Wanderarbeitnehmer aus Laos, Kambodscha und Myanmar, die zwischen dem 1. April und dem 15. Mai in ihre Heimatländer zurückkehren wollen, um Songkran zu feiern, werden von der Zahlung von Wiedereinreisegebühren befreit, sagte Arbeitsminister Phiphat Ratchakitprakarn gestern.
Die Entscheidung, Wanderarbeitnehmer aus diesen Ländern von den Gebühren zu befreien, wurde vom Politischen Ausschuss für die Verwaltung ausländischer Arbeitnehmer getroffen.
Er sagte, die Befreiung gelte auch für Angehörige von Wanderarbeitern, die im Besitz von Reisepässen oder Reisedokumenten, dem so genannten Non-L-A-Visum, sind, mit denen sie sich vorübergehend in Thailand aufhalten können, und deren verbleibende Aufenthaltserlaubnis nicht vor dem 15. Mai enden darf.