Kommentare
Brummi
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05.10.2023
@Michael, sicherlich eine Menge Michels, bzw. Michaels
ansonsten warten wir mal ab, es wird hier nie so heiss gegessen, wie es gekocht wird.
Wir haben grad eine neue Regierung, da wird natürlich auch erst einmal eine Menge Alarm und Super Vorschläge gemacht um Geld in die Kassen zu spülen. Auf Lange Sicht werden, die Banken ohnehin versuchen mehr von Euren Finanzen direkt zu kassieren, genauso wie unsere anderen Freunde die Versicherungen.
Andre
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05.10.2023
@Helmut CM
Ich kann ihre Sorge wegen der geplanten Krankenversicherungspflicht gut verstehen. Es sollte es jedem selbst überlassen bleiben, ob er eine private KV abschließen möchte oder nicht. Des Weiteren sollte jedem Auswanderer ein Zugang zur staatlichen thailändischen KV ermöglicht werden. Ein entsprechend höherer KV-Beitrag für Ausländer gegenüber den Einheimischen wäre selbstverständlich, falls die Beiträge für die staatliche thailändische KV die Kosten nicht decken und die KV vom Staat subventioniert wird. Wem die Leistungen der staatlichen thailändischen KV nicht ausreichen, könnte eine private Zusatzversicherung abschließen. Nicht die Besteuerung von Einkommen in Thailand ist für mich ein Grund Thailand wieder zu verlassen, ganz sicher aber der Zwang zum Abschluss einer der von Immigration anerkannten privaten KV.
Da es bei der Einkommensbesteuerung um Mehreinnahmen für den thailändischen Staat geht, sollten die Entscheider auch die Vorteile einer rechtlich verbindlichen Wahlfreiheit bei der KV sehen. Wenn Auswanderer mehr Sicherheit hätten, in Thailand ihren Lebensabend dauerhaft verbringen zu können, würde das auch Ausgabeverhalten bzw. die Investitionen vieler Auswanderer positiv beeinflussen. Wegen der fehlenden Rechtssicherheit bei der KV habe ich mir zum Beispiel kein Apartment in Thailand gekauft.
Helmut CM
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05.10.2023
Ich habe bisher schon alle (!) Überweisungen von Oesterreich nach Thailand versteuert. Im Gegenzug habe ich die zu Hause entrichteten Steuern im Nachhinein zurückerhalten. Was mir viel, viel mehr Sorge bereitet, ist die geplante Versicherungspflicht: Einerseits weil ich diese geldgierigen Multis nicht anfüttern will, andererseits weil ich gar nicht sicher bin, ob ich wg. meiner Vorerkrankungen überhaupt eine bekomme.
Andre
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05.10.2023
@ Meyer
In meinem Kommentar zu diesem Bericht habe ich nichts hinsichtlich der Meldepflicht von Überweisungen geschrieben. Trotzdem möchte ich ihnen antworten, da ihre Aussage zur Meldepflicht bei einer Überweisung nicht richtig ist. Die Grenze der Meldepflicht (bei privaten Überweisungen aus Deutschland ins Ausland) liegt nicht bei über 10.000 Euro, sondern nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bei über 12.500 Euro! Unterlassen Sie besser Aussagen in ihren Kommentaren zu Sachverhalten, von denen Sie offensichtlich keine ausreichende Kenntnis haben, denn es gibt Leser, die ihre Falschaussagen auch noch glauben. Übrigens, „Meldepflichtig“ ist ein Adjektiv und wird nicht großgeschrieben.
John G.
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05.10.2023
Aus mehreren Gründen würde ich so eine Besteuerung sehr gelassen ins Auge sehen:
1. Üblicherweise wird in Thailand selten so heiß gegessen, wie gekocht wird. D.h. immer, wenn es opportun erscheint, machen Politiker irgendwelche wilden Vorschläge. In der Praxis ist dann recht wenig davon relevant. Erinnert sich noch irgendjemand an die Meldepflicht, über die man als Immobilienbesitzer jedes Mal angeben muss, wenn die Mieter für ein paar Tage die Wohnung verlassen? Das war vor ca. vier Jahren auf einmal ein ganz heißes Thema. Inzwischen wüsste ich nicht mal mehr wie die Website heißt. Genauso wird es mit dieser Besteuerung von Auslandseinkommen laufen. Was für den thailändischen Staat nicht mess- und nachhaltbar ist, kann de facto auch nicht besteuert werden.
2. Es gibt jetzt schon zig Ausnahmen von einer solchen potentiellen Besteuerung, weil der thailändische Staat ja eigentlich möchte, dass Ausländer hier investieren. Gerade erst wurde das neue „Wealthy Retiree“ Visum (5+5 Jahre) eingeführt, das eine Besteuerung von Auslandseinkommen explizit ausschließt. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Besteuerung für Geld, das man sich für den Erwerb von Immobilien überweist. Hierfür gibt man bei der Überweisung schlicht „for condominium purchase” an. Ob und wann man damit tatsächlich eine Immobilie kauft, ist jedem selbst überlassen.
Ergo wäre der einzige realistische Fall, in dem so eine Besteuerung funktionieren kann, falls man sich die Rente vom Rentenversicherungsträger direkt nach Thailand überweisen lässt. Denn in diesem Fall steht dem thailändischen Staat laut DBA das Recht der Besteuerung zu, von dem in der Vergangenheit aber schlicht keinen Gebrauch gemacht hat. Falls es soweit kommt, sollte man eben von so einer Direktüberweisung absehen und das Geld anderweitig nach Thailand transferieren.
Mr.X
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05.10.2023
@Meyer
Über 10.000 ist nur Meldepflichtig wenn man persönlich aus DE in an anderes Land reist.
Dieses ist beim Zoll meistens direkt am Flughafen anzumelden
Überweisungen von DE nach Thailand sind ab 12.000 bei der Bundesbank meldepflichtigt
sofern man einen Wohnsitz in DE hat. Ist man abgemeldet und hat keinen Wohnsitz in DE ist es unabhängig von der Höhe der Überweiusngen NICHT Meldepflichtig auch wenn es von einen Deutschen Konto aus erfolgt.
Mr.X
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05.10.2023
Gemäss Thailändischen Revenue Code (Personal Income Tax) Section 40 sind Renten für Personen die über 180 Tage im Land sind steuerpflichtig. Es wiederspricht aber den Doppelbesteuerungsabkommen Artikel 18 Absatz 2 mit Deutschland. (Übrigens: Rentendaten werden von Deutschland NICHT nach Thailand gemeldet)
Ich kann mir nicht vorstellen das das Thailändische Finanzministerium sämtliche
DBAs mit allen Ländern der Welt kennt. Hier ist die Deutsche Botschaft zu Klärung
aufgefordert.
Sollte es jedoch zu einer Besteuerung kommen, kann es nur über die tatsächlichen
Ankünfte auf einen Thailändichen Bankkonto erfolgen (Auslandsüberweisungen auf Thailändische
Bankkonten werden digital ermittelt). Dann wird halt weniger nach Thailand überwiesen und
die Lebensweise angepasst auf geringere Ausgaben.
Alternativ werden auch viele Expats unter 180 Tage kommen wollen um keine Steuern zahlen zu müssen. Zusätzlich fehlen dann die Einnahmen in Thailand für die anderen 180 Tage wegen Abwesenheit.
Das stellt unter anderen auch die ganzen Visa-Arten auf den Kopf.
Non-Immigrant-O mit allen Ablegern werden dann eigentlich von vielen (Expats) dann nicht mehr benötigt.
Fazit: Das gesamte neue Steuerprozedere würde Thaliand keine finanziellen Vorteile bringen.
Im Gegenteil: Es werden viel Abflüsse kommen, wie jetzt schon passiert. Die Thaländischen
Staatsanleihen werden wegen Vertrauungsverlust bereits massiv abgestossen.
Ist das Vertrauen einmal weg, dann ist es weg .
Investoren halten sich zurück. Die von der TAT angestrebten vermögenden Renter und Pensionäre werden jetzt mit Sicherheit nicht mehr kommen
Meyer
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04.10.2023
@Andre
Eine Überweisung über 10.000€ ist Meldepflichtig.
Ich bin auch immer wieder erstaunt über manche Aussagen.
Manfred
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04.10.2023
Dieser Artikel reiht sich nahtlos in eine Reihe weiterer Artikel zu diesem Thema ein, die in steuerrechtlicher Unkenntnis verfasst wurden. Mag sein, dass hierzu auch ungenügende Übersetzungen beigetragen haben, aber eines ist sicher, sie tragen mehr zur Verunsicherung als zur Aufklärung bei.
Richard
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04.10.2023
Unter dem Begriff Rente/Pension kannst du dir ein regelmäßiges Einkommen, das ohne Gegenleistung erzielt wird, vorstellen!
Ergo ist es ein EINKOMMEN !
Magu
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04.10.2023
Für CH simple, wenn offizieller Wohnsitz in Thailand, Rente weder in CH noch in Thailand steuerpflichtig.
Norbert Zaehringer
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04.10.2023
Wenn Thailand ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land hat, aus dem das Geld stammt, kann die in diesem Land gezahlte Steuer in Thailand gemäß den Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens abgezogen werden.
Ja, Deutschland hat ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Thailand. Das Abkommen wurde am 26. Juli 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand unterzeichnet und trat am 4. Dezember 1968 in Kraft 1. Das DBA soll die Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vermeiden 1.
Ron
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04.10.2023
Renten sind auch jetzt schon steuerpflichtig in Thailand, wenn sie direkt nach Thailand überwiesen werden. Erfolgt die Überweisung nach Thailand aber erst im Folgejahr des Finanzzuflusses, so ist das bisher steuerfrei. Das ist zumindest mein Wissensstand.
Andre
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04.10.2023
@PG
Sie brauchen den zweiten Absatz des Berichts nur genau zu lesen. Darin steht zwar nicht explizit das Wort Rente, aber das Wort Einkommen! Ein anderer wünscht sich vielleicht explizit das Wort Zinsen, der übernächste explizit das Wort Dividenden oder Kursgewinne, usw. Wenn Sie nicht wissen, was Einkommen ist, dann weiß ich nicht wie Sie bisher Ihre Einkommensteuerklärungen gemacht haben. Vielleicht über einen Steuerberater? Aber selbst dann sollten Sie anhand ihrer entsprechenden Bescheide vom Finanzamt wissen, dass die Rente zumindest eine von vielen anderen Einkommensarten ist. Wenn Sie Ihre monatliche Rente in Deutschland angesammelt und erst im nächsten Jahr nach Thailand überwiesen haben, sind Ihre monatlichen Renten bisher in Thailand steuerfrei geblieben. Falls die Überweisung Ihres Einkommens aus der Rente im selben Jahr nach Thailand erfolgte, wäre dieses Einkommen zu versteuern gewesen. Ich bin immer wieder erstaunt, wie viele deutsche Rentner in Thailand das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) offensichtlich nicht gelesen haben, oder es beim Leseverstehen hapert. Wem das DBA nicht eindeutig genug seine Fragen hinsichtlich seiner steuerlichen Verpflichtungen beantwortet, der sollte die offenen Fragen eigentlich schon vor der Auswanderung nach Thailand über einen Steuerberater geklärt haben, um zu wissen, was nach der nachgelagerten Besteuerung tatsächlich netto vom brutto übrigbleibt.
Ron
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04.10.2023
@ PG, das steht doch im ersten Absatz und ist doch eindeutig klargelegt! Viel wichtiger ist die Frage, ob man noch in DACH gemeldet ist.
Meyer
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04.10.2023
….wenn es sich um Einkommen handelt.
Was sind Einkommen?Richtig wenn man eine Leistung dafür erbringt.Also arbeitet usw.
Renten sind Leistungen.
Nämlich Versicherungsleistungen!
Auch wenn die ab einen gewissen Betrag versteuert werden müssen.Glücklich ist wer 2 Leistungen bekommt.
Gesetzlich & Privat.
Somit könnte man nur eine angeben und nur die staatliche besteuern.Aber Thailand bietet ja noch nicht mal ne Krankenversicherung für Rentner an die sowieso ihre Rente im Land lassen.Somit könnte es ein eigenes Grab werden an die Renten zu gehen denn dann ist Thailand uninteressant für Rentner.
Michael Krispin
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04.10.2023
@PG , genau so ist es.
Ist Rente nun Einkommen?
Wenn ich nach 183 Tagen als Resident gelte, welche Vorteile bekomme ich mit einem NON O oder was auch immer Visa gegenueber Leuten die nicht 183 Tage im Land der Dollars leben?
Die Auslaenderpreise muss ich trotzdem bezahlen, selbst mit der rosa Thai ID card.
Bedeutet es, ich werde bestraft weil ich das ganze Jahr in TH lebe, trotzdem ich mehr an Essen, Versicherung fuers Auto und Haus, Benzin und Handwerker etc. ausgebe?
Martin Thoma
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04.10.2023
Da kommt keine Sau draus. Viel bla bla aber wenig konkretes
Mario
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04.10.2023
@PG: Wenn Du etwas explizit hören möchtest, dann gehe in ein Land, wo Recht und Gesetz ordentlich ausgearbeitet sind, z.B. Dein Heimatland. Da kannst Du Dir dann notfalls vor einem Gericht alles explizit erläutern lassen. In Thailand gibt es kein "explizit".
PG
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04.10.2023
Ich möchte gerne explizit hören, ob nun Rente Zahlungen steuerfrei bleiben oder nicht? Alles andere ist für 80% der Expat im Rente Alter uninteressant.
Michael
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04.10.2023
was für leute haben wohl schon einen daumen nach unten gegeben?