zen hin­weg verhindern.

Kul­turelle Überlegungen

  • Kul­turelle Sen­si­bil­ität : Es ist wichtig, Fam­i­lien­recht und Erb­schaft­san­gele­gen­heit­en mit einem Ver­ständ­nis der thailändis­chen Kul­tur anzuge­hen, ins­beson­dere der Beto­nung von Fam­i­lien­har­monie und Respekt gegenüber Älteren. Ver­hand­lun­gen und rechtliche Vere­in­barun­gen soll­ten mit kul­tureller Sen­si­bil­ität gehand­habt wer­den, um Kon­flik­te zu vermeiden.
  • Ein­beziehung lokaler Recht­sex­perten : Es emp­fiehlt sich, sich von Anwäl­ten berat­en zu lassen, die auf thailändis­ches Fam­i­lien- und Erbrecht spezial­isiert sind. Diese Fach­leute kön­nen Sie berat­en, wobei rechtliche Kom­plex­itäten und kul­turelle Nuan­cen berück­sichtigt wer­den, und so sich­er­stellen, dass die Nach­lass­pla­nung rechtlich ein­wand­frei und kul­turell angemessen ist.

Die Ein­beziehung dieser Über­legun­gen in die Nach­lass­pla­nung hil­ft Expa­tri­ates dabei, poten­zielle Recht­sprob­leme proak­tiv anzuge­hen und ihre Pläne mit den kul­turellen und rechtlichen Nor­men Thai­lands in Ein­klang zu brin­gen. Dies gewährleis­tet einen rei­bungsloseren Erb­schaft­sprozess für alle Beteiligten.

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