Aufgrund häufiger gestellter Fragen unserer Leser, haben wir alle uns zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und alles Wissenswerte zusammengestellt. Bitte lesen Sie sich alles bis zum Ende durch.
Fragen und Antworten bezüglich der Versteuerung durch Einkommen:
- Steuerpflichtige Überweisung : Die Aktualisierungen bestätigen, dass Renten als ausländisches Einkommen steuerpflichtig werden, sobald sie nach dem 1. Januar 2024 auf ein thailändisches Bankkonto überwiesen werden. Expats, die vor 2024 Bargeld auf ausländischen Bankkonten hielten, können es jedoch steuerfrei nach Thailand bringen.
- Infolgedessen unterliegen ausländische Einkünfte aus dem Jahr 2023 oder früheren Jahren, die nach dem 31. Dezember 2023 nach Thailand gebracht werden, nicht der Steuer . Doppelbesteuerungsabkommen spielen eine Rolle bei der steuerlichen Behandlung von Einkünften aus ausländischen Quellen in einem Land. Quelle: thailändische Finanzamt
- Klarstellungen, keine neuen Gesetze : Es ist wichtig zu betonen, dass diese Ankündigungen keine neuen Gesetze einführen, sondern die Auslegung bestehender Steuergesetze klarstellen. Für Expats bedeutet dies, dass die Grundprinzipien der Rentenbesteuerung nämlich, dass Einkommen bei Überweisung besteuert wird gleich bleiben. Die klareren Regeln ermöglichen jedoch eine bessere Planung und Verwaltung von Überweisungen, insbesondere in Bezug auf ältere Ersparnisse und angesparte Rentenfonds.
- Für Expatriates ist das Verständnis dieser Klarstellungen von entscheidender Bedeutung, da sie zur Einhaltung der thailändischen Steuergesetze beitragen und gleichzeitig Möglichkeiten zur Optimierung von Rentenübertragungen und Minimierung der Steuerlast bieten.
Muss ich als Ausländer eine Steuernummer haben?
- Ausländer, die in Thailand Steuern zahlen müssen, müssen eine Steueridentifikationsnummer (TIN) beantragen, um den lokalen Steuervorschriften zu entsprechen. Diese Verpflichtung gilt sowohl für natürliche als auch juristische Personen, die in Thailand durch Beschäftigung, freiberufliche Tätigkeit oder Geschäftstätigkeit Einkommen erzielen.
- Darüber hinaus gilt jeder Ausländer, der sich länger als 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand aufhält, als Steuerinländer und muss eine Steuernummer beantragen. Diese Anforderung gilt auch, wenn in Thailand kein Einkommen erzielt wird, da jedes aus dem Ausland ins Land gebrachte Einkommen der thailändischen Besteuerung unterliegen kann, auch Renten.
Rechtliche Auswirkungen, wenn Sie keine TIN haben
- Wenn Sie keine TIN beantragen, kann dies rechtliche Konsequenzen haben, darunter Geldstrafen und Schwierigkeiten bei der Steuererklärung.
- Auch finanzielle Angelegenheiten wie das Eröffnen von Bankkonten oder die Beantragung von Krediten können dadurch erschwert werden.
- Darüber hinaus könnten Ausländer ohne TIN Schwierigkeiten bei der Verlängerung von Arbeitserlaubnissen oder Visa haben, da diese Prozesse häufig mit der Einhaltung von Steuervorschriften verbunden sind.
Strafen für das Fehlen einer TIN
- Jede Person, die innerhalb der Frist keine TIN erhält, muss mit einer Geldstrafe von höchstens 2.000 THB rechnen .
- Diese Geldstrafe kommt zu allen Strafen hinzu, die Ihnen drohen, wenn Sie Ihre thailändische Einkommensteuererklärung nicht oder nach Ablauf der Frist einreichen.
So beantragen Sie eine TIN
Um eine TIN zu beantragen, müssen Ausländer die erforderlichen Formulare (tinreg.rd.go.th diese Webseite ist momentan nicht zu erreichen) (Sie sollten, wenn möglich das für Sie zuständige Finanzamt aufsuchen, da wird Ihnen geholfen) ausfüllen und Unterlagen vorlegen wie:
- Ein gültiger Reisepass
- Ein Visum oder ein Wohnsitznachweis
- Adressnachweis (z. B. Mietvertrag)
Wer muss in Thailand eine Steuererklärung abgeben?
- Einwohner Thailands, die mehr als 120.000 ฿ (Einzelpersonen) oder 220.000 ฿ (Ehepaare) pro Jahr verdienen, müssen eine Steuererklärung einreichen.
- Einwohner, die eine Steuererklärung einreichen müssen, müssen dies bis zum 31. März (für Papiererklärungen) oder 8. April (für Online-Erklärungen) tun.
Was passiert, wenn Sie in Thailand keine Steuern zahlen?
- Wenn Sie in Thailand fällige Steuern nicht zahlen, müssen Sie mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen, darunter Geldbußen, Strafen und Zinsen auf nicht bezahlte Steuern .
- Die thailändische Steuerbehörde ist befugt, Prüfungen und Untersuchungen bei Steuerhinterziehung durchzuführen.
Strafen bei verspäteter Einreichung
- Wenn Sie die Abgabefrist versäumen, erhebt die thailändische Steuerbehörde Geldstrafen und Zuschläge auf den nicht bezahlten Steuerbetrag.
- Die häufigste Strafe ist ein monatlicher Zuschlag von 1,5 % auf alle geschuldeten Steuern. Dieser Zuschlag fällt jeden Monat an, bis die Steuer vollständig bezahlt ist. Wenn Ihre Steuererklärung deutlich überfällig ist, kann sich die Strafe verdoppeln, was die Erfüllung Ihrer Steuerpflichten noch teurer macht.
Zusätzliche Strafen
- Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht einreichen oder Ihr Einkommen zu niedrig angeben, kann dies zu strengeren Strafen führen. Dazu können Prüfungen durch die Finanzbehörde gehören, bei denen Ihre Finanzunterlagen unter die Lupe genommen werden.
- In einigen Fällen können rechtliche Konsequenzen folgen, wie z. B. zusätzliche Geldstrafen oder sogar strafrechtliche Anklagen, je nach Schwere des Verstoßes, die Ihren Visastatus und Ihren Wohnsitz beeinträchtigen könnten.
Wie ist das Steuersystem in Thailand?
- Das thailändische Steuersystem funktioniert hauptsächlich auf territorialer Basis und besteuert Einzelpersonen und Unternehmen auf Einkommen, das im Inland erzielt wird, während Einkommen aus ausländischen Quellen nur dann besteuert wird, wenn es im selben Jahr nach Thailand überwiesen wird, in dem es verdient wurde.
- Das System umfasst eine Reihe von Steuern, darunter die Einkommensteuer, die progressiv ist und je nach Einkommensniveau zwischen 0 % und 35 % liegt; die Körperschaftsteuer mit einem Standardsatz von 20 % für Unternehmen; die Mehrwertsteuer (MwSt.) mit einem Standardsatz von 7 %, der auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird; spezielle Unternehmenssteuern für bestimmte Branchen wie Banken, Versicherungen und Immobilien; und Zölle auf importierte Waren. Weitere Steuern sind Grundsteuer, Stempelsteuer und Quellensteuern auf bestimmte Arten von Zahlungen an Nichtansässige.
- Steueranreize und Befreiungen sind für Investitionen in bestimmten Sektoren oder Regionen verfügbar, wie vom Board of Investment festgelegt. Die Einhaltung der thailändischen Steuergesetze erfordert eine sorgfältige Lektüre der Regeln und Vorschriften, einschließlich der Abgabe jährlicher Steuererklärungen.
Hier finden Sie auch alle Erläuterungen bezüglich Thailändischer Steuer als PDF (leider nur in Englisch verfügbar) zum ausdrucken und nachlesen.
Steuerpflichtiges Einkommen
Einkommen aus thailändischen Quellen: Sämtliches Einkommen aus Quellen innerhalb Thailands unterliegt der thailändischen Einkommensteuer, unabhängig davon, wo es gezahlt wird.
Einkommen aus Quellen außerhalb Thailands unterliegt der thailändischen Steuer, wenn:
- Es wird ab dem 1. Januar 2024 von einem Ausländer verdient, der sich in einem Steuerjahr 180 Tage oder länger in Thailand aufhält. Es wird im selben Steuerjahr oder später nach Thailand überwiesen.
- Dazu zählen auch allgemeine Ruhegehälter, “sprich Renten”.
Ausnahmen
- Einkünfte, die vor dem 1. Januar 2024 erzielt und in einem späteren Steuerjahr nach Thailand überwiesen werden, unterliegen nicht der thailändischen Steuer.
- Auch wenn das Einkommen aus ausländischen Quellen von Nichtansässigen in Thailand später überwiesen wird, unterliegt es nicht der thailändischen Steuer.
- Bitte beachten Sie, dass für Beamtenpensionen und Altersbezüge von ehemaligen Angestellten des öffentlichen Dienstes andere Bestimmungen gelten können: Diese müssen üblicherweise in Deutschland versteuert werden.
Besondere Herausforderungen für Expats
Expats in Thailand stehen bei der Abgabe ihrer Steuererklärungen oft vor besonderen Herausforderungen. Eines der häufigsten Probleme ist die Unkenntnis der thailändischen Steuerfristen und der lokalen Abgabeverfahren. Anders als in ihren Heimatländern, wo Steuersysteme und ‑fristen vertrauter sein können, können Expats wichtige Termine leicht verpassen oder die Anforderungen missverstehen, was zu einer verspäteten Abgabe und den damit verbundenen Strafen führt.
Eine weitere große Herausforderung ist die genaue Angabe von Einkünften aus dem Ausland. Mit den neuen Vorschriften von 2024 ist dies noch wichtiger geworden. Expats müssen sicherstellen, dass sie detaillierte und genaue Aufzeichnungen über alle Einkünfte führen, die sie aus dem Ausland nach Thailand bringen. Andernfalls kann dies nicht nur zu Strafen für verspätete Einreichung führen, sondern auch den Steuererklärungsprozess erschweren und zu möglichen Betriebsprüfungen oder zusätzlichen Kontrollen durch die Finanzbehörde führen.
Angesichts dieser Komplexität ist es für Expats wichtig, sich über die thailändischen Steuervorschriften zu informieren und Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn sie sich über ihre Pflichten nicht im Klaren sind.
Eine ordnungsgemäße Buchführung und rechtzeitige Abgabe sind der Schlüssel zur Vermeidung der Herausforderungen, mit denen viele Expats im thailändischen Steuersystem konfrontiert sind.
Abgabe der Steuererklärung / Wie erkläre ich meine Steuern in Thailand
- Ausländer müssen Einkünfte aus thailändischen und ausländischen Quellen (nach Thailand überwiesen) in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung (PND 90/PND 91) angeben.
- Das zu versteuernde Einkommen umfasst sowohl das während des Steuerjahres erzielte Einkommen aus thailändischen Quellen als auch das aus dem Ausland überwiesene Einkommen.
Steuerentlastung im Ausland
- Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (DTA) kann im Ausland gezahlte Einkommensteuer auf die thailändische Steuer angerechnet werden. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung für in Thailand ansässige Personen vermieden.
- Zur Geltendmachung ausländischer Steuergutschriften sind Belege in thailändischer oder englischer Sprache erforderlich. Eine Steuerzahlungsbescheinigung der ausländischen Steuerbehörde wird empfohlen.
Welche Nachweise sind für Überweisungen als nicht steuerpflichtiges Einkommen erforderlich?
Sie müssen eindeutige Unterlagen, beispielsweise Kontoauszüge, aufbewahren, um nachzuweisen, dass die Mittel aus nicht steuerpflichtigen Quellen wie Ersparnissen, steuerfreien Renten oder Geschenken stammen.
Persönliche Einkommenssteuer als PDF:
Steuerpflichtiges Einkommen in THB | Nationale Einkommensteuersätze |
---|---|
1 bis 150.000 | 0 % |
150.001 bis 300.000 | 5 % |
300.001 bis 500.000 | 10 % |
500.001 bis 750.000 | 15 % |
750.001 bis 1.000.000 | 20 % |
1.000.001 bis 2.000.000 | 25 % |
2.000.001 bis 5.000.000 | 30 % |
5.000.001 + | 35 % |
Das heißt: Wenn Sie beispielsweise eine zu versteuernde Rente aus Deutschland in Höhe 1400 Euro bekommen und einen Umtauschkurs von 36 Baht pro Euro, läge das zu versteuernde Einkommen bei rund 50000 Baht pro Monat, also im Jahr, 600000 Baht.
- Die ersten ฿150.000 sind steuerfrei.
- Die nächsten ฿150.001 – 300.000 werden mit 5 % besteuert
- Die restlichen ฿300.000 werden mit 10 % besteuert
So kämen Sie auf eine jährlich zu zahlende Steuer von 45000 Baht.
Anhand der Angaben, sowie der unten angegebenen Freibetrage, können Sie sich Ihre Steuerlast selber ausrechnen. Wir empfehlen Ihnen aber trotzdem ein Gespräch mit einem Steuerfachmann oder auch direkt mit dem zuständigen Finanzamt zu suchen.
Nun haben Sie noch folgende Abzugs Möglichkeiten: | |
(Thailändischer Baht) | |
Steuerzahler | 60.000 |
Ehegatte (sofern dieser kein Einkommen hat) | 60.000 |
Eheliches Kind des Steuerpflichtigen oder des Ehegatten (ohne Begrenzung), Zusatzfreibetrag für eheliches Kind des Steuerpflichtigen oder des Ehegatten ab dem zweiten Kind, das im Jahr 2018 oder später geboren wurde | Jeweils 30.000 |
Adoptivkinder des Steuerpflichtigen (maximal 3), (Wenn es sich um eheliche und adoptierte Kinder handelt, sind maximal nur 3 Kinder zulässig) | Jeweils 30.000 |
Elterliche Fürsorge | Jeweils 30.000 |
Betreuung behinderter oder erwerbsgeminderter Familienangehöriger | Jeweils 60.000 |
Pflege einer behinderten oder erwerbsgeminderten Person, die kein Familienmitglied ist | Jeweils 60.000 |
Darüber hinaus haben in Thailand ansässige Steuerzahler, die älter als 65 Jahre oder behindert sind, Anspruch auf Befreiung von der Einkommensteuer auf ihr Nettoeinkommen bis zu einem Betrag von 190.000 Baht pro Steuerjahr. PDF
LebensversicherungsprämienLebensversicherungsprämien in Höhe von höchstens 100.000 THB, die ein Steuerzahler für sein eigenes Leben zahlt, sind abzugsfähig, vorausgesetzt, die Versicherungspolicen haben eine Mindestlaufzeit von zehn Jahren und der Versicherer betreibt in Thailand ein Lebensversicherungsgeschäft. Wenn die Police einen Sparplan enthält, der dem Versicherungsnehmer eine jährliche Rendite von über 20 % der Jahresprämie bietet, ist die gesamte Prämie nicht abzugsfähig. An einen thailändischen Versicherer gezahlte Prämien für qualifizierte Lebensversicherungen sind bis zu einem Betrag von höchstens 15 % des gesamten steuerpflichtigen Einkommens und höchstens 200.000 THB abzugsfähig. Dieser Freibetrag darf zusammen mit dem Beitrag zu einem registrierten Vorsorgefonds, dem Pensionsfonds für Beamte, dem Sozialfonds für Lehrer und der Investition in Pensionsfonds und Supersparfonds im selben Steuerjahr jedoch 500.000 THB nicht überschreiten. Darüber hinaus ist auch der gezahlte Betrag bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 THB für eine Lebensversicherungsprämie für den Ehepartner des Steuerzahlers zulässig, der kein Einkommen bezieht, vorausgesetzt, der Familienstand besteht während des gesamten Steuerjahres. KrankenkassenprämienEine Krankenversicherungsprämie von bis zu 25.000 THB, die ein Steuerzahler für seine eigene Gesundheit an eine Lebens- oder Sachversicherungsgesellschaft in Thailand zahlt, ist als Abzug zulässig. Der Abzug für diese Prämie zusammen mit den oben genannten gezahlten Lebensversicherungsprämien darf jedoch insgesamt 100.000 THB nicht überschreiten. Eine Krankenversicherungsprämie von bis zu maximal 15.000 THB, die an eine Lebens- oder Nichtlebensversicherungsgesellschaft in Thailand für die Eltern des Steuerzahlers oder die Eltern des Ehepartners des Steuerzahlers gezahlt wird, ist als Abzug zulässig. Kosten für Schwangerschaftsvorsorge und EntbindungFür vom Steuerzahler oder Ehepartner gezahlte Kosten für Schwangerschaftsvorsorge und Entbindung ist ein Abzug von bis zu 60.000 THB pro Schwangerschaft zulässig. Wenn die Kosten für jede Schwangerschaft nicht im selben Steuerjahr gezahlt werden, ist der tatsächlich in jedem Steuerjahr gezahlte Betrag zulässig, insgesamt jedoch nicht mehr als 60.000 THB. HypothekenzinskostenHypothekenzinsen, die für den Kauf oder den Bau eines Wohngebäudes in Thailand anfallen, können bis zu einem Betrag von 100.000 THB abgezogen werden. Beitrag zum PensionsfondsEin Beitrag zu einem Pensionsfonds ist bis zu einem Betrag von höchstens 30 % des steuerpflichtigen Einkommens, das der Einkommensteuer unterliegt, abzugsfähig, mit einem Höchstbetrag von 500.000 THB in einem Steuerjahr. Wenn der Steuerzahler jedoch auch einen der oben genannten Beiträge im Rahmen einer qualifizierten Rentenlebensversicherung geleistet hat, müssen diese in die Grenze von 500.000 THB einbezogen werden. Super-Sparfonds-AnlageEine Investition in einen Super-Sparfonds ist bis zu einem Betrag von höchstens 30 % des steuerpflichtigen Einkommens, das der Einkommensteuer unterliegt, abzugsfähig, mit einem Höchstbetrag von 200.000 THB in einem Steuerjahr. Wenn der Steuerzahler jedoch auch einen der oben genannten Beiträge im Rahmen einer qualifizierten Rentenlebensversicherung geleistet hat, müssen diese in die Grenze von 500.000 THB einbezogen werden. Thailändische Investitionen in Umwelt‑, Sozial- und Governance-Fonds (ESG)Eine Investition in einen thailändischen ESG-Fonds in einer Höhe von höchstens 30 % des einkommensteuerpflichtigen Einkommens, mit einer Höchstgrenze von insgesamt 100.000 THB, kann im Zeitraum vom 21. November 2023 bis zum 31. Dezember 2032 abgesetzt werden. Der Anleger muss die Anteile mindestens acht Jahre lang halten. Vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026 gelten jedoch besondere Bedingungen für Abzüge bei Investitionen in einen thailändischen ESG- Fonds. Unter diesen Bedingungen kann der Betrag, der 30 % des einkommensteuerpflichtigen Einkommens mit einer Höchstgrenze von insgesamt 300.000 THB (anstelle von 100.000 THB ) nicht übersteigt, abgezogen werden. Der Anleger muss die Anteile mindestens fünf Jahre statt acht Jahre halten. Bis die ministerielle Regelung der neuen Bedingungen in Kraft tritt, müssen die bisherigen Bedingungen eingehalten werden, die eine Höchstgrenze von 100.000 THB und eine Haltefrist von mindestens acht Jahren beinhalten. Darüber hinaus werden die Abzüge vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2032 auf diese bisherigen Bedingungen zurückgesetzt. Beitrag zur SozialversicherungAuch die Beiträge zur staatlichen Sozialversicherung sind abzugsfähig. |
C. INVESTMENTFONDS-ZUSCHLAG | |
(Thailändischer Baht) | |
Der Gesamtbetrag darf 500.000 Thai Baht nicht überschreiten. | |
Pensionsfonds (RMF) | 30% des Einkommens, nicht mehr als 500.000 |
Super-Sparfonds (SSF) | 30% des Einkommens, nicht mehr als 200.000 |
Nationaler Sparfonds | Nicht mehr als 30.000 |
Vorsorgefonds (PVD) / Fonds zur Förderung formaler Schulen | 15% des Einkommens, nicht mehr als 500.000 |
Qualifizierte Rentenlebensversicherung | 15% des Einkommens, nicht mehr als 200.000 |
Staatlicher Pensionsfonds | 30% des Einkommens, nicht mehr als 500.000 |
E. Spendenzuschuss | |
★Von den zuständigen Regierungsbehörden genehmigt | |
★Bildung, Sport, soziale Entwicklung und staatliche Krankenhäuser | 2X Abzug darf 10 % des Nettoeinkommens nicht überschreiten |
★ Elektronische Spende | |
Politische Partei | Nicht mehr als 10.000 |
Allgemein | Da die tatsächlich gezahlten Beträge 10 % des Nettoeinkommens nicht überschreiten |
Dies soll lediglich einen regulatorischen Überblick bieten und ist nicht als umfassend anzusehen oder als Rechtsberatung zu verstehen. Der Wochenblitz übernimmt auch keinerlei Gewähr auf obige Zahlen und Angaben. Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Bereichen des Steuerrechts haben, zögern Sie bitte nicht, sich an an einen Steueranwalt in Thailand zu wenden.