Am 24. Juni 2567 veröffentlichte die Website des Royal Gazette eine Bekanntmachung des Finanzministeriums, die besagt, dass Zölle für Waren im Wert von weniger als 1.500 Baht von der Einfuhrsteuer befreit werden.
Die Regierung hat diese Politik eingeführt, um Ungerechtigkeiten beim Verkauf von Waren an Verbraucher durch ausländische Händler zu lösen, die keine Mehrwertsteuer zahlen müssen, im Gegensatz zu thailändischen Händlern, die dies tun müssen.
Zusätzlich zu dieser Regelung muss Thailand gemäß internationalen Vereinbarungen Mindestpreise für jede eingeführte Ware festlegen, um die Erhebung von Zöllen wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten und der nationalen Wirtschaft zu nutzen.
Gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Zolltarifgesetzes von 2530 legte der Finanzminister, nach Zustimmung des Kabinetts am 4. Juni 2567, diese Verordnung fest:
Ausnahmen von der Einfuhrsteuer gelten für Waren, deren CIF-Wert (Cost, Insurance, Freight) zwischen 1 und 1.500 Baht liegt.
Importeure müssen die von der Zollbehörde vorgeschriebenen Verfahren einhalten.
Diese Bekanntmachung tritt 15 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Royal Gazette in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2024