Thailands Sozialversicherung: Neue Regelungen und Leistungsansprüche im Todesfall
Thailands Sozialversicherungsbüro hat kürzlich neue Richtlinien für Leistungsansprüche im Todesfall gemäß Abschnitt 33, 39 und 40 des Sozialversicherungsfonds bekannt gegeben.
Diese Regelungen, von Generalsekretär Boonsong Thapchaiyut enthüllt, betreffen die Auszahlung von finanzieller Unterstützung und Bestattungskosten an Hinterbliebene.
Finanzielle Unterstützung und Bestattungskosten
Gemäß den neuen Richtlinien werden Bestattungskosten bis zu 50.000 Baht direkt an den Bestatter gezahlt.
Zusätzlich erhalten Hinterbliebene finanzielle Unterstützung, sofern sie als Begünstigte benannt wurden oder gesetzlich erbberechtigt sind. Die Höhe der Unterstützung hängt von der Dauer der Beitragszahlungen ab:
Für Beitragszeiten von 36 bis unter 120 Monaten beträgt die Unterstützung 50% des durchschnittlichen Lohns multipliziert mit 4.
Bei einer Beitragszeit von 120 Monaten oder mehr erhöht sich die Unterstützung auf 50% des durchschnittlichen Lohns multipliziert mit 12.
Detailierte Ansprüche gemäß Abschnitt 40
Der Artikel erläutert ebenfalls die spezifischen Leistungsansprüche gemäß Abschnitt 40. Option 1 bietet 25.000 Baht Bestattungskosten und 8.000 Baht finanzielle Unterstützung, wenn Beiträge mindestens 60 Monate vor dem Tod geleistet wurden.
Option 2 sieht eine Unterstützung von 50.000 Baht vor, sofern die Beiträge sechs Monate vor dem Tod gezahlt wurden oder ein Unfall vorliegt.
Beantragung der Leistungsersatz
Für die Beantragung der Leistungsersatz müssen Anspruchsberechtigte innerhalb von zwei Jahren nach dem Todesfall die erforderlichen Dokumente vorlegen, darunter den Antrag auf Leistungsersatz, Personalausweis des Bestatters, Todesurkunde und Bankunterlagen.
Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen
Leser können sich in zwölf Filialen des Sozialversicherungsbüros in Bangkok oder über die Hotline 1506 rund um die Uhr über weitere Einzelheiten informieren.