Das Gesundheitsministerium von Thailand hat klare Regelungen zur medizinischen Versorgung von Ausländern im Land präsentiert.
Ausländische Staatsangehörige müssen grundsätzlich ihre medizinischen Ausgaben selbst tragen, es sei denn, sie gehören zu einer der drei festgelegten Gruppen: Personen, die auf die thailändische Staatsbürgerschaft warten, sozialversicherte Ausländer und Inhaber von Krankenversicherungen.
Zur Unterstützung dieser spezifischen Gruppen existiert ein eigens eingerichteter Fonds, um ihre medizinische Versorgung sicherzustellen. Die Regelungen, die das Ministerium kürzlich zur Registrierung der Gruppe T.99 bekannt gegeben hat, heben hervor, dass andere ausländische Gruppen ihre Gesundheitskosten selbst tragen müssen.
Diese Maßnahmen kommen im Zuge der Offenlegung finanzieller Ausgaben, die für die medizinische Betreuung von Ausländern in Thailand im Zeitraum der letzten fünf Jahre angefallen sind. Insgesamt wurden für diese Zwecke 12,822 Milliarden Baht (ca. 375 Millionen US-Dollar) aus dem T.99-Fonds verwendet.
Dr. Montien Kanasawat, stellvertretender Staatssekretär des Gesundheitsministeriums, sprach am 21. Dezember über Bedenken der thailändischen Bevölkerung bezüglich der Auswirkungen auf das nationale Gesundheitssystem durch Ausländer, die unentgeltliche medizinische Leistungen in Anspruch nehmen könnten.
Er betonte, dass das thailändische Gesundheitssystem die Grundsätze der Menschlichkeit und die gesetzlichen Bestimmungen einhält, indem es allen Menschen medizinische Versorgung bietet, unabhängig von deren ethnischen oder religiösen Hintergründen.
Diese Richtlinien umfassen auch Personen, die die thailändische Staatsbürgerschaft anstreben.
Die Regierung hat dieses Thema prioritär behandelt und arbeitet mit internationalen Organisationen zusammen, um ausreichende finanzielle Mittel bereitzustellen. Personen, die Anspruch auf Gesundheitsversorgung haben, fallen in eine der drei Kategorien:
1. Staatenlose und Personen mit Staatsbürgerschaftsproblemen: Diese Gruppe umfasst Individuen, die ihre thailändische Staatsbürgerschaft nachweisen und eine Identifikationsnummer vom Innenministerium erhalten haben. Sie haben Anrecht auf Leistungen des Krankenversicherungsfonds für Staatenlose (T.99).
2. Registrierte Wanderarbeiter mit legaler Arbeitserlaubnis: Diese Arbeiter sind im Rahmen des Sozialversicherungssystems abgesichert und erhalten Leistungen wie Einkommensausgleich, Mutterschaftsgeld und Renten.
3. Wanderarbeiter mit privater Krankenversicherung oder ausländischer Migrantenkrankenkasse: Diese Option steht hauptsächlich Arbeitsmigranten aus Nachbarländern wie Laos, Myanmar und Kambodscha offen, die nicht im Sozialversicherungssystem integriert sind.
Sie und ihre Angehörigen erhalten Zugang zu Leistungen wie Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention.
Dr. Montien erläuterte, dass alle anspruchsberechtigten Personen eine gültige 13-stellige ID-Nummer vom Innenministerium benötigen und die festgelegten Registrierungskriterien erfüllen müssen.
Die thailändische Regierung hat Maßnahmen ergriffen, um einheitliche Registrierungsprozesse im ganzen Land zu gewährleisten. Ausländer, die nicht sozialversichert oder in einem der Fonds versichert sind, müssen ihre medizinische Versorgung selbst finanzieren.
In Notfällen kann humanitäre Hilfe durch medizinische Einrichtungen angeboten werden und internationale Organisationen könnten Unterstützung für nicht gedeckte Arztrechnungen leisten. Gesundheitsminister Somsak Thepsuthin informierte, dass die gegenwärtigen Richtlinien und Kabinettsbeschlüsse bei einem Treffen am 24. Dezember zur Diskussion stehen.
Ziel ist es, das Gesundheitssystem weiter zu verbessern und sicherzustellen, dass es mit den Erwartungen der thailändischen Öffentlichkeit im Einklang steht.