Das Verfassungsgericht hat zugestimmt, die Frist bis zum 18. Mai zu verlängern, innerhalb derer die Partei Move Forward ihre Verteidigung gegen den Antrag der Wahlkommission (EC) einreichen muss, die ihre Auflösung und ein zehnjähriges Politikverbot für ihre Vorstandsmitglieder fordert.
Da der 18. Mai jedoch auf einen Samstag fällt, wird die Frist automatisch bis Montag, den 20. Mai verlängert.
Der Antrag der EC auf Auflösung der Partei kam, nachdem das Verfassungsgericht entschieden hatte, dass die Kampagne der Partei Move Forward zur Änderung des Gesetzes über die Majestätsbeleidigung gegen die Verfassung verstößt und als Versuch des Umsturzes der konstitutionellen Monarchie angesehen wird.
Das Gericht hatte zuvor den 3. Mai als Frist für die Einreichung der schriftlichen Klageerwiderung angesetzt, doch die Partei bat um eine Verlängerung um 30 Tage.