Nachdem das Thema Rentenbesteuerung für soviel Aufruhr gesorgt hat, hoffe ich, mit folgendem Beitrag einigen Expats aufzeigen kann, dass es gar nicht so kompliziert sein muss.
Sie dürfen, wenn Sie wollen, den Artikel samt den echten Zahlen und meinem Namen gerne veröffentlichen.
Rentensteuer — es kann so einfach sein
Vorab: Es ist keine Rentensteuer! Steuerpflichtig ist der aus dem Ausland überwiesene Betrag. Ob dieser aus Rente besteht oder auch andere Einkünfte enthält, spielt keine Rolle.
Das Doppelbesteuerungsabkommen, insbesondere Punkt 18⁄2, trifft deshalb nicht zu. Es wird ja keine Rente besteuert, sondern der Betrag, der nach Thailand überwiesen wird. Die Rente habe ich im folgenden Beispiel auch gar nicht angegeben.
Ich war am 13. Januar mit folgender Aufstellung beim Finanzamt in Pattaya:
Ich habe zwar (umgerechnet) 682.978,01 THB auf mein thailändisches Konto überweisen, da aber mein deutsches Konto am 1.Januar 2024 einen Saldo von (umgerechnet) 266.796,89 hatte, konnte der direkt abgezogen werden (das war kein Einkommen aus 2024).
Nach Abzug der üblichen Freibeträge von insgesamt 375.000,00 THB blieb ein zu versteuerndes Einkommen von 41.181,32 übrig und lag damit innerhalb der ersten 150.000 THB, die steuerfrei sind. Ergebnis: Keine Steuer zu bezahlen.
Mir ist bewusst, dass mein Fall nicht alle möglichen Szenarien abdeckt, kann mir aber vorstellen, dass einigen anderen in ähnlicher Lage damit die Bedenken genommen werden, die sie infolge der uneinheitlichen bis falschen Berichterstattung in letzter Zeit aufgebaut hatten.
Tipp am Rande: Wenn man gegen Jahresende auf Überweisungen verzichten kann und dadurch einen höheren Saldo am 1. Januar des folgenden Jahres aufgebaut hat, dann kann dieser bei der nächsten Steueranmeldung komplett wieder als steuerfrei abgezogen werden.