Bangkok — Thailand aktualisiert Kriterien für ausländischen Landbesitz: Erben können Land erben und Investoren benötigen “lediglich” 40 Millionen Baht.
Der ausländische Landbesitz in Thailand ist ein komplexes Thema, das hauptsächlich durch das Landgesetz von 1954 geregelt wird, welches Ausländern generell verbietet, Land direkt zu besitzen.
Dieses Gesetz zielt darauf ab, die nationale Kontrolle über Thailands wertvolle natürliche Ressourcen zu bewahren.
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel.
Zum Beispiel erlaubt das Board of Investment ausländischen Investoren den Landbesitz in bestimmten Geschäftskategorien.
Außerdem können Ausländer gemäß dem thailändischen Condominium Act bis zu 49% der Gesamtfläche eines Wohngebäudes besitzen.
Trotz dieser Ausnahmen waren die Eigentumsgesetze für Ausländer bisher sehr streng, und jeder, der daran interessiert ist, Eigentum in Thailand zu erwerben, muss sich dieser Komplexität voll bewusst sein.
Es ist wichtig, dass alle Immobiliengeschäfte im Einklang mit dem gesetzlichen Rahmen des Landes stehen, um zukünftige Komplikationen zu vermeiden.
Es gibt jedoch einige positive Veränderungen für Ausländer:
Das thailändische Land Department hat kürzlich die Kriterien für den ausländischen Landbesitz in Thailand aktualisiert.
Erbschaft: Nicht-thailändische Staatsangehörige, die rechtmäßige Erben von Ausländern sind, denen der Landbesitz erlaubt wurde, können die Ländereien erben.
Solche Erbschaften müssen jedoch den in den Landbesitzgesetzen festgelegten Vorschriften oder den Kriterien für den Landbesitz durch Ausländer entsprechen.
Beispielsweise können Erben bis zu 1 Rai (0,160 Hektar) Land für industrielle Nutzung oder bis zu 10 Rai (1,60 Hektar) für landwirtschaftliche Zwecke erben.
Die Nutzung des Landes muss auch den den ursprünglichen Eigentümern erteilten Genehmigungen entsprechen.
Landerwerb: Gemäß Artikel 96 des Landgesetzes dürfen Ausländer 1 Rai Land für den Bau von Wohnhäusern erwerben, sofern sie mindestens 40 Millionen Baht in das Land investieren.
Diese Investition muss zum wirtschaftlichen und sozialen Wohlstand Thailands beitragen oder unter die vom Board of Investment unterstützten Kategorien fallen.
Die Investitionen müssen mindestens drei Jahre bestehen.
Landübertragung: Ausländer können die Landübertragungsverfahren gemäß den einschlägigen Gesetzen wie dem Investment Promotion Act von 1977 durchführen.
Das Land Department betont, dass thailändische Staatsangehörige, die als Stellvertreter für Ausländer Land halten, mit einer Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis, einer Geldstrafe von maximal 6.000 Baht oder beidem rechnen müssen.
Ausländer, die für schuldig befunden werden, unrechtmäßig Land erworben zu haben, können mit einer täglichen Höchststrafe von 20.000 Baht und/oder einer Höchststrafe von zwei Jahren Gefängnis belegt werden.
Quelle: Thailändisches Land Department / The Nation