In jüngster Zeit stehen viele Menschen vor Herausforderungen, wenn sie ein abhängiges Visum in Thailand beantragen wollen. Insbesondere Ehepartner von Rentnern, die sich bereits im Land aufhalten, sehen sich oft mit widersprüchlichen Informationen und verwirrenden Regeln konfrontiert.
Ein zentraler Punkt ist, dass thailändische Einwanderungsbehörden und konsularische Einrichtungen weltweit derzeit keine Non-O-Visa für mitreisende Ehepartner von Rentnervisuminhabern ausstellen. Dieses Visum ist traditionell für Personen gedacht, die enge Familienangehörige oder Partner sind, die über ein Non-OA-Visum verfügen.
Für Ehepartner, die ihrem in Thailand lebenden Partner folgen möchten, gibt es nur eingeschränkte Möglichkeiten
Agenten, die üblicherweise bei der Beantragung von Visa helfen können, sind gleichfalls nicht in der Lage, 90-Tage-Non-O-Visa für Ehepartner zu beschaffen.
Eine mögliche Alternative besteht darin, ein Bildungsvisum zu beantragen
Dieses Visum kann zunächst einmal verlängert werden. Vor der zweiten Verlängerung könnte der Grund der Visumbeantragung auf “Verheiratet mit einem Ausländer” geändert werden. Dies ist jedoch ein komplizierter Prozess und erfordert, dass alle Heiratsdokumente ordnungsgemäß beglaubigt sind.
Diese Beglaubigung muss vom Land der Eheschließung erfolgen, durch die jeweilige Botschaft bestätigt und schließlich vom thailändischen Außenministerium anerkannt werden. Ehepartner müssen sicherstellen, dass ihr Heiratsdokument ordnungsgemäß im Ursprungsland beglaubigt und dann in Thailand anerkannt wird. Nur so kann die Ehe offiziell als Grund für eine Visaverlängerung verwendet werden.
Trotz dieser Hürden gibt es Lösungen, doch erfordert dies Geduld und umfassende Vorbereitung.
Im Lichte dieser Herausforderungen wäre es ratsam, sich rechtzeitig umfassend über die genauen Anforderungen zu informieren und eventuell professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten.