Zwei Richter wurden disziplinarisch bestraft, weil sie sich nicht an die richterlichen Vorschriften gehalten und sich auf eine Weise verhalten hatten, die die Würde ihres Amtes befleckte. Die Sitzung des Obersten Gerichtshofs, die gestern, am 13. August, unter dem Vorsitz von Anucha Chiwitsophon stattfand, befasste sich mit diesen Angelegenheiten.
Die Justizkommission des Obersten Gerichtshofs (JC) genehmigte die Versetzung und Ernennung von höheren Richtern, darunter acht Stellen auf Ebene vier und drei zusätzliche Stellen für höhere Richter.
Die JC überprüfte auch die Untersuchungsberichte über das Verhalten der Richter. Im ersten Fall schlug ein Richter während der Zeugenvernehmung eines Klägers vor, die Klage abzuweisen und eine Einigung zwischen den Parteien anzustreben.
Der Richter riet dem Kläger außerdem, die Klage zurückzuziehen und eine Rückerstattung der Gerichtskosten zu verlangen. Solche Maßnahmen wurden als unvereinbar mit den vom JC festgelegten richterlichen Protokollen und der Ethik erachtet.
Gemäß den Paragraphen 55 und 62 des Justizdienstgesetzes von 2000 und dem Ehrenkodex für Richter stellte dieses Verhalten einen geringfügigen Disziplinarverstoß dar. Der Justizrat beschloss, als Strafe eine Verwarnung zu verhängen.
Gegen einen weiteren Richter wurde wegen unprofessionellen Verhaltens ermittelt. So ignorierte er unter anderem den Rat, Urteilsentwürfe zu korrigieren, behandelte Vorgesetzte respektlos und bedrohte sie und stiftete Zwietracht unter Kollegen.
Außerdem wurde festgestellt, dass die Handlungen des Richters gegen richterliche Protokolle und die Ethik verstießen.
Das Justizkomitee kam zu dem Schluss, dass das Verhalten einen Verstoß gegen den Justizdienstgesetzentwurf von 2000 (Abschnitte 61 und 62) sowie gegen den Ehrenkodex für Richter darstellte, und beschloss, eine Verwarnung auszusprechen. Das Treffen habe die Bedeutung der Aufrechterhaltung höchster Verhaltensstandards und Professionalität innerhalb der Justiz unterstrichen.
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