Touris­mus in Thai­land: So ver­mei­den Sie gefährliche Sit­u­a­tio­nen während Ihres Aufen­thalts — Ihr Leit­faden — Das müssen Sie wissen

Tourismus in Thailand: So vermeiden Sie gefährliche Situationen während Ihres Aufenthalts - Ihr Leitfaden - Das müssen Sie wissen

Thai­land ist bekan­nt für seine Strenge bei Dro­gen­de­lik­ten. Die thailändis­che Regierung begeg­net dem Prob­lem des Dro­gen­han­dels in Thai­land mit harten Strafen wie lebenslanger Haft oder sog­ar Todesstrafe. Geset­ze, die ille­gale oder ver­botene Dro­gen regeln, gibt es seit 1360

Mit dem Wach­s­tum und der Entwick­lung Thai­lands wur­den auch die Geset­ze zu dro­gen­be­zo­ge­nen Aktiv­itäten geän­dert, um den beste­hen­den Bedin­gun­gen des Lan­des zu entsprechen. Dro­gen­de­lik­te in Thai­land unter­liegen in erster Lin­ie dem Betäubungsmit­telge­setz, dem Gesetz über psy­chotrope Sub­stanzen und dem Drogengesetz. 

Beacht­en Sie, dass Sie im Falle ein­er Verurteilung von der Regierung eine Aus­liefer­ung in Ihr Heimat­land erwirken kön­nen . Bei Dro­gen­de­lik­ten ist dies jedoch sehr schwierig, und diejeni­gen, die nach Hause geschickt wer­den, sind nor­maler­weise Betrugs- und Gewaltverbrechenstäter .

Dro­gen­de­lik­te und Betäubungsmit­telde­lik­te in Thailand

Dro­gen- und Betäubungsmit­telmiss­brauch ist in Thai­land seit langem ein beun­ruhi­gen­des Prob­lem. Dro­gen­de­lik­te unter­liegen stren­gen Bes­tim­mungen mehrerer thailändis­ch­er Geset­ze, darunter dem Betäubungsmit­telge­setz und dem Gesetz über psy­chotrope Substanzen. 

Kon­sum, Ver­trieb und Besitz von Betäubungsmit­teln und allen damit in Zusam­men­hang ste­hen­den Medika­menten wer­den vom thailändis­chen Amt für Betäubungsmit­tel­be­hör­den gemein­sam mit anderen zuständi­gen Behör­den, wie der Polizei, kon­trol­liert und überwacht.

Thai­land ist für seine stren­gen Maß­nah­men zur Bekämp­fung von Dro­genkrim­i­nal­ität und Dro­gen­miss­brauch bekan­nt. Die Regierung ver­suchte, das Prob­lem des Dro­gen­han­dels durch harte Strafen wie lebenslange Haft oder die Todesstrafe anzugehen. 

Auf­grund fortwähren­der Verän­derun­gen und Entwick­lun­gen im Land wurde das Gesetz jedoch über­ar­beit­et. Thai­lands Schritt, den Cannabiskon­sum zu legal­isieren, über­raschte die Welt­bevölkerung, und das neue Gesetz legt stärk­eren Wert auf die Reha­bil­i­ta­tion der Täter. 

Obwohl die Dro­gen- und Betäubungsmit­telge­set­ze im Kön­i­gre­ich teil­weise gelock­ert wur­den, kön­nen Dro­genbe­sitz und Hän­del immer noch harte Strafen nach sich ziehen. Aus­län­der, die wegen Dro­gen­de­lik­ten schuldig gesprochen wer­den, kön­nen mit ern­sthaften rechtlichen Prob­le­men kon­fron­tiert wer­den und an ihre Heimatlän­der aus­geliefert wer­den. Es ist von unschätzbarem Wert, sich über wichtige Aspek­te der Dro­gen- und Betäubungsmit­telge­set­ze in Thai­land im Klaren zu sein, um sich selb­st zu schützen und hohe Geld­strafen oder Gefäng­nis­strafen zu vermeiden.

Kat­e­gorien von Betäubungsmit­teln und psy­chotropen Substanzen

  1. Betäubungsmit­tel: Nach dem thailändis­chen Betäubungsmit­telge­setz wer­den bes­timmte gefährliche Dro­gen und Sub­stanzen in ver­schiedene Kat­e­gorien eingeteilt. Diese Sub­stanzen enthal­ten Chemikalien, die geistige oder psy­chis­che Auswirkun­gen haben. 

Dies kann sich auf die Stim­mung oder das Ver­hal­ten der­jeni­gen auswirken, die sie kon­sum­ieren, und wie all­ge­mein bekan­nt ist, kön­nen Betäubungsmit­tel süchtig machen. Daher gel­ten der Verkauf, Besitz, die Her­stel­lung, der Import oder der Kon­sum dieser gefährlichen Dro­gen als ille­gal. Betäubungsmit­tel wer­den in die fol­gen­den fünf Kat­e­gorien eingeteilt:

  • Kat­e­gorie I: Betäubungsmit­tel, die bedrohlich und gefährlich sind, wie Hero­in und Amphetamine

  • Kat­e­gorie II: Betäubungsmit­tel, die als gewöhn­lich gel­ten, wie Kokain und Morphin

  • Kat­e­gorie III: Betäubungsmit­tel, die Arzneimit­tel sind und Stoffe der Kat­e­gorie II als Inhaltsstoffe enthal­ten kön­nen und den von der zuständi­gen Behörde fest­gelegten Vorschriften unterliegen

  • Kat­e­gorie IV: Betäubungsmit­tel, die Chemikalien enthal­ten, die zur Her­stel­lung von Betäubungsmit­teln der Kat­e­gorie I oder II ver­wen­det wer­den, ein­schließlich Acetylchlo­rid und Essigsäureanhydrid

  • Kat­e­gorie V: Betäubungsmit­tel, die nicht in Kat­e­gorie I bis IV aufge­führt sind, wie z. B. Zauberpilze

  • Wer gegen die Geset­ze zu Betäubungsmit­teln oder psy­chotropen Sub­stanzen ver­stößt, muss mit ein­er Bestra­fung gemäß den Geset­zen und nach Ermessen des thailändis­chen Gerichts rech­nen. Dazu gehören Geld­strafen und Gefängnis.

  • Psy­chotrope Sub­stanzen: Wie im Gesetz fest­gelegt, beziehen sich psy­chotrope Sub­stanzen auf natür­liche oder syn­thetis­che Sub­stanzen mit geisti­gen oder psy­chol­o­gis­chen Wirkun­gen, wie sie vom Min­is­ter im Amts­blatt vorgeschrieben wer­den. Psy­chotrope Sub­stanzen wer­den wie fol­gt in vier Kat­e­gorien eingeteilt:

    1. Anhang I: psy­chotrope Sub­stanzen, die nicht für medi­zinis­che Zwecke ver­wen­det wer­den und bei denen eine hohe Wahrschein­lichkeit beste­ht, dass sie unsachgemäß ver­wen­det oder miss­braucht werden.

    2. Anhang II: Psy­chotrope Sub­stanzen, die zu medi­zinis­chen Zweck­en ver­wen­det wer­den und bei denen eine hohe Wahrschein­lichkeit beste­ht, dass sie unsachgemäß ver­wen­det oder miss­braucht werden.

    3. Anhang III: Psy­chotrope Sub­stanzen, die zu medi­zinis­chen Zweck­en ver­wen­det wer­den und eine mäßige Ten­denz zum Miss­brauch oder Miss­brauch aufweisen

    4. Anhang IV: psy­chotrope Sub­stanzen, die für medi­zinis­che Zwecke ver­wen­det wer­den und im Ver­gle­ich zu Sub­stanzen des Anhangs III weniger dazu neigen, unsachgemäß ver­wen­det oder miss­braucht zu werden.

  • Dro­genge­set­ze in Thailand

    Ein Prob­lem in Thai­land bei der Durch­set­zung der Dro­genge­set­ze ist die große Zahl von Häftlin­gen, die wegen ver­schieden­er Dro­gen­de­lik­te inhaftiert sind, von Fällen per­sön­lichen Miss­brauchs bis hin zu Drogenhandel. 

    Selb­st mit harten Strafen tru­gen die Bemühun­gen, Dro­gen­de­lik­te zu unterbinden, keine Früchte. Daher beschlossen die thailändis­chen Behör­den, das Dro­genge­setz zu reformieren und einen anderen Ansatz zu suchen.

    Das neue Dro­genge­setz soll ins­beson­dere Kleinkrim­inellen eine zweite Chance geben, indem es den Schw­er­punkt mehr auf Behand­lun­gen als auf Straf­maß­nah­men legt. Ander­er­seits sind weit­er­hin strenge Strafen vorge­se­hen, um organ­isierte Dro­genkrim­i­nal­ität auszumerzen.

    Wer beispiel­sweise wegen schw­er­er Dro­gen­de­lik­te wie Import, Export, Her­stel­lung, Ver­trieb oder Besitz großer Men­gen von Dro­gen der Kat­e­gorie I schuldig gesprochen wird, muss möglicher­weise bis zu 15 Jahre im Gefäng­nis ver­brin­gen und eine Geld­strafe von 1,5 Mil­lio­nen Baht zahlen. 

    Auch wenn die Strafe im Ver­gle­ich zu den früheren Geset­zen weniger streng erscheinen mag, ist für eine Per­son, die ein Dro­gen­net­zw­erk leit­et, immer noch eine lebenslange Frei­heitsstrafe oder die Todesstrafe möglich.

    Für diejeni­gen, die ille­gale Dro­gen für den Eigenge­brauch besitzen, hat Reha­bil­i­ta­tion Vor­rang vor Strafver­fol­gung. Den Betrof­fe­nen wird emp­fohlen, eine Behand­lung­sein­rich­tung aufzusuchen und sich ein­er Reha­bil­i­ta­tion zu unterziehen, die von der Menge der Dro­gen abhängt, die sie besitzen, sowie von anderen Umstän­den. Den­noch bleibt der Eigenge­brauch von Dro­gen eine Straftat.

    Thai­lands Legal­isierung von Cannabis

    Der jüng­ste Schritt Thai­lands, den Kon­sum und Anbau von Cannabis und Hanf zu legal­isieren, war für viele unvorherge­se­hen. Cannabis und Hanf fie­len nach thailändis­chem Recht unter Kat­e­gorie V der ille­galen Betäubungsmit­tel, bevor sie entkrim­i­nal­isiert wurden. 

    Im Jahr 2020 wur­den die Vorschriften für den Kon­sum von Cannabis und Hanf konkreter, was dazu führte, dass bes­timmte Teile der Pflanzen von der Betäubungsmit­tel­liste der Kat­e­gorie V ausgenom­men wurden. 

    Mit der Bekan­nt­machung des Gesund­heitsmin­is­teri­ums aus dem Jahr 2022 wur­den Cannabis und Hanf offiziell neu eingestuft und von der Liste der ille­galen Betäubungsmit­tel gestrichen, wodurch der bre­it­en Öffentlichkeit und Unternehmen die Möglichkeit gegeben wurde, diese Pflanzen für eine Vielzahl von Zweck­en zu verwenden.

    Den­noch erfordert die Ver­wen­dung der Pflanzen strenge Kon­trollen und Kon­trollen durch die zuständi­gen Behör­den, um Miss­brauch zu ver­hin­dern. Laut Gesetz muss Cannabi­sex­trakt eine Tetrahy­dro­cannabi­nol-Konzen­tra­tion (THC) von weniger als 0,2 Prozent aufweisen. 

    Darüber hin­aus gel­ten weit­er­hin Strafen für die öffentliche Beläs­ti­gung durch den Freizeitkon­sum von Cannabis. Täter müssen möglicher­weise eine Gefäng­nis­strafe ver­büßen oder mit ein­er Geld­strafe rechnen.

    Was ist die Rechts­grund­lage für Dro­gen­de­lik­te in Thailand?

    Bes­tim­mungen zu Dro­gen­de­lik­ten sind in ein­er Rei­he von Geset­zen enthal­ten, die im Mea­sure for Sup­press­ing Nar­cot­ic Offend­ers Act 2534 (1991) unter­schiedlich definiert sind als Geset­ze, die Betäubungsmit­tel regeln, und Geset­ze, die aktive Stoffe regeln, die eine aktive Wirkung auf Geist und Ner­ven haben“. Die bei­den für prak­tis­che Zwecke wichtig­sten Geset­ze sind der Nar­cotics Act 2522 (1979) und der Psy­chotrop­ic Sub­stances Act 2518 (1975).

    Wie wer­den in den bei­den Geset­zen unter­schiedliche Stoffe definiert?

    Das Gesetz über psy­chotrope Sub­stanzen definiert den Begriff psy­chotrope Sub­stanzen“ als eine psy­chotrope Sub­stanz, die natür­lich oder aus der Natur gewon­nen oder syn­thetisch ist, wie vom Min­is­ter im Amts­blatt bekan­nt gegeben.

    Solche psy­chotropen Sub­stanzen wer­den in vier Kat­e­gorien eingeteilt, die im Gesetz als Lis­ten beze­ich­net wer­den. Zu den all­ge­mein bekan­nten Sub­stanzen, die in den Gel­tungs­bere­ich des Geset­zes fall­en, gehören die folgenden:

    • Anhang 1 — Tetrahy­dro­cannabi­nol (THC — der Wirk­stoff von Cannabis); Gam­ma-Hydrox­y­bu­tyrat (GHB)
    • Anhang 2 — Ket­a­min; Ephedrin; Mida­zo­lam (Dormicum, Versed usw.); Tri­a­zo­lam (Hal­cion)
    • Anhang 4 — Alpra­zo­lam (Xanax); Diazepam (Val­i­um); Lorazepam (Ati­van)

    Das Betäubungsmit­telge­setz definiert den Begriff Betäubungsmit­tel“ als jede Form von Chemikalien oder Sub­stanzen, die bei Ein­nahme, sei es durch orale Ein­nahme, Inhala­tion, Rauchen, Injek­tion oder auf andere Weise, erhe­bliche phys­i­ol­o­gis­che oder geistige Auswirkun­gen haben, wie z. B. die Notwendigkeit ein­er kon­tinuier­lichen Dosis­er­höhung, Entzugser­schei­n­un­gen bei Entzug der Betäubungsmit­tel, ein starkes kör­per­lich­es und geistiges Bedürf­nis nach ein­er Dosis und eine all­ge­meine Ver­schlechterung des Gesundheitszustands …

    Sub­stanzen, die als Betäubungsmit­tel definiert sind, wer­den in fünf Kat­e­gorien eingeteilt (das Gesetz ver­wen­det auch den Begriff Kat­e­gorie“ anstelle von Liste“, wie im Gesetz über psy­chotrope Sub­stanzen ver­wen­det). All­ge­mein bekan­nte Sub­stanzen, die in den Gel­tungs­bere­ich des Betäubungsmit­telge­set­zes fall­en, sind die folgenden:

    • Kat­e­gorie 1 — Hero­in, Amphet­a­min, Metham­phet­a­min, MDMA (Ecsta­sy), LSD
    • Kat­e­gorie 2 — Kokain, Codein, Methadon, Morphin
    • Kat­e­gorie 5 — Cannabis; psy­choak­tive Pilze; Kratom-Pflanze

    Welche Strafen dro­hen bei ille­galer Produktion?

    Nach den Bes­tim­mungen des Geset­zes über psy­chotrope Sub­stanzen sind fol­gende Strafen vorgesehen:

    Für Stoffe der Lis­ten 1 und 2:

    • Frei­heitsstrafe von 5 – 20 Jahren und eine Geld­strafe von 100.000400.000 Baht für Pro­duk­tion, Import oder Exportverkauf

    • Frei­heitsstrafe von höch­stens 5 Jahren und Geld­strafe von höch­stens 100.000 Baht für das Mit­führen über die Grenze

    • Frei­heitsstrafe von 1 – 5 Jahren und eine Geld­strafe von 20.000100.000 Baht für Besitz, Ver­wen­dung oder Konsum

    Für Stoffe der Lis­ten 3 und 4:

    • Frei­heitsstrafe von höch­stens 5 Jahren und Geld­strafe von höch­stens 100.000 Baht für Pro­duk­tion, Import oder Exportverkauf

    • Frei­heitsstrafe von höch­stens 5 Jahren und Geld­strafe von höch­stens 100.000 Baht für das Mit­führen über die Grenze

    • Frei­heitsstrafe von höch­stens einem Jahr oder Geld­strafe von höch­stens 20.000 Baht oder bei­des für Besitz, Ver­wen­dung oder Konsum

    Nach den Bes­tim­mungen des Betäubungsmit­telge­set­zes sind fol­gende Strafen vorgesehen:

    Für Stoffe der Kat­e­gorie 1:

    • Bis zu lebenslanger Haft und ein­er Geld­strafe von 1.000.000 – 5.000.000 Baht für die Pro­duk­tion, Ein­fuhr oder Aus­fuhr, es sei denn, dies geschieht zum Zwecke der Entsorgung, in welchem Fall die Todesstrafe dro­ht. Die Absicht zur Entsorgung“ wird durch die im Gesetz definierten Men­gen abgeleitet.

    • Bis zu lebenslanger Haft und ein­er Geld­strafe von 100.000 — 5.000.000 Baht oder der Todesstrafe (abhängig von der Menge der gefun­de­nen Sub­stanz oder Sub­stanzen) für die Entsorgung oder den Besitz zum Zwecke der Entsorgung

    • Bis zu 10 Jahre Gefäng­nis oder eine Geld­strafe von 20.000 — 200.000 Baht für den Besitz. Beacht­en Sie erneut, dass, wenn die Menge der gefun­de­nen Sub­stanz oder Sub­stanzen die im Gesetz vorgeschriebe­nen Gren­zw­erte über­schre­it­et, der Besitz zum Zwecke der Entsorgung als solch­es ange­se­hen wird. Es ist auch zu beacht­en, dass Entsorgung“ im Gesetz definiert ist als verkaufen, verteilen, wahl­los ver­schenken, aus­tauschen oder geben

    • Bis zu 3 Jahre Gefäng­nis oder eine Geld­strafe von 10.000 — 60.000 Baht für den Konsum

    Für Stoffe der Kat­e­gorie 2:

    • Bis zu 10 Jahre Gefäng­nis und eine Geld­strafe von 100.000 — 1.000.000 Baht für Pro­duk­tion, Import oder Export. Wenn die gefun­dene Sub­stanz oder Sub­stanzen Mor­phin, Opi­um oder Kokain enthal­ten, erhöht sich die Strafe auf 20 Jahre Gefäng­nis bis lebenslänglich und eine Geld­strafe von 2.000.000 — 5.000.000 Baht

    • Bis zu 10 Jahre Gefäng­nis und eine Geld­strafe von 20.000 — 200.000 Baht oder bei­des für die Entsorgung oder den Besitz zum Zwecke der Entsorgung. Im Falle von Mor­phi­um, Opi­um oder Kokain 3 – 20 Jahre oder eine Geld­strafe von 60.000 — 400.000 Baht, wenn die Menge unter 100 Gramm liegt, oder 3 – 20 Jahre oder eine Geld­strafe von 500.000 — 5.000.000 Baht, wenn die Menge über 100 Gramm liegt.

    • Bis zu 5 Jahre oder eine Geld­strafe von höch­stens 100.000 Baht oder bei­des für den Besitz. Wenn die Menge 100 Gramm ein­er reinen Sub­stanz oder mehr beträgt, wird dies als Besitz zum Zwecke der Entsorgung angesehen

    • Sechs Monate bis drei Jahre oder eine Geld­strafe von 10.000 — 60.000 Baht oder bei­des für den Konsum

    Für Cannabis der Kat­e­gorie 5:

    • 2 – 15 Jahre Gefäng­nis und eine Geld­strafe von 200.000 — 1.500.000 Baht für Pro­duk­tion, Import oder Export

    • 2 – 10 Jahre Gefäng­nis oder eine Geld­strafe von 40.000 — 200.000 Baht oder bei­des für die Entsorgung oder den Besitz zum Zwecke der Entsorgung. Wenn die Menge über 10 Kilo­gramm liegt, erhöht sich die Strafe auf max­i­mal 15 Jahre und eine Geld­strafe von 200.000 — 1.500.000 Baht

    • Frei­heitsstrafe von höch­stens 5 Jahren und/​oder Geld­strafe von höch­stens 100.000 Baht oder bei­des für den Besitz

    • Frei­heitsstrafe von höch­stens einem Jahr und Geld­strafe von 100.000 — 1.000.000 für den Konsum

    Für Kratom-Pflanzen unter Kat­e­gorie 5:

    • Frei­heitsstrafe von höch­stens 2 Jahren und Geld­strafe von höch­stens 200.000 Baht für Pro­duk­tion, Import oder Export

    • Frei­heitsstrafe von höch­stens 2 Jahren oder Geld­strafe von höch­stens 40.000 Baht oder bei­des für die Entsorgung oder den Besitz zum Zwecke der Entsorgung. Wenn die Menge über 10 Kilo­gramm liegt, beträgt die Strafe Frei­heitsstrafe von höch­stens 2 Jahren und Geld­strafe von höch­stens 200.000 Baht

    • Frei­heitsstrafe von höch­stens einem Jahr oder Geld­strafe von höch­stens 20.000 Baht oder bei­des für den Besitz

    Frei­heitsstrafe von höch­stens einem Monat oder Geld­strafe von höch­stens 2.000 Baht für den Konsum 

    Wer ist für die Gesamtkon­trolle der Dro­gen­bekämp­fung verantwortlich?

    Das Nar­cotics Con­trol Act 2519 (1976) überträgt dem Nar­cotics Con­trol Board (NCB) die Gesamtver­ant­wor­tung für die Präven­tion und Bekämp­fung des ille­galen Dro­genkon­sums in Thai­land. Das Office of the Nar­cotics Con­trol Board (ONCB) ist das Organ, das sämtliche Beschlüsse des NCB umsetzt.

    Welche Befug­nisse haben Drogenfahnder?

    Nach den Bes­tim­mungen des Geset­zes sind zuständi­ge Beamte“ (in den meis­ten prak­tis­chen Fällen ist damit die Polizei gemeint) zu fol­gen­den Maß­nah­men befugt, Per­so­n­en anzuhal­ten, zu durch­suchen und festzunehmen:

    • Betreten und Durch­suchen von Orten oder Wohn­stät­ten, sofern der begrün­dete Ver­dacht beste­ht, dass sich dort eine oder mehrere Per­so­n­en aufhal­ten, von denen der begrün­dete Ver­dacht beste­ht, dass sie an der Bege­hung von Dro­gen­de­lik­ten beteiligt sind, oder dass sich dort ille­gale Dro­gen befind­en oder dass die Räum­lichkeit­en für die Bege­hung von Dro­gen­de­lik­ten genutzt wer­den oder genutzt wer­den sollen. Beacht­en Sie, dass die Beamten begrün­de­ten Ver­dacht haben müssen, dass eine Verzögerung der Durch­suchung zur Erlan­gung eines Durch­suchungs­be­fehls zur Flucht von Verdächti­gen führen oder die fraglichen Sub­stanzen ver­steckt, ver­nichtet oder auf andere Weise umge­wan­delt“ wer­den könnten.

    • Durch­suchung von Per­so­n­en und Fahrzeu­gen, wenn der begrün­dete Ver­dacht beste­ht, dass diese Per­so­n­en ille­gale Dro­gen mit sich führen oder verstecken

    • Das Betreten und Durch­suchen von Räum­lichkeit­en ohne Haft­be­fehl (bei begrün­de­tem Ver­dacht) und die Anord­nung, dass sich eine Per­son oder eine Gruppe von Per­so­n­en an Ort und Stelle“ einem Dro­gen­test unterziehen muss (gemäß den Bes­tim­mungen der fün­ften Änderung des Betäubungsmittelgesetzes)

    • Zur Fes­t­nahme aller Per­so­n­en, die an der Bege­hung von Straftat­en im Zusam­men­hang mit ille­galen Dro­gen beteiligt sind

    • Zur Beschlagnahme ille­galer Dro­gen oder ander­er Gegen­stände, die bei der Bege­hung von Straftat­en im Zusam­men­hang mit Betäubungsmit­teln ver­wen­det wer­den oder ver­wen­det wer­den sollen, oder solch­er Gegen­stände, die als Beweis­mit­tel ver­wen­det wer­den können

    • Zur Suche nach den Bes­tim­mungen der Strafprozessordnung

    • Ermit­tlun­gen zu Verdächti­gen ein­leit­en, denen vorge­wor­fen wird, an Straftat­en im Zusam­men­hang mit Betäubungsmit­teln beteiligt gewe­sen zu sein

    • Ein Auskun­ftss­chreiben oder eine Vor­ladung an eine Per­son oder einen Beamten ein­er Regierungs­be­hörde zu richt­en, um eine Erk­lärung abzugeben oder einen Bericht, ein Doku­ment oder Mate­r­i­al zur Prü­fung vorzulegen

    Was besagt das Gesetz im Hin­blick auf Verschwörung?

    Das Gesetz 2534 (1991) über Maß­nah­men zur Bekämp­fung von Straftätern bei Straftat­en im Zusam­men­hang mit Betäubungsmit­teln sieht vor, dass sich zwei oder mehr Per­so­n­en, die sich zur Bege­hung ein­er Straftat im Zusam­men­hang mit Betäubungsmit­teln ver­schwören, der Ver­schwörung schuldig machen und dass, wenn die Straftat anschließend began­gen wird, alle in gle­ichem Maße der für der­ar­tige Straftat­en ver­hängten Strafe unterliegen.

    Gibt es Bes­tim­mungen für den Ver­fall von Vermögenswerten?

    Das oben genan­nte Gesetz sieht die Einziehung aller Instru­mente, Aus­rüs­tun­gen, Trans­port­mit­tel, Maschi­nen oder son­sti­gen Besitztümer vor, die bei der Bege­hung ein­er Straftat im Zusam­men­hang mit Betäubungsmit­teln ver­wen­det oder als Hil­f­s­mit­tel zur Her­beiführung der Fol­gen ein­er Straftat im Zusam­men­hang mit Betäubungsmit­teln ver­wen­det oder zur Ver­wen­dung bei der Bege­hung ein­er Straftat im Zusam­men­hang mit Betäubungsmit­teln besessen wur­den“, unab­hängig davon, ob eine Per­son im Zusam­men­hang mit ein­er solchen Straftat verurteilt wurde. 

    Die Behör­den kön­nen außer­dem in jedem Fall Erlöse aus dem Dro­gen­han­del beschlagnah­men, zurück­hal­ten oder kon­fiszieren“ und zusät­zlich Straftat­en ver­fol­gen, die außer­halb des Kön­i­gre­ichs began­gen wur­den, vorausgesetzt:

    • Der Täter oder ein Kom­plize ist thailändis­ch­er Staats­bürg­er oder hat einen Wohn­sitz in Thailand

    • Der Täter ist ein Aus­län­der und beab­sichtigt, dass die Fol­gen inner­halb des Kön­i­gre­ichs ein­treten, oder die thailändis­che Regierung ist die ver­let­zte Person

    • Der Täter ist ein Aus­län­der und die Tat ist nach dem Recht des Staates, in dessen Gerichts­barkeit die Straftat began­gen wurde, eine Straftat, sofern der Täter im Kön­i­gre­ich vor Gericht erschienen ist und nicht nach dem Aus­liefer­ungs­ge­setz aus­geliefert wurde.

    Wie in anderen Län­dern Südostasiens ist eine Verurteilung wegen eines Dro­gen­de­lik­ts in Thai­land eine schw­er­wiegende Angele­gen­heit, ins­beson­dere für Aus­län­der. Wenn Sie wegen Dro­gen­de­lik­ten ver­haftet wer­den, ist es wichtig, sich von einem qual­i­fizierten thailändis­chen Anwalt helfen zu lassen, der Ihnen Erk­lärun­gen in Ihrer Sprache geben und Ihnen bei der Kom­mu­nika­tion mit den Behör­den helfen kann.

    Es ist ein­er Per­son ver­boten, die fol­gen­den Dro­gen herzustellen, zu verkaufen oder zu importieren:

    1. Gefälschte Arzneimit­tel: Alle Arzneimittel/​Substanzen, die ganz oder teil­weise als Nachah­mung eines echt­en Arzneimit­tels gel­ten; oder alle Arzneimit­tel, die den Namen eines anderen Arzneimit­tels tra­gen oder ein falsches Ver­falls­da­tum aufweisen, oder alle Arzneimit­tel, die eine falsche Beschrei­bung des Her­stellers und seines Stan­dorts aufweisen, oder alle Arzneimit­tel, bei denen fälschlicher­weise angegeben wird, dass ihr Inhalt der Formel entspricht, für die sie reg­istri­ert wur­den, oder Arzneimit­tel, die mit Wirk­stof­fen hergestellt wer­den, deren Menge oder Stärke 20 % unter den Min., oder 20 % über den Höch­st­stan­dards liegt, die in der reg­istri­erten Formel fest­gelegt sind;

    2. Min­der­w­er­tige Arzneimit­tel: alle Arzneimit­tel, die mit Wirk­stof­fen hergestellt wer­den, deren Menge oder Stärke unter den in der reg­istri­erten Formel vorgeschriebe­nen Min­dest­stan­dards liegt; oder alle Arzneimit­tel, die so hergestellt wer­den, dass ihre Rein­heit oder andere für ihre Qual­ität wichtige Eigen­schaften von den in der reg­istri­erten Formel vorgeschriebe­nen Stan­dards abweichen;

    3. Ver­dor­bene Arzneimit­tel: ein abge­laufenes Arzneimit­tel; ein Arzneimit­tel, das so dena­turi­ert ist, dass es die Eigen­schaften eines gefälscht­en Arzneimit­tels aufweist oder von den in der reg­istri­erten Formel fest­gelegten Min­dest­stan­dards abweicht;

    4. Arzneimit­tel, die nicht reg­istri­ert sind

    5. Arzneimit­tel, die von einem Lizen­znehmer hergestellt und importiert wer­den, dessen Reg­istrierungs­formel annul­liert wurde

    6. Arzneimit­tel, deren Formel­reg­istrierung auf Anord­nung des Min­is­ters aufge­hoben wurde

    Nach thailändis­chem Recht muss jede Per­son, die eine Lizenz zur Her­stel­lung oder Ein­fuhr von Dro­gen besitzt, zunächst das herzustel­lende oder einzuführende Medika­ment beantra­gen oder reg­istri­eren. Nach dem thailändis­chen Betäubungsmit­telge­setz wer­den Betäubungsmit­tel in fünf Kat­e­gorien eingeteilt:

    Kat­e­gorie I: Gefährliche Betäubungsmit­tel wie Heroin;

    Kat­e­gorie II: Gewöhn­liche Betäubungsmit­tel wie Mor­phin, Kokain, Codein, medi­zinis­ches Opium;

    Kat­e­gorie III: Betäubungsmit­tel in Form ein­er Arzneimit­telformel, die Betäubungsmit­tel der Kat­e­gorie II als Inhaltsstoffe gemäß den vom Min­is­ter vorgeschriebe­nen und im Amts­blatt veröf­fentlicht­en Vorschriften enthalten.

    Kat­e­gorie IV: Betäubungsmit­tel, die aus Chemikalien beste­hen, die zur Her­stel­lung von Betäubungsmit­teln der Kat­e­gorie I oder II ver­wen­det wer­den, wie etwa Essigsäure­an­hy­drid oder Acetylchlorid;

    Kat­e­gorie V: Betäubungsmit­tel, die nicht in Kat­e­gorie I‑IV enthal­ten sind, wie Mar­i­hua­na oder die Kratonpflanze.

    Wer beim Ver­stoß gegen die oben genan­nten Geset­ze erwis­cht wird, wird je nach den Umstän­den und nach Beurteilung der thailändis­chen Gerichte mit Gefäng­nis oder Tod bestraft.

    HIN­WEISE FÜR REISENDE IN BEHAND­LUNG, DIE PER­SÖN­LICHE MEDIKA­MENTE MIT NARKOTI­KA UND PSY­CHOTRO­PIS­CHEN SUB­STANZEN NACH/AUS THAI­LAND MITFÜHREN:

    Die thailändis­che Lebens­mit­tel- und Arzneimit­tel­be­hörde legt Richtlin­ien fest, die von Ein- und Aus­reisenden befol­gt wer­den müssen, wenn sie Medika­mente mit sich führen, die ver­botene Betäubungsmit­tel oder Sub­stanzen enthalten.

    1. Der Reisende darf für seine per­sön­liche Behand­lung Medika­mente mit­führen, die Sub­stanzen der Kat­e­gorie II, III oder IV enthal­ten, voraus­ge­set­zt, dass die Menge nicht mehr als 30 Tage reicht. Der Reisende muss eine Genehmi­gung For­mu­lar IC2“ der Food and Drug Admin­is­tra­tion ein­holen. Außer­dem muss er Fol­gen­des vorlegen:

    2. Antrags­for­mu­lar

    3. Von einem Arzt aus­gestelltes ärztlich­es Rezept, in dem der Gesund­heit­szu­s­tand des Patien­ten sowie die Notwendigkeit der medi­zinis­chen Behand­lung, die Gesamt­do­sis sowie Name, Adresse und Zulas­sungsnum­mer des Arztes aufge­führt sind;

    4. Bescheini­gung der zuständi­gen Behörde, dass der Patient zum Mit­führen des Arzneimit­tels berechtigt ist;

    5. Der Reisende ist verpflichtet, die Medika­mente, die er nach Thai­land ein­führt oder aus Thai­land aus­führt, zu deklar­i­eren. Er ist außer­dem verpflichtet, das Doku­ment oder das ärztliche Attest bei der Ein­reise in den Roten Kanal und bei der Aus­reise beim Zol­lamt für die Mehrw­ert­s­teuer­rück­er­stat­tung vorzulegen.

    6. Der Reisende sollte das ärztliche Attest während seines gesamten Aufen­thaltes im Land aufbewahren.

    7. Das Medika­ment muss in der Orig­i­nalver­pack­ung auf­be­wahrt wer­den, wobei der Inhalt deut­lich gekennze­ich­net sein muss.

    8. Dem Reisenden ist es nicht ges­tat­tet, Medika­mente an Dritte zu verkaufen oder abzugeben.

    Die Richtlin­ien der thailändis­chen Behör­den ändern sich ständig, daher ist es notwendig, sich über die neuen Richtlin­ien und Geset­ze Thai­lands auf dem Laufend­en zu hal­ten. Es ist daher notwendig, einen thailändis­chen Ein­wan­derungsan­walt oder einen thailändis­chen Strafvertei­di­ger zu kon­sul­tieren , um mögliche Strafen und Kon­flik­te mit der thailändis­chen Regierung zu ver­mei­den. Es wäre von Vorteil, wenn Sie die Sprache ver­ste­hen und Grund­ken­nt­nisse innig haben.

    Ist Thai­land für Reisende sich­er? Generell ist Thai­land für Reisende eines der sich­er­sten Län­der Südostasiens. Allerd­ings sind die Geset­ze streng und Sie müssen Vorkehrun­gen tre­f­fen, um einen sicheren und angenehmen Urlaub zu gewährleisten.

    Wohin Sie reisen und was Sie im Land unternehmen möcht­en, kann für manche Reisende unter­schiedliche Sicher­heitsstufen bedeuten. Wie in jedem Land gibt es auch hier Schat­ten­seit­en. Aber solange Sie wis­sen, was Sie tun und noch wichtiger was Sie lassen soll­ten, garantiere ich Ihnen, dass Sie es in vollen Zügen genießen wer­den.“

    Reis­esicher­heits­be­w­er­tun­gen
    In Bezug auf die glob­ale Sicher­heit erhält Thai­land gemis­chte Bew­er­tun­gen. Das Land ist: 

    • Platz 76 von 163 Län­dern in Bezug auf die Friedens­fähigkeit. Der neueste Glob­al Peace Index set­zt Thai­land auf Platz 76 von 163 Län­dern (gegenüber Platz 92 im Jahr 2023), mit guten Noten für wenige externe Kon­flik­te und eine geringe Zahl an Ver­triebe­nen , mit­telmäßi­gen Noten für Gewaltkrim­i­nal­ität und schlecht­en Noten für eine hohe Inhaftierungsrate. 
    • Von US-Reisenden als 29. sich­er­stes Land eingestuft. Thai­land lan­dete in der Bew­er­tung der sich­er­sten Orte von Berk­shire Hath­away Trav­el Pro­tec­tion auf Platz 29 von 42 Län­dern. LGBTQ+ und aus­gabefreudi­ge Reisende hal­ten das Land viel eher für sich­er als ältere Reisende oder Ange­hörige der Gen­er­a­tion Z.
    • Das Mag­a­zin Glob­al Finance kürte Thai­land zum 70. sich­er­sten Land . Iro­nis­cher­weise lan­dete Thai­land in der neuesten Sicher­heits­be­w­er­tung des Mag­a­zins einen Platz vor den USA (von 134 Ländern). 
    • Die Haupt­stadt erhält schlechte Noten. Die glob­ale Sicher­heits-App Geo­Sure bew­ertet Städte statt Län­der und gibt Bangkok sehr schlechte Noten für Grund­frei­heit­en und rel­a­tiv schlechte Noten für Sicher­heit bei Nacht, Dieb­stahl und LGBTQ+-Sicherheit.

    SICHER­HEIT IN THAILAND

    Obwohl der Touris­mus eine der wichtig­sten Ein­nah­me­quellen Thai­lands ist, wird Sicher­heit an vie­len Attrak­tio­nen und in vie­len Resorts nicht immer großgeschrieben. An den Strän­den gibt es in der Regel keine Ret­tungss­chwim­mer, gefährliche Bere­iche und Aktiv­itäten sind nicht immer gekennze­ich­net und das Per­son­al ist möglicher­weise nicht geschult oder zer­ti­fiziert.

    In Thai­land geben peri­odis­che ter­ror­is­tis­che Gewalt­tat­en weit­er­hin Anlass zur Sorge, auch wenn es seit 2019 keinen größeren Zwis­chen­fall mehr gegeben hat. 

    Nach Angaben des deutschen Außen­min­is­teri­ums ver­wen­den Ter­ror­is­ten zunehmend weniger aus­ge­feilte Angriff­s­meth­o­d­en, darunter Mess­er, Schuss­waf­fen und Fahrzeuge“ für fol­gende Angriffe: 

    • Auf­se­hen­erre­gende öffentliche Ver­anstal­tun­gen wie Sportwet­tkämpfe, poli­tis­che Kundge­bun­gen und Feiertagsveranstaltungen
    • Von Touris­ten fre­quen­tierte Hotels, Clubs und Restaurants
    • Kult­stät­ten
    • Schulen
    • Parks
    • Einkauf­szen­tren und Märkte
    • Öffentliche Verkehrsmit­tel

    KRIM­I­NAL­ITÄT IN THAILAND

    Gewaltver­brechen sind in Thai­land rel­a­tiv sel­ten, kom­men aber vor. Auch Ver­brechen gegen Frauen sind möglich, oft im Zusam­men­hang mit Alko­hol- und/​oder Dro­genkon­sum ein­er oder bei­der Parteien.

    Lei­der ist es bei vie­len Ver­brechen zwis­chen Män­nern und Frauen in Thai­land oft so, dass die Polizei auf der Seite des Mannes ste­ht, ins­beson­dere wenn der Mann Thailän­der ist . In solchen Fällen emp­fiehlt die deutsche Botschaft zu kon­tak­tieren und einen Anwalt vor Ort einzuschal­ten. Opfer soll­ten Ver­brechen außer­dem der örtlichen Polizei unter der Num­mer 19 oder der speziellen Touris­ten­polizei Thai­lands unter der Num­mer 1155 melden.

    Betrügereien

    In Thai­land gibt es eine ganze Rei­he von Betrügereien, die auf Touris­ten abzie­len, darunter:

    • Miet­be­trug. Wasserfahrzeug‑, Auto- oder Motor­radun­ternehmen behal­ten Ihren Reisep­a­ss, bis Sie den Schaden“ bezahlt haben. Die Lösung? Stellen Sie Ihren Reisep­a­ss niemals als Pfand zur Verfügung.
    • Betrügereien mit über­höht­en Bar­rech­nun­gen. Man zahlt riesige Beträge für Getränke oder muss exor­bi­tante Ein­trittspreise zahlen.
    • Betrügereien bei Stadtrund­fahrten. Oft wer­den sie von den Fahrern der dreirä­dri­gen motorisierten Rikschas, den soge­nan­nten Tuk-Tuks, angestiftet.
    • Betrug mit gefälscht­en Edel­steinen. Dies scheint auf der ganzen Welt weit ver­bre­it­et zu sein.
    • Liebes­be­trug im Inter­net. Im All­ge­meinen im Zusam­men­hang mit Online-Dating.
    • Finanz­be­trug. Laut dem Außen­min­is­teri­um geben sich Betrüger fast immer als US-Bürg­er aus, die son­st nie­man­den haben, an den sie sich wen­den kön­nen.“ Zu den häu­fig­sten Betrugs­maschen gehören:
      • Geldüber­weisun­gen
      • Großel­tern-/Ver­wandten-Tar­get­ing
      • Freie Fahrt/​Gepäck
      • Arbeitserlaubnis/​Stellenangebote

    Andere Ver­brechen

    Wenn Sie vorhaben, Thai­land zu besuchen und dabei die örtlichen Geset­ze ver­let­zen möcht­en, tun Sie es nicht. Ver­brechen lohnt sich in Thai­land wirk­lich nicht. 

    Eine Inhaftierung wegen Ver­stößen gegen die Ein­wan­derungs­bes­tim­mungen, wozu auch das Über­schre­it­en des Visum­süber­schre­itungs­maßes im Land gehören kann, kann zu ein­er Unter­bringung von bis zu zwei Wochen in über­füll­ten Ein­rich­tun­gen mit man­gel­hafter Gesund­heitsver­sorgung und per­sön­lich­er Sicher­heit führen.

    Auf ille­gale Dro­gen wer­den schwere Strafen ver­hängt: lange Gefäng­nis­strafen unter harten Bedin­gun­gen, hohe Geld­strafen oder sog­ar die Hin­rich­tung bei Besitz, Kon­sum oder Handel.

    Ladendieb­stahl kann zu hohen Geld­strafen und lan­gen Haft­strafen führen, gefol­gt von der Abschiebung. Auch der Besitz gefälschter oder raubkopiert­er Waren ist ein Verbrechen.

    SCHÜTZEN SIE SICH IN THAI­LAND
    Wenn Sie ein paar ein­fache Richtlin­ien befol­gen, kön­nen Sie sich­er durch Thai­land reisen. Dazu gehören:

    • Seien Sie clever im Taxi
    • Passen Sie auf, was Sie sagen
    • Seien Sie vor­sichtig, wenn Sie alleine reisen
    • Hydratisieren und vor der Sonne schützen
    • Gehen Sie mit Wass­er sparsam um
    • Ver­lassen Sie sich auf die Botschaft und die Konsulate
    • Rei­sev­er­sicherung abschließen

    Die jüng­sten Ereignisse ver­lei­hen Thai­land ein unsicheres Image. Ganz zu schweigen von den Geschicht­en über Auss­chwei­fun­gen bei Voll­mond­par­tys, Betrügereien von Tax­i­fahrern und kor­rupte Polizisten. 

    Thai­land scheint manch­mal einen schlecht­en Ruf zu haben. Trotz­dem bleibt Thai­land ein beliebtes Urlaub­sziel für Touris­ten aus aller Welt und es ist leicht zu ver­ste­hen, warum. Das Land bietet die schön­sten Postkarten­strände der Welt, kun­stvolle Tem­pel, eine reiche Kul­tur, unwider­stehlich­es Essen und all das zu einem sehr erschwinglichen Preis. Wo also liegt die Ungleichheit?

    Thai­land ist wirk­lich eines der schön­sten Reiseziele der Welt und ein Muss für jeden ange­hen­den Reisenden. Aber wie in jedem Land gibt es auch hier seine Schattenseiten. 

    Aber solange Sie wis­sen, was Sie tun und was noch wichtiger ist, was Sie nicht tun soll­ten, garantiere ich Ihnen, dass Sie es in vollen Zügen genießen wer­den. Daher präsen­tiere ich Ihnen einige Tipps und Vorschläge, wie Sie das Beste aus Ihrer Reise her­aus­holen können.

    1. Über­nach­tungsmöglichkeit­en für Rucksacktouristen

    Ver­mei­den: Khao San Road. Bangkoks beliebtestes Touris­ten­ziel ist eine Petrischale aus bil­li­gen Bars, schmutzi­gen Unterkün­ften und Reisenden in Haremsho­sen. Das heißt nicht, dass es eine No-Go-Zone ist es ist sich­er und bil­lig, aber viele steuern direkt diese belebte Straße an und sehen nicht viel vom Rest der Stadt.

    Stattdessen: Sukhumvit und Siam Square sind beliebte und prak­tis­che Alter­na­tiv­en. Sie kön­nten sich auch das auf­strebende Vier­tel Phra Khanong oder das ursprüngliche Back­pack­er-Zen­trum Soi Ngam Dupli ansehen. 

    2. Tax­i­fahren

    Ver­mei­den Sie: Mit dem Tax­i­fahrer einen Pauschal­preis auszuhan­deln. Das ist ein tod­sicher­er Weg, einen über­höht­en Preis zu erzielen.

    Stattdessen: Beste­hen Sie darauf, das Tax­am­e­ter zu benutzen, Tax­i­fahrer dür­fen das nicht ablehnen. Falls doch, gehen Sie zu ein­er Haupt­straße und ver­suchen Sie es weit­er, bis Sie eines find­en. Grab­Taxi sind in Thai­land eben­falls ver­füg­bar, Sie kön­nen also Autos her­an­winken, ohne bet­ro­gen zu werden. 

    Wenn Sie ein Taxi für einen Tag mieten möcht­en, kön­nen Sie vor­ab einen Preis mit dem Fahrer aushan­deln. Der Preis vari­iert, beträgt aber je nach Ent­fer­nung nor­maler­weise mehrere Tausend Baht pro Tag. Klären Sie unbe­d­ingt alle Details, bevor Sie das Taxi für den Tag mieten. Für Reisen zum und vom Flughafen Bangkok kön­nen Sie auch im Voraus einen Trans­fer buchen, um sich die Mühe zu ers­paren, ein Taxi zu finden.

    3. Thailändis­che Unterhaltung

    Ver­mei­den Sie: Ping-Pong-Shows. Muss ich das wirk­lich erk­lären? Es han­delt sich um eine bes­timmte Art von show, die in bes­timmten Teilen von Bangkok , Phuket und Pat­taya berüchtigt ist . Die größte Gefahr beste­ht darin, in die obere Etage ein­er Bar gelockt zu wer­den und diese nicht ver­lassen zu dür­fen, bis Sie eine hohe Rech­nung bezahlt haben, ins­beson­dere im Patpong-Viertel. 

    Wenn Sie unbe­d­ingt eine erleben müssen, bieten einige Bars in Soi Cow­boy eine abgemilderte Ver­sion der Show an, solange Sie Getränke kaufen, aber zwis­chen den Auftrit­ten kann es lange Wartezeit­en geben.

    Stattdessen: Sehen Sie sich eine der vie­len beein­druck­enden Shows Thai­lands mit tal­en­tierten Kün­stlern an. Sei es eine kul­turelle Show in Phuket, ein Muay-Thai-Kampf in Bangkok oder ein Kabarett-Spek­takel in Pat­taya. Aber wenn Sie Ihre Neugi­er unbe­d­ingt befriedi­gen müssen, führt Sie diese Hang­over-Tour durch einige der zwielichti­gen Orte Bangkoks , mit der Sicher­heit eines kundi­gen lokalen Reise­führers und fasziniert­er Mitreisender.

    4. Was man in Pat­taya unternehmen kann

    Ver­mei­den Sie: Die zwielichti­gen Vier­tel von Pattaya.

    Stattdessen: Prof­i­tieren Sie in vollen Zügen von Pat­tayas wun­der­schö­nen Strän­den, spek­takulären Dar­bi­etun­gen und Attrak­tio­nen in der Nähe. Ver­passen Sie nicht das immens beein­druck­ende Sanc­tu­ary of Truth, den preis­gekrön­ten Nong Nooch Trop­i­cal Gar­den für etwas Ruhe und eine Kabarettshow ( Tiffany’s Show oder Colos­se­um Show sind bei­de ausgezeichnet). 

    Bei den Kindern sind der Car­toon Net­work Water­park oder die inter­ak­tive Galerie Art in Par­adise die absoluten Favoriten. Und für Aben­teur­er ist ein Ultra­le­icht­flug über die Region so ziem­lich das Erstaunlich­ste, was es gibt. Das nahe gele­gene Chan­thaburi ist Thai­lands Duri­an-Export­zone und der per­fek­te Ort, um die Köni­gin der Früchte auf den ver­schiede­nen Obst­far­men zu pro­bieren, die Verkos­tun­gen vom Buf­fet anbieten. 

    Ko Samet in der benach­barten Prov­inz Ray­ong ist die näch­st­gele­gene Insel von Bangkok und hat einige der besten Strände für Woch­enen­daus­flüge von der Haupt­stadt aus. Alle diese Orte eignen sich auch per­fekt für einen Tage­saus­flug von Bangkok aus im Pri­vat­wa­gen mit Fahrer.

    5. Einkaufen auf den Märkten

    Ver­mei­den Sie: Zu niedrige Preise zu ver­han­deln. Das kann belei­di­gend sein.

    Stattdessen: Entschei­den Sie, wie viel Sie für das Pro­dukt bezahlen wür­den, bevor Sie mit dem Feilschen begin­nen. Egal, welch­er Preis Ihnen ange­boten wird, begin­nen Sie mit etwa 50 % des Preis­es und ver­han­deln Sie von dort aus. 

    Natür­lich gel­ten die üblichen Tricks (Preisver­gle­ich in anderen Geschäften, läs­siges Ver­hal­ten, Wegge­hen). Wenn Sie am Ende über ein paar Thai Baht stre­it­en, geben Sie nach und zahlen Sie den Aufpreis. 

    Im Großen und Ganzen wer­den Sie den Ver­lust nicht spüren. Der beste Markt in Bangkok mit den besten Preisen ist der ursprüngliche Talat Rot Fai-Zug­markt neben dem Sea­con Square. Er ist auch die Hip­ster-Haupt­stadt Thailands.

    6. Was man in Phuket unternehmen kann

    Ver­mei­den Sie: Die herun­tergekomme­nen und touris­tis­chen Gegen­den von Phuket. Ich schlage nicht vor, dass Sie Phuket ganz mei­den, es ist ein aus­geze­ich­neter Aus­gangspunkt und beherbergt einige der besten inter­na­tionalen Hotels und Restau­rants Thai­lands. Aber wenn Sie kein auss­chweifend­er Nacht­club sind, soll­ten Sie bes­timmte Gegen­den von Patong vielle­icht meiden.

    Stattdessen: Mei­den Sie die Men­schen­massen am Patong Beach, die Kneipen­schlägereien und nächtlichen Gesellschafts­grup­pen. Erkun­den Sie stattdessen einige nahegele­gene , aber ruhigere Bucht­en wie Hat Tri-Tri­ang oder noch bess­er, machen Sie einen Tage­saus­flug zu ein­er paradiesis­chen Insel. Tachai Island, die Sim­i­lan Islands und Raya Island bieten einige der großar­tig­sten Schnorchelmöglichkeit­en Thai­lands und sind alle einen ein­fachen Tage­saus­flug von Phuket entfernt. 

    Im Lan­desin­neren erwartet Sie eine Welt voller Aben­teuer, die bere­it ist, jede ruh­elose Seele anzu­lock­en. Ein 50 Meter langer Bungeesprung , ein Dschun­gel-Hoch­seil­gar­ten und eine ATV-Safari sind nur einige der Aktiv­itäten, die Sie unter­hal­ten werden.

    7. Ele­fan­ten-Touris­te­nat­trak­tio­nen

    Ver­mei­den Sie: Die Mis­shand­lung von Ele­fan­ten zu finanzieren. Manch­mal sieht man Ele­fan­ten, die in die Städte gebracht wer­den und durch die Touris­tenge­bi­ete paradieren, um Touris­ten dazu zu brin­gen, für Fut­ter zu bezahlen. Tun Sie das nicht! Damit finanzieren Sie nur die Mis­shand­lung von Ele­fan­ten, ein immer wiederkehren­des Prob­lem in Thailand.

    Sofort: Suchen Sie sich ein renom­miertes Ele­fan­ten­schutzge­bi­et aus. Einige gute Möglichkeit­en sind: Ele­phant Nature Park , ein Ret­tungs- und Reha­bil­i­ta­tion­szen­trum in Nordthai­land, Boon Lot­t’s Ele­phant Sanc­tu­ary für gerettete und pen­sion­ierte Ele­fan­ten oder Khao Khe­ow Open Zoo , ein riesiger Zoo in der Nähe von Pat­taya mit einem guten Ruf.

    8. Touren und Besichtigungen

    Ver­mei­den Sie: Schlep­per, die Ihnen falsche Infor­ma­tio­nen über Touris­ten­ziele geben. Eine häu­fige Masche in Bangkok ist, Ihnen zu erzählen, dass beliebte Touris­te­nat­trak­tio­nen wie der Große Palast oder Wat Phở geschlossen seien und Ihnen stattdessen eine Tuk-Tuk-Tour anzubieten.

    Stattdessen: Die offen­sichtliche Antwort lautet: Glauben Sie ihnen nicht! Aber wenn Sie eine Tour durch Bangkok machen möcht­en, ste­hen Ihnen zahlre­iche Alter­na­tiv­en zur Ver­fü­gung. Bei ein­er Roller­tour wer­den Sie von einem Ein­heimis­chen durch Bangkok geführt, der Eat & Ride Scoot­er ist per­fekt für Fein­schmeck­er, die das authen­tis­che Thai­land ken­nen­ler­nen möcht­en und diese Flusskreuz­fahrt, Dessertverkos­tung und Töpfer­tour mit dem Fahrrad ist sicher­lich eine einzi­gar­tige Möglichkeit, Bangkok zu erleben.

    Thai­land hat den ver­di­en­ten Ruf, eines der am ein­fach­sten zu bereisenden Reiseziele in Asien zu sein. Es gibt unglaublich viel zu sehen , der Stress hält sich in Gren­zen, englis­chsprachige Schilder und Speisekarten sind all­ge­gen­wär­tig und man kommt zu fast jed­er Tages- und Nachtzeit prob­lem­los zurecht. Es gibt jedoch ein paar Dinge, die jed­er Reisende wis­sen sollte. Hier sind unsere Top-Tipps, um das Beste aus Ihrer Reise herauszuholen.

    1. Die Regen­zeit vari­iert je nach geografis­ch­er Lage

    Die Regen­zeit von Juni bis Okto­ber bringt heftige Regen­fälle und regelmäßige Stürme in den Nor­den, die Mitte und den Süd­west­en Thai­lands, was gefährliche Bedin­gun­gen für Reisen auf dem Seeweg schafft. Die Südostküste und der Golf von Thai­land wer­den etwas später, von Okto­ber bis Dezem­ber, nass. Wenn Sie zu dieser Zeit reisen, soll­ten Sie auf jeden Fall Regen­klei­dung einpacken.

    2. Lassen Sie sich die emp­fohle­nen Imp­fun­gen geben

    Die meis­ten Ärzte empfehlen Imp­fun­gen gegen Tetanus und Hepati­tis A. Erwä­gen Sie auch eine Toll­wutimp­fung — Hunde, Katzen und Affen kön­nen alle diese Viruserkrankung über­tra­gen. Malar­ia kommt an den Gren­zen zu Laos , Kam­bod­scha , Myan­mar und Malaysia vor . Wenn Sie diese Regio­nen besuchen, kön­nen Sie eine Malar­i­apro­phy­laxe wie Atovaquon/​Proguanil oder Doxy­cy­clin anwen­den (oder Ihr Bestes tun, um nicht von ein­er Mücke gestochen zu werden).

    3. Buchen Sie die Aktiv­itäten, die Sie unbe­d­ingt machen müssen, bevor Sie losfahren

    Wenn Sie sich unbe­d­ingt auf eine bes­timmte Boots­fahrt, Bah­n­fahrt, Wan­derung, Tour oder einen Bou­tique-Aufen­thalt freuen, buchen Sie im Voraus für die Haup­treisezeit von Novem­ber bis März oder während religiös­er Feiertage.

    4. Ken­nen Sie die Etikette bei der Begrüßung

    Wenn Sie in Thai­land Ein­heimis­che tre­f­fen, ist die Stan­dard­be­grüßung der Wai, ein respek­tvolles Neigen des Kopfes mit den Hand­flächen vor der Brust. Geben Sie nie­man­dem die Hand, es sei denn, die andere Per­son begin­nt mit dem Händ­e­druck. Wenn Sie in ein thailändis­ches Haus ein­ge­laden wer­den, ziehen Sie vor dem Ein­treten Ihre Schuhe aus und ver­mei­den Sie es, mit den Fuß­sohlen auf eine andere Per­son zu zeigen.

    5. Respek­tieren Sie den Buddhismus

    Etwa 95 % der Thailän­der sind Bud­dhis­ten und die Nation­al­re­li­gion ist in jedem Aspekt des Lebens präsent. Um den gebühren­den Respekt zu zeigen, ziehen Sie vor dem Betreten eines bud­dhis­tis­chen Gebäudes Ihre Schuhe aus und tra­gen Sie Klei­dung, die Schul­tern, Ober­arme und Ober­schenkel bedeckt.

    Richt­en Sie Ihre Fuß­sohlen niemals auf bud­dhis­tis­che Stat­uen (oder Mönche) und berühren Sie Bud­dha-Stat­uen nicht am Kopf. Geben Sie Mönchen auf Gehwe­gen den Vor­tritt und set­zen Sie sich in öffentlichen Verkehrsmit­teln nicht neben sie. Es ist für Frauen eben­falls tabu, einen Mönch oder dessen Besitztümer zu berühren.

    6. Klei­den Sie sich bescheiden

    Thailändis­che Frauen und Män­ner ver­mei­den nor­maler­weise freizügige Klei­dung, die viel Haut zeigt. Badeanzüge sind für den Strand in Ord­nung, aber wenn Sie sich nicht im Sand aufhal­ten, soll­ten Sie einen Sarong oder eine Fis­cher­hose anziehen und etwas, das die Schul­tern bedeckt, wenn Sie religiöse Stät­ten besuchen. Oben-ohne- oder Nack­t­baden ist ver­pönt und kann uner­wün­schte Aufmerk­samkeit erregen.

    7. Respek­tiere immer den König oder die königliche Familie

    Die Thailän­der leg­en großen Wert auf den Respekt vor der Monar­chie und Majestäts­belei­di­gung (Ver­leum­dung der Königs­fam­i­lie) ist eine Straftat. Zeigen Sie niemals Respek­t­losigkeit gegenüber dem Monar­chen oder Darstel­lun­gen der Königs­fam­i­lie (auch nicht auf Geld).

    8. Was Sie zu den Mahlzeit­en erwartet

    Wenn man in Thai­land auswärts isst, wird nor­maler­weise alles gle­ichzeit­ig auf den Tisch gestellt, nor­maler­weise in die Mitte des Tis­ches, damit jed­er etwas davon mit­bekommt. In Thai­land wur­den Essstäbchen im 19. Jahrhun­dert abgeschafft. Sie bekom­men einen Löf­fel und eine Gabel, aber kein Mess­er, aber die meis­ten Gerichte wer­den in mundgerecht­en Häp­pchen serviert, sodass Sie keins brauchen. Kle­breis wird nor­maler­weise zu Kugeln gerollt und mit den Fin­gern gegessen.

    9. Veg­e­tarisch ist in Thai­land ein rel­a­tiv­er Begriff

    Fis­chsauce, Austern­sauce und Ei wer­den in Thai­land häu­fig als Kochzu­tat­en ver­wen­det. Wer wed­er Fisch noch Fleisch isst, sollte sich am besten in veg­e­tarische Restau­rants in indis­chem Besitz oder in Restau­rants mit bud­dhis­tis­ch­er Kin-Jay ‑Küche ein­find­en. Im Zweifels­fall fra­gen Sie die Per­son, die das Essen zubereitet.

    10. Gesund­heit­srisiken: Magen-Darm-Grippe, Mück­en­stiche und Tollwut

    Das häu­fig­ste Prob­lem, mit dem Reisende in Thai­land kon­fron­tiert wer­den, sind Magen-Darm-Grip­pen, die die Reise verder­ben. Trinken Sie niemals Leitungswass­er, waschen Sie Ihre Hände vor dem Essen, hal­ten Sie sich an belebte Restau­rants und seien Sie vor­sichtig mit Eis, unge­wasch­en­em oder ungeschäl­tem Obst und ungekochtem Gemüse. Wenn Sie sich unwohl fühlen, suchen Sie in größeren Städten pri­vate Kranken­häuser auf, nicht öffentliche.

    Mück­en­stiche kön­nen im tro­pis­chen Kli­ma Thai­lands leicht zu Infek­tio­nen führen. Brin­gen Sie Mück­en­schutzmit­tel mit und ver­wen­den Sie Moski­tonet­ze (oder brin­gen Sie Ihre eige­nen mit). Toll­wut ist ein weit­eres Risiko — suchen Sie immer einen Arzt auf, wenn Sie von einem Hund, ein­er Katze oder einem Affen gebis­sen werden.

    11. Die Preise für Touris­ten kön­nen dur­chaus über­höht sein

    Im All­ge­meinen herrscht in Thai­land kein Stress, Touris­ten wer­den jedoch häu­fig über­höhte Preise für Tuk-Tuks und Tax­i­fahrten ohne Tax­am­e­ter berech­net . Fra­gen Sie einen Ein­heimis­chen, wie viel eine Fahrt kosten sollte, und ver­wen­den Sie dies als Maßstab für einen fairen Fahrpreis.

    Die wichtig­sten Touris­te­nat­trak­tio­nen sind ein beliebtes Ziel für Tax­i­fahrer und Schlep­per, die ver­suchen, Sie in zweifel­hafte Sou­venir­lä­den, falsche Touris­ten­büros“ und zweitk­las­sige Unterkün­fte zu lock­en, wo Sie zwangsläu­fig mehr bezahlen müssen, um ihre Pro­vi­sion zu deck­en. Buchen Sie den Trans­port direkt bei den Betreibern, um zwielichtige Ange­bote von skru­pel­losen Reise­büros zu vermeiden.

    12. Sie kön­nten von Sexar­bei­t­erin­nen ange­sprochen werden

    Thai­lands Sexin­dus­trie kann Sie find­en, ob Sie es wollen oder nicht. Allein­reisende Män­ner (und sog­ar Paare) müssen damit rech­nen, von Sexar­bei­t­erin­nen oder Schlep­pern ange­sprochen zu wer­den, die ihnen Geschäfte machen wollen. Seien Sie also darauf vor­bere­it­et, eine klare Absage zu erteilen.

    Seien Sie sich bewusst, dass einige Bars, Restau­rants und Karaōke-Lokale als Tar­nung für Sexar­beit dienen — Warnze­ichen sind unter anderem rote oder rosa Neon­licht­streifen, eine große Zahl leicht bek­lei­de­ter weib­lich­er Angestell­ter und viele aus­ländis­che männliche Kunden.

    13. Poli­tis­che Proteste ver­mei­det man am besten

    In Thai­land kommt es häu­fig zu Protesten. Wenn es zu Span­nun­gen zwis­chen der Regierung und Oppo­si­tion­s­grup­pen kommt, kann es zu Block­aden, Flu­gaus­fällen und manch­mal auch zu Gewalt kommen.

    Ver­fol­gen Sie lokale Nachricht­en­seit­en wie Wochen­blitz“ auf Infor­ma­tio­nen zu schwe­len­den poli­tis­chen Prob­le­men und mei­den Sie Proteste und andere poten­zielle Krisenherde.

    14. Beacht­en Sie die War­nun­gen der Regierung vor Reisen in den Süden Thailands

    Der äußer­ste Süden Thai­lands ent­lang der mala­y­sis­chen Gren­ze wird seit den 1940er Jahren von sep­a­ratis­tis­chen Auf­stän­den heimge­sucht. Die meis­ten aus­ländis­chen Regierun­gen rat­en von Reisen in die Dis­trik­te Yala, Pat­tani, Narathi­wat und Teile von Songkhla ab.

    15. Stellen Sie sich­er, dass Sie für die Fahrt mit dem Roller ver­sichert sind

    Tausende von Reisenden mieten in Thai­land einen Motor­roller oder ein Motor­rad. Acht­en Sie jedoch darauf, dass Ihr Führerschein aus Ihrem Heimat­land für alle gemieteten Fahrzeuge gültig ist, und führen Sie Ihren Reisep­a­ss (oder eine Kopie der Ausweis­seit­en) mit sich, falls die Polizei danach fragt.

    Tra­gen Sie einen Helm, fahren Sie vor­sichtig und stellen Sie sich­er, dass die Miete eine Haftpflichtver­sicherung bein­hal­tet — jedes Jahr wer­den in Thai­land Hun­derte von Touris­ten bei Motor­rad- und Rollerun­fällen ver­let­zt. Geben Sie größeren Fahrzeu­gen immer Vor­fahrt und acht­en Sie auf Vieh, Schlaglöch­er und andere Gefahren auf der Straße.

    16. Befol­gen Sie im Falle ein­er Naturkatas­tro­phe die örtlichen Vorschriften

    Thai­land ist anfäl­lig für Erd­beben und Tsunamis sowie Über­schwem­mungen, Erdrutsche und Wirbel­stürme während der Regen­zeit. Beacht­en Sie im Falle ein­er Naturkatas­tro­phe die offiziellen Hin­weise und wen­den Sie sich an Ihre Botschaft, um aktuelle Infor­ma­tio­nen zu Evakuierungsver­fahren zu erhalten.

    Wenn Sie sich einiger­maßen anpassen, wer­den Sie einen entspan­nten Urlaub haben und mit guten Erin­nerun­gen in Ihr Heimat­lant zurück­kehren. Wir, dass gesamte Team vom Wochen­blitz, wün­schen Ihnen einen schö­nen und stress­freien Urlaub. 

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