Bangkok — Das Kabinett billigte am Dienstag die von der Königlich Thailändischen Polizei vorgeschlagenen Vorschriften zur Verbesserung der Alkoholtests bei Autofahrern, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Kharom Polpornklang.
Kharom sagte, dass die neuen Vorschriften im Einklang mit den Abschnitten 5 und 142 des Landverkehrsgesetzes ausgearbeitet und von den Ministerien für Justiz und öffentliche Gesundheit, dem Büro des Generalstaatsanwalts und dem Büro des Gerichtshofs geprüft worden seien.
Der gesetzliche Grenzwert für Alkohol bleibt nach Angaben des Sprechers unverändert bei 0,05%, also 50 Milligramm Alkohol pro 100 Milliliter Blut. Der Atemalkoholtest und der Bluttest bleiben ebenfalls unverändert, aber der Alkoholgehalt kann jetzt auch in anderen Körperflüssigkeiten wie Urin getestet werden, sagte er.
Wenn ein Autofahrer bei einem Unfall verdächtigt wird, betrunken zu sein, gegen das Gesetz verstoßen hat und einen Test verweigert, kann die Polizei davon ausgehen, dass die Person unter Alkoholeinfluss gefahren ist, und rechtliche Schritte einleiten.
Wenn es zu einer Festnahme kommt, muss die Polizei den Verdächtigen innerhalb von drei Stunden nach der Benachrichtigung zur Alkoholkontrolle in ein Krankenhaus bringen. Die Verordnungen werden vom Staatsrat, dem Rechtsberater der Regierung, geprüft, bevor sie in Kraft treten, sagte Herr Kharom.