Am 9. September wurde die ruhige Gemeinde Ban Pak Klawng im Bezirk Pa Sang, Lamphun, von einem erschütternden Vorfall erschüttert. Eine 43-jährige Frau, identifiziert als Frau Aranya, wartete an einer belebten dreispurigen Kreuzung auf ihren Shuttlebus zur Fabrik, als sie aus nächster Nähe mit einer lokal modifizierten Schrotflinte in die Stirn getroffen wurde.
Der Angriff ereignete sich in der frühen Morgenstunden und versetzte die Anwesenden in einen Schockzustand. Die Polizei hat umgehend Ermittlungen eingeleitet, nachdem Hinweise darauf hindeuten, dass der Angreifer ihr Ex-Mann sein könnte.
Dieser soll bereits in der Vergangenheit gewalttätige Drohungen gegen Frau Aranya geäußert haben, nachdem die Beziehung aufgrund seiner Drogenprobleme und einer Methamphetamin Sucht in die Brüche ging. Trotz mehrerer Versuche, sich mit seiner Ex-Frau zu versöhnen, scheiterte er immer wieder und geriet zurück in seine Sucht.
Notdienste, die schnell am Tatort eintrafen, brachten Frau Aranya zur stationären Behandlung ins Lamphun-Krankenhaus, wo sie aufgrund der Schwere ihrer Verletzungen intensiv überwacht werden muss.
Währenddessen sind die örtlichen Polizeibehörden, unter der Leitung des Ermittlers Oberstleutnant Paisarn Wannachai, dabei, zeugenschaftliche Hinweise zu sammeln und die Überwachungskameras in der Umgebung auszuwerten.
Diese Aufnahmen könnten entscheidende Informationen liefern und die Fahndung nach dem tatverdächtigen Ex-Ehemann unterstützen. Die Bevölkerung von Lamphun ist entsetzt über diese Gewalttat, die in der ansonsten friedlichen Gemeinde große Wellen schlägt.
Der Fall zeigt die tiefen und oftmals gefährlichen Verflechtungen von persönlichen Beziehungen, insbesondere in Fällen, in denen Sucht und Gewalt eine Rolle spielen.
Die Polizei ermutigt alle Zeugen, sich zu melden und Informationen bereitzustellen, um den Täter schnellstmöglich zur Rechenschaft zu ziehen. Während die Ermittlungen fortgeführt werden, bleibt das Schicksal von Frau Aranya ungewiss, und die Hoffnung auf eine vollständige Genesung wird von der Gemeinschaft und ihren Angehörigen geteilt.