Bangkok — Der stellvertretende Regierungssprecher Tipanan Sirichana teilte mit, dass das Kabinett den vom Kulturministerium vorgeschlagenen Entwurf einer Ministerialverordnung zur Festlegung von Eintrittspreisen und anderen Dienstleistungsgebühren für registrierte antike Denkmäler und nationale Museen grundsätzlich gebilligt hat.
Nach dem Entwurf der Ministerialverordnung werden die Eintrittsgebühren für 72 antike Denkmäler und nationale Museen wie folgt angehoben:
1. Historische Parks: Thailändische Staatsangehörige: 20 Baht, Ausländer: 120 ‑200 Baht (bisher 100 Baht)
2. Archäologische Stätten oder Wahrzeichen: Thailändische Staatsangehörige: 10 — 20 Baht, Ausländer: 80 — 120 Baht (ab 50 — 100 Baht)
3. Kleinere nationale Museen: Thailändische Staatsangehörige: 10 Baht, Ausländer: 80 Baht (ab 50 Baht)
4. Mittelgroße Nationalmuseen: Thailändische Staatsangehörige: 10 — 20 Baht, Ausländer: 120 Baht (von 50 — 100 Baht)
5. Große Nationalmuseen: Thailänder: 20 — 30 Baht, Ausländer: 200 Baht (ab 100 — 150 Baht)
6. Beliebte nationale Museen (z. B. das Nationalmuseum Bangkok und die Nationalgalerie von Thailand): Thailändische Staatsangehörige: 30 Baht, Ausländer: 240 Baht
Nach Angaben des stellvertretenden Regierungssprechers wurden die Eintrittspreise für antike Denkmäler und nationale Museen seit 1998 über 15 Jahre lang nicht erhöht. Die Einnahmen fließen in den Archäologischen Fonds, der im Rahmen des Gesetzes über antike Denkmäler, Antiquitäten, Kunstgegenstände und Nationalmuseen, B.E. 2504 (1961), eingerichtet wurde, um die Kosten für die Instandhaltung und Erhaltung zu subventionieren. Das Kabinett genehmigte auch, dass die Eintrittsgebühren für alte Denkmäler und nationale Museen für thailändische Staatsangehörige unverändert bleiben, um das Lernen der Öffentlichkeit und die Erhaltung von Kunst, Kultur und nationaler Identität zu fördern und eine zusätzliche finanzielle Belastung für thailändische Touristen zu vermeiden. (PRD)