
Träumen Sie davon, im Land des Lächelns ein Unternehmen zu gründen? Thailands florierende Wirtschaft und die lebendige Startup-Szene machen das Land zu einem unwiderstehlichen Ort für aufstrebende Unternehmer.
19.03.2025 — Ein Beitrag von Frederik Baumann
Doch seien wir ehrlich: Die Gründung eines Unternehmens in diesem wunderschönen Land ist mit einigen Hürden verbunden. Bei so viel zu bedenken, fühlt man sich schnell überfordert und unsicher, wo man anfangen soll.
1. Wählen Sie eine Geschäftsart
Wenn Sie planen, in Thailand ein Unternehmen zu gründen, ist die Wahl der richtigen Unternehmensstruktur entscheidend. Bestimmen Sie zunächst die Art Ihres Unternehmens.
Beachten Sie: Sofern Ihr Unternehmen nicht an einem Board of Investment (BOI)-Programm teilnimmt, müssen die meisten Anteilseigner Thailänder sein. Ausländer dürfen bis zu 49 % des Unternehmens besitzen. Eine Ausnahme von dieser Regel ist die Foreign Business License (FBL), die in der Regel an ausländische Unternehmen vergeben wird, die nicht mit thailändischen Unternehmen konkurrieren.
Es stehen verschiedene Unternehmensformen zur Auswahl. Viele Unternehmer tendieren jedoch zu Gesellschaften mit beschränkter Haftung, bei denen die Gesellschafter beschränkt und die Geschäftsführer unbeschränkt haften.
2. Verstehen Sie Thailands Foreign Business Act
Als Nächstes ist es wichtig, die Bestimmungen des Foreign Business Act zu verstehen, um potenzielle Rechtsprobleme zu vermeiden. Dieses Gesetz beschreibt die Sektoren, in denen ausländische Investoren tätig sein können, und diejenigen, die zum Schutz der lokalen Industrie eingeschränkt sind. Lesen Sie den Foreign Business Act sorgfältig durch, um zu erkennen, welche Unternehmen verboten sind, welche die Genehmigung der zuständigen Behörden benötigen und welche keine besondere Genehmigung benötigen, bevor sie in Thailand ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.
Sie haben Schwierigkeiten, den thailändischen Foreign Business Act zu verstehen? Dann ist das Startup Booster Programm genau das Richtige für Sie. Es bringt internationale Unternehmer mit lokalen Experten zusammen, die Sie durch die regulatorischen Rahmenbedingungen Thailands, einschließlich des Foreign Business Act, begleiten. Mit dem Startup Booster Programm können Sie sicher sein, dass Ihr Weg zu einem erfolgreichen Geschäftsvorhaben im Land des Lächelns von erfahrenen Experten unterstützt wird.
3. Entdecken Sie die Vorteile des Board of Investment (BOI)
Das thailändische Investitionsministerium (BOI) bietet attraktive Programme zur Förderung von Investitionen im Land. Erfüllt Ihr Unternehmen die erforderlichen Kriterien, können Sie BOI-Unterstützung beantragen. Zu den Steueranreizen gehören eine Körperschaftsteuerbefreiung von bis zu 13 Jahren und eine fünfjährige Reduzierung der Körperschaftsteuer um 50 % in Sonderzonen. Darüber hinaus sind Einfuhrzölle auf wichtige Materialien für Forschung und Entwicklung befreit.
Darüber hinaus bietet das BOI nicht steuerliche Anreize wie 100 % ausländisches Eigentum (mit bestimmten Ausnahmen) und die Erlaubnis, Land zu besitzen. Es bietet auch die Möglichkeit, Fachkräfte und Experten nach Thailand zu holen.
Um Ihnen den Prozess noch einfacher zu machen, bietet Ihnen das TDPK Startup Booster-Programm Zugang zu einem Netzwerk von Experten mit Erfahrung in BOI-Anträgen und ‑Verfahren. Ihre wertvollen Einblicke helfen Ihnen dabei, festzustellen, ob Ihr Unternehmen für BOI-Anreize in Frage kommt. So wird Ihr Weg zur Gründung Ihres Unternehmens in Thailand reibungsloser.
4. Visum und Arbeitserlaubnis beantragen
Die Beantragung von Visa und Arbeitserlaubnis ist für Sie und alle ausländischen Mitarbeiter ein entscheidender Schritt, um legal in Thailand leben und arbeiten zu können. Beantragen Sie zunächst ein Nichteinwanderungsvisum (B) oder ein Geschäftsvisum bei einer königlich-thailändischen Botschaft oder einem Konsulat in Ihrem Herkunftsland. Die Visumgebühr beträgt 2.000 Baht für eine einmalige Einreise (mit dreimonatiger Gültigkeit) und 5.000 Baht für mehrmalige Einreisen (gültig für ein Jahr).
Nichteinwanderungsvisum „B“ — (Geschäfts- und Arbeitsvisum)
Visumerteilung
Ausländer, die in Thailand arbeiten, Geschäfte tätigen oder Investitionstätigkeiten ausüben möchten, müssen bei den Königlich Thailändischen Botschaften oder den Königlich Thailändischen Generalkonsulaten ein Nichteinwanderungsvisum beantragen.
Derzeit werden verschiedene Kategorien von Nichteinwanderungsvisa angeboten, um den Bedürfnissen und Voraussetzungen einzelner Geschäftsleute gerecht zu werden. Dazu gehören das Geschäftsvisum der Kategorie „B“, das Geschäftsvisum der Kategorie „BA“ sowie das Investitions- und Geschäftsvisum der Kategorie „IB“. Inhaber dieser Art von Visum, die in Thailand arbeiten möchten, benötigen vor Arbeitsbeginn eine Arbeitserlaubnis.
Die Visumgebühr beträgt 2.000 Baht für eine einmalige Einreise mit dreimonatiger Gültigkeit und 5.000 Baht für mehrmalige Einreisen mit einjähriger Gültigkeit.
Staatsangehörige bestimmter Länder müssen ein Visum ausschließlich bei der Königlich Thailändischen Botschaft oder dem Königlich Thailändischen Generalkonsulat in ihrem Heimat-/Aufenthaltsland oder bei der zuständigen Königlich Thailändischen Botschaft oder dem zuständigen Königlich Thailändischen Generalkonsulat beantragen.
Reisenden wird empfohlen, sich vor der Abreise mit der nächstgelegenen Königlich Thailändischen Botschaft oder dem nächstgelegenen Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Verbindung zu setzen, um zu erfahren, wo sie ein Visum für Thailand beantragen können. Weitere Informationen zu Kontaktdaten und Standorten der Königlich Thailändischen Botschaften und Generalkonsulate finden Sie unter www.mfa.go.th/web/10.php .
Visumantrag
Nichteinwanderungsvisa der Kategorie „B“ (Geschäftsvisum) werden Antragstellern ausgestellt, die in das Königreich einreisen möchten, um zu arbeiten oder ein Geschäft zu betreiben.
Ausländer, die in Thailand arbeiten möchten, müssen die folgenden Dokumente vorlegen:
- Reisepass oder Reisedokument mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten.
- Ausgefülltes Visumantragsformular.
- Aktuelles Passfoto (4 x 6 cm) des Antragstellers, aufgenommen innerhalb der letzten 6 Monate.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (20.000 Baht pro Person und 40.000 Baht pro Familie).
- Genehmigungsschreiben des Arbeitsministeriums. Um dieses Schreiben zu erhalten, muss der künftige Arbeitgeber des Antragstellers in Thailand das Formular WP3 beim Office of Foreign Workers Administration, Department of Employment, Ministry of Labour Tel. 02 – 2452745, oder beim Provinzarbeitsamt in seiner jeweiligen Provinz einreichen.
- Kopie der Arbeitserlaubnis des Arbeitsministeriums und der Einkommensteuer für Ausländer oder Por Ngor Dor 91 (nur wenn der Antragsteller zuvor in Thailand gearbeitet hat).
Firmendokumente des anstellenden Unternehmens in Thailand wie:
-Gewerbeanmeldung und Gewerbeschein
-Gesellschafterliste
-Firmenprofil
-Einzelheiten zum Geschäftsbetrieb
-Liste der ausländischen Arbeitnehmer mit Namen, Nationalitäten und Positionen
-Karte mit dem Standort des Unternehmens
-Bilanz, Einkommensteuer- und Gewerbesteuererklärung (Por Ngor Dor 50 und Ngor Dor 30 des letzten Jahres)
-Mehrwertsteuerregistrierung (Por Por 20)
-Dokument mit der Anzahl der ausländischen Touristen (nur für Tourismusunternehmen) oder ‑Dokument mit den von Banken ausgestellten Exporttransaktionen (nur für Exportunternehmen).
Ein Ausländer mit einem Nichteinwanderungsvisum kann in Thailand arbeiten, sobald ihm eine Arbeitserlaubnis erteilt wurde.
Ein Ausländer, der gegen das Einwanderungsgesetz BE 2522 (1979) zur Aufnahme einer Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis oder gegen das Königliche Dekret BE 2522 (1979) zur Ausübung einer Beschäftigung in bestimmten eingeschränkten Berufen verstößt, wird strafrechtlich verfolgt und mit einer Gefängnisstrafe oder einer Geldstrafe belegt oder muss mit beiden Strafen rechnen.
Es wird empfohlen, dass der Antragsteller ein Visum bei der thailändischen Botschaft/dem thailändischen Konsulat in dem Land beantragt, in dem er seinen Wohnsitz hat.
Ausländer, die in Thailand geschäftlich tätig sein möchten, müssen folgende Dokumente vorlegen:
- Reisepass oder Reisedokument mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten.
- Ausgefülltes Antragsformular.
- Aktuelles Passfoto (4 x 6 cm) des Antragstellers, aufgenommen innerhalb der letzten 6 Monate.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (20.000 Baht pro Person und 40.000 Baht pro Familie) für die Dauer des Aufenthalts in Thailand.
- Schreiben des Unternehmens des Antragstellers über Position, Beschäftigungsdauer, Gehalt und Zweck des Besuchs/der Besuche in Thailand.
- Dokumente, die die Korrespondenz mit Geschäftspartnern in Thailand belegen.
- Nachweis der finanziellen Situation, falls der Antragsteller selbstständig tätig ist.
- Einladungsschreiben von Handels- oder assoziierten Partnern/Unternehmen in Thailand.
Unternehmensdokumente von assoziierten Partnern/Unternehmen in Thailand wie:
1) Gewerbeanmeldung und Gewerbeschein
2) Gesellschafterliste
3) Unternehmensprofil
4) Angaben zum Geschäftsbetrieb
5) Karte mit Firmenstandort
6) Bilanz, Einkommens- und Gewerbesteuererklärung (Por Ngor Dor 50 und Por Ngor Dor 30) des letzten Jahres
7) Mehrwertsteuerregistrierung (Por Por 20)
Kopien der Unternehmensdokumente müssen vom Vorstand oder einem bevollmächtigten Geschäftsführer unterzeichnet und mit dem Firmensiegel versehen werden.
Bei Bedarf können weitere Dokumente angefordert werden. Falls ein erforderliches Dokument nicht vorliegt, muss der Antragsteller ein Schreiben vorlegen, in dem die Nichtverfügbarkeit des Dokuments erklärt wird.
Der Antragsteller muss auf jeder einzelnen Seite der eingereichten Kopien der Unterlagen seinen Vermerk vermerken. Fremdsprachige Dokumente müssen ins Thailändische übersetzt und notariell oder von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Antragstellers beglaubigt werden.
Inhaber dieses Visums dürfen sich maximal 90 Tage in Thailand aufhalten.
Er oder sie kann beim Büro des Immigration Bureau eine Verlängerung des Aufenthalts beantragen und diese Verlängerung für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum der ersten Einreise nach Thailand erhalten.
Nicht-Einwanderungsvisum der Kategorie „BA“ (Business Approved Visa)
Die Erteilung eines solchen Visums an qualifizierte Antragsteller obliegt der Zuständigkeit der Einwanderungsbehörde in Bangkok. Das mit dem Antragsteller verbundene Unternehmen, in das investiert oder mit dem er geschäftliche Beziehungen unterhalten wird, kann dieses Visum in seinem Namen bei der Einwanderungsbehörde beantragen.
Nach Genehmigung des Antrags beauftragt die Einwanderungsbehörde über das Außenministerium die zuständige Königlich Thailändische Botschaft oder das Königliche Generalkonsulat mit der Ausstellung des Visums. Inhabern dieses Visums der Kategorie „BA“ wird ab dem Datum der ersten Einreise ein Jahr Aufenthalt im Königreich gewährt.
Nichteinwanderungsvisa der Kategorie „IB“ (Investitions- und Geschäftsvisum) werden ausländischen Staatsbürgern ausgestellt, die an Investitionsprojekten unter der Schirmherrschaft des thailändischen Investitionsausschusses (BOI) beteiligt sind.
Diese Projekte müssen Thailand in folgenden Bereichen zugutekommen oder ihm einen Nutzen bringen:
- Exportförderung
- Beschäftigungssteigerung
- Nutzung lokaler Rohstoffe
- Projekte mit Einbindung der Provinzen
- Förderung des Technologietransfers an thailändische Staatsangehörige
- Keine Behinderung bestehender inländischer Unternehmen
Nichteinwanderungsvisum Kategorie „B“ (Lehramt). Ausländer, die in Thailand eine Tätigkeit als Lehrer/in unterhalb der Universitätsstufe aufnehmen möchten, müssen folgende Unterlagen vorlegen:
- Reisepass oder Reisedokument mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten
- Ausgefülltes Visumantragsformular
- Aktuelles Passfoto (4 x 6 cm) des/der Antragstellers/in, aufgenommen innerhalb der letzten 6 Monate.
- Zulassungsbescheid der thailändischen Hochschule oder Schule.
- Zulassungsbescheid von Behörden wie der Kommission für private Bildung oder der Kommission für Grundbildung.
- Nachweis über Bildungsabschlüsse wie Diplome oder Lehrbefähigungsnachweise.
- Schullizenz oder Gewerbeanmeldung, Gesellschafterliste und Schulprofil.
- Lebenslauf des/der Antragstellers/in.
- Polizeiliches Führungszeugnis, das bestätigt, dass der/die Antragsteller/in nicht vorbestraft ist, oder gleichwertiges Führungszeugnis oder ein Schreiben einer autorisierten Behörde im Land des/der Antragstellers/in. (Die Vorlage eines solchen Führungszeugnisses ist optional. Der/Die Antragsteller/in muss es auf Anfrage eines Konsularbeamten vorlegen. Diese Anforderung gilt seit Mai 2007.)
Zusätzliche Informationen Bei der Einreise in das Königreich muss der Antragsteller oder sein bevollmächtigter
Vertreter eine Arbeitserlaubnis beim Office of Foreign Workers Administration, Department of Employment, Ministry of Labour beantragen. Der Antragsteller ist verpflichtet, dort die entsprechende Einkommensteuer zu entrichten. Befindet sich das verbundene Unternehmen des Antragstellers in den Provinzen, muss der Antragsteller den Antrag beim Arbeitsamt dieser Provinz stellen.
Familienangehörige des Antragstellers (d. h. Ehepartner, Eltern und Kinder, die unverheiratet und unter 20 Jahre alt sind) können ein Nichteinwanderungsvisum (Kategorie „O“) beantragen und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von 90 Tagen, jedoch nicht länger als ein Jahr.
Ausländische Staatsbürger mit einem Transitvisum („TS“) oder Touristenvisum („TR“), die in Thailand geschäftlich tätig sein möchten, können beim Büro der Einwanderungsbehörde (Government Center B, Chaengwattana Soi 7, Laksi, Bangkok 10210, Tel. 0−2141−9889, www.immigration.go.th ) einen Visumswechsel (z. B. vom Touristenvisum zum Nichteinwanderungsvisum) beantragen . Die Genehmigung des Visumswechsels und der Aufenthaltsverlängerung liegt im Ermessen des Einwanderungsbeamten.
Zentrales Servicezentrum für Visa und Arbeitserlaubnisse
Das Zentrale Servicezentrum für Visa und Arbeitserlaubnisse wurde am 1. Juli 1997 durch die Verordnung des Premierministers vom 30. Juni 1997 gegründet. Ziel dieses Zentrums ist die Vereinfachung der Visaverlängerung und der Erteilung von Genehmigungen, um ein günstiges Investitionsumfeld zu schaffen.
Es soll die Beantragung von Visaverlängerungen und Arbeitserlaubnissen (z. B. Aufenthaltserlaubnis, Wiedereinreiseerlaubnis, Arbeitserlaubnis) erleichtern. Das Zentrum befindet sich im Chamchuree Square Building, 18. Stock, Phatumwan, Bangkok.
Folgende Ausländer können beim One Stop Service Centre eine Visumsverlängerung und eine Arbeitserlaubnis beantragen:
(1) Ausländer, die Führungskraft oder Experte sind und über die ihnen durch die folgenden Gesetze gewährten Privilegien verfügen:
- Investment Promotion Act BE 2520 (1977)
- Petroleum Act BE 2514 (1971)
- Industrial Estate Authority of Thailand Act BE 2522 (1979)
(2) Ausländer, die Investoren sind.
- Bei einer Investition von nicht weniger als 2 Millionen Baht wird ihnen eine 1‑Jahres-Aufenthaltserlaubnis erteilt.
- Bei einer Investition von nicht weniger als 10 Millionen Baht wird ihnen eine 2‑Jahres-Aufenthaltserlaubnis erteilt.
(3) Ausländer, die Führungskraft oder Experte sind.
- Das mit dem Ausländer verbundene Unternehmen muss mit
einem Kapital oder Vermögen von nicht weniger als 30 Millionen Baht registriert sein.
(4) Ausländer, die der ausländischen Presse angehören, müssen ein Schreiben des Außenministeriums und eine Kopie eines von der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit ausgestellten Presseausweises vorlegen.
(5) Ausländer, die als Forscher oder Entwickler im Bereich Wissenschaft und Technologie tätig sind.
(6) Ausländer, die in einer Zweigstelle einer ausländischen Bank, einer Auslandsbankfiliale einer ausländischen Bank, einer provinziellen Auslandsbankfiliale einer ausländischen Bank oder einer Repräsentanz einer ausländischen Bank beschäftigt sind, wobei alle Niederlassungen von der Bank von Thailand zertifiziert sind.
(7) Ausländer, die für einen Zeitraum von höchstens 15 Tagen auf notwendiger und dringender Basis arbeiten.
(8) Ausländer, die gemäß Foreign Business Act BE 2542 (1999) Angestellter einer Repräsentanz für ausländische juristische Personen im Bereich Internationales Handelsgeschäft oder einer Regionalniederlassung transnationaler Unternehmen sind.
(9) Ausländer, die Experten für Informationstechnologie sind.
(10) Ausländer, die in einer regionalen Betriebszentrale arbeiten.
Als Nächstes benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis, die zusätzlich zum Nichteinwanderungsvisum „B“ erforderlich ist. Sobald Ihr Mitarbeiter in Thailand ist, kann er diese beantragen. Beachten Sie jedoch, dass die Erlaubnis vier thailändischen Mitarbeitern pro ausländischem Antragsteller die Beschäftigung in Ihrem Unternehmen erlaubt und ein Kapital von zwei Millionen Baht erfordert, es sei denn, Sie werden vom BOI befördert, das eine Ausnahme von dieser Anforderung gewährt.
Alternativ bietet sich das SMART Visa-Programm für Investoren, Fachkräfte und Startup-Unternehmer in bestimmten Branchen an. Dieses Programm bietet eine maximale Aufenthaltsdauer von vier Jahren, Befreiung von der Arbeitserlaubnispflicht und zusätzliche Privilegien.
Zu den Branchen dieser Kategorie gehören unter anderem die Automobilindustrie der nächsten Generation, intelligente Elektronik, Landwirtschaft und Biotechnologie, Lebensmittel der Zukunft, Automatisierung und Robotik, Luftfahrt und Logistik, Biokraftstoffe und Biochemie, Digitaltechnik, Medizintechnik und mehr.
Teilnehmer des Startup-Booster-Programms erhalten ein einjähriges Smart-Visum Typ S, das den Visum- und Arbeitserlaubnisprozess für Sie und Ihre Familie vereinfacht.
5. Gründen und registrieren Sie Ihr Unternehmen in Thailand
Nachdem Sie die Art des Unternehmens gewählt, das thailändische Außenwirtschaftsgesetz verstanden und die Vorteile des BOI erkundet haben, ist es an der Zeit, Ihr Unternehmen zu gründen und zu registrieren.
Hier ist eine Anleitung, die Ihnen dabei hilft:
- Firmennamen reservieren: Registrieren Sie ein Konto beim Department of Business Development, suchen und reservieren Sie Ihren gewünschten Firmennamen und drucken Sie die Reservierungsmitteilung aus und unterschreiben Sie sie. Die Reservierungsmitteilung ist 30 Tage lang gültig.
- Bereiten Sie die notwendigen Dokumente vor: Je nach Unternehmensart müssen Sie Dokumente wie die Satzung, das Antragsformular und die Gesellschafterliste, von jedem Geschäftsführer unterschriebene Vorstandsformulare, die Erklärung zum Geschäftsbetrieb sowie Angaben zu Ihren Niederlassungen und Zweigstellen zusammenstellen. Außerdem benötigen Sie einen Firmenstempel als Unterschrift für Ihre Geschäftsbeziehungen.
- Registrieren Sie Ihr Unternehmen: Besuchen Sie das Gewerberegister Ihres Unternehmens und beantragen Sie eine Steuernummer. Dieser Vorgang dauert bei Privatunternehmen etwa eine Woche, bei Aktiengesellschaften bis zu einem Monat.
- Mehrwertsteuer beantragen und Lizenzen einholen: Wenn Ihr Jahresumsatz 1,8 Millionen Baht übersteigt, melden Sie sich beim örtlichen Finanzamt für die Mehrwertsteuer an. Je nach Art und Größe Ihres Unternehmens benötigen Sie die erforderlichen Lizenzen, z. B. eine Alkohol- und Musiklizenz für ein Restaurant, Import- und Exportlizenzen für eine Reederei und eine FDA-Lizenz für den Import von Lebensmitteln und Medikamenten.
- Suchen Sie professionelle Hilfe: Da einige Formulare auf Thailändisch verfasst sind, ist es hilfreich, die Sprache zu lernen oder einen thailändischen Anwalt zu konsultieren. Diese können Ihnen beim Registrierungsprozess helfen und die Einhaltung der thailändischen Vorschriften sicherstellen..
6. Eröffnen Sie ein Firmenbankkonto
Sobald Sie die Lizenz für Ihr Unternehmen erhalten haben, ist der nächste Schritt die Eröffnung eines Firmenbankkontos. Es ist wichtig, ein Konto zu finden, das Ihren spezifischen Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Lassen Sie sich von Ihrem Buchhaltungsteam oder Ihrer Kanzlei eine geeignete Bank empfehlen und stellen Sie sich dem Bankberater vor. Ihre gewählte Bank wird Sie durch den Prozess der Kontoeröffnung führen.
Wenn Ihr Unternehmen bereits seit einiger Zeit besteht, sollten Sie eine Kreditkarte Ihrer Bank beantragen. Ungesicherte Kreditkarten können an ausländische Unternehmen ausgegeben werden, die seit einigen Jahren tätig sind. Dabei müssen sie den gesamten Betrag als Sicherheit hinterlegen.
Das Netzwerk von Fachleuten des TDPK Startup Booster-Programms kann Sie bei der Eröffnung eines Firmenbankkontos in Thailand beraten und so für ein effizienteres und reibungsloseres Verfahren sorgen.
7. Finden Sie den perfekten Büroraum
Wenn Sie Ihr Büro in Thailand einrichten möchten, können Sie zwischen einem Büro mit Service oder einem herkömmlichen Büro wählen. Wenn Sie eine stressfreie Lösung bevorzugen, ist ein Büro mit Service die ideale Wahl.
Diese Räume umfassen in der Regel Möbel, Telefon- und Internetanschluss sowie Erfrischungen für die Mitarbeiter. Darüber hinaus bieten sie möglicherweise auch Reinigungspersonal und Ausstattung. Bei einem Büro mit Service unterschreiben Sie einfach einen Vertrag, bringen Ihre wichtigsten Arbeitsmittel mit und können noch am selben Tag mit der Arbeit beginnen.
Die Einrichtung und der Betrieb eines konventionellen Büros sind hingegen komplexer und kostspieliger. Sie müssen in die Immobilie investieren und Telefon- und Internetdienste einrichten. Außerdem benötigen Sie einen Hausverwalter für die täglichen Abläufe.
Daher ist diese Option nur dann sinnvoll, wenn Ihr Unternehmen eigene Büroräume benötigt oder Ihr Team zu groß für die Arbeit im Homeoffice ist.
8. Lernen Sie die thailändische Sprache und Kultur
Um in Thailand wirklich erfolgreich zu sein, ist es wichtig, die lokale Sprache und die lokalen Bräuche zu verstehen. Dies bereichert nicht nur Ihre beruflichen Beziehungen, sondern verbessert auch Ihre persönlichen Erfahrungen im Land. Wir empfehlen folgenden Thai-Sprachkurs an, der Sprach‑, Sozial und Kulturkurse für Ausländer umfasst. Eine weitere Möglichkeit ist die Suche nach einem zuverlässigen thailändischen Geschäftspartner, der Ihnen hilft, die Sprachbarriere zu überwinden.
Das LTR-Visumprogramm unterstützt qualifizierte Ausländer beim Ausbau ihrer Unternehmen und trägt zur wirtschaftlichen Entwicklung Thailands bei. Es unterstützt auch Unternehmer beim Wechsel in die Rolle von Direktinvestoren oder Immobilienspekulanten. Darüber hinaus bietet es Vorteile wie verlängerbare 10-Jahres-Visa, Befreiung von bestimmten Beschäftigungspflichten, einjährige Befreiungen von der Melde- und Wiedereinreisepflicht sowie digitale Arbeitserlaubnisse.
Erfahren Sie HIER mehr über das Langzeitaufenthaltsvisum (LTR) .