Ab dem 1. Januar 2025 wird das Konsulatssystem in Südostasien grundlegend verändert. In einer wegweisenden Entscheidung kündigten alle Konsulate in der Region an, auf ein vollständig digitales eVisa-System umzustellen.
Dies bedeutet, dass persönliche Antragstellungen in Form von „Walk-ins“ nicht mehr möglich sein werden. Eine Herausforderung für viele, die gewohnt sind, ihre Visa-Angelegenheiten direkt vor Ort zu regeln.
Diese Neuerung hat weitreichende Folgen, insbesondere für Reisende, die auf die einjährigen, mehrfachen Non-O-Visa angewiesen sind. Leitfaden zur Beantragung eines elektronischen Visums für Thailand
Ab dem Stichtag sind diese Visa nicht mehr gültig, was mehrere Anpassungen und Überlegungen für Planungen und Aufenthalte in der Region erfordert. Das eVisa-System soll einen effektiveren und bequemeren Ablauf der Visa-Beantragung ermöglichen.
Anträge können künftig bequem von zu Hause aus über die offizielle Website der Konsulate eingereicht werden. So entfallen lange Wartezeiten und Reisen zu den Konsulaten, die oft mit Stress und Unsicherheiten verbunden sind.
Es ist wichtig, sich frühzeitig mit diesen Änderungen vertraut zu machen und rechtzeitig die erforderlichen Anträge zu stellen, um Verzögerungen bei geplanten Reisen zu vermeiden.
Zudem sollten Betroffene die neuen Anforderungen für die Beantragung der Non-O-Visa sorgfältig prüfen.
Die Umstellung auf das Online-System ist ein weiterer Schritt Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung der Konsular Dienste in Südostasien.
Diese Entwicklung zeigt, wie wichtig es ist, sich an die modernen Gegebenheiten anzupassen, um den Bedürfnissen der Reisenden gerecht zu werden.
Vollständige Liste der Botschaften und Konsulate, bei denen das elektronische Visum für Thailand erhältlich ist:
Thailändische Botschaft in Berlin, wo Sie das E‑Visa beantragen können.
Das Visum können Sie ausschließlich nur ONLINE beantragen. Die Beantragung persönlich in der Botschaft oder per Post/E‑Mail ist NICHT möglich!
- Antragsteller mit Wohnsitz in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachen und Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, E‑Visa auf der Website https://thaievisa.go.th/ beantragen, indem Sie das für die erwähnten Bundesländer zuständige ”Royal Thai Embassy, Berlin“ ‘ auswählen.
- Antragsteller mit Wohnsitz in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen, wählen bitte “Royal Thai Consulate-General, Frankfurt”
- Antragsteller mit Wohnsitz in Bayern, Baden-Württemberg, wählen bitte “Royal Thai Consulate-General, Munich”
Informationen und Hinweise zur Beantragung eines E‑Visums (E‑Visa)
- ALLE Visumanträge dürfen NUR online über die Webseite https://thaievisa.go.th/ (E‑Visa-Webseite) eingereicht werden. Die Königlich Thailändische Botschaft in Berlin akzeptiert KEINE Visumanträge in Papierform, weder per Post noch persönlich in der Botschaft.
- Das E‑Visum kann frühestens 90 Tage vor Ihrer geplanten Ankunft in Thailand beantragt werden. Die Rückerstattung der Gebühr nach der Beantragung des E‑Visums ist unter keinen Umständen möglich.
- Zur Erstellung eines Benutzerkontos im E‑Visa-System verwenden Sie bitte eine E‑Mail-Adresse ohne Bindestrich, z. B. @gmail.com, @outlook.com, @hotmail.com. Die Verwendung einer E‑Mail-Adresse mit Bindestrich wie z. B. Mann-Frau@t‑online.de wird von der Kniglich Thailändischen Botschaft nicht empfohlen, da beim Erstellen eines Benutzerkontos im E‑Visa-System Probleme auftreten können.
- Bitte geben Sie die Informationen auf der E‑Visa-Website in englischer Sprache ein. Die automatische Übersetzungsfunktion im Webbrowser sollte nicht genutzt werden.
- Antragsteller, die ein E‑Visum beantragen, müssen die Personendatenseite ihres Reisepasses sowie ihren Personalausweis einschließlich der Meldebestätigung in Deutschland, die den rechtmäßigen Aufenthalt bestätigt, farbig einscannen und im E‑Visa-System hochladen. Antragsteller, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) besitzen, müssen die Vorder- und Rückseite ihres deutschen Aufenthaltstitels in gescannter Form in Farbe hochladen.
- Im E‑Visa-System werden nur biometrische Passfotos akzeptiert, die am Tag der Antragseinreichung nicht älter als 6 Monate sind. Das Gesicht darf nicht von Haaren bedeckt sein. Tragen Sie keine Sonnenbrille oder optische Brille mit Rahmen. Das Tragen einer randlosen Brille ist möglich. Das Foto muss ordnungsgemäß zugeschnitten sein, darf keine Ränder aufweisen und muss mit ausreichender Auflösung im E‑Visa-System hochgeladen werden. Beachten Sie die Beispiele für biometrische Passfotos auf der folgenden Webseite: https://thaievisa.go.th/static/media/sample-photo.0b0a9aea.pdf
- Geben Sie Ihre Daten sorgfältig ein, wie Vorname (first name), zweiter Vorname (middle name), Nachname (last name), Geburtsdatum, Reisepassnummer und Gültigkeitsdatum des Reisepasses. Diese Informationen müssen korrekt sein und mit den Daten im Reisepass übereinstimmen. Die deutsche Passnummer befindet sich in der oberen rechten Ecke und enthält grundsätzlich nicht den Buchstaben „O“, sondern nur die Zahl „Null 0“. Achten Sie darauf, dass die Vor‑, Zweit- und Nachnamen nicht vertauscht werden.
- Wenn Vor‑, Zweit- oder Nachname einen Bindestrich enthalten, muss dieser angegeben werden. Beispiel: Für den Namen Anna-Lena Meier-Lehmann geben Sie “Anna-Lena” als Vornamen und “Meier-Lehmann” als Nachnamen an.
- Bitte stellen Sie sicher, dass in den hochgeladenen Dokumenten, alle erforderlichen Angaben, insbesondere Name, Datum usw. deutlich erkennbar sind. Das E‑Visa-System akzeptiert beispielsweise keine Kontoauszüge und Flugbestätigungen, die nicht auf Ihren Namen ausgestellt sind. Es werden keine Screenshots und keine vom Bildschirm abfotografierten Flugbestätigungen, Hotelbuchungen und Kontoauszüge akzeptiert.
- Bei E‑Visaanträgen von Minderjährigen unter 18 Jahren muss zusätzlich eine Geburtsurkunde in Farbe hochgeladen werden. Wenn der/die Minderjährige nicht zusammen mit den Eltern den Antrag stellt, müssen zusätzlich eine von beiden Elternteilen unterzeichnete Einverständniserklärung sowie die Reisepasskopien beider Eltern hochgeladen werden. Stellt der/die Minderjährige mit nur einem Elternteil den Antrag, so müssen die unterzeichnete Einverständniserklärung sowie die Reisepasskopie des anderen Elternteils hochgeladen werden.
- Nach Zahlung der Gebühr im E‑Visa-System sind Änderungen oder Korrekturen nicht mehr möglich. Bei falschen Informationen muss ein neuer Antrag eingereicht und erneut bezahlt werden.
- Die Bearbeitung des E‑Visums erfolgt in der Reihenfolge der Antragseinreichung über das E‑Visa-System, basierend auf Datum und Uhrzeit der erfolgten Gebührenzahlung. Die Dringlichkeit einer Reise nach Thailand ist kein Grund für eine verkürzte Bearbeitungszeit. Planen Sie ausreichend Zeit für die Beantragung ein. Die Botschaft weist darauf hin, dass die Bearbeitungszeit eines Antrages 15 Werktage ab dem Datum der Einreichung und der erfolgten Gebührenzahlung über das E‑Visa-System (Samstage, Sonntage sowie Feiertage der Königlich-Thailändischen Botschaft in Berlin werden nicht miteingerechnet) beträgt. Für den Fall, dass eine Mitteilung des E‑Visa-Systems über Unvollständigkeit des Antrags erfolgt, beträgt die Bearbeitungszeit weitere 15 Werktage ab dem Datum, an dem alle angeforderten Dokumente sowie erforderliche zusätzliche Unterlagen vollständig und korrekt hochgeladen sind.
- Für die Einreichung des Visumantrags und die Zahlung der Gebühr ist es erforderlich, dass sich der Visumantragsteller in Deutschland aufhält. In einigen Fällen kann die Botschaft Antragsteller zu einem persönlichen Interview einladen. Daher wird den Antragstellern nachdrücklich geraten, sich während der Bearbeitungszeit des Antrages bis zur Genehmigung in Deutschland aufzuhalten. Es muss unbedingt das dem Zweck der Reise entsprechende Visum beantragt und VOR Antritt der Reise ausgestellt worden sein. Bitte achten Sie darauf, dass Antragsteller den Visumantrag entweder bei der Königlich Thailändischen Botschaft oder dem Königlich Thailändischen Generalkonsulat in dem Land stellen müssen, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung befinden.
- Für Anfragen zum Status des E‑Visum-Antrags benutzen Sie die bei der Registrierung verwendete E‑Mail-Adresse und senden Sie eine E‑Mail an visa@thaiembassy.de mit vollständigem Namen, Reisepassnummer und Referenznummer. Alle Angaben müssen vollständig und richtig sein, um sicherstellen zu können, dass es sich bei Ihnen um den tatsächlichen Antragsteller des eingerechneten Antrags handelt. *Die Botschaft erteilt keine Auskünfte über Anträge per Telefon*
- Details zur Verlängerung des Aufenthalts in Thailand finden Sie auf der Webseite des Immigration Office: https://www.immigration.go.th/?p=14714 (Verfügbar auf Deutsch, Englisch oder Thailändisch)
- Für allgemeine Fragen zu Visa senden Sie bitte eine E‑Mail an visa@thaiembassy.de oder erkundigen Sie sich telefonisch unter 030 794 81117 (Montag bis Freitag, 14:00 — 17:00 Uhr).