Um die Staatsbürgerschaft zu beantragen, müssen die Antragsteller bestimmte Zulassungskriterien erfüllen, darunter Alter, Aufenthaltsdauer in Thailand, Einkommensanforderungen und Kenntnisse der thailändischen Sprache.
* Antragstellern werden auf Grundlage ihrer Bewerbung Punkte gutgeschrieben.
Normalerweise sind 50 bis 100 Punkte erforderlich, um die Staatsbürgerschaft beantragen zu können.
Was sind die Zulassungskriterien für die thailändische Staatsbürgerschaft?
Bevor Sie mit dem Antragsverfahren für die thailändische Staatsbürgerschaft beginnen, ist es wichtig, die Zulassungskriterien zu verstehen.
Zu den Voraussetzungen, um thailändischer Staatsbürger zu werden, gehören:
Alter: Bewerber müssen 20 Jahre alt sein.
Wohnsitz: Bewerber mit Arbeitserlaubnis müssen vor der Bewerbung mindestens 5 Jahre lang einen ständigen Wohnsitz haben.
Bewerber, die mit thailändischen Staatsbürgern verheiratet sind, müssen vor der Bewerbung keinen ständigen Wohnsitz beantragen.
Beruf und Einkommen: Fester Beruf mit Arbeitserlaubnis und einer Mindesteinkommensgrenze basierend auf der Beziehung des Antragstellers zu Thailand.
Einkommensteuer: Nachweis über die Zahlung der Einkommensteuer für mindestens drei Jahre.
Gutes Führungszeugnis: Ein sauberes Strafregister, bestätigt durch eine Hintergrundüberprüfung durch eine entsprechende Regierungsbehörde.
Thailändische Sprachkenntnisse: Nachweis von Thailändisch-Sprachkenntnissen, einschließlich der Fähigkeit, die thailändische Nationalhymne und die thailändische Königshymne zu sprechen und zu verstehen.
Was sind die Bewertungskriterien für die thailändische Staatsbürgerschaft?
Die thailändischen Behörden bewerten Anträge auf die thailändische Staatsbürgerschaft anhand eines Punktesystems.
In der Praxis liegt die erforderliche Punktzahl für die Staatsbürgerschaft bei 50 – 100.
Die Bewertungskriterien berücksichtigen verschiedene Faktoren, darunter:
Alter (10 Punkte): Die maximale Punktzahl erhalten Bewerber im Alter zwischen 40 und 50 Jahren.
Bildung (15 Punkte): Höhere Bildungsabschlüsse, wie z.B. ein Doktortitel, erhalten die Höchstpunktzahl.
Monatliches Einkommen und Arbeitsplatzsicherheit (25 Punkte): Die Einkommenshöhe muss die Mindestschwellenwerte basierend auf der Beziehung des Antragstellers zu Thailand erreichen.
Dauer des Aufenthalts (20 Punkte): Die Dauer des Aufenthalts in Thailand, wie im Melderegister und in der Ausländerbescheinigung angegeben, fließt in die Bewertung ein.
Thailändische Sprachkenntnisse: Bewertet werden die Kenntnisse der thailändischen Sprache, einschließlich Sprechen, Lesen und Schreiben.
Für diesen Abschnitt sind 15 Punkte verfügbar.
Kenntnisse über Thailand (10 Punkte): Berücksichtigt werden allgemeine Kenntnisse über Thailand, einschließlich seiner Geschichte, Kultur und Symbole.
Persönlichkeit und Aussehen (5 Punkte): Bewertet werden die Persönlichkeitsmerkmale, das Aussehen und die Einstellung der Bewerber gegenüber Thailand.
Wie läuft das Antragsverfahren für die thailändische Staatsbürgerschaft ab?
Der Antragsprozess für die thailändische Staatsbürgerschaft umfasst mehrere Schritte und erfordert die Einreichung der erforderlichen Dokumente.
Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Ihnen dabei hilft, den Prozess zu meistern:
Berechtigung bestimmen
Stellen Sie vor Beginn des Bewerbungsverfahrens sicher, dass Sie die oben genannten Zulassungskriterien erfüllen.
Bewerten Sie Ihre Qualifikationen, Ihren Aufenthaltsstatus, Ihr Einkommen und Ihre Sprachkenntnisse, um festzustellen, ob Sie durch Einbürgerung die thailändische Staatsbürgerschaft erhalten können.
Sammeln Sie die erforderlichen Dokumente
Um eine vollständige Bewerbung einzureichen, müssen Sie die erforderlichen Dokumente zusammenstellen.
Die spezifischen Dokumente können je nach Ihren Umständen variieren, aber einige allgemeine Anforderungen sind:
- Passkopien
- Kopien des Alien-Buchs (PR)
- Kopien der Aufenthaltsbescheinigung
- Kopien der Hausregistrierung
- Kopien der Arbeitserlaubnis
- Unterlagen zur Einkommensteuer
- Heiratsurkunde und/oder Geburtsurkunde (sofern vorhanden)
- Ausweisdokumente von zwei thailändischen Staatsbürgern, die für Sie bürgen können
Bewerbung einreichen
Reichen Sie Ihren Antrag auf die thailändische Staatsbürgerschaft beim zuständigen Regierungsbüro ein.
Die Einreichungsorte variieren je nach Ihrem Wohnsitz:
- Einwohner von Bangkok: Department of Provincial Administration
- Einwohner anderer Provinzen in Thailand: Provinzbüro
- Ausländische Einwohner: Thailändische Botschaft oder Königlich Thailändisches Konsulat in Ihrer Nähe
Stellen Sie sicher, dass Sie die für Ihre Situation relevanten Antragsformulare (Sor Chor) ausgefüllt und alle erforderlichen Unterlagen beigefügt haben.
Antragsbearbeitung und ‑Überprüfung
Nach dem Einreichen Ihres Antrags beginnt der Überprüfungs- und Prüfungsprozess.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 90 Tage.
Wenn Sie Ihren Antrag außerhalb Thailands eingereicht haben, kann die Bearbeitung bis zu 120 Tage dauern.
Die Beamten können bei Bedarf eine Fristverlängerung beantragen.
Während dieser Zeit können Einwanderungsbeamte Ihren Wohnsitz besuchen, um die in Ihrem Antrag angegebenen Informationen zu überprüfen.
Es ist wichtig sicherzustellen, dass Ihre Unterlagen und persönlichen Daten korrekt und aktuell sind.
Genehmigung und Eid der thailändischen Staatsbürgerschaft
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie eine Einbürgerungsurkunde als thailändischer Staatsbürger.
Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie den Staatsbürgerschaftseid ablegen, der normalerweise im Polizeipräsidium stattfindet.
Die Zeremonie kann das Aufsagen des Eides und das Unterzeichnen offizieller Dokumente beinhalten.
Welche Vorteile bietet die thailändische Staatsbürgerschaft?
Der Erwerb der thailändischen Staatsbürgerschaft bietet zahlreiche Vorteile, die Ihr Leben in Thailand verbessern können.
Zu den wichtigsten Vorteilen gehören:
Eigentumsverhältnisse
Als thailändischer Staatsbürger können Sie uneingeschränkt Land und Immobilien besitzen, was es Ihnen ermöglicht, in Immobilien zu investieren und einen dauerhaften Wohnsitz zu begründen.
Geschäftseigentum
Thailändische Bürger können mehr als 49 % der Anteile eines thailändischen Unternehmens besitzen, was ihnen Möglichkeiten zur Selbstständigkeit und Geschäftsexpansion bietet.
Vereinfachung der Einwanderung
Thailändische Staatsbürger müssen sich nicht mit der lästigen Verlängerung ihres Visums oder der Beantragung einer Wiedereinreisegenehmigung herumschlagen, was das Reisen von und nach Thailand bequemer macht.
Arbeitserlaubnis
Mit der thailändischen Staatsbürgerschaft können Sie in Thailand arbeiten, ohne eine Arbeitserlaubnis zu benötigen, was Ihnen mehr Flexibilität bei den Beschäftigungsmöglichkeiten gibt.
Zugang zu Bankprodukten
Thailändische Bürger haben leichteren Zugang zu verschiedenen Bankprodukten, darunter Kredite, Hypotheken und Anlagekonten.
Ist die doppelte Staatsbürgerschaft in Thailand legal?
Eine häufige Sorge von Menschen, die die thailändische Staatsbürgerschaft in Betracht ziehen, ist die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft.
Die thailändische Regierung erlaubt KEINE doppelte Staatsbürgerschaft, d. h.
Es ist jedoch wichtig, die Bestimmungen in Ihrem Heimatland zu prüfen, da einige Länder die doppelte Staatsbürgerschaft nicht anerkennen.
Deutsche Staatsbürger müssen VOR Beantragung der thailändischen Staatsbürgerschaft eine sogenannte Beibehaltungsurkunde beim Bundesverwaltungsamt beantragen.
Welche Visa berechtigen zur Staatsbürgerschaft?
Hier ist eine Aufschlüsselung der Visaberechtigung für die thailändische Staatsbürgerschaft:
Zulässige Visa für die thailändische Staatsbürgerschaft:
* Heiratsvisum (Nicht-Einwanderer-Visum O): Ehepartner thailändischer Staatsbürger können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und mehrere Jahre in Thailand gelebt haben.
Dies öffnet die Tür für zukünftige Staatsbürgerschaftsanträge.
Ausländer, die mit thailändischen Staatsbürgern verheiratet sind, müssen keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, bevor sie die Staatsbürgerschaft beantragen.
* Inhaber eines Nichteinwanderungsvisums B + Arbeitserlaubnis: Arbeitnehmer mit einem gültigen Visum, einer Arbeitserlaubnis und gezahlter Einkommensteuer haben Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, wenn die Kriterien erfüllt sind.
Erst wenn sie für einen bestimmten Zeitraum (normalerweise 10 Jahre) eine gültige dauerhafte Aufenthaltserlaubnis besitzen, können sie die Staatsbürgerschaft beantragen.
- Ruhestand
- Daueraufenthaltsberechtigte: Ausländer, die eine Daueraufenthaltserlaubnis erhalten haben, können nach Erfüllung der Kriterien die Staatsbürgerschaft beantragen.
Für die thailändische Staatsbürgerschaft nicht zulässige Visa:
- Touristenvisa: Kurzzeitvisa für vorübergehende Besuche, wie Touristenvisa (TR) und Visa bei Ankunft (VOA).
- Ruhestandsvisum:
- Bildungsvisum: Inhaber eines Bildungsvisums beantragen die Staatsbürgerschaft.
Bildungsvisa dienen in erster Linie als vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für Personen, die in Thailand studieren.
Inhaber eines Bildungsvisums haben keinen Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, die für die Staatsbürgerschaft erforderlich ist.
Wie ist das rechtliche Verfahren zur Erlangung der thailändischen Staatsbürgerschaft?
Die verfügbaren Wege zur thailändischen Staatsbürgerschaft können in die folgenden 3 Fälle unterteilt werden:
1. Mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sein.
2. Ausländer, die die thailändische Staatsbürgerschaft beantragen, ohne Verbindung oder Beziehung zu Thailand.
3. Ausländer, die die Wiedererlangung ihrer Staatsangehörigkeit beantragen (Menschen mit thailändischer Staatsangehörigkeit, die ihre Staatsangehörigkeit aufgegeben haben, um einen Ausländer zu heiraten, oder Menschen, die zuvor die thailändische Staatsangehörigkeit besaßen, diese aber verloren haben, z.B. deren Eltern ihre thailändische Staatsangehörigkeit aufgegeben haben, bevor sie das Alter erreicht haben, d. h. erwachsen geworden sind)
Wie läuft der vollständige Ablauf zur Beantragung der thailändischen Staatsbürgerschaft ab?
Die Richtlinien für die Prüfung von Anträgen auf die thailändische Staatsbürgerschaft lauten wie folgt:
1. Volljährig sein gemäß thailändischem Recht und dem Recht der jeweiligen Staatsangehörigkeit.
2. Gutes Führungsverhalten.
Bewerber müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
3. Nachweis, dass der Antragsteller eine qualifizierte Beschäftigungsquelle hat.
Antragsteller müssen eine Arbeitsbescheinigung und eine gültige Arbeitserlaubnis in Thailand vorlegen.
Antragsteller müssen über mindestens folgendes Einkommen verfügen:
3.1 Falls der Antragsteller nicht mit Thailand verwandt ist, d. h. mit einem thailändischen Ehepartner verheiratet ist oder in Thailand geboren wurde, muss er ein Einkommen von mindestens 80.000/Monat haben, wobei als Nachweis eine Gehalts-/Einkommensbescheinigung vorgelegt werden muss.
Antragsteller müssen nachweisen können, dass sie mindestens 3 Jahre lang Steuern gezahlt haben oder im Jahr vor dem Jahr, in dem der Antrag auf Staatsbürgerschaft eingereicht wurde, Einkommensteuer gezahlt haben.
Wenn der Antragsteller beispielsweise im Februar 2024 einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellt, ist ein Nachweis über die Zahlung von Steuern für die Jahre 2021 – 2023 erforderlich.
Außerdem ist eine Bescheinigung über das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit für das laufende Jahr (Januar – Februar 2024) erforderlich.
3.2 Im Falle einer Verwandtschaft oder eines Bezugs zu Thailand, z.B. wenn Sie mit einer Person thailändischer Staatsangehörigkeit verheiratet sind, Kinder thailändischer Staatsangehörigkeit haben oder eine thailändische Hochschule abgeschlossen haben, müssen Sie ein Einkommen von mindestens 50.000/Monat haben, indem Sie ein Gehalt/Einkommen vorweisen.
Antragsteller müssen nachweisen können, dass sie in den letzten 3 Jahren Steuern gezahlt haben, und müssen über eine Gehalts-/Einkommensbescheinigung verfügen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung datiert ist.
Anmerkung:
– Für Ausländer, die mit thailändischen Staatsbürgern verheiratet sind und gemeinsame Kinder haben, gelten geringere Anforderungen: Um sich zu qualifizieren, muss der Antragsteller:
- Eine Ehe muss seit mindestens einem Jahr registriert sein,
- ein Einkommen von mindestens 40.000 Euro/Monat hat,
- Nachweis kontinuierlicher Steuerzahlungen über mindestens 3 Jahre.
- Ausländerausweis (rosa Personalausweis)
- Nachweis aus dem Melderegister (Tor Ror 13) bzw. (Tor Ror 14) im Fall, dass der Hauseigentümer derjenige ist, der den Wohnsitz des Antragstellers mitteilt.
4. Sie müssen eine Person sein, der gemäß Einwanderungsgesetz ein Aufenthalt in Thailand gestattet ist.
Dies kann durch Vorlage eines Nachweises der Aufenthaltsbescheinigung und des Ausländerausweises (Pink ID Card) oder eines Nachweises des Standesamts (Tor. 14) nachgewiesen werden, der bestätigt, dass der Antragsteller seit mindestens 5 Jahren einen ununterbrochenen Wohnsitz in Thailand hat.
5. Bewerber müssen über Kenntnisse der thailändischen Sprache verfügen.
Bewerber müssen einen Sprech- und Hörtest absolvieren.
Bewerber müssen Thai sprechen/verstehen und die thailändische Nationalhymne und die königliche Hymne singen können.
6. Der Antragsteller muss von der Botschaft oder dem Konsulat seines Heimatlandes eingereichte und beglaubigte Dokumente vorlegen, aus denen die Absicht der Person hervorgeht, die die thailändische Staatsbürgerschaft beantragt, nach Erhalt der Staatsbürgerschaft ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben.
7. Um berücksichtigt zu werden, müssen die Bewerber insgesamt mindestens 50 Punkte erreichen.
Welche Dokumente werden benötigt?
Erforderliche Nachweise zur Begründung des Antrages nach § 10 StAG Art 1:
1. Personalausweis (außer in den Fällen, in denen das Alter für den Erhalt einer Karte noch nicht erforderlich ist)
2. Beschäftigungsbescheinigung der Ausländerbehörde oder des Landesarbeitsamtes
3. Bei Kindern ist eine Kopie der Geburtsurkunde erforderlich.
4. Ausländerausweis oder Nachweis aus dem Personenstandsregister (Tor Ror 14)
5. Bildungsnachweis (sofern vorhanden)
6. Nachweis der Berufsausübung
- Gehalts-/Einkommensbescheinigung mit einem Einkommen von nicht weniger als 80.000 Baht pro Monat (für den Fall, dass der Antragsteller der thailändischen Staatsbürgerschaft keine Beziehung oder Verbindung zu Thailand hat).
- Gehalts-/Einkommensbescheinigung mit einem Einkommen von nicht weniger als 50.000 Baht pro Monat (für den Fall, dass der Antragsteller für die thailändische Staatsbürgerschaft mit Thailand verwandt oder verwandt ist)
- Nachweis über die Zahlung von Einkommensteuer für mindestens 3 Jahre.
Unterlagen zur Antragstellung
1. Eine mit einem thailändischen Mann verheiratete Ausländerin, die die thailändische Staatsbürgerschaft beantragen möchte, muss das Formular SorChor.1 zusammen mit weiteren Belegen wie einem Personalausweis, einer Heiratsurkunde, einem Foto usw. einreichen.
2. Ausländer, die ihre Staatsbürgerschaft auf die thailändische umstellen möchten, müssen das Formular SC2 zusammen mit anderen Belegen wie Personalausweis, Foto und Arbeitsnachweis einreichen.
Nachweis von Bildungsabschlüssen usw.
3. Wer die Staatsbürgerschaft für geschäftsunfähige Ausländer, Minderjährige oder adoptierte Kinder thailändischer Staatsbürger beantragen möchte, muss das Formular Sor Chor. 3 zusammen mit anderen Belegen einreichen, wie z.B. eine Kopie des Gerichtsbeschlusses zur Ernennung eines Vormunds oder einen Nachweis der Geschäftsunfähigkeit.
Wie hoch sind die Gebühren für die Beantragung der Staatsbürgerschaft?
1. Die thailändische Staatsbürgerschaft kostet für Erwachsene 10.000 THB.
2. Die Staatsbürgerschaft für minderjährige Kinder einer eingebürgerten Person beträgt 5.000 THB.
3. Die Kosten für die thailändische Staatsbürgerschaftsurkunde betragen 1.000 THB.
4. Die Gebühr für die Wiedererlangung der thailändischen Staatsbürgerschaft beträgt 2.000 THB.