Bangkok — Die ehemalige thailändische Premierministerin Yingluck Shinawatra, die seit August 2017 auf der Flucht ist, steht möglicherweise vor einer entscheidenden Wende hinsichtlich ihrer Haftstrafe. Laut Sahakarn Phetnarin, dem Generaldirektor der thailändischen Strafvollzugsbehörde, gibt es die Möglichkeit, dass neue Regelungen zur Inhaftierung außerhalb des Gefängnisses auf sie zutreffen könnten.
Diese Regelungen, die im nächsten Monat in Kraft treten sollen, erlauben eine Haft außerhalb der Gefängnismauern für Sträflinge, deren Strafen vier Jahre oder weniger betragen. Yingluck wurde ursprünglich zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, was bedeutet, dass eine Reduzierung ihrer Strafe um ein Jahr erforderlich wäre, um in den Genuss dieser neuen Regelungen zu kommen.
Sollten die Bedingungen erfüllt sein, könnte sie die Chance haben, ihre Strafe außerhalb einer Gefängniszelle zu verbringen. Zudem bestünde die Möglichkeit, um eine königliche Begnadigung zu ersuchen, um ihre Strafe weiter zu verkürzen.
Die neuen Maßnahmen umfassen strenge Sicherheitsvorkehrungen, etwa die Einrichtung von Videoüberwachung an dem Ort, an dem der Sträfling festgehalten werden soll. Außerdem behält sich die Strafvollzugsbehörde das Recht vor, elektronische Überwachungsgeräte verpflichtend vorzuschreiben.
Allerdings gelten diese Regelungen nicht für Personen, die wegen schwerer Straftaten wie Sexualdelikten, Gewaltverbrechen oder erheblichen Drogendelikten verurteilt wurden. Die Verurteilung von Yingluck erfolgte aufgrund von Pflichtverletzungen im Rahmen eines Reispfandprogramms, das erhebliche finanzielle Verluste verursachte.
Ein Haftbefehl liegt nach wie vor gegen sie vor.
Zuletzt äußerte ihr Bruder, Thaksin Shinawatra, die Erwartung, dass Yingluck im April nächsten Jahres nach Thailand zurückkehren könnte. Thaksin selbst kehrte im vergangenen Jahr nach Thailand zurück, um seine Haftstrafe anzutreten, wurde jedoch im Anschluss aufgrund gesundheitlicher Bedenken ins Krankenhaus verlegt und kurz darauf auf Bewährung entlassen.