Steuern in Thailand: Klare Antworten auf häufige Expats-Fragen - Daten und Fristen im Überblick - Berechnen Sie selber

Steuern in Thailand: Klare Antworten auf häufige Expats-Fragen - Daten und Fristen im Überblick - Berechnen Sie selber

Auf­grund häu­figer gestell­ter Fra­gen unser­er Leser, haben wir alle uns zur Ver­fü­gung gestell­ten Fra­gen, Dat­en und alles Wis­senswerte zusam­mengestellt. Bitte lesen Sie sich alles bis zum Ende durch.

Fra­gen und Antworten bezüglich der Ver­s­teuerung durch Einkommen:

  • Steuerpflichtige Über­weisung : Die Aktu­al­isierun­gen bestäti­gen, dass Renten als aus­ländis­ches Einkom­men steuerpflichtig wer­den, sobald sie nach dem 1. Jan­u­ar 2024 auf ein thailändis­ches Bankkon­to über­wiesen wer­den. Expats, die vor 2024 Bargeld auf aus­ländis­chen Bankkon­ten hiel­ten, kön­nen es jedoch steuer­frei nach Thai­land bringen.
  • Infolgedessen unter­liegen aus­ländis­che Einkün­fte aus dem Jahr 2023 oder früheren Jahren, die nach dem 31. Dezem­ber 2023 nach Thai­land gebracht wer­den, nicht der Steuer . Dop­pelbesteuerungsabkom­men spie­len eine Rolle bei der steuer­lichen Behand­lung von Einkün­ften aus aus­ländis­chen Quellen in einem Land. Quelle: thailändis­che Finanzamt
  • Klarstel­lun­gen, keine neuen Geset­ze : Es ist wichtig zu beto­nen, dass diese Ankündi­gun­gen keine neuen Geset­ze ein­führen, son­dern die Ausle­gung beste­hen­der Steuerge­set­ze klarstellen. Für Expats bedeutet dies, dass die Grund­prinzip­i­en der Rentenbesteuerung näm­lich, dass Einkom­men bei Über­weisung besteuert wird gle­ich bleiben. Die klar­eren Regeln ermöglichen jedoch eine bessere Pla­nung und Ver­wal­tung von Über­weisun­gen, ins­beson­dere in Bezug auf ältere Erspar­nisse und anges­parte Rentenfonds.
  • Für Expa­tri­ates ist das Ver­ständ­nis dieser Klarstel­lun­gen von entschei­den­der Bedeu­tung, da sie zur Ein­hal­tung der thailändis­chen Steuerge­set­ze beitra­gen und gle­ichzeit­ig Möglichkeit­en zur Opti­mierung von Rentenüber­tra­gun­gen und Min­imierung der Steuer­last bieten.

Muss ich als Aus­län­der eine Steuer­num­mer haben?

  • Aus­län­der, die in Thai­land Steuern zahlen müssen, müssen eine Steueri­den­ti­fika­tion­snum­mer (TIN) beantra­gen, um den lokalen Steuer­vorschriften zu entsprechen. Diese Verpflich­tung gilt sowohl für natür­liche als auch juris­tis­che Per­so­n­en, die in Thai­land durch Beschäf­ti­gung, freiberu­fliche Tätigkeit oder Geschäft­stätigkeit Einkom­men erzielen.
  • Darüber hin­aus gilt jed­er Aus­län­der, der sich länger als 180 Tage im Kalen­der­jahr in Thai­land aufhält, als Steuerin­län­der und muss eine Steuer­num­mer beantra­gen. Diese Anforderung gilt auch, wenn in Thai­land kein Einkom­men erzielt wird, da jedes aus dem Aus­land ins Land gebrachte Einkom­men der thailändis­chen Besteuerung unter­liegen kann, auch Renten.

Rechtliche Auswirkun­gen, wenn Sie keine TIN haben

  • Wenn Sie keine TIN beantra­gen, kann dies rechtliche Kon­se­quen­zen haben, darunter Geld­strafen und Schwierigkeit­en bei der Steuererklärung.
  • Auch finanzielle Angele­gen­heit­en wie das Eröff­nen von Bankkon­ten oder die Beantra­gung von Kred­iten kön­nen dadurch erschw­ert werden.
  • Darüber hin­aus kön­nten Aus­län­der ohne TIN Schwierigkeit­en bei der Ver­längerung von Arbeit­ser­laub­nis­sen oder Visa haben, da diese Prozesse häu­fig mit der Ein­hal­tung von Steuer­vorschriften ver­bun­den sind.

Strafen für das Fehlen ein­er TIN

  1. Jede Per­son, die inner­halb der Frist keine TIN erhält, muss mit ein­er Geld­strafe von höch­stens 2.000 THB rechnen .
  2. Diese Geld­strafe kommt zu allen Strafen hinzu, die Ihnen dro­hen, wenn Sie Ihre thailändis­che Einkom­men­steuer­erk­lärung nicht oder nach Ablauf der Frist einreichen.

So beantra­gen Sie eine TIN

Um eine TIN zu beantra­gen, müssen Aus­län­der die erforder­lichen For­mu­la­re aus­füllen und Unter­la­gen vor­legen wie:

  • Ein gültiger Reisepass
  • Ein Visum oder ein Wohnsitznachweis
  • Adress­nach­weis (z. B. Mietvertrag)

Wer muss in Thai­land eine Steuer­erk­lärung abgeben?

  • Ein­wohn­er Thai­lands, die mehr als 120.000 ฿ (Einzelper­so­n­en) oder 220.000 ฿ (Ehep­aare) pro Jahr ver­di­enen, müssen eine Steuer­erk­lärung einreichen.
  • Ein­wohn­er, die eine Steuer­erk­lärung ein­re­ichen müssen, müssen dies bis zum 31. März (für Papier­erk­lärun­gen) oder 8. April (für Online-Erk­lärun­gen) tun.

Was passiert, wenn Sie in Thai­land keine Steuern zahlen?

  • Wenn Sie in Thai­land fäl­lige Steuern nicht zahlen, müssen Sie mit schw­er­wiegen­den Kon­se­quen­zen rech­nen, darunter Geld­bußen, Strafen und Zin­sen auf nicht bezahlte Steuern .
  • Die thailändis­che Steuer­be­hörde ist befugt, Prü­fun­gen und Unter­suchun­gen bei Steuer­hin­terziehung durchzuführen.

Wie ist das Steuer­sys­tem in Thailand?

  1. Das thailändis­che Steuer­sys­tem funk­tion­iert haupt­säch­lich auf ter­ri­to­ri­aler Basis und besteuert Einzelper­so­n­en und Unternehmen auf Einkom­men, das im Inland erzielt wird, während Einkom­men aus aus­ländis­chen Quellen nur dann besteuert wird, wenn es im sel­ben Jahr nach Thai­land über­wiesen wird, in dem es ver­di­ent wurde.
  2. Das Sys­tem umfasst eine Rei­he von Steuern, darunter die Einkom­men­steuer, die pro­gres­siv ist und je nach Einkom­men­sniveau zwis­chen 0 % und 35 % liegt; die Kör­per­schaft­s­teuer mit einem Stan­dard­satz von 20 % für Unternehmen; die Mehrw­ert­s­teuer (MwSt.) mit einem Stan­dard­satz von 7 %, der auf die meis­ten Waren und Dien­stleis­tun­gen erhoben wird; spezielle Unternehmenss­teuern für bes­timmte Branchen wie Banken, Ver­sicherun­gen und Immo­bilien; und Zölle auf importierte Waren. Weit­ere Steuern sind Grund­s­teuer, Stem­pel­s­teuer und Quel­len­s­teuern auf bes­timmte Arten von Zahlun­gen an Nichtansässige.
  3. Steuer­an­reize und Befreiun­gen sind für Investi­tio­nen in bes­timmten Sek­toren oder Regio­nen ver­füg­bar, wie vom Board of Invest­ment fest­gelegt. Die Ein­hal­tung der thailändis­chen Steuerge­set­ze erfordert eine sorgfältige Lek­türe der Regeln und Vorschriften, ein­schließlich der Abgabe jährlich­er Steuererklärungen.

Hier find­en Sie auch alle Erläuterun­gen bezüglich Thailändis­ch­er Steuer als PDF (lei­der nur in Englisch ver­füg­bar) zum aus­druck­en und nachlesen.

Steuerpflichtiges Einkom­men

Einkom­men aus thailändis­chen Quellen: Sämtlich­es Einkom­men aus Quellen inner­halb Thai­lands unter­liegt der thailändis­chen Einkom­men­steuer, unab­hängig davon, wo es gezahlt wird.

Einkom­men aus Quellen außer­halb Thai­lands unter­liegt der thailändis­chen Steuer, wenn:

  • Es wird ab dem 1. Jan­u­ar 2024 von einem Aus­län­der ver­di­ent, der sich in einem Steuer­jahr 180 Tage oder länger in Thai­land aufhält. Es wird im sel­ben Steuer­jahr oder später nach Thai­land überwiesen.
  • Dazu zählen auch all­ge­meine Ruhege­häl­ter, sprich Renten”.

Aus­nah­men

  • Einkün­fte, die vor dem 1. Jan­u­ar 2024 erzielt und in einem späteren Steuer­jahr nach Thai­land über­wiesen wer­den, unter­liegen nicht der thailändis­chen Steuer.
  • Auch wenn das Einkom­men aus aus­ländis­chen Quellen von Nich­tan­säs­si­gen in Thai­land später über­wiesen wird, unter­liegt es nicht der thailändis­chen Steuer.
  • Bitte beacht­en Sie, dass für Beamten­pen­sio­nen und Alters­bezüge von ehe­ma­li­gen Angestell­ten des öffentlichen Dien­stes andere Bes­tim­mungen gel­ten kön­nen: Diese müssen üblicher­weise in Deutsch­land ver­s­teuert werden.

Abgabe der Steuer­erk­lärung / Wie erk­läre ich meine Steuern in Thailand

  • Aus­län­der müssen Einkün­fte aus thailändis­chen und aus­ländis­chen Quellen (nach Thai­land über­wiesen) in ihrer per­sön­lichen Einkom­men­steuer­erk­lärung (PND 90/PND 91) angeben.
  • Das zu ver­s­teuernde Einkom­men umfasst sowohl das während des Steuer­jahres erzielte Einkom­men aus thailändis­chen Quellen als auch das aus dem Aus­land über­wiesene Einkommen.

Steuer­ent­las­tung im Ausland

  • Auf­grund des Dop­pelbesteuerungsabkom­mens (DTA) kann im Aus­land gezahlte Einkom­men­steuer auf die thailändis­che Steuer angerech­net wer­den. Dadurch wird eine Dop­pelbesteuerung für in Thai­land ansäs­sige Per­so­n­en vermieden.
  • Zur Gel­tend­machung aus­ländis­ch­er Steuergutschriften sind Belege in thailändis­ch­er oder englis­ch­er Sprache erforder­lich. Eine Steuerzahlungs­bescheini­gung der aus­ländis­chen Steuer­be­hörde wird empfohlen.

Welche Nach­weise sind für Über­weisun­gen als nicht steuerpflichtiges Einkom­men erforderlich?

Sie müssen ein­deutige Unter­la­gen, beispiel­sweise Kon­toauszüge, auf­be­wahren, um nachzuweisen, dass die Mit­tel aus nicht steuerpflichti­gen Quellen wie Erspar­nissen, steuer­freien Renten oder Geschenken stammen.

Per­sön­liche Einkom­menss­teuer als PDF:

Steuerpflichtiges Einkom­men in THBNationale Einkom­men­steuer­sätze
1 bis 150.0000 %
150.001 bis 300.0005 %
300.001 bis 500.00010 %
500.001 bis 750.00015 %
750.001 bis 1.000.00020 %
1.000.001 bis 2.000.00025 %
2.000.001 bis 5.000.00030 %
5.000.001 +35 %
Die Einkom­men­steuer in Thai­land unter­liegt ein­er pro­gres­siv­en Steuer­struk­tur, die zwis­chen 5 und 37 Prozent liegt. Die Steuer­sätze sind wie folgt:

Das heißt: Wenn Sie beispiel­sweise eine zu ver­s­teuernde Rente aus Deutsch­land in Höhe 1400 Euro bekom­men und einen Umtauschkurs von 36 Baht pro Euro, läge das zu ver­s­teuernde Einkom­men bei rund 50000 Baht pro Monat, also im Jahr, 600000 Baht.

  • Die ersten ฿150.000 sind steuerfrei.
  • Die näch­sten ฿150.001 – 300.000 wer­den mit 5 % besteuert
  • Die restlichen ฿300.000 wer­den mit 10 % besteuert

So kämen Sie auf eine jährlich zu zahlende Steuer von 45000 Baht.

Anhand der Angaben, sowie der unten angegebe­nen Frei­be­trage, kön­nen Sie sich Ihre Steuer­last sel­ber aus­rech­nen. Wir empfehlen Ihnen aber trotz­dem ein Gespräch mit einem Steuer­fach­mann oder auch direkt mit dem zuständi­gen Finan­zamt zu suchen.

Nun haben Sie noch fol­gende Abzugs Möglichkeiten:
(Thailändis­ch­er Baht)
Steuerzahler60.000
Ehe­gat­te (sofern dieser kein Einkom­men hat)60.000
Ehe­lich­es Kind des Steuerpflichti­gen oder des Ehe­gat­ten (ohne Begren­zung),
Zusatzfrei­be­trag für ehe­lich­es Kind des Steuerpflichti­gen oder des Ehe­gat­ten ab dem zweit­en Kind, das im Jahr 2018 oder später geboren wurde
Jew­eils 30.000
Adop­tivkinder des Steuerpflichti­gen (max­i­mal 3),
(Wenn es sich um ehe­liche und adop­tierte Kinder han­delt, sind max­i­mal nur 3 Kinder zulässig)
Jew­eils 30.000
Elter­liche FürsorgeJew­eils 30.000
Betreu­ung behin­dert­er oder erwerb­s­ge­mindert­er FamilienangehörigerJew­eils 60.000
Pflege ein­er behin­derten oder erwerb­s­ge­minderten Per­son, die kein Fam­i­lien­mit­glied istJew­eils 60.000
Darüber hin­aus haben in Thai­land ansäs­sige Steuerzahler, die älter als 65 Jahre oder behin­dert sind, Anspruch auf Befreiung von der Einkom­men­steuer auf ihr Net­toeinkom­men bis zu einem Betrag von 190.000 Baht pro Steuer­jahr. PDF
C. INVEST­MENT­FONDS-ZUSCHLAG
(Thailändis­ch­er Baht)
Der Gesamt­be­trag darf 500.000 Thai Baht nicht überschreiten.
Pen­sions­fonds (RMF)30% des Einkom­mens, nicht mehr als
500.000
Super-Spar­fonds (SSF)30% des Einkom­mens, nicht mehr als
200.000
Nationaler Spar­fondsNicht mehr als 30.000
Vor­sorge­fonds (PVD) / Fonds zur Förderung for­maler Schulen15% des Einkom­mens, nicht mehr als
500.000
Qual­i­fizierte Rentenlebensversicherung15% des Einkom­mens, nicht mehr als
200.000
Staatlich­er Pensionsfonds30% des Einkom­mens, nicht mehr als
500.000
E. Spenden­zuschuss
★Von den zuständi­gen Regierungs­be­hör­den genehmigt
★Bil­dung, Sport, soziale Entwick­lung und staatliche Krankenhäuser2X Abzug
darf 10 % des Net­toeinkom­mens nicht überschreiten
★ Elek­tro­n­is­che Spende
Poli­tis­che ParteiNicht mehr als 10.000
All­ge­meinDa die tat­säch­lich gezahlten Beträge
10 % des Net­toeinkom­mens nicht überschreiten

Lebensver­sicherung­sprämien

Lebensver­sicherung­sprämien in Höhe von höch­stens 100.000 THB, die ein Steuerzahler für sein eigenes Leben zahlt, sind abzugs­fähig, voraus­ge­set­zt, die Ver­sicherungspo­li­cen haben eine Min­dest­laufzeit von zehn Jahren und der Ver­sicher­er betreibt in Thai­land ein Lebensver­sicherungs­geschäft. Wenn die Police einen Spar­plan enthält, der dem Ver­sicherungsnehmer eine jährliche Ren­dite von über 20 % der Jahre­sprämie bietet, ist die gesamte Prämie nicht abzugsfähig.

An einen thailändis­chen Ver­sicher­er gezahlte Prämien für qual­i­fizierte Lebensver­sicherun­gen sind bis zu einem Betrag von höch­stens 15 % des gesamten steuerpflichti­gen Einkom­mens und höch­stens 200.000 THB abzugs­fähig. Dieser Frei­be­trag darf zusam­men mit dem Beitrag zu einem reg­istri­erten Vor­sorge­fonds, dem Pen­sions­fonds für Beamte, dem Sozial­fonds für Lehrer und der Investi­tion in Pen­sions­fonds und Super­spar­fonds im sel­ben Steuer­jahr jedoch 500.000 THB nicht überschreiten.

Darüber hin­aus ist auch der gezahlte Betrag bis zu einem Höch­st­be­trag von 10.000 THB für eine Lebensver­sicherung­sprämie für den Ehep­art­ner des Steuerzahlers zuläs­sig, der kein Einkom­men bezieht, voraus­ge­set­zt, der Fam­i­lien­stand beste­ht während des gesamten Steuerjahres.

Krankenkassen­prämien

Eine Kranken­ver­sicherung­sprämie von bis zu 25.000 THB, die ein Steuerzahler für seine eigene Gesund­heit an eine Lebens- oder Sachver­sicherungs­ge­sellschaft in Thai­land zahlt, ist als Abzug zuläs­sig. Der Abzug für diese Prämie zusam­men mit den oben genan­nten gezahlten Lebensver­sicherung­sprämien darf jedoch ins­ge­samt 100.000 THB nicht überschreiten.

Eine Kranken­ver­sicherung­sprämie von bis zu max­i­mal 15.000 THB, die an eine Lebens- oder Nichtlebensver­sicherungs­ge­sellschaft in Thai­land für die Eltern des Steuerzahlers oder die Eltern des Ehep­art­ners des Steuerzahlers gezahlt wird, ist als Abzug zulässig.

Kosten für Schwanger­schaftsvor­sorge und Entbindung

Für vom Steuerzahler oder Ehep­art­ner gezahlte Kosten für Schwanger­schaftsvor­sorge und Ent­bindung ist ein Abzug von bis zu 60.000 THB pro Schwanger­schaft zuläs­sig. Wenn die Kosten für jede Schwanger­schaft nicht im sel­ben Steuer­jahr gezahlt wer­den, ist der tat­säch­lich in jedem Steuer­jahr gezahlte Betrag zuläs­sig, ins­ge­samt jedoch nicht mehr als 60.000 THB.

Hypotheken­zin­skosten

Hypotheken­zin­sen, die für den Kauf oder den Bau eines Wohnge­bäudes in Thai­land anfall­en, kön­nen bis zu einem Betrag von 100.000 THB abge­zo­gen werden.

Beitrag zum Pensionsfonds

Ein Beitrag zu einem Pen­sions­fonds ist bis zu einem Betrag von höch­stens 30 % des steuerpflichti­gen Einkom­mens, das der Einkom­men­steuer unter­liegt, abzugs­fähig, mit einem Höch­st­be­trag von 500.000 THB in einem Steuer­jahr. Wenn der Steuerzahler jedoch auch einen der oben genan­nten Beiträge im Rah­men ein­er qual­i­fizierten Renten­lebensver­sicherung geleis­tet hat, müssen diese in die Gren­ze von 500.000 THB ein­be­zo­gen werden.

Super-Spar­fonds-Anlage

Eine Investi­tion in einen Super-Spar­fonds ist bis zu einem Betrag von höch­stens 30 % des steuerpflichti­gen Einkom­mens, das der Einkom­men­steuer unter­liegt, abzugs­fähig, mit einem Höch­st­be­trag von 200.000 THB in einem Steuer­jahr. Wenn der Steuerzahler jedoch auch einen der oben genan­nten Beiträge im Rah­men ein­er qual­i­fizierten Renten­lebensver­sicherung geleis­tet hat, müssen diese in die Gren­ze von 500.000 THB ein­be­zo­gen werden.

Thailändis­che Investi­tio­nen in Umwelt‑, Sozial- und Gov­er­nance-Fonds (ESG)

Eine Investi­tion in einen thailändis­chen ESG-Fonds in ein­er Höhe von höch­stens 30 % des einkom­men­steuerpflichti­gen Einkom­mens, mit ein­er Höch­st­gren­ze von ins­ge­samt 100.000 THB, kann im Zeitraum vom 21. Novem­ber 2023 bis zum 31. Dezem­ber 2032 abge­set­zt wer­den. Der Anleger muss die Anteile min­destens acht Jahre lang halten.

Vom 1. Jan­u­ar 2024 bis zum 31. Dezem­ber 2026 gel­ten jedoch beson­dere Bedin­gun­gen für Abzüge bei Investi­tio­nen in einen thailändis­chen ESG- Fonds. Unter diesen Bedin­gun­gen kann der Betrag, der 30 % des einkom­men­steuerpflichti­gen Einkom­mens mit ein­er Höch­st­gren­ze von ins­ge­samt 300.000 THB (anstelle von 100.000 THB ) nicht über­steigt, abge­zo­gen wer­den. Der Anleger muss die Anteile min­destens fünf Jahre statt acht Jahre halten.

Bis die min­is­terielle Regelung der neuen Bedin­gun­gen in Kraft tritt, müssen die bish­eri­gen Bedin­gun­gen einge­hal­ten wer­den, die eine Höch­st­gren­ze von 100.000 THB und eine Hal­te­frist von min­destens acht Jahren bein­hal­ten. Darüber hin­aus wer­den die Abzüge vom 1. Jan­u­ar 2027 bis zum 31. Dezem­ber 2032 auf diese bish­eri­gen Bedin­gun­gen zurückgesetzt.

Beitrag zur Sozialversicherung

Auch die Beiträge zur staatlichen Sozialver­sicherung sind abzugsfähig.

Dies soll lediglich einen reg­u­la­torischen Überblick bieten und ist nicht als umfassend anzuse­hen oder als Rechts­ber­atung zu ver­ste­hen. Der Wochen­blitz übern­immt auch kein­er­lei Gewähr auf obige Zahlen und Angaben. Soll­ten Sie Fra­gen zu diesem oder anderen Bere­ichen des Steuer­rechts haben, zögern Sie bitte nicht, sich an an einen Steuer­an­walt in Thai­land zu wenden.

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Bildquelle: unsplash.com

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