Die Wahl des richtigen Visums kann eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn es um die Planung einer Hochzeit in Thailand geht. Ein deutscher Staatsbürger, der im Februar 2025 in Bangkok heiratet, steht vor der wichtigen Entscheidung, welches Visum er für seine Ankunft im Januar 2025 beantragen soll.
Das Visum ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Heiratsformalitäten reibungslos ablaufen und keine unerwarteten Probleme auftreten. In Thailand kommt vor allem das Non-Immigrant O‑Visum in Betracht, welches eine Vielzahl von Möglichkeiten bietet, unter anderem für Langzeitaufenthalte.
Nach ihrer Ankunft könnten frisch vermählte Paare mit diesem Visum in Thailand bleiben, ohne sich fortlaufend um Verlängerungen kümmern zu müssen.
Eine wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass die benötigten Dokumente im Vorfeld beschafft werden. Diese umfassen unter anderem eine Heiratsurkunde sowie eine Bestätigung über den Wohnsitz.
Alternativ gibt es das Touristenvisum, das bei einer kürzeren Aufenthaltsdauer in Betracht gezogen werden kann. Es erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen, der möglicherweise verlängerbar ist.
Jedoch könnte es für Paare, die eine serielle Eheschließung und andere rechtliche Angelegenheiten planen, möglicherweise nicht die beste Wahl sein. Es ist ratsam, sich im Vorfeld umfassend zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die beste Entscheidung zu treffen.
Eine gründliche Vorbereitung wird empfohlen, um den schönsten Tag im Leben ohne zusätzliche Hindernisse zu genießen. Der deutscher Staatsbürger, der seine Hochzeitspläne in Bangkok schmiedet, sollte also genau abwägen, welches Visum seinen Bedürfnissen am besten entspricht.
Bei Unsicherheiten kann der Kontakt zur jeweiligen Botschaft ebenfalls Klarheit bringen und eine hervorragende Grundlage für die bevorstehende Hochzeit in Thailand schaffen aber natürlich besteht auch die Möglichkeit das renommierte deutschsprachige Unternehmen Kiesow, Schottstädt & Phayaksri anzusprechen, da wird Ihnen in allen Belangen geholfen.