Bangkok — Ab dem 15. Dezember wird es in ausgewählten Gebieten in Bangkok, Chiang Mai, Chonburi und Phuket erlaubt sein, in speziell ausgewiesenen Zonen bis 4 Uhr morgens Alkohol zu verkaufen.
Das Ministerium für öffentliche Gesundheit wird neue Vorschriften für Nachtclubs und Bars einführen, die mit der Entscheidung der Regierung, die Öffnungszeiten zu verlängern, zusammenfallen. Gesundheitsminister Dr. Cholnan Srikaew kündigte an, dass Lokale, die bis 4 Uhr morgens geöffnet haben wollen, bei Gästen, die übermäßig betrunken erscheinen, Atemalkoholtests durchführen müssen.
Dieser Vorschlag ist Teil einer umfassenderen Strategie, die darauf abzielt, die wirtschaftliche Stimulierung durch verlängerte Öffnungszeiten des Nachtlebens mit den Belangen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit in Einklang zu bringen. Ab dem 15. Dezember wird es in ausgewählten Gebieten in Bangkok, Chiang Mai, Chonburi und Phuket erlaubt sein, in speziell ausgewiesenen Zonen bis 4 Uhr morgens Alkohol zu verkaufen.
Dieser Schritt ist eine Reaktion auf die Besorgnis der Öffentlichkeit über die Zunahme von Verkehrsunfällen aufgrund von Trunkenheit am Steuer. Das Ministerium plant, diesen Bedenken mit spezifischen Maßnahmen zu begegnen, einschließlich der Verpflichtung für Nachtlokale, Transportdienste für Kunden anzubieten, die zu betrunken sind, um Auto zu fahren.
Nach den vorgeschlagenen Vorschriften dürfen Personen mit einem Blutalkoholgehalt von mehr als 0,05 % nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Darüber hinaus wird der Verkauf von Alkohol an stark alkoholisierte Personen verboten, was mit den bestehenden Gesetzen im Rahmen des Gesetzes zur Kontrolle alkoholischer Getränke von 2008 übereinstimmt.
Das Ministerium erwägt außerdem, Nachtlokale zu verpflichten, sichere Transportmöglichkeiten für ihre Gäste zu gewährleisten, um Unfälle unter Alkoholeinfluss zu verhindern. Einzelheiten zu den Strafen für Lokale, die diese neuen Maßnahmen nicht einhalten, werden noch bekannt gegeben. Die Arbeitsgruppe wird ihren Vorschlag demnächst der Regierung zur Genehmigung vorlegen. (NNT)