Berlin — Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz ausreicht, um Parteimitgliedern wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit den Waffenbesitz zu entziehen.
Diese Entscheidung stützt sich auch auf den Umstand, dass sich einige Mitglieder nicht klar von verfassungsfeindlichen Bestrebungen innerhalb der Partei distanziert haben.
Die Eilbeschlüsse bestätigen frühere Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, und es stehen noch weitere Berufungsverfahren aus.
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Bildquelle: Gunnar Klack, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons