Berlin — Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt über den Freispruch von Sylvia Stolz, einer einschlägig vorbestraften Holocaustleugnerin, deren umstrittene Äußerungen in einem Schreiben an das Finanzamt als Volksverhetzung eingestuft werden sollen.
Das Landgericht München II hatte den Freispruch damit begründet, dass das Dokument aufgrund von Steuergeheimnis und Verschwiegenheitspflicht einer begrenzten Personenzahl zugänglich war.
Nun soll der BGH entscheiden, ob diese Argumentation Bestand hat und ob die Leugnung des Holocausts in diesem speziellen Fall strafrechtlich relevante Konsequenzen nach sich ziehen kann.
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