Bangkok — Die thailändische Finanzbehörde hat zu Beginn des Jahres 2025 die innovative Steuermaßnahme „Easy E‑Receipt 2.0“ ins Leben gerufen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Inlandskonsum zu fördern und der nationalen Wirtschaft neuen Schwung zu verleihen.
Bürger, die der Einkommensteuerpflicht nachkommen, erhalten die Gelegenheit, für den Zeitraum vom 16. Januar bis zum 28. Februar 2025 Steuerabzüge in Höhe von bis zu 50.000 Baht zu beanspruchen. Voraussetzung hierfür ist, dass ihre Einkäufe durch elektronische Steuerrechnungen oder ‑quittungen nachgewiesen werden können. Diese Initiative richtet sich ausschließlich an Privatpersonen und schließt juristische Personengemeinschaften sowie nicht-körperschaftliche Unternehmen aus.
Die Abzüge sind gestaffelt: Für allgemeine Waren und Dienstleistungen, die bei umsatzsteuerpflichtigen Anbietern erworben werden, können bis zu 30.000 Baht geltend gemacht werden.
Ein zusätzlicher Abzug in Höhe von bis zu 20.000 Baht ist für Käufe über diesen Betrag hinaus möglich. Dazu zählen insbesondere OTOP-Produkte, Erzeugnisse von registrierten Gemeinschaftsunternehmen sowie Waren oder Dienstleistungen von sozialen Unternehmen.
Voraussetzung für die Geltendmachung der Abzüge ist, dass jede Quittung den vollständigen Namen und die Steueridentifikationsnummer des Käufers enthält.
Gleichzeitig sind bestimmte Waren und Dienstleistungen von dieser Regelung ausgenommen. Dazu zählen unter anderem alkoholische Getränke, Tabak, Kraftstoffe, Fahrzeuge, Versorgungsleistungen und Versicherungspolicen.
Einkäufe bei nicht umsatzsteuerpflichtigen Anbietern sind lediglich für spezifische Artikel zulässig, darunter Bücher, OTOP-Produkte sowie Angebote von Gemeinschafts- und sozialen Unternehmen.
Ebenso sind Dienstleistungen mit langfristigen Verträgen, die nicht unter die genannten Fristen fallen, von den Abzügen ausgeschlossen.
Das Finanzamt meldet, dass derzeit 12.395 Unternehmen und 108.873 Lieferanten als autorisierte Aussteller von elektronischen Steuerbelegen registriert sind, was eine weitreichende Teilnahme an diesem Programm ermöglicht. Verbraucher können ab dem 16. Januar die Liste der zugelassenen Lieferanten bequem über die Website des Finanzamts einsehen.
Dieses Programm baut auf dem Erfolg eines ähnlichen Modells aus dem Jahr 2024 auf. Es motiviert die Bürger zur Nutzung digitaler Zahlungssysteme und stärkt zugleich die heimische Wirtschaft. Für nähere Informationen stehen die Website des Finanzamts sowie das RD Intelligence Center unter der Telefonnummer 1161 zur Verfügung.