Chaos um verspäteten 90-Tage-Bericht: Welche Strafen drohen und wie Expats jetzt handeln sollten

Chaos um verspäteten 90-Tage-Bericht: Welche Strafen drohen und wie Expats jetzt handeln sollten

Für viele in Thai­land leben­den Expats ist der 90-Tage-Bericht ein wiederkehren­des Ärg­er­nis. Die Ein­wan­derungs­be­hörde behar­rt strikt auf die Ein­hal­tung der Melde­fris­ten, doch immer wieder ger­at­en Aus­län­der in Verzug — mit teils unklaren Kon­se­quen­zen. Ein aktueller Fall zeigt, wie schnell Fehler passieren und welche Risiken dro­hen. Doch es gibt auch Hoff­nung auf prag­ma­tis­che Lösungen.

24.03.2025 — Ein Beitrag von Fred­erik Baumann

Was steckt hin­ter dem 90-Tage-Bericht?

Thai­lands Ein­wan­derungs­ge­setz ver­langt von allen Aus­län­dern mit Langzeitvi­sum, alle 90 Tage ihren aktuellen Wohn­sitz zu melden. Ziel ist die Über­prü­fung des legalen Aufen­thaltssta­tus. Die Frist begin­nt mit der Ein­reise oder der let­zten Meldung.

  • Fristablauf: Die Mel­dung muss inner­halb von 15 Tagen vor bis 7 Tage nach dem Stich­tag erfolgen.
  • Ver­passte Frist: Geschieht dies nicht, gilt der Aufen­thalt ab dem 8. Tag als über­zo­gen“ — the­o­retisch ein Ver­stoß gegen das Einwanderungsgesetz.

Fall­studie: 10 Tage zu spät — was nun?

Ein betrof­fen­er Expat berichtet: Trotz der 7‑tägigen Nach­frist reichte er seinen Bericht erst 17 Tage nach dem Stich­tag ein — und damit 10 Tage zu spät. Nun sorgt er sich um:

1. Strafge­bühren:

2. Ehep­art­ner als Stellvertreter:

  • Kann seine thailändis­che Ehe­frau die Nach­mel­dung für ihn vornehmen? Unklar ist, ob eine Voll­macht aus­re­icht oder der Expat per­sön­lich erscheinen muss.

3. Aufen­thalt­srecht in Gefahr?

  • Bei groben Ver­stößen dro­ht the­o­retisch der Entzug des Visums — doch wie streng wird tat­säch­lich durchgegriffen?

Thai­lands Ein­wan­derungs­be­hörde: Strenge vs. Kulanz

Die Ein­wan­derungsstellen gel­ten als wenig flex­i­bel. Den­noch gibt es Hin­weise auf Ermessensspielräume:

  • Erstver­stoß: Einige Expats bericht­en von milder Behand­lung bei erst­ma­liger Ver­spä­tung, sofern eine plau­si­ble Begrün­dung (z. B. Kranken­hausaufen­thalt) vorgelegt wird.
  • Gebühren­prax­is: Die 2.000-Baht-Strafe ist geset­zlich verankert.
  • Stel­lvertre­tende Abgabe: Grund­sät­zlich ist die Mel­dung durch Dritte (z. B. Ehep­art­ner) mit unter­schrieben­er Voll­macht und Kopie des Pass­es möglich. Den­noch behal­ten sich Beamte vor, bei Ver­dacht auf Missstände (z. B. Scheine­he) den Expat vorzuladen.
  • Ein Aus­län­der, der seinen Aufen­thalt von mehr als 90 Tagen nicht gemeldet hat und erwis­cht wird, kann mit ein­er Geld­strafe von 5.000 Baht belegt werden.
  • Bei Aus­reise und Wiedere­in­reise begin­nt die Tageszäh­lung in jedem Fall bei 1.

Experten-Tipps: So schützen Sie sich vor Strafen

  1. Dig­i­tale Erin­nerung­shil­fen: Stellen Sie Kalen­der­alarme ein.
  2. Online-Mel­dung: Seit 2023 bietet die Behörde eine Online-Plat­tform (https://​tm47​.immi​gra​tion​.go​.th) an — allerd­ings oft mit tech­nis­chen Hürden.

4. Doku­menten-Check­liste:

  • Passkopie (Seite mit Visum + let­ztem Einreisestempel)
  • TM47-For­mu­lar down­load­bar hier
  • Voll­macht + Kopie des Vertreters-Pass­es, falls nicht selb­st vorsprechend

5. Proak­tive Kom­mu­nika­tion: Bei abse­hbar­er Ver­spä­tung (z. B. Aus­land­sreise) sofort per E‑Mail oder tele­fonisch die Behörde informieren — dies erhöht die Chan­cen auf Kulanz.

6. Vor­sicht ist bess­er als Nachsicht

Während der betrof­fene Expat auf eine milde Lösung hofft, zeigt der Fall ein­drück­lich: Thai­lands Ein­wan­derungsvorschriften lassen keine Nach­läs­sigkeit zu. Expats soll­ten die 90-Tage-Regelung pri­or­itär behan­deln — schon ein klein­er Fehler kann das Aufen­thalt­srecht gefährden oder teure Strafen nach sich ziehen. Wer unsich­er ist, holt frühzeit­ig Rat bei offiziellen Stellen oder Anwäl­ten ein.

In Thai­land gilt: Bleiben Sie stets proak­tiv, doku­men­tieren Sie jede Kom­mu­nika­tion — und gehen Sie nie davon aus, dass Aus­nah­men für Sie gel­ten“, warnt ein Ein­wan­derungsan­walt. Die Bürokratie hier ist kein Feind, aber sie verzei­ht nichts.“

Hand­lungsauf­forderung:

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