Berlin — Das Bundesinnenministerium hat kürzlich das Islamische Zentrum Hamburg wegen extremistischen Verdachts geschlossen, doch das Zentrum hat nun Klage gegen diese Entscheidung eingereicht.
Die Vertreter des Zentrums argumentieren, dass das Verbot ihre religiöse Freiheit einschränke und die Vorwürfe der iranischen Einflussnahme als unbegründet zurückweisen.
Ziel der Klage ist die Wiederöffnung der Blauen Moschee, die zurzeit unter staatlicher Verwaltung steht.
Dies ist eine kurze Zusammenfassung, den vollständigen Bericht können Sie lesen unter:
Originalquelle: taz.de/Islamisches-Zentrum-Hamburg-klagt/!6030162/
Bildquelle: Pauli-Pirat, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons