Berlin — Ab sofort gilt ein neuer Grenzwert für THC am Steuer: Autofahrer dürfen nicht mehr als 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol pro Milliliter Blut haben, andernfalls drohen Bußgelder und Fahrverbote.
Zudem gibt es für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren ein komplettes Cannabis-Verbot während der zweijährigen Probezeit, was bedeutet, dass sie keinerlei THC im Blut haben dürfen.
Diese Regelung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und sorgt gleichzeitig für mehr Klarheit im Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr.
Dies ist eine kurze Zusammenfassung, den vollständigen Bericht können Sie lesen unter:
Originalquelle: www.n‑tv.de/politik/Neuer-Grenzwert-fuer-Cannabis-am-Steuer-gilt-ab-sofort-article25174171.html