Die Steuerpflicht für Ausländer in Thailand kann eine Herausforderung darstellen, besonders wenn Sprachbarrieren und unklare Verfahren aufeinandertreffen. Ein aktueller Erfahrungsbericht zeigt die Schwierigkeiten bei der Beantragung einer Steuernummer (TIN) und der Einreichung von Steuerunterlagen, was insbesondere für Rentner, die regelmäßig Geld aus dem Ausland überweisen, von Bedeutung ist.
Anfang März 2025 stellte ein Rentner beim örtlichen Finanzamt einen Antrag auf ein Steuernummer, um seiner Steuerpflicht in Thailand nachzukommen. Trotz der Schwierigkeiten bei der Verständigung, da das Personal kaum Englisch sprach, konnte mit Hilfe von Übersetzungssoftware eine erste Klärung herbeigeführt werden.
Man teilte dem Rentner mit, dass er keine Steuern zahlen müsse, da er in Thailand weder beschäftigt noch geschäftlich tätig sei. Dies war eine unerwartete Wendung für jemanden, der plante, sein Einkommen aus dem Ausland zu deklarieren.
Mit einem Langzeitvisum ausgestattet und regelmäßig Bargeld auf sein thailändisches Konto überweisend, war der Rentner überzeugt, dass er aufgrund seiner jährlichen Überweisungen, die deutlich über dem Betrag von 60.000 Baht lagen, steuerpflichtig sei.
Anfangs verzögerte sich die Ausstellung seiner Steuernummer, was für zusätzlichen Frust sorgte. Schließlich, am 13. März 2025, erhielt der Rentner in Begleitung eines thailändischen Freundes, der als Dolmetscher fungierte, seine ersehnte TIN sowie das notwendige Einkommensteuerformular Nr. 91.
Allerdings stellte sich heraus, dass das Formular nur in thailändischer Sprache vorlag. Mithilfe der Internetressourcen des Finanzamts konnte der Rentner eine englische Version finden.
Nach mehreren Tagen des Studiums und zahlreicher Versuche gelang es ihm schließlich, das Formular korrekt auszufüllen und zu berechnen, dass sein zu versteuerndes Einkommen innerhalb des steuerfreien Einkommensbereichs von bis zu 150.000 Baht lag.
Zusätzlich plante der Rentner, eine Rückerstattung der Quellensteuer in Höhe von 2.600 Baht auf Zinsen aus Festgeldanlagen zu beantragen. Dazu musste er verschiedene Dokumente, einschließlich einer Quellensteuerbescheinigung seiner Bank, einreichen.
Hierbei stieß er erneut auf Probleme, da die Bank ihm mitteilte, dass solche Bescheinigungen nicht ausgestellt würden. Stattdessen sollte der Rentner selbst eine Erklärung auf der Website der thailändischen Steuerbehörde ausfüllen, wodurch eine weitere Hürde in diesem bürokratischen Prozess entstand.
Am 31. März 2025, in Begleitung seines thailändischen Freundes, besuchte der Rentner erneut das Finanzamt. Leider wurden seine eingereichten Unterlagen erneut abgelehnt, mit der Begründung, dass er als Ausländer nicht steuerpflichtig sei und auch keinen Anspruch auf eine Erstattung der Quellensteuer gehabt hätte.
Das Beispiel zeigt eindrücklich, wie komplex und herausfordernd das Steuersystem für Ausländer in Thailand sein kann, insbesondere für diejenigen, die aus einer anderen Sprache und Kultur stammen.
Es erfordert Geduld, Durchhaltevermögen und manchmal auch kreative Ansätze, um sich in diesem bürokratischen Dschungel zurechtzufinden. Als mögliche Lösung könnte eine Online-Einreichung in Betracht gezogen werden, um die bisherigen Hürden zu umgehen, auch wenn dies in der Vergangenheit zu weiteren Herausforderungen geführt hat.
In solch schwierigen Situationen ist eine gute Beratung und Unterstützung unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und um böse Überraschungen zu vermeiden.
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