Bangkok — Die thailändische Wahlkommission (EC) zeigt sich unbeeindruckt von den jüngsten Entscheidungen des Verfassungsgerichts und setzt ihre umfassende Untersuchung gegen den ehemaligen Premierminister Thaksin Shinawatra fort. Im Fokus stehen schwerwiegende Vorwürfe, die besagen, dass Thaksin die Geschicke der Pheu-Thai-Partei manipuliert und sich unzulässig in die Koalitionsregierung eingemischt haben soll.
Trotz eines Urteils, das eine Petition gegen Thaksin und die Regierungspartei abgewiesen hat, erklärt EC-Generalsekretär Sawang Boonmee, dass in diesem Fall unterschiedliche rechtliche Grundlagen zur Anwendung kommen. „Obwohl die Fakten über Thaksins Handlungen identisch sind, verwenden die Wahlkommission und das Gericht unterschiedliche Gesetze“, so Boonmee.
Die Untersuchung der Wahlkommission konzentriert sich speziell auf mögliche Verstöße gegen das Parteiengesetz, während das Verfassungsgericht sich mit der Einhaltung der Verfassung beschäftigt. Das Gericht hat Thaksins Verhalten geprüft, das die Staatsführung gefährden könnte, wohingegen die EC sich mit dem Vorwurf beschäftigt, dass die Pheu-Thai-Partei gegen das Organisationsgesetz verstoßen hat, das externe Einmischung verbietet.
Ein früherer Fall gegen die mittlerweile aufgelöste Move Forward Party dient als Präzedenzfall, der den spezifischen Ansatz der Wahlkommission verdeutlicht. In diesem Fall hatte das Gericht zwar eine Klage gegen die Partei behandelt, doch die EC war nicht befugt, diese Klage weiterzuverfolgen.
Obwohl Thaksin, der 74 Jahre alt ist, nach der Zurückweisung der Klage durch das Gericht nicht mehr direkt angeklagt werden kann, steht er noch immer vor zwei weiteren Gerichtsverfahren.
Das erste Verfahren wird von der Wahlkommission geleitet und umfasst Vorwürfe, dass die Pheu Thai-Partei und ihre Koalitionspartner unter der Führung von Srettha Thavisin Thaksins Einflussnahme akzeptiert haben. Sollten sich diese Vorwürfe bewahrheiten, könnte dies fatale Folgen für die Pheu Thai-Partei und deren Koalitionspartner haben, einschließlich der Möglichkeit ihrer Auflösung gemäß Paragraph 29 des politischen Parteiengesetzes.
Der Ursprung dieser Vorwürfe reicht bis zu einem Treffen in Thaksins Residenz am 14. August zurück, wo angeblich über mögliche Nachfolgekandidaten für den durch das Verfassungsgericht abgesetzten Premierminister Srettha Thavisin diskutiert wurde.
Zusätzlich wird Thaksin in einem zweiten Verfahren nach Paragraph 113 des Strafgesetzbuches beschuldigt, das sich auf ein kontroverses Interview aus dem Jahr 2015 bezieht. Dieses Interview könnte als feindlich gegenüber der Staatsführung gewertet worden sein und brachte erhebliche rechtliche Konsequenzen mit sich.
In Reaktion auf diese rechtlichen Herausforderungen hat das Anwaltsteam der Pheu Thai-Partei angekündigt, eine Gegenklage gegen Teerayut Suwankesorn einzureichen, den Anwalt, dessen Klage vom Gericht abgewiesen wurde. Dies zeigt die Entschlossenheit der Partei, die gegen sie erhobenen Vorwürfe rechtlich anzufechten, was die politische Bühne Thailands weiterhin in den Fokus rückt.