Bangkok — Das thailändische Finanzamt hat in einer Pressemitteilung mehr über die Besteuerung von Auslandseinkünften erklärt, die sowohl einige Ausländer als auch einige Thailänder betreffen wird.
Der Grundgedanke ist, dass Geld, das nach Thailand transferiert wird, in Thailand besteuert werden sollte, wenn es sich um Einkommen handelt. Wenn das Einkommen in einem anderen Land erzielt wurde und später innerhalb desselben Steuerjahres auf das Konto des Steuerpflichtigen in Thailand überwiesen wird, muss es in Thailand besteuert werden. Wenn Thailand ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land hat, aus dem das Geld stammt, kann die in diesem Land gezahlte Steuer in Thailand gemäß den Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens abgezogen werden.
Laut Winit Wisetsuvarnabhumi, stellvertretender Generaldirektor und Sprecher der Steuerbehörde, folgt die neue Regelung im Wesentlichen den zahlreichen internationalen Steuerabkommen, die Thailand unterzeichnet hat.
Dem Erlass des Finanzministeriums werden in Kürze Verwaltungsanweisungen an die örtlichen Finanzämter im ganzen Land folgen, in denen erläutert wird, wie der neue Erlass zu handhaben ist, welche Art von Unterlagen erforderlich ist, usw. Der Transfer von Ersparnissen aus einem anderen Land ist z.B. ein Bereich, der der Klärung bedarf. Ersparnisse werden nicht als Einkommen eingestuft — aber ein Teil davon kann als Zinseinkommen identifiziert werden, das in Thailand besteuert werden muss, unabhängig davon, in welchem Jahr es bei der Überweisung nach Thailand erzielt wurde.
Wenn Sie mit Ihrem Wirtschaftsprüfer sprechen möchten, finden Sie die neue Regelung in der Verordnung Nr. P.363/2017 des Finanzministeriums über die Zahlung der Einkommensteuer gemäß Abschnitt 47, Absatz zwei des Steuergesetzes vom 15. September 2023,