In Thailand leben viele Expats, die auf ihren Sparkonten regelmäßig Zinsen generieren. Doch wie verhält es sich mit der Steuerpflicht dieser Zinsen? Grundsätzlich unterliegen alle Zinserträge der Steuerpflicht, es sei denn, die Gesamteinnahmen bleiben unter einem festgelegten Schwellenwert.
Auf persönlichen THB-Konten wird standardmäßig eine Quellensteuer in Höhe von 15 % auf Zinseinnahmen abgezogen. Diese Praxis kann umgangen werden, wenn Kontoinhaber über eine thailändische Steuernummer verfügen und die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Banken gegeben ist.
Einige Banken, wie SCB, Kasikorn, Bangkok und Krungsri, verzichten unter bestimmten Bedingungen auf den Steuerabzug. Dennoch erfolgt bei der Bangkok Bank grundsätzlich ein Abzug, auch bei Festgeldkonten, selbst wenn eine thailändische Steuernummer hinterlegt ist.
Generell sind die ersten 20.000 Baht der Zinseinnahmen steuerfrei. Beträge, die diese Freigrenze überschreiten, werden entsprechend der individuellen Steuerklasse besteuert.
Für Expats, die ihre Steuerpflicht in Thailand klären möchten, besteht die Möglichkeit, nach Einreichung einer Steuererklärung eine Rückerstattung der Quellensteuer zu beantragen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Prozess komplex sein kann und individuelle Prüfungen durchgeführt werden.
Besondere Konditionen gelten für Personen, die älter als 70 Jahre sind, mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet oder Eltern sind.
Hier empfiehlt es sich, Beratung bei den lokalen Steuerämtern, beispielsweise in Chalong oder Phuket, in Anspruch zu nehmen. Abschließend sei erwähnt, dass sich die steuerlichen Bedingungen für Zinsen, die auf Konten oder Anlagen nach dem 1. Januar 2024 anfielen, von früheren Regelungen unterscheiden können.
Steuerpflichtige sollten sich daher regelmäßig über eventuelle Änderungen informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einholen, um ihre steuerliche Situation optimal zu gestalten.