Bangkok — Thailands Gefängnisbehörde hat neue Richtlinien veröffentlicht, die festlegen, welche Häftlinge außerhalb traditioneller Haftanstalten untergebracht werden dürfen. Die am 9. April 2025 im Royal Gazette veröffentlichte Anordnung präzisiert die Bedingungen für alternative Haftformen — von Wohnhäusern über Bildungsstätten bis hin zu medizinischen Einrichtungen.
Welche Einrichtungen kommen infrage?
Die neuen Vorschriften erlauben die Unterbringung in:
- Privatwohnungen oder ‑Grundstücke
- Berufsausbildungszentren (staatlich oder privat)
- Bildungseinrichtungen
- Religiösen Stätten
- Medizinischen Einrichtungen
Diese Orte müssen jedoch offiziell als Haftstätten anerkannt werden, sobald sie für diesen Zweck genutzt werden.
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Wer darf in alternativen Haftformen untergebracht werden?
Nicht jeder Gefangene kommt für eine Unterbringung außerhalb des Gefängnisses infrage. Die Regelung gilt für:
- Ersttäter mit Haftstrafen von maximal vier Jahren
- Schwangere Frauen kurz vor der Entbindung
- Häftlinge mit geringem Rückfallrisiko nach individueller Bewertung
Jeder Antrag muss einen persönlichen Rehabilitationsplan sowie eine Risikoeinschätzung enthalten.
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Wer ist von der Regelung ausgeschlossen?
Keine Chance auf alternative Haft haben:
- Schwerkriminelle (z. B. Gewalt- oder Drogendelikte)
- Wiederholungstäter
- Personen mit laufenden Ermittlungen
- Häftlinge, die frühere Außenhaft-Bedingungen verletzt haben
Strikte Auflagen und Konsequenzen bei Verstößen
Sowohl die Inhaftierten als auch ihre Aufseher müssen sich strikt an die Vorgaben halten. Verstöße können zivil- oder strafrechtliche Folgen haben.
Die neuen Regelungen sollen die Resozialisierung fördern, gleichzeitig aber die öffentliche Sicherheit gewährleisten.