
Änderung bezüglich der Versteuerung Ihrer Versorgungsbezüge: Die Versteuerung von Versorgungsbezügen hat sich in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt und steht oft im Fokus von politischen und wirtschaftlichen Diskussionen.
Diese Änderungen betreffen nicht nur aktive Arbeitnehmer, sondern auch Rentner und ehemalige Beschäftigte. Angesichts der aktuellen Reformen und Gesetzesänderungen ist es für Betroffene unerlässlich, ein umfassendes Verständnis über die neuen Regelungen zu erlangen.
In diesem Kontext werden wir die aktuellen Entwicklungen zur Besteuerung von Versorgungsbezügen näher beleuchten, die Auswirkungen auf die Betroffenen analysieren und mögliche Handlungsoptionen aufzeigen. Es ist wichtig, nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, sondern auch die finanziellen Konsequenzen, die aus diesen Änderungen resultieren können.
Nachfolgend eine Benachrichtigung eines Lesers, welche er als Leserbrief zur Veröffentlichung bereitstellte
Sehr geehrter Herr
wir möchten Sie über eine Änderung bezüglich der Versteuerung Ihrer Versorgungsbezüge informieren.
Gemäß der bisherigen Auslegung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand waren Ihre Versorgungsbezüge von der Besteuerung in Deutschland befreit und das Besteuerungsrecht wurde dem Königreich Thailand zugesprochen.
Die richtige Anwendung dieses Abkommens wurde nun von der Finanzverwaltung überprüft. Dabei hat die Finanzverwaltung festgestellt, dass entgegen der bisherigen Behandlung das Besteuerungsrecht Ihrer Versorgungsbezüge nicht dem Königreich Thailand, sondern vollumfänglich der Bundesrepublik Deutschland obliegt (vgl. Art. 18 Abs. 1 DBA Thailand).
Das bedeutet für Sie, dass für das Jahr 2025 von Ihren Versorgungsbezügen Lohnsteuer abgeführt werden muss. Demzufolge werden mit Bezügeabrechnung April 2025 die Steuern für Januar, Februar und März nachberechnet und von Ihrem laufenden Bezug einbehalten.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost der Anweisung der Finanzverwaltung Folge leisten muss. Mit rechtlichen Rückfragen wenden Sie sich demnach bitte an das Finanzamt Bonn-Außenstadt:
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesanstalt für Post und Telekommunikation