Wer kann eine Arbeitserlaubnis beantragen?
Um eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, müssen Sie entweder ein Nichteinwanderungsvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis haben.
Idealerweise müssen Sie auch ein Nichteinwanderungsvisum haben, das Sie vor der Einreise nach Thailand erhalten müssen.
Ihr Arbeitgeber oder potenzieller Arbeitgeber kann vor Ihrer Ankunft in Thailand einen Antrag auf eine vorläufige Arbeitserlaubnis stellen.
Die Arbeitserlaubnis selbst wird jedoch erst ausgestellt, wenn Sie mit einem gültigen Nichteinwanderungsvisum in Thailand ankommen.
Alle Belege müssen in der Regel ins Thailändische übersetzt und entsprechend beglaubigt werden.
Die folgenden Dokumente müssen bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis eingereicht werden.
Beachten Sie, dass thailändische Arbeitsbehörden die Liste der erforderlichen Dokumente jederzeit ändern können, wenn sie dies für angebracht halten:
Antragsformular (Thor. 2) und 3 Passfotos im Format 5×6 cm (nicht älter als 6 Monate).
- Schreiben des Arbeitgebers mit Beschäftigungsbestätigung und Gründen für die Nichtbeschäftigung eines thailändischen Staatsbürgers.
- Arbeitsvertrag.
- Kopie der vom Handelsregister beglaubigten eidesstattlichen Erklärung des Unternehmens (nicht älter als 6 Monate).
- Vom Handelsregister beglaubigte Kopie der Gesellschafterliste (nicht älter als 6 Monate).
- Kopie der Gründungsurkunde.
- Kopie der Steuerkarte, Mehrwertsteuerbescheinigung oder Por. 01 und 09.
- Kopie der aktuellen Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung aus der das Gesamtvermögen hervorgeht.
Dor. 50 (Körperschaftssteuererklärung) inkl. Quittung.
- Organigramm.
- Liste aller Expatriates im Unternehmen mit Angabe der Position und Arbeitserlaubnisnummer(n).
- Kopien von Bildungszeugnissen und Empfehlungsschreiben aus früheren Beschäftigungen.
- Kopien aller Seiten des Reisepasses, auf denen das gültige Nichteinwanderungsvisum (B oder O) zu sehen ist.
- Kopien aller Seiten der Arbeitserlaubnis des Prokuristen mit Angabe des Gültigkeitsdatums (sofern der Prokurist Ausländer ist).
- Ein ärztliches Attest, das bescheinigt, dass der Antragsteller frei von verbotenen Krankheiten ist (nicht älter als 3 Monate).
- Auf der Vollmacht ist eine Steuermarke im Wert von 10 Baht angebracht.
- Karte des Firmenstandortes.
- Amtliches Formular zur Anzeige des Arbeitsbeginns (Tor.Thor. 10).
- Sonstige relevante Dokumente, sofern vorhanden.
- Kopie von Phor.
Por. 30 für die letzten 6 Monate inkl. Quittung (nur für neue Unternehmen)
Alle Fotokopien von Dokumenten müssen von den befugten Direktoren als beglaubigte Kopien beglaubigt und mit dem Firmensiegel versehen werden.
Wenn der Antrag von einer anderen Person eingereicht werden soll, muss eine gültige Vollmacht in der vorgeschriebenen Form mit einer aufgeklebten Steuermarke von 10 Baht beigefügt werden.
Auf dem Bewerbungsformular muss die Stellenbeschreibung mit einer detaillierten Beschreibung der auszuführenden Arbeit, ihrer Beziehung zu anderen Mitarbeitern und der für die Arbeit verwendeten Materialien ausgefüllt werden.
Wenn für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, zusätzlich zum Ausländerbeschäftigungsgesetz eine Lizenz nach einem bestimmten Gesetz erforderlich ist, muss auch eine Fotokopie dieser Lizenz beigefügt werden, z.B. eine Lehrerlizenz, eine Arztlizenz, ein Presseausweis der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit, eine Bescheinigung über den Missionarsstatus der Abteilung für religiöse Angelegenheiten usw.
Wenn Sie mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind, müssen Sie die Heiratsurkunde zusammen mit dem Personalausweis Ihres Ehepartners, den Geburtsurkunden Ihrer Kinder, der Haushaltsregistrierungsbescheinigung und einer Fotokopie aller Seiten Ihres Reisepasses vorlegen.
Wenn Sie sich auf eine Stelle bewerben, die zuvor von einem anderen Ausländer besetzt war, müssen Sie eine Fotokopie der Arbeitserlaubnis Ihres Vorgängers zusammen mit seiner/ihrer Kündigung aus dem Unternehmen oder einem Brief, der sein/ihr geplantes Ausscheiden bestätigt, vorlegen.
Wie lange werden Arbeitserlaubnisse erteilt?
Thailändische Arbeitserlaubnisse sind nur so lange gültig, wie Ihr Visum Ihnen den Aufenthalt in Thailand erlaubt.
Eine Arbeitserlaubnis gilt außerdem nur für die bestimmte Arbeit, für die sie ausgestellt wurde, und innerhalb der in der Arbeitserlaubnis angegebenen geografischen Grenzen.
Wenn Sie in einer anderen Position oder an einem anderen Ort als dem ausdrücklich genehmigten arbeiten, ist dies ein Grund für die Kündigung Ihrer Erlaubnis.
Sie können mehr als eine Position bei einem oder mehreren Arbeitgebern innehaben, müssen jedoch für jede Position und jeden Arbeitgeber eine Genehmigung einholen.
Im Allgemeinen wird die Genehmigung für jede Position in die Originalunterlagen der Arbeitserlaubnis eingetragen.
Ausnahmen vom Ausländerbeschäftigungsgesetz gestatten es Ausländern, Arbeiten ohne Genehmigung auszuführen, wenn sie als notwendig und dringend erachtet werden und innerhalb von 15 Tagen abgeschlossen werden können.
Allerdings muss das Arbeitsministerium vor Beginn solcher Arbeiten informiert werden.
Ausnahmen von der Arbeitserlaubnis
Von der Arbeitserlaubnispflicht ausgenommen sind:
- Mitglieder des diplomatischen Korps
- Mitglieder einer konsularischen Vertretung
- Vertreter und Beamte der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen
- Persönliche Bedienstete aus dem Ausland, die bei einem der oben genannten Unternehmen beschäftigt sind
- Personen, die Aufgaben oder Missionen im Rahmen einer Vereinbarung zwischen der thailändischen Regierung und einer anderen ausländischen Regierung oder internationalen Organisation erfüllen
- Personen, die Aufgaben oder Missionen zum Wohle der Bildung, Kultur, Kunst, des Sports oder anderer Aktivitäten erfüllen, die durch königlichen Erlass genehmigt werden können.
- Personen mit Sondergenehmigung der thailändischen Regierung zur Einreise und Wahrnehmung von Aufgaben oder Missionen im Königreich
Strafen bei Verstößen gegen die Arbeitserlaubnis
Arbeiten ohne gültige Arbeitserlaubnis ist eine Straftat.
Die Strafe umfasst eine Freiheitsstrafe von höchstens 5 Jahren oder eine Geldstrafe von 2.000 bis 100.000 Baht oder beides.
Falls Sie zustimmen, Thailand innerhalb der vom vernehmenden Beamten festgelegten Frist (die nicht später als 30 Tage sein darf) zu verlassen, kann der vernehmende Beamte eine Geldstrafe verhängen und Ihre Ausreise aus Thailand arrangieren.
Ausländer, die Arbeiten verrichten, die ausschließlich Thailändern vorbehalten sind, werden mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 Baht belegt.
Ein Unternehmen oder Arbeitgeber, der einen Ausländer ohne gültige Arbeitserlaubnis einstellt, muss für jeden ausländischen Arbeiter/Angestellten eine Geldstrafe von 10.000 bis 100.000 Baht zahlen.
Aus diesem Grund müssen Sie auf Reisen stets eine Fotokopie der Arbeitserlaubnis mitführen und diese bei der Ankunft in Thailand vorzeigen können.
One-Stop-Service-Center
Das One-Stop Service Center wurde eingerichtet, um die Bearbeitung von Visa und Arbeitserlaubnissen für qualifizierte ausländische Investoren, Experten und Korrespondenten zu erleichtern.
Hier werden Visa und Arbeitserlaubnisse innerhalb von 3 Stunden ausgestellt.
Im Allgemeinen wird die Bearbeitung von Visa vom Einwanderungsbüro durchgeführt, während die Bearbeitung von Arbeitserlaubnissen vom Arbeitsministerium durchgeführt wird.
Normalerweise dauert die Bearbeitung etwa 10 bis 14 Arbeitstage.
Die folgenden Investoren, Führungskräfte oder Experten, einschließlich ihrer Familienangehörigen, sind berechtigt, hier Anträge einzureichen:
- Eine Führungskraft oder ein Experte, dem Privilegien gemäß dem Investment Promotion Act, dem Petroleum Act oder der Industrial Estate Authority of Thailand gewährt wurden.
- Ein einzelner Investor, der mindestens 2 Millionen Baht aus dem Ausland einbringt, um Anteile an einem privaten Unternehmen zu erwerben.
- Eine Führungskraft oder ein Experte, der bei einem Unternehmen arbeitet, dessen voll eingezahltes Stammkapital oder Betriebskapital mindestens 30 Millionen Baht beträgt.
- Ausländer, die für die ausländische Presse arbeiten.
- Außerirdische Forscher und Entwickler in Wissenschaft und Technologie.
- Ausländische Mitarbeiter von Zweigstellen ausländischer Banken, Auslandsbankbüros ausländischer Banken in Bangkok, Auslandsbankbüros ausländischer Banken auf Provinzebene und Repräsentanzen ausländischer Banken.
- Ausländer, die für Zweigstellen, Repräsentanzen oder Regionalbüros ausländischer Unternehmen arbeiten.