In Thailand gibt es bedeutende Änderungen bei der 90-tägigen Meldefrist für Ausländer, die langfristig im Land leben. Am heutigen Tag, dem 1. Februar 2025, stellt sich die zentrale Frage, ob eine genehmigte Verlängerung um 12 Monate die bestehende Meldefrist zurücksetzt.
Laut einem erfahrenen Mitglied der Expat-Community, ist es äußerst wichtig zu klären, ob bei der Ausstellung eines neuen Jahresverlängerungsstempels auch eine neue 90-Tage-Meldebestätigung ausgehändigt wird.
Dies ist entscheidend, da das Vorhandensein eines neuen Fälligkeitsdatums bedeutet, dass die Frist tatsächlich zurückgesetzt wird. Wenn Sie beim Einwanderungsbeamten einen neuen Stempel für die jährliche Verlängerung erlangt haben, stellt dies den Schlüssel zur neuen Meldung dar.
In diesem Fall können Sie beruhigt sein und sich an das neue Fälligkeitsdatum halten
Falls Ihnen jedoch kein neuer Beleg übergeben wurde, gilt das ursprüngliche Fälligkeitsdatum, das auf Ihrer 90-Tage-Meldung angegeben ist. Es ist somit wichtig, darauf zu achten, um Missverständnisse oder Probleme zu vermeiden.
Die Regelungen zur 90-Tage-Meldefrist sind dynamisch und können gelegentlich zu Verwirrungen führen. Es ist daher ratsam, regelmäßig Informationen über die aktuellen Vorschriften einzuholen und im Bedarfsfall einen Experten zu Rate zu ziehen, um rechtliche Schwierigkeiten zu umgehen.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen aktuell sind, und überprüfen Sie, ob alle erforderlichen Informationen vorhanden sind. Das richtige Handeln in Bezug auf diese Fristen gewährleistet, dass Sie einen ungestörten Aufenthalt in Thailand genießen können.
Ihre Sicherheit in Bezug auf Aufenthaltsgenehmigungen sollte stets an erster Stelle stehen.
So melden Sie
- 1. Ausländer persönlich benachrichtigen
- 2. Ein Ausländer beauftragt eine andere Person mit der Zustellung eines Zustellungsbescheides.
- 3. Ausländer können ein Benachrichtigungsschreiben per Einschreiben erhalten.
- 4. Ausländer melden sich über das Online-System https://tm47.immigration.go.th/tm47/#/login
Bitte lesen Sie die zusätzlichen Bedingungen für das Online-System (Zusätzlicher Hinweis für 90 Tage über das Internet)
Ausländer können ihren Wohnsitz vor 15 Tagen oder nach 7 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum melden . Wird die Frist überschritten oder der Meldetermin überschritten, müssen sich Ausländer persönlich melden, um den Bußgeldvergleich durchführen zu können.
Bei Überschreitung der Frist für die Wohnsitzanzeige wird Ausländern, die sich selbst melden, eine Geldstrafe von 2.000 Baht auferlegt.
Falls ein Ausländer das Land vor dem nächsten Termin verlässt, muss er bei seiner Rückkehr in das Königreich seinen nächsten Wohnsitz 90 Tage nach seiner letzten Einreise in das Königreich melden.
Unterlagen zur persönlichen Antragstellung
1. Reisepass
2. Ausreisekarte TM.6 (TM.6) Siehe Musterkarte TM.6
3. Benachrichtigung über einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen (falls Sie bereits einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen gemeldet haben) Siehe Musterbenachrichtigung
4. Füllen Sie das Formular TM.47 aus und unterschreiben Sie mit Ihrem Namen Siehe Muster
Benachrichtigungsort
1. Ausländer mit Wohnsitz in Bangkok müssen die Anmeldung persönlich vornehmen oder eine andere Person damit beauftragen, den Brief in ihrem Namen bei der Residence Notification Unit, Government Complex Commemorating His Majesty the King’s 80th Birthday Anniversary, 5. Dezember 2007, Gebäude B (2. Stock, Südseite), Chaeng Watthana Road, Thung Song Hong Subdistrict, Lak Si District, Bangkok (klicken Sie, um den Standort anzuzeigen) einzureichen.
Hinweis : Die Lieferadresse für Benachrichtigungen per Post ist die
Residence Notification Unit (90-Tage-Bericht), Abteilung 2, Einwanderungsbehörde 1, Regierungskomplex zum Gedenken an den 80. Geburtstag Seiner Majestät des Königs, Gebäude B, Nr. 120, Dorf Nr. 3, Chaeng Watthana Road, Soi 7, Unterbezirk Thung Song Hong, Bezirk Lak Si, Bangkok 10210.
oder
90-Tage-Berichtsabteilung,
Einwanderungsabteilung 1, Einwanderungsbehörde,
Chalermprakiat-Regierungskomplex B, Gebäude
120, Moo 3, Chaengwattana Rd., Soi 7, Toongsonghong, Laksi, Bangkok. 10210
(klicken, um Standort anzuzeigen )
2. Visa- und Arbeitserlaubnis-Servicecenter, Abteilung 3, Einwanderungsbehörde 1, Chamchuri Square Building, 18. Stock, Pathumwan District, Bangkok, für Ausländer, die in juristischen Personen mit einem eingetragenen Kapital von mindestens 30 Millionen Baht arbeiten (klicken Sie, um den Standort anzuzeigen)
3. Servicezentrum für Wanderarbeiter aus Myanmar, Laos und Kambodscha in Bangkok Für Wanderarbeiter aus Myanmar, Laos und Kambodscha in Bangkok (klicken, um den Standort anzuzeigen)
4. Melden Sie in den Provinzen an jedem Einwanderungskontrollpunkt die Person, die den Wohnsitz des Ausländers hat.
Verfahren bei Zustellung per Einschreiben
- 1. Kopie der Passfotoseite, des letzten Einreisedatums und der letzten Aufenthaltserlaubnis für Thailand.
- 2. Kopie der TM.6‑Abreisekarte, Vorder- und Rückseite (TM.6). Siehe Beispielkarte TM.6.
- 3. Benachrichtigung über einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen (falls Sie bereits einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen gemeldet haben) . Hier finden Sie eine Musterbenachrichtigung.
- 4. Füllen Sie das Formular TM. 47 aus und unterschreiben Sie. Siehe Beispiel.
- 5. Ein mit einer 10-Baht-Briefmarke versehener Umschlag, adressiert an einen Ausländer, sodass der Beamte den unteren Teil des Formulars TM.47 versenden kann, wenn er die Benachrichtigung über einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen erhält, zusammen mit dem Formular TM.47, das für die Benachrichtigung beim nächsten Mal über einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen verwendet werden kann.
6. Legen Sie die Dokumente unter den Punkten 1 bis 5 in einen Umschlag und schicken Sie sie 15 Tage vor dem Fälligkeitsdatum (gemäß Terminzettel) per Einschreiben. Der Ausländer muss das Registrierungsdokument aufbewahren, indem er den Umschlag an den Einwanderungskontrollpunkt in dem Gebiet adressiert, in dem der Ausländer wohnt.
- Die Meldung des Wohnsitzes eines Ausländers, der sich länger als 90 Tage im Königreich aufhält, ist keine Aufforderung, im Königreich zu bleiben.
Jeder Ausländer, der sich länger als 90 Tage im Königreich aufhält und seinen Wohnsitz nicht oder nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist einem Beamten mitteilt, muss sich persönlich melden und eine Geldstrafe von 2.000 Baht zahlen. Wird ein Ausländer in irgendeinem Fall festgenommen, muss eine Geldstrafe von 5.000 Baht gezahlt werden.
Wenn ein Ausländer das Königreich verlässt, muss bei seiner Rückkehr die 90-Tage-Frist in jedem Fall erneut gezählt werden.