Bangkok — Das National Alcoholic Beverage Policy Committee hat einen Vorschlag der Thai Alcohol Beverage Business Association abgelehnt, die Alkoholverkaufszeiten von 14 bis 17 Uhr zu verlängern. Die Vereinigung hatte vorgeschlagen, diese Beschränkungen aufzuheben, um den Fremdenverkehr zu fördern, indem die Alkoholverkaufszeiten gelockert werden.
Derzeit ist der Alkoholverkauf auf zwei Zeiten am Tag beschränkt: 11 Uhr bis 14 Uhr und 17 Uhr bis Mitternacht, eine Maßnahme zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Gesundheitsminister Dr. Cholnan Srikaew erklärte, dass eine Ausweitung der Verkaufszeiten im Widerspruch zu den bestehenden Gesetzen stehen würde, darunter das Gesetz zur Kontrolle alkoholischer Getränke von 2008 und das Gesetz über Vergnügungsstätten von 1966, das auch die Betriebszeiten von Lokalen regelt, in denen Alkohol verkauft wird.
Angesichts des Mangels an umfassenden Daten über die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und verkehrssicherheitsrelevanten Auswirkungen einer solchen Ausweitung forderte der Ausschuss die Einsetzung eines Sonderausschusses, der eine eingehende Studie durchführen soll. Dazu gehört auch eine Analyse der Gebiete, in denen derzeit mit einer Sperrstunde von 4 Uhr morgens für Vergnügungsstätten experimentiert wird, wie Bangkok, Chonburi, Chiang Mai, Phuket und Koh Samui, um die möglichen Vor- und Nachteile systematisch zu bewerten.
Der Ausschuss genehmigte unterdessen eine Studie, die die Einrichtung eines Fonds für die Behandlung und Rehabilitation von Alkoholabhängigen untersuchen soll. Das derzeitige Verbot des Alkoholverkaufs zwischen 14.00 und 17.00 Uhr bleibt in ganz Thailand in Kraft, mit Ausnahmen für internationale Flughäfen und bestimmte andere regulierte Einrichtungen. (NNT)
Gesundheitsminister Dr. Cholnan Srikaew erklärte, dass eine Ausweitung der Verkaufszeiten im Widerspruch zu den bestehenden Gesetzen stehen würde, einschließlich des Gesetzes zur Kontrolle alkoholischer Getränke von 2008 und des Gesetzes über Vergnügungsstätten von 1966, das auch die Betriebszeiten von Lokalen regelt, in denen Alkohol verkauft wird. Angesichts des Mangels an umfassenden Daten über die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und verkehrssicherheitsrelevanten Auswirkungen einer solchen Verlängerung forderte der Ausschuss die Einsetzung eines Sonderausschusses, der eine eingehende Studie durchführen soll. Der Ausschuss genehmigte außerdem eine Studie, die die Einrichtung eines Fonds für die Behandlung und Rehabilitation von Alkoholabhängigen untersuchen soll.