Die ultimative Checkliste zur Reduzierung der Einkommensteuerschuld in Thailand - Stand Juni 2024

Die ultimative checkliste zur reduzierung der einkommensteuerschuld in thailand stand juni 2024

Mi., 19. Juni 2024 | Allgemein

Als Expat oder als Unternehmer in Thai­land kön­nen einige Dinge frus­tri­erend sein, wie sich im kom­plex­en Einkom­menss­teuer­sys­tem zurechtzufind­en und Ihre Steuer­schuld zu minimieren.

Bei pro­gres­siv­en Steuer­sätzen von bis zu 35 % und Strafen bei Nichtein­hal­tung kann ein ein­fach­er Fehler Sie ein kleines Ver­mö­gen kosten.


Glück­licher­weise kön­nen Sie mehrere strate­gis­che Schritte unternehmen, um Ihr steuerpflichtiges Einkom­men legal zu senken und Tausende Thai Baht zu sparen.

Wenn Sie diese Möglichkeit­en ver­passen, kön­nten Sie mit weitaus höheren Steuer­rech­nun­gen kon­fron­tiert wer­den, die Ihre hart ver­di­en­ten Gewinne und Altersvor­sorge­pläne beein­trächti­gen würden.

Diese umfassende Check­liste enthält wichtige Maß­nah­men, die Ihr Ver­ständ­nis der Steuerk­lassen schär­fen und Ihnen Pla­nungsstrate­gien zur Opti­mierung Ihrer Verpflich­tun­gen bieten.


Wir wer­den die fol­gen­den wichti­gen Abschnitte behandeln:

  • Bes­tim­mung Ihres Steuerwohnsitzstatus
  • Ver­fol­gung aller steuerpflichti­gen Einkommensquellen
  • Ver­wen­den Sie zuläs­sige Abzüge zu Ihrem Vorteil
  • Steuer­sätze und ‑klassen verstehen
  • Reichen Sie Ihre Steuer­erk­lärung ein und leis­ten Sie pünk­tliche Zahlungen
  • Zusät­zliche Planungsstrategien

Bes­tim­mung Ihres Steuerwohnsitzstatus

Anders als die meis­ten anderen Län­der gibt es in Thai­land zwei ver­schiedene Kat­e­gorien von Steuerzahlern: Ansäs­sige und Nichtansässige.

Die Auswirkun­gen sind erhe­blich: Ansäs­sige unter­liegen der thailändis­chen Einkom­men­steuer auf ihr weltweites Einkom­men, während Nich­tan­säs­sige nur Steuern auf ihr Einkom­men aus thailändis­chen Quellen zahlen.

Es ist wichtig, Ihren Sta­tus festzustellen, da falsche Angaben zu Betrieb­sprü­fun­gen, Strafen in Höhe von 5 – 40 % der nicht bezahlten Steuern und sog­ar zu ein­er Gefäng­nis­strafe von bis zu 2 Jahren führen kön­nen! Machen Sie die Wohn­sitzbestä­ti­gung zu Ihrer ersten Auf­gabe, wenn Sie nach Thai­land einreisen.


Die Regeln definieren einen Steuer­an­säs­si­gen wie folgt:

  • Eine Per­son, die in einem Steuer­jahr (1. Jan­u­ar bis 31. Dezem­ber) ins­ge­samt 180 Tage oder länger in Thai­land lebt.
  • Eine Per­son mit einem reg­istri­erten Wohn­sitz in Thai­land in einem Steuerjahr

Wenn Sie sich dage­gen weniger als 180 Tage dort aufhal­ten, sind Sie ein Nichtansässiger.

Der kon­ser­v­a­tivste Weg ist die Steuer­erk­lärung als Ein­wohn­er, wenn Sie mehr als die Hälfte des Jahres bleiben möchten.


Bes­timmte Ver­längerun­gen wie Touris­ten-, Ruh­e­s­tands- oder Heiratsvisa deuten auch auf die Absicht eines län­geren Aufen­thalts hin.

Um bei ein­er möglichen zukün­fti­gen Prü­fung einen Aufen­thalt­sanspruch nach­weisen zu kön­nen, müssen Ein- und Aus­reisen sowie der Visum­sta­tus sorgfältig nachver­fol­gt werden.


Machen Sie sich jet­zt die Mühe, anstatt sich später mit unan­genehmen Fra­gen auseinan­der­set­zen zu müssen.

Wer mit­ten im Jahr umzieht oder den Stan­dort wech­selt, muss die Anzahl der Tage noch sorgfältiger überwachen.

Lassen Sie sich pro­fes­sionell berat­en, um die Auswirkun­gen des Umzugs nicht falsch einzuschätzen.

Sobald Ihr Sta­tus bestätigt ist, wird im näch­sten Kapi­tel die ord­nungs­gemäße Doku­men­ta­tion Ihres weltweit­en oder aus Thai­land stam­menden Einkom­mens entsprechend Ihrer Beze­ich­nung erläutert.


Ver­fol­gung aller steuerpflichti­gen Einkommensquellen

Nach­dem Ihr Aufen­thaltssta­tus gek­lärt ist, beste­ht der näch­ste Schritt darin, Ihr steuerpflichtiges Einkom­men sorgfältig zu dokumentieren.

Unab­hängig davon, ob Sie ein Expat-Mitar­beit­er, ein aus­ländis­ch­er Geschäftsin­hab­er oder ein Investor sind, ist es der größte Fehler, ALLE steuerpflichti­gen Einkün­fte nicht anzugeben, bevor Abzüge über­haupt in Betra­cht gezo­gen werden.

Auch wenn die Einkom­men­squellen bei den einzel­nen Steuerzahlern unter­schiedlich sind, bleiben die Haup­tkat­e­gorien gleich.


Ver­wen­den Sie diese Check­liste, um jährliche Ein­nah­men zu pro­tokol­lieren und Ihre Unter­la­gen zu über­prüfen, um Strafen für Unterzahlun­gen und Gebühren zu ver­mei­den, die die geschulde­ten Steuern übersteigen:

Arbeit­seinkom­men

Gehäl­ter, Löhne, Boni und Provisionen

☐ Zula­gen und Erstattungen

☐ Arbeit­ge­ber­beiträge zur Altersversorgung

☐ Vom Arbeit­ge­ber bere­it­gestelltes Auto, Aktienop­tio­nen und andere Sach­leis­tun­gen Geschäfts-/In­vesti­tion­seinkom­men

☐ Unternehmensgewinne und Dividenden

☐ Zin­sen aus Sparkon­ten oder Obligationen

☐ Mietein­nah­men aus Eigen­tumswoh­nun­gen

☐ Lizen­zge­bühren aus geistigem Eigen­tum

Kap­i­tal­gewinn

Verkauf von thailändis­chen Immo­bilien oder Wertpapieren

☐ Liq­ui­da­tion von Fir­men­ver­mö­gen bei Wegzug aus Thailand


Anderes Einkom­men

☐ Ausze­ich­nun­gen, Preise, Lot­terie-/Glücksspiel­gewinne

☐ Erb­schaften & Schenkungen

Diese mon­etären und nicht-mon­etären Vorteile wer­den von den Steuer­be­hör­den ähn­lich behan­delt und müssen bei der Daten­er­fas­sung gle­icher­maßen berück­sichtigt werden.

For­mu­la­re wie Quel­len­s­teuerbescheini­gun­gen kön­nen Ihre Unter­la­gen mit Einkom­menserk­lärun­gen von Banken, Inve­storen, Immo­bilien­mak­lern und anderen Zahlern ergänzen.

Per­sön­liche Kon­ten, die mit Unter­la­gen Drit­ter abgeglichen wer­den, ermöglichen Ihnen, zukün­ftige Abzüge zu maximieren.

Machen Sie hier also keine hal­ben Sachen.


Der Nach­weis wird sich später auszahlen.

Ver­wen­den Sie zuläs­sige Abzüge zu Ihrem Vorteil

Wenn alle steuerpflichti­gen Einkün­fte zusam­men­gerech­net wer­den, ist die Gel­tend­machung geziel­ter Abzüge die ein­fach­ste Meth­ode zur Reduzierung der endgülti­gen Steuerschuld.

In den Steuer­erk­lärun­gen wird das steuerpflichtige Net­toeinkom­men nach Abzug der Abzüge ausgewiesen.

Wenn Sie diese also max­imieren, reduzieren Sie die endgülti­gen Steuern entsprechend Ihren tat­säch­lichen Sätzen.


Abzüge fall­en in zwei Hauptkategorien:

1. Stan­dard­abzug – begren­zt auf einen Höch­st­be­trag basierend auf dem Steuerwohnsitzstatus

50 % des Arbeits-/Geschäft­seinkom­mens, gedeck­elt auf 100.000 THB

2. Einze­labzüge – unbe­gren­zte Abzüge mit entsprechen­der Dokumentation

☐ Hypotheken­zin­szahlun­gen (für das erste Eigen­heim und Ferienhäuser)

☐ Gesund­heit­skosten (Ver­sicherung­sprämien und nicht gedeck­te Pflege)

☐ Wohltätige Beiträge (Geld- oder Sach­spenden an anerkan­nte Ein­rich­tun­gen)

☐ Arbeit­skosten (Home­of­fice-Kosten, Uni­for­men, beru­fliche Weiterbildung)

☐ Anlagev­er­luste (Immo­bilien- und liq­ui­dierte Aktienverluste)

☐ Per­so­n­en­schä­den (Hochwass­er-/​Brandschäden an Eigentum)

Um den vollen Nutzen daraus zu ziehen, ist es wichtig, die Kat­e­gorie Gren­zen zu überwachen.

Für Ein­wohn­er Thai­lands (ein­schließlich aus­ländis­ch­er Ein­wohn­er Thai­lands) ermöglicht das Einkom­men­steuerge­setz die Gel­tend­machung von Abzü­gen und Frei­be­trä­gen gegenüber dem zu ver­s­teuern­den Einkommen.

Es gibt Abzüge für Aus­gaben, Abzüge für Frei­be­träge und auch Abzüge für steuer­freies Einkom­men, das die thailändis­che Regierung aus bes­timmten Grün­den oder zu bes­timmten Zweck­en gewährt, und zwar wie folgt:


Abzüge für Ausgaben

Abzug von Einkom­men der Kat­e­gorie 1 (Gehäl­ter, Löhne, Renteneinkün­fte) in Höhe von 50 % des zu ver­s­teuern­den Einkom­mens, jedoch nicht mehr als 100.000 Baht

Abzug von Einkom­men der Kat­e­gorie 2 (Dien­stleis­tungs­ge­bühren, Agen­tenge­bühren, Tagungs­ge­bühren, Direk­torenge­bühren usw.) 50 % des zu ver­s­teuern­den Einkom­mens, jedoch nicht mehr als 100.000 Baht

Abzug von Einkom­men der Kat­e­gorie 3 (Einkom­men aus Fir­men­wert, Urhe­ber­recht­en und anderen Recht­en sowie Einkom­men aus Renten, Tes­ta­menten, Recht­sak­ten, Urteilen usw.) Für Einkün­fte aus Fir­men­wert und Recht­en 50 % des zu ver­s­teuern­den Einkom­mens, jedoch nicht mehr als 100.000 Baht

Abzug von Einkün­ften der Kat­e­gorie 5 (Einkün­fte aus Ver­mi­etung und Ver­pach­tung von Immo­bilien) 30 % für Häuser, Gebäude und Fahrzeuge

20 % für land­wirtschaftliche Flächen

15 % für son­stige Grundstücke

10 % für son­stiges Eigentum

Abzug vom Einkom­men der Kat­e­gorie 6 (Einkom­men aus freiberu­flichen Dien­stleis­tun­gen) 60 % für medi­zinis­che Berufe

30 % für andere Berufe


Abzug von Einkün­ften der Kat­e­gorie 7 (Einkün­fte aus Bau­di­en­stleis­tun­gen) 60 % des zu ver­s­teuern­den Einkommens*

Abzug von der Einkom­men­skat­e­gorie 8 (Geschäft, Land­wirtschaft, Han­del, Indus­trie, Trans­port, son­stige Tätigkeit) 60 % des zu ver­s­teuern­den Einkommens

Bei diesen Abzü­gen kann der Steuerzahler wählen, ob er den als Aus­gaben aus­gewiese­nen Prozentsatz (ohne Nach­weis) oder die tat­säch­lichen Aus­gaben (mit Nach­weis) gel­tend machen möchte.


Abzüge für Zulagen

Pflegegeld

Für die Selb­stver­sorgung (Steuerzahler) 60.000 Baht

Für die Pflege des unter­halts­berechtigten Ehep­art­ners 60.000 Baht

Für die Betreu­ung eines min­der­jähri­gen Kindes oder Kind nicht über 25 Jahre studiert an ein­er Bil­dung­sein­rich­tung entwed­er in oder außer­halb Thai­lands und mit einem Einkom­men von nicht mehr als 30.000 Baht 30.000 Baht für ein leib­lich­es Kind

30.000 Baht für ein Adoptivkind

60.000 Baht für ein 2. und jedes weit­ere leib­liche Kind, das im Jahr 2018 oder später geboren wird

Bei der Beantra­gung für ein adop­tiertes Kind ist der Zuschuss für die Betreu­ung unter­halts­berechtigter Kinder auf ins­ge­samt 3 Kinder begrenzt.

Für die Pflege eines unter­halts­berechtigten Eltern­teils eines Steuerzahlers oder Ehep­art­ners, der 60 Jahre oder älter ist, in Thai­land lebt und nicht mehr als 30.000 Baht Einkom­men 30.000 Baht für jeden

Für die Pflege ein­er pflegebedürfti­gen behin­derten oder unfähi­gen Per­son in Thai­land 60.000 Baht für jede


Kranken­ver­sicherungszuschuss für Eltern

Für Kranken­ver­sicherungs­beiträge der Eltern des Steuerpflichti­gen oder des Ehep­art­ners, 60 Jahre volljährig oder älter, wohn­haft in Thai­land, und Einkom­men nicht mehr als 30.000 Baht Tat­säch­lich gezahlter Betrag, jedoch nicht mehr als 15.000 Baht für jeden


Lebensver­sicherungszuschuss des Ehepartners

Für die Lebensver­sicherung­sprämien eines Ehep­art­ners, die an eine thailändis­che Ver­sicherungs­ge­sellschaft gezahlt wurden.

Tat­säch­lich gezahlter Betrag, jedoch nicht mehr als 10.000 Baht

Lebens- und Kranken­ver­sicherungs­frei­be­trag des Steuerzahlers

Für Lebensver­sicherung­sprämien des Steuerzahlers

an eine thailändis­che Ver­sicherungs­ge­sellschaft gezahlter Betrag, jedoch nicht mehr als 100.000 Baht*

Für Lebensver­sicherung­sprämien des Steuerzahlers

auf ein thailändis­ches Ver­sicherungss­parkon­to eingezahlt Tat­säch­lich gezahlter Betrag, jedoch nicht mehr als 100.000 Baht


Für die Kranken­ver­sicherungs­beiträge des Steuerpflichtigen

An eine thailändis­che Ver­sicherungs­ge­sellschaft gezahlte Beträge Tat­säch­lich gezahlter Betrag, jedoch nicht mehr als 25.000 Baht

Der Gesamtabzug für diese Steuervergün­s­ti­gun­gen darf 100.000 Baht nicht überschreiten.


Altersvor­sorge- und langfristige Sparzulagen

Für die Investi­tion eines Steuerzahlers in eine Thai­land Insur­ance Pen­sion Fund: Der Anlage­be­trag darf nicht mehr als 15 % des zu ver­s­teuern­den Einkom­mens und nicht mehr als 200.000 Baht betragen

Für die Investi­tion eines Steuerzahlers in eine Thai­land Prov­i­denz Fund: Anlage­be­trag von nicht mehr als 15 % des steuerpflichti­gen Einkom­mens und nicht mehr als 500.000 Baht

Für die Investi­tion eines Steuerzahlers in eine Thai­land Nation­al Sav­ings Fund: Anlage­be­trag von nicht mehr als 15 % des zu ver­s­teuern­den Einkom­mens und nicht mehr als 500.000 Baht*

Für die Investi­tion eines Steuerzahlers in eine Thai­land Retire­ment Mutu­al Fund Anlage­be­trag von nicht mehr als 30 % des steuerpflichti­gen Einkom­mens und nicht mehr als 500.000 Baht*

Für die Investi­tion eines Steuerzahlers in eine Thai­land Super Sav­ings Fund: Anlage­be­trag von nicht mehr als 30 % des zu ver­s­teuern­den Einkom­mens und nicht mehr als 200.000 Baht*

* Der Gesamtabzug für diese Zula­gen darf 500.000 Baht nicht überschreiten.


Zuschuss für Eigenheimdarlehenszinskosten

Für die Hypotheken­zin­sen eines Steuerzahler zahlte für eine Hypothek tat­säch­lich gezahlter Betrag, jedoch nicht mehr als 100.000 Baht


Zuschuss zur Sozialversicherung

Für die Beiträge eines Steuerzahlers an den thailändis­chen Sozialver­sicherungs­fonds Tat­säch­lich eingezahlter Betrag


Kosten­zuschuss für Videoüberwachung

Für den Kauf und die Instal­la­tion eines CCTV-Sys­tems für Geschäft­sräume in den südlichen Gren­zprov­inzen im Zeitraum vom 1. Jan­u­ar 2024 bis 31. Dezem­ber 2026 Tat­säch­lich gezahlter Betrag


Zuschuss zu den Geburtskosten

Für die von einem Steuerzahler bezahlten Geburtskosten.

Tat­säch­lich gezahlter Betrag, jedoch nicht mehr als 60.000 Baht pro Geburt

Bei mehr als 2 Jahren darf der Gesamt­be­trag für die 2 Jahre 60.000 Baht nicht überschreiten.


Investi­tion­szuschuss für soziale Unternehmen

Für die Investi­tion eines Steuerzahlers in eine

Thai­land Social Enter­prise Höhe der Investi­tion, jedoch nicht mehr als 100.000 Baht


ESG-Invest­ment­fonds-Anlagezu­lage

Für die Investi­tion eines Steuerzahlers in eine Thai­land ESG Mutu­al Fund Der Anlage­be­trag darf nicht mehr als 30 % des steuerpflichti­gen Einkom­mens und nicht mehr als 100.000 Baht betragen.


Einkaufs­frei­be­trag 2024

Für den Kauf von Waren durch einen Steuerpflichti­gen und Dien­stleis­tun­gen im Zeitraum vom 01. Jan­u­ar 2024 bis 15. Feb­ru­ar 2024 Tat­säch­lich gekaufter Betrag, jedoch nicht mehr als 50.000 Baht


Steuer­frei­be­trag für Eigenheimbaukosten

Für den Bau eines neuen Wohnge­bäudes durch einen Steuerzahler während des Zeitraums vom 09. April 2024 bis 31. Dezem­ber 2025 10.000 Baht für jede 1.000.000 Baht tat­säch­lich gezahlter Baukosten, jedoch nicht mehr als 100.000 Baht


Abzüge für steuer­freie Einkünfte

Behin­dert­er Steuerzahler

Befreiung von der Einkom­men­steuer (Abzug vom Einkom­men) für einen behin­derten Steuerzahler unter 65 Jahren Höhe des zu ver­s­teuern­den Einkom­mens bis 190.000 Baht


Steuerzahler 65 Jahre oder älter

Befreiung von der Einkom­men­steuer (Abzug vom Einkom­men) für einen Steuerzahler ab 65 Jahren

Volljährig oder älter Höhe des zu ver­s­teuern­den Einkom­mens bis

bis 190.000 Baht


Pauschalierte Abfind­un­gen

Befreiung von der Einkom­men­steuer (Abzug vom Einkom­men) für Steuerzahler, die eine Pauschalzahlung für eine unfrei­willige Kündi­gung nach dem Arbeitsrecht.

Die Höhe der erhal­te­nen Pauschalzahlung darf nicht höher sein als die let­zten 300 Tage des Gehalts und nicht mehr als 300.000 Baht.


Spenden

Befreiung von der Einkom­men­steuer (Abzug vom Einkom­men) für steuerpflichtige Spenden

Anspruch auf die 100%/200%-Ermäßigung Nicht mehr als 10% eines Zwis­chen­be­trags des Net­toeinkom­mens unmit­tel­bar vor dem Spendenabzug


Beispiel­sweise bieten qual­i­fizierte medi­zinis­che Aus­gaben, die den Stan­dard­abzug über­steigen, clev­eren Spar­ern zusät­zliche Steuererleichterungen.


Wohltätige Spenden ver­mei­den Steuern und unter­stützen gle­ichzeit­ig gute Zwecke.

Es kön­nen auch Fall­stricke auftreten.

Es gibt auch häu­fige Fall­stricke, wie z.B. fehlende Beweise zur Recht­fer­ti­gung von Ansprüchen oder das Vergessen von Abzü­gen aus aus­ländis­chen Gerichtsbarkeiten.

Ver­mei­den Sie zukün­ftige Prü­fun­gen, indem Sie jet­zt die gebotene Sorgfalt wal­ten lassen.

Ein erfahren­er reg­istri­ert­er Steuer­ber­ater kann Ihnen dabei helfen, den opti­malen Abzugsmix zu ermit­teln, um Ihre Steuerk­lasse recht­mäßig zu minimieren.

Machen Sie es richtig und hal­ten Sie mehr hart ver­di­entes Einkom­men von der Kasse der Finanzbe­hörde fern. 


Steuer­sätze und ‑Klassen

Thai­land hat ein pro­gres­sives Steuer­sys­tem mit steigen­den Steuer­sätzen (5 % bis 35 %), die auf steigende Einkom­men­sklassen angewen­det werden.

Um die geschulde­ten Steuern legal zu reduzieren, ist es wichtig, genau zu wis­sen, wie Ihr Net­toeinkom­men nach Abzug der Abzüge in diese abgestufte Struk­tur passt.

Nach­fol­gend sind die auf das zu ver­s­teuernde Einkom­men anwend­baren Einkom­men­steuer­sätze aufgeführt:


Steuerpflichtiges Einkom­men pro Jahr (in THB)

0150.000 Befreit

150.001300.000 — 5 %

300.001500.000 — 10 %

500.001750.000 — 15%

750.0011.000.000 — 20 %

1.000.0012.000.000 — 25 %

2.000.0015.000.000 — 30 %

Über 5.000.000 — 35 %


Beispiel­sweise bedeuten 450.000 THB steuerpflichtiges Nettoeinkommen:

  • 150.000 THB0 % (befre­it) = 0 THB
  • Plus 150.000 THB5 % = 7.500 THB
  • Plus 150.000 THB10 % = 15.000 THB
  • Gesamt­s­teuer­schuld = 0 + 7.500 + 15.000 = 22.500 THB

Obwohl in diesem Beispiel 450.000 THB hoch genug erscheinen, um in die 15%-Klasse zu fall­en, fall­en in Wirk­lichkeit über ⅔ des Einkom­mens in die niedrigeren Klassen von 0% und 5%.


Dies führt zu erhe­blichen Steuere­insparun­gen im Ver­gle­ich zu ein­er pauschalen Anwen­dung von 15% auf den gesamten Betrag.

Was soll­ten Sie tun, um in den unteren Klam­mern zu bleiben?

Ver­wal­ten Sie das Unternehmenswach­s­tum und die abzugs­fähi­gen Aus­gaben strate­gisch.

Das Ergeb­nis wären erhe­bliche Einsparun­gen bei den Haf­tun­gen im Ver­gle­ich zum Über­schre­it­en des Schwellen­werts ein­er Stufe.

Bei ein­er ord­nungs­gemäßen Stufen­pla­nung wer­den auch zukün­ftige Jahre berücksichtigt.

Dies liegt daran, dass Sie bei der Pla­nung langfristiger Ansätze Sicher­heit haben, da Sie frühere schriftliche Entschei­dun­gen der Finanzbe­hör­den einge­holt haben.

Reichen Sie Ihre Steuer­erk­lärung ein und leis­ten Sie pünk­tliche Zahlungen


Nach­dem Ihre Steuer­schuld nach gewis­senhafter Einkom­mens­doku­men­ta­tion und strate­gis­chen Abzü­gen voll­ständig ermit­telt wurde, wie geht es weiter?

Die Ein­re­ichung ein­er genauen Steuer­erk­lärung und die rechtzeit­ige Zahlung stellen die let­zte Verpflich­tung zur Ein­hal­tung der Vorschriften dar.


Nach­fol­gend find­en Sie die wichtig­sten Fris­ten für das for­male Verfahren.

Ein­re­ichung von Steuererklärungen

  • Regel­frist: 31. März nach dem Ende des Steuerjahres
  • Ver­längerte Frist für die elek­tro­n­is­che Ein­re­ichung: 8. April nach Ende des Steuerjahres

Zahlungs­fris­ten

  • Ein­malzahlung: 31. März zusam­men mit der Steuererklärung
  • Raten­zahlung: 3 gle­iche Monat­srat­en (am 31. März, 30. April und 31. Mai)

Die Fol­gen ein­er ver­späteten Abgabe tre­f­fen undiszi­plin­ierte Steuerzahler in Form von hohen monatlichen Zin­sen von 1,5 % auf ausste­hende Beträge.


Der vorsät­zliche Ver­such, Steuern zu hin­terziehen, indem man über­haupt keine Steuer­erk­lärung abgibt, führt zu ein­er Strafe von 100 % bis 400 % der ausste­hen­den Beträge.

Wenn Umstände wie Krankheit, Rei­sev­erzögerun­gen und Geschäftsver­luste zu ein­er ver­späteten Abgabe führen, wen­den Sie sich sofort an die Steuer­be­hörde, sobald Sie dies bemerken, und zahlen Sie die voraus­sichtlich geschulde­ten Steuern.

Ehrliche Steuerzahler kön­nen einen Erlass der damit ver­bun­de­nen Bußgelder im ersten Schritt beantra­gen und so über­mäßig hohe Strafen vermeiden.

Sich­ern Sie Quit­tun­gen als Nach­weis für die pünk­tliche Ein­re­ichung und Zahlung und bewahren Sie Kopi­en davon länger als fünf (5) Jahre auf, falls es zu Prob­le­men kommt, z.B. bei ver­lore­nen Unterlagen.

Eine spätere Prü­fung ver­läuft mit einem Nach­weis der Com­pli­ance-Bere­itschaft viel rei­bungslos­er als mit verzweifel­ter Datenverfälschung.


Zusät­zliche Planungsstrategien

Diese Check­liste konzen­tri­erte sich stark auf jährliche Steuer­min­imierungspflicht­en, es gibt jedoch mehrere langfristige Struk­turen, die Einkom­men legal vor dem Zugriff des Min­is­teri­ums schützen.

Ver­sierte Steuerzahler und Unternehmen wen­den diese Strate­gien proak­tiv an, anstatt sich auss­chließlich auf jährliche Auf­schlüs­selun­gen der Steuer­erk­lärung zu verlassen.


Beiträge zu anerkan­nten Renten, Vor­sorge­fonds und Spar­fonds sind heute abzugs­fähig, während steigende Steuerge­bühren dabei helfen, die Ruh­e­s­tand­sziele schneller zu erreichen.


Nach­lass- und Erbschaftsplanung

Durch die kreative Schenkung bes­timmter Ver­mö­genswerte zu Lebzeit­en kön­nen Sie die Verteilung nach Ihren Erben bes­tim­men, anstatt höhere Erb­schaftss­teuer­sätze anzuwenden.


Son­der­wirtschaft­szo­nen

* Zahlre­iche Zonen wie EEC, EBC und Entwick­lungs­ge­bi­ete bieten kurzfristige Kör­per­schaftss­teuer­be­freiun­gen an.


Struk­turierung von Geschäftseinheiten

* Die kom­plexe Struk­tur der Unternehmensgruppe kom­biniert thailändis­che und Off­shore-Tochterge­sellschaften strate­gisch, um die Aus­gaben und Ein­nah­men grup­pen­weit nach Kat­e­gorien zu konsolidieren.

Jed­er richtig umge­set­zte Ansatz führt zu jährlichen Steuere­insparun­gen im fünf- bis sechsstel­li­gen Bereich.

Kom­biniert man sie, wer­den die Anreize durch miteinan­der verknüpfte Vorteile noch weit­er erhöht.

Lassen Sie kein großes Geld liegen; holen Sie sich lieber fachkundi­ge Beratung, als auf­grund man­gel­nder Fachken­nt­nisse zu verlieren.


Nutzen Sie Buch­hal­tungs­di­en­ste in Thailand

Die Vielzahl tech­nis­ch­er Details in Thai­lands Steuerge­set­zen kann sog­ar ver­sierte Pri­vat­per­so­n­en und Unternehmensleit­er überfordern.

Doch wenn man die in dieser beschriebene Check­liste geduldig durch­führt, ist jed­er in der Lage, spezial­isierte Hil­fe in Anspruch zu nehmen, um die Ein­hal­tung von Vorschriften in einen Mehrw­ert und nicht in einen unnöti­gen Kosten­fak­tor zu verwandeln.

Jet­zt ist es an der Zeit, Ihre finanzielle Zukun­ft im Land des Lächelns selb­st in die Hand zu nehmen.

Beauf­tra­gen Sie noch heute einen zuver­läs­si­gen Anbi­eter von Buch­hal­tungs­di­en­stleis­tun­gen in Thailand.


Die Redak­tion des Wochen­blitz übern­immt für die Voll­ständigkeit, sowie Angaben dieses Berichts, keine Gewähr

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Quelle: Wochenblitz.com

Kommentare

Andre | 30.06.2024

@Wolfgang
Die 190.000 THB sind ein Frei­be­trag und haben nichts mit der ersten Steuer­stufe von 150.000 THB zu tun, für die wie all­ge­mein bekan­nt 0 % Steuern gel­ten. Was einige Kom­men­ta­toren ver­bre­it­en, dass die 190K anstelle der 150K gel­ten ist steuer­sys­tem­a­tis­ch­er Unsinn und entspricht nicht den Tat­sachen. Ich möchte Ihnen Mut machen und empfehlen, dass Sie sich mit ihren Fra­gen direkt an das Finan­zamt wen­den. Ich war am 27.06.2024 in Jom­tien im Finan­zamt, mir wur­den alle Fra­gen zu mein­er per­sön­lichen Steuer­si­t­u­a­tion beant­wortet und eine ver­gle­ichende fik­tive thailändis­che Einkom­men­steuer anhand meines let­zten deutschen Einkom­men­steuerbeschei­des berech­net. Lei­der hat­te ich es unter­lassen mich früher mit meinen Fra­gen direkt an das thailändis­che Finan­zamt zu wen­den, da ich wed­er Thai sprechen noch lesen kann. Als Hil­f­s­mit­tel hat­te ich mir alle Fra­gen auf Englisch notiert und im Trans­la­tor auf Thai über­set­zen lassen. Diesen zweis­prachi­gen Frage­bo­gen hat­te ich mir mehrfach aus­ge­druckt, was sehr hil­fre­ich war, da sich zeitweise bis zu drei hil­fs­bere­ite Damen um die Beant­wor­tung mein­er Fra­gen küm­merten. Die net­ten und hil­fs­bere­it­en Mitar­bei­t­erin­nen waren sichtlich über­rascht, dass meine Steuer­last in Thai­land um ein Vielfach­es höher gewe­sen wäre als in Deutsch­land. Die steuer­lichen Frei­be­träge basieren auf den thailändis­chen Einkom­mensver­hält­nis­sen und sind für Aus­län­der, die in Thai­land ihren Lebens­abend ver­brin­gen, viel zu niedrig. So gelingt es auch nicht die Dop­pelbesteuerung der geset­zlichen Alter­srente zu ver­mei­den, da der pauschale Frei­be­trag dafür zwar 50 Prozent beträgt, aber auf max­i­mal 100.000 THB begren­zt ist. Um bei mir eine Dop­pelbesteuerung meines bere­its in Deutsch­land besteuerten Anteils der Alter­srente zu ver­mei­den, wäre beim jet­zi­gen Wech­selkurs einen Frei­be­trag von ca. 400.000 THB erforder­lich, der sich bei kon­stan­tem Wech­selkurs infolge der jährlichen Rente­nan­pas­sun­gen jährlichen erhöht. Also, auf zum Finan­zamt und klärt eure steuer­liche Sit­u­a­tion vort Ort.


Wolf­gang | 22.06.2024

Also auch bei den Abzue­gen-Frei­be­trae­gen bleibt es fuer mich verwirrend,wie alles,was mit diesem The­ma zu tun hat.Werden die 190.000 jet­zt kom­plett angerechnet,abgezogen,oder bein­hal­tet das auch schon die 150.000 die lt.Tabelle steuer­frei sind.Ich meine mal gehoehrt zu haben,das die 190K anstelle der 150K gelten,ab 65J.Die unter 65J bekom­men also die 150Ksteuerfrei,und die ueber 65J 190.K.oder kom­men die noch zusaet­zlich dazu?Wobei,wer hat weniger wie 190K im Jahr?,koennen ja nur Thais gemeint sein.Ein nor­maler Expat duerfte wohl deut­lich mehr haben.Auch das mit den 60.000 +60.000 fuer den Ehep­art­ner ver­ste­he ich hier nicht,das ste­ht hier unter Pflegegeld.Ich dachte,das das jed­er bekommt,also die 150K,oder 190K+60.000,und fuer Ehe­frau nochmal 60.000.
Es wur­den hier ja schon­mal einige Beispiele genannt.z.b.verheiratet.ueber 65J.
Frei­be­traege 190.000+100.000.standardfreibetrag+60.000 pers.Freibetrag+60.000 Ehefrau.ergibt 410.000.danach begin­nt die Tabelle,wo wieder 150.000 frei sind.insgesamt waeren also 560.000 frei.zumindest in diesem Beispiel.hinzu kom­men noch andere Fre­be­traege wie KV.und,und.
Fuer ledi­ge siehts da schon ander­st aus.
Solche Beispiele allerd­ings ver­misst man fast ueberall,das wollen aber die Leute wissen,es nutzt aber keinem was,wenn das nicht offiziell bestaetigt ist.Sonst wird man beim ein­re­ichen der Steuer vielle­icht eine boese Ueber­raschung erleben.Da es eben auch etliche Videos gibt,die eigendtlich seri­oes ersscheinen,wo ganze andere Frei­be­traege genan­nt werden.


Claus | 21.06.2024

@Horst, das klingt so als hät­ten Sie ein For­mu­lar gefun­den, das Rent­ner aus­füllen sollen. Haben Sie dies vom Rev­enue Depart­ment oder aus dem Inter­net geladen (dann bitte ich Sie, einen Link zu posten)


Har­ald | 20.06.2024

hal­lo Andre!
Zitat:​„Befreiung von der Einkom­men­steuer (Abzug vom Einkom­men) für einen Steuerzahler ab 65 Jahren” 
Volljährig oder älter Höhe des zu ver­s­teuern­den Einkom­mens bis 190.000 Baht“
das soll wohl heißen, sofern jemand min­destens diese 190000 Einkom­men hat und min­destens 65 Jahre alt ist, kann er diesen Frei­be­trag bekom­men! Hat er nur 170000 Einkom­men, bekommt er nur 170000 Frei­be­trag. Wird er in diesem Steuer­jahr 65 , bekommt er die 190000 wohl nicht! So würde ich das inter­pretieren! Die Über­set­zung ist ziem­lich mißverständlich!


Har­ald | 20.06.2024

Gibt es einen Frei­be­trag für inländis­che Zin­seinkün­fte? Ich meine, gele­sen zu haben, das bis zu 20000 Baht Zin­seinkün­fte freigestellt sind!


Andre | 20.06.2024

Der Artikel unter dem Punkt Steuerzahler 65 Jahre oder älter“ sollte präzisiert werden.

Zitat: Befreiung von der Einkom­men­steuer (Abzug vom Einkom­men) für einen Steuerzahler ab 65 Jahren
Volljährig oder älter Höhe des zu ver­s­teuern­den Einkom­mens bis 190.000 Baht“

Bemerkung: bis 190.000 Baht“, heißt nicht 190.000 Baht!
Frage: Welche einzel­nen Abstu­fun­gen und Bedin­gun­gen gibt es bis 190.000 THB?

Zitat: Volljährig“, Frage: Soll das 65 Jahre heißen?
Zitat: oder älter“, Frage: Gibt es ver­schieden hohe Frei­be­träge bis zum Höch­st­be­trag von 190.000 Baht mit steigen­dem Alter? Falls ja, wie hoch sind die ver­schiede­nen Freibeträge?


Peter Innen | 20.06.2024

Sehr guter und umfassender Artikel, der sich mit wirk­lich wichti­gen Aspek­ten für in Thai­land lebende Aus­län­der befasst. 
Die teil­sun­sach­lichen und von geringer Sachken­nt­nis geprägten Kom­men­tierun­gen zeigen von der (man­gel­nden) fach­lichen Qual­i­fika­tion der Schreiber.

Gut, dass der Wochen­blitz jet­zt aktuelle, die Farang betr­e­f­fende The­men auf­greift und in eigen­er Recher­ché sach­lich darstellt.
Danke dafür.


Ulrich Hase | 20.06.2024

Das ist der groesste Schwachsinn, den ich jemals zum The­ma Steuern in Thai­land zu Lesen bekom­men habe.
Das Dop­pelbesteuerungsabkom­men ist voelk­er­rechtlich verbindlich und ungekuendigt


Wolf­gang | 20.06.2024

Das mit den KV Beitrae­gen empfinde ich als extrem ungerecht,da nur thai KVs betrifft.Man kon­nte ja nicht vorher wissen,das irgend­wann mal eine Steuer fuer Expats kommt,und dann nur Thai KVs anerkan­nt werden.Zum anderen ueber­weist man ja in der Regel die Praemien zusam­men mit der Rente,die dann mit ver­s­teuert wird,das heisst,die KV Beitraege wer­den noch teurer.Zumal das mit den 25.000 auch viel zuwenig ist,dann heisst es wieder 100.000,weiterhin alles erneut verwirrend.Auch hab ich mal gehoehrt,das ambu­lante Behandlung,im Kh,oder wer auf Medika­mente angewiesen ist,das abset­zen kann.Wer Dia­betik­er ist.z.b.hat mal lock­er 100 Euro im Monat allein als Medikamente,Und wo ist die Gegen­leis­tung dafuer,das man Steuern bezahlt?


Horst | 19.06.2024

Lieber Rolf,
für Kranken­ver­sicherung kann 25.000 Baht abge­set­zt wer­den, für eine thailändis­che Lebensver­sicherung 100.000 Baht, zusam­men aber max 100.000 Baht.
Es wer­den nur leib­liche oder adop­tierte Kinder akzeptiert.
Für Bedürftige muss sich­er eine Bestä­ti­gung beim Amper einge­holt wer­den, und Ein­nah­men des Bedürfti­gen zB Alters- oder Behin­derten­rente bestätigt werden.


Rolf | 19.06.2024

Die Auswirkun­gen sind erhe­blich: Ansäs­sige unter­liegen der thailändis­chen Einkom­men­steuer auf ihr weltweites Einkom­men, während Nich­tan­säs­sige nur Steuern auf ihr Einkom­men aus thailändis­chen Quellen zahlen.
In diesem Punkt kann ich Ihnen nicht zus­tim­men! Das Besteuern des Wel­teinkom­mens ist nach meinen Wis­sens­stand erst ein Vorschlag im Par­la­ment! Derzeit muss offen­bar nur der Teil ver­s­teuert wer­den, welch­er ab dem 1.1.2024 nach Thai­land über­wiesen wurde, wenn es sich nicht um Erspar­nisse han­delt, welche bere­its vorhan­den waren.
anson­sten ein sehr auf­schlussre­ich­er Artikel, es beste­hen jedoch noch immer offene Fra­gen, bezüglich der Abzüge! Wie zum Beispiel Unter­halts­beiträge für die Eltern und Kinder der Ehe­frau, wenn diese nicht adpotiert wur­den oder Krankenkassen­prämien, wenn die Ver­sicherung Ihren Sitz nicht in Thai­land hat.


Har­ald | 19.06.2024

Frei­be­trag für eine Kranken­ver­sicherung. Mein KV Beitrag für eine thailändis­che Kranken­ver­sicherung beträgt pro Jahr 76000 Baht. Bish­er war ich der Mei­n­ung, das ich 25000 Baht Frei­be­trag habe, abe obiger Wort­laut ver­wirrt mich jetzt!
Für die Kranken­ver­sicherungs­beiträge des Steuerpflichtigen
An eine thailändis­che Ver­sicherungs­ge­sellschaft gezahlte Beträge Tat­säch­lich gezahlter Betrag, jedoch nicht mehr als 25.000 Baht.
Der Gesamtabzug für diese Steuervergün­s­ti­gun­gen darf 100.000 Baht nicht überschreiten.”

Kann ich doch bis zu 100000 Baht absetzen?


Horst | 19.06.2024

Ein wirk­lich gut recher­chierten Artikel
Die deutsche geset­zliche Rente ist unter 40.1 zu erfassen. 40.3 sind betrieb­srenten, wenn sie denn in thai­land nach dba zu ver­s­teuern sind.
Wichtig: in thai­land gibt es keine vorgeschriebene Gebühren Ordnung. 
Alles frei vere­in­bar. eine tin kann man selb­st beantra­gen , mit qual­i­fizierten thai sprachkenntnissen .
Nur Rentenein­nah­men und Zinserträge
Kann man auch dem Steuer­beamten selb­st auf thai und mit Vor­lage des rentenbeschei­des übermitteln.
Eine ein­fache Steuer­erk­lärung gibt es wohl ab 5000 baht beim Steuerberater.


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