Für viele in Thailand lebenden Expats ist der 90-Tage-Bericht ein wiederkehrendes Ärgernis. Die Einwanderungsbehörde beharrt strikt auf die Einhaltung der Meldefristen, doch immer wieder geraten Ausländer in Verzug — mit teils unklaren Konsequenzen. Ein aktueller Fall zeigt, wie schnell Fehler passieren und welche Risiken drohen. Doch es gibt auch Hoffnung auf pragmatische Lösungen.
24.03.2025 — Ein Beitrag von Frederik Baumann
Was steckt hinter dem 90-Tage-Bericht?
Thailands Einwanderungsgesetz verlangt von allen Ausländern mit Langzeitvisum, alle 90 Tage ihren aktuellen Wohnsitz zu melden. Ziel ist die Überprüfung des legalen Aufenthaltsstatus. Die Frist beginnt mit der Einreise oder der letzten Meldung.
- Fristablauf: Die Meldung muss innerhalb von 15 Tagen vor bis 7 Tage nach dem Stichtag erfolgen.
- Verpasste Frist: Geschieht dies nicht, gilt der Aufenthalt ab dem 8. Tag als „überzogen“ — theoretisch ein Verstoß gegen das Einwanderungsgesetz.
Fallstudie: 10 Tage zu spät — was nun?
Ein betroffener Expat berichtet: Trotz der 7‑tägigen Nachfrist reichte er seinen Bericht erst 17 Tage nach dem Stichtag ein — und damit 10 Tage zu spät. Nun sorgt er sich um:
1. Strafgebühren:
- Es wird eine Gebühr in Höhe von 2.000-Baht-Strafe (ca. 50 €) fällig.
2. Ehepartner als Stellvertreter:
- Kann seine thailändische Ehefrau die Nachmeldung für ihn vornehmen? Unklar ist, ob eine Vollmacht ausreicht oder der Expat persönlich erscheinen muss.
3. Aufenthaltsrecht in Gefahr?
- Bei groben Verstößen droht theoretisch der Entzug des Visums — doch wie streng wird tatsächlich durchgegriffen?
Thailands Einwanderungsbehörde: Strenge vs. Kulanz
Die Einwanderungsstellen gelten als wenig flexibel. Dennoch gibt es Hinweise auf Ermessensspielräume:
- Erstverstoß: Einige Expats berichten von milder Behandlung bei erstmaliger Verspätung, sofern eine plausible Begründung (z. B. Krankenhausaufenthalt) vorgelegt wird.
- Gebührenpraxis: Die 2.000-Baht-Strafe ist gesetzlich verankert.
- Stellvertretende Abgabe: Grundsätzlich ist die Meldung durch Dritte (z. B. Ehepartner) mit unterschriebener Vollmacht und Kopie des Passes möglich. Dennoch behalten sich Beamte vor, bei Verdacht auf Missstände (z. B. Scheinehe) den Expat vorzuladen.
- Ein Ausländer, der seinen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen nicht gemeldet hat und erwischt wird, kann mit einer Geldstrafe von 5.000 Baht belegt werden.
- Bei Ausreise und Wiedereinreise beginnt die Tageszählung in jedem Fall bei 1.
Experten-Tipps: So schützen Sie sich vor Strafen
- Digitale Erinnerungshilfen: Stellen Sie Kalenderalarme ein.
- Online-Meldung: Seit 2023 bietet die Behörde eine Online-Plattform (https://tm47.immigration.go.th) an — allerdings oft mit technischen Hürden.
4. Dokumenten-Checkliste:
- Passkopie (Seite mit Visum + letztem Einreisestempel)
- TM47-Formular downloadbar hier
- Vollmacht + Kopie des Vertreters-Passes, falls nicht selbst vorsprechend
5. Proaktive Kommunikation: Bei absehbarer Verspätung (z. B. Auslandsreise) sofort per E‑Mail oder telefonisch die Behörde informieren — dies erhöht die Chancen auf Kulanz.
6. Vorsicht ist besser als Nachsicht
Während der betroffene Expat auf eine milde Lösung hofft, zeigt der Fall eindrücklich: Thailands Einwanderungsvorschriften lassen keine Nachlässigkeit zu. Expats sollten die 90-Tage-Regelung prioritär behandeln — schon ein kleiner Fehler kann das Aufenthaltsrecht gefährden oder teure Strafen nach sich ziehen. Wer unsicher ist, holt frühzeitig Rat bei offiziellen Stellen oder Anwälten ein.
„In Thailand gilt: Bleiben Sie stets proaktiv, dokumentieren Sie jede Kommunikation — und gehen Sie nie davon aus, dass Ausnahmen für Sie gelten“, warnt ein Einwanderungsanwalt. „Die Bürokratie hier ist kein Feind, aber sie verzeiht nichts.“
Handlungsaufforderung:
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