Phetchabun — Der Besitzer einer Schweinefleisch-Lagerfabrik hat gestern den Direktor des Tierquarantäne-Zentrums der Provinz Phetchabun in der zentralen Provinz Phetchabun erschossen, als der Verstorbene und andere Beamte einen illegalen Schweinefleisch-Importbetrieb durchsuchten.
Ein weiterer Beamter wurde ebenfalls in der Auseinandersetzung verletzt.
Beamte des Tierquarantäne-Zentrums der Provinz Phetchabun durchsuchten ein Kühlhaus und ein Wohnhaus im Bezirk Lom Sak, Provinz Phetchabun, nachdem sie von illegalen Schweinefleisch-Importen erfahren hatten.
Die Beamten trafen den Besitzer des Lagers und des Hauses, den 57-jährigen Anusorn Donsawat, vor Ort und forderten, dass das Schweinefleisch getestet werde.
Anusorn weigerte sich und unterbrach die Untersuchung, was zu einem Streit zwischen ihm und dem 50-jährigen Direktor des Zentrums, Sarawut Prajong, führte.
Daraufhin beschlagnahmte Sarawut das gesamte Schweinefleisch und machte sich bereit, gegen Anusorn bei der Polizeistation Anzeige zu erstatten.
In Wut zog Anusorn eine Waffe und schoss fünfmal auf Sarawut, wodurch dieser am Tatort getötet wurde.
Eine abgeprallte Kugel traf auch einen anderen Beamten, den 50-jährigen Pongphansa Srisuwan, in die Taille.
Pongphansa flüchtete vom Tatort und suchte bei einem Kollegen an einem Polizeiposten in der Nähe Hilfe.
Der Vorfall wurde den Beamten der Polizeistation Baan Klang gemeldet, die sofort zum Ort des Geschehens eilten.
Bei ihrer Ankunft fanden sie den Schützen, Anusorn, der mit einer Waffe in der Hand auf dem Gelände herumlief.
Die Beamten verhafteten Anusorn sofort und brachten ihn zur weiteren Befragung auf die Polizeistation.
Anusorn wurde mit zwei Anklagepunkten konfrontiert:
§ 288 des Strafgesetzbuches: Vorsätzlicher Mord.
Die Strafe dafür ist die Todesstrafe, lebenslange Haft oder eine Gefängnisstrafe von 15 bis 20 Jahren.
§ 289 des Strafgesetzbuches: Tötung einer Regierungsbehörde während der Dienstausübung.
Die Strafe dafür ist die Todesstrafe.
Anusorns Straftat war gravierender als der vorherige Vorwurf des Imports von Tieren oder Tierkörpern ohne Genehmigung.
Laut § 31 des Tierseuchengesetzes wird der illegale Import von Tieren oder Tierkörpern mit bis zu zwei Jahren Haft, einer Geldstrafe von bis zu 200.000 Baht oder beidem geahndet.