Kommentare
Andre
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20.10.2024
An die Redaktion
Warum wurde mein Kommentar @Mr.X vom 19.10. nicht veröffentlicht?
Andre
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20.10.2024
@Harald
Zitat: "Vielleicht verzichtet Thailand auf das Besteuerungsrecht für Rentner, wie es Vietnam z.b. auch tut! Haben wir dann Glück? Hat Deutschland dann wieder das Besteuerungsrecht, diesmal als beschränkt Steuerpflichtiger oder auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtiger ... ?"
Diese Frage ist leicht zu beantworten. Nach dem DBA und auch nach der Interpretation des DBAs durch das Finanzamt für deutsche Auslandsrentner in Neubrandenburg hat Thailand für die Besteuerung der gesetzlichen Rente der DRV das Besteuerungsrecht, und zwar das alleinige Besteuerungsrecht. Wer die Bedingungen des DBAs erfüllt, bekommt wie in der Vergangenheit diesbezüglich keine Probleme mit dem deutschen Fiskus. Ich kenne niemand der vom deutschen Fiskus angeschrieben wurde, um den Nachweis zu führen, ob er in Thailand eine Steuererklärung abgegeben hat, um dann ggf. wegen der Nichtbesteuerung in Thailand Rechtsansprüche daraus abzuleiten. Schon in der Vergangenheit war diese Rente in Thailand steuerfrei, wenn sie erst in Folgejahr des Bezugs nach Thailand überwiesen wurde. Dieser Sachverhalt ist dem deutschen Fiskus bekannt.
Harald
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20.10.2024
@Andre, ich hatte das auch mehrfach gelesen ohne eine steuerliche Grundlage dazu zu finden! Objektiv betrachtet muss jeder der Einkommen hat, dieses irgendwo versteuern, das ist aber abhängig von DBAs, Steuerregeln der Länder in denen man sich aufhält usw. Ehrlicherweise bin ich wohl nicht gut genug ausgebildet, um diese Thematik ganz zu verstehen. Ich gehe als über 65-jähriger deutscher Rentner der DRV davon aus, das ich mit meinem Wohnsitz in Thailand und Aufenthalt über 180 Tage hier steuerpflichtig bin. Vielleicht verzichtet Thailand auf das Besteuerungsrecht für Rentner, wie es Vietnam z.b. auch tut! Haben wir dann Glück? Hat Deutschland dann wieder das Besteuerungsrecht, diesmal als beschränkt Steuerpflichtiger oder auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtiger mit um 50 % gekürzten Freibeträgen? Ich hoffe, das wir spätestens zu Weihnachten unsere Informationslücken schließen und wir Bescheid wissen! Höhere Freibeträge für ausländische Rentner wären im Fall der Steuerpflicht hier wünschenswert oder am Besten nur eine pauschale Steuer von 10000 oder 20000 oder 30000 Baht, je nach Renteneinkommen ohne die lästige Bürokratie. Vor der Bürokratie fürchten wir uns doch fast mehr als vor der Pflicht zu zahlen!?
Andre
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19.10.2024
@Harald
Zitat: „… da könnte es sein, das sie da steuerpflichtig sind, woher sie das jeweilige Einkommen beziehen!“
So etwas habe ich in diesem Zusammenhang mehrfach gelesen, aber leider nicht ermitteln können in welchem deutschen Steuergesetz das so oder ähnlich steht. Bitte um Hinweise, falls Sie oder andere dazu Angaben machen können.
Harald
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19.10.2024
@Mr. X, da könnte es sein, das sie da steuerpflichtig sind, woher sie das jeweilige Einkommen beziehen!
Mr.X
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18.10.2024
Was passiert eigentlich wenn ich aus Deutschland abgemeldet bin mit Verweis auf Thailand mich in DE trotzdem 160 Tage im Jahr Aufhalte. In Thailand 179 Tage und die restliche Zeit in Vietnam.
Durch die 179 Tage Thailand Lebenschwerpunkt. Zur Zeit der Lebensbescheinigung ist man in TH
Und jetzt ? Für den Deutschen Fiskus bin ich in Thailand ABER für Thailand bin ich auch nicht die steuerpflichtige Zeit da
Das Deutsche Aussensteruergesetz ist in so einem Fall mit Sicherheit nicht zuständig da offiziell Thailand das Besteuerungsrecht hätte wenn ich denn über 180 Tage im Land wäre
Es gibt schließlich kein Gesetz was einen zwingt eine bestimmte Zeit in irgendeinen Land zu verbringen
Für DE bin ich im Ausland mit DBA also raus aus,der Steuerpflicht für die gesetzliche Rente Für TH nicht Steuerpflichtig und Vietnam sowieso nicht
Nur mal nen Denkmodell. Ich mein ja nur mal
Harald
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18.10.2024
@Nick, ich möchte Andre recht geben, wenn ich zwar in D gemeldet bin , aber mehr als 180(183) Tage in Thailand meinen Wohnsitz habe, bin ich nach DBA in Thailand steuerpflichtig, weil das DBA das regelt! Das Besteuerungsrecht Deutschlands tritt in diesem Fall in den Hintergrund! Dies gilt für Renten der deutschen Rentenversicherung! Pensionen der deutschen Beamten werden aber trotz mehr als 180(183) Tagen in Deutschland besteuert! Andere Einkommensarten werden auch entweder Thailand oder Deutschland zugewiesen!
Andre
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18.10.2024
@Nick
Danke für Ihre wichtige Replik. Vielleicht finden wir ja im Fall Boris Becker die Ursache für die Fehleinschätzung von Ihnen und anderen Kommentatoren.
Wo liegt also die Ursache dieser Fehleinschätzungen?
Antwort: Thailand ist nicht Monaco!
Beides sind souveräne Staaten, aber nur mit Thailand existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), dass wie bereits kommentiert gegenüber den nationalen Steuergesetzen höherrangig ist. Ohne DBA mit Monaco galt somit im Fall Boris Becker das deutsche Steuerrecht uneingeschränkt weiter.
Gegenüber Thailand ist das nicht der Fall, hier gilt zuerst das DBA, das deutsche Steuerrecht ist nachrangig. Laut dem DBA hat bei einer Anwesenheit in Thailand von mindestens 180 Tagen im Jahr Thailand z.B. bei der Rente nach Artikel 18, Absatz 1 das alleinige Besteuerungsrecht. Das trifft auch auf andere Einkünfte wie Zinsen oder Dividenden zu.
Es ist also im Steuerrecht wichtig zuerst zu schauen, ob mit dem betroffenen Land ein DBA besteht oder nicht (https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Doppelbesteuerungsabkommen).
Außerdem geht es ja in den Kommentaren nicht um die Abmeldung aus D wie im Fall Boris Becker um Steuern zu hinterziehen. Es geht im Gegenteil um die Nichtabmeldung in D, um in D eine Steuererklärung für die gesetzliche Altersrente einzureichen, dadurch die hohen Freibeträge in D in Anspruch zu nehmen, somit im Vergleich zu Thailand keine oder nur sehr geringe Steuern zu zahlen und dem Steuerberechtigten Staat Thailand die Steuern vorzuenthalten. Wer dann auch noch fälschlicherweise Zinsen und Dividenden wegen der höheren Freibeträge in Deutschland bei der Steuererklärung in Deutschland angibt, vielleicht sogar die deutschen Freibeträge überschreitet und diese Einkommen im Jahr des Bezugs nach Thailand überwiesen hat, der hat gegenüber dem Steuerberechtigten Thailand schon eine Steuerhinterziehung in Größenordnung begangen.
Wer in der Vergangenheit eine Steuerhinterziehung gegenüber Thailand begangen haben sollte, der sollte prüfen, ob es eine strafbefreiende Selbstanzeige in Thailand gibt, um seinen Aufenthaltsstatus in Thailand nicht zu gefährden. Thailändische Steueranwälte können sicher darüber aufklären. Steuerprüfungen durch den thailändischen Fiskus können bis zu 10 Jahre rückwirkend erfolgen. Spätestens wenn die Daten der Ein- und Ausreise von Personen mit einem Aufenthalt ab 180 Tagen im Jahr von der Immigration automatisch an den thailändischen Fiskus übermittelt werden und dort keine Steuererklärung vorliegt, gibt es Probleme. Ein entsprechendes Programm zur Abfrage der Datenbank der Immigration und automatischen Datenübertragung kann jeder Informatikstudent im ersten Semester schreiben. Die Vorlage einer Steuererklärung für die jährliche Aufenthaltsverlängerung stand auch schon in Rede.
Fazit: Ihr Kommentar ist falsch, da das genannte Beispiel von Boris Becker/Monaco nicht auf Thailand übertragbar ist. Jeder sollte die Steuergesetze seines Gastlandes kennen und seinen steuerlichen Pflichten vollumfänglich nachkommen.
Nick
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17.10.2024
@ Andre.
Ihr Kommentar ist zwar lang aber falsch. Wer in D gemeldet und/oder wohnhaft ist, der ist auch in D steuerpflichtig. Ist so.
Siehe B. Becker, der dachte auch sich aus D abmelden und trotzdem in München wohnen wäre ne tolle Steuersparidee.
https://www.juhn.com/fachwissen/steuerhinterziehung-selbstanzeige/boris-becker-steuerhinterziehung
Andre
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17.10.2024
An den namenlosen Kommentator vom 16.10.
Zitat: „@Doris. Das gibt nur wenn der Rentner NICHT in D abgemeldet ist und dort Steuern zahlt. Ist er abgemeldet und lebt in TH sieht das Ganze ganz anders aus, nämlich Steuerpflicht in Thailand (wenns denn kommen sollte).“
Ihr an Doris gerichteter Kommentar ist so nicht richtig. (Im Zitat meinten sich wahrscheinlich gilt, statt gibt)
Begründung: Die Rangfolge im Rechtssystem! Völkerrechtliche vereinbarte Steuergesetze wie die Doppelbesteuerungsabkommen sind vorrangig gegenüber den nationalen Steuergesetzen. Auch wer in Deutschland gemeldet ist und sich im Steuerkalenderjahr 180 Tage oder länger in Thailand aufhält, ist nach Artikel 18 Absatz 1 mit seiner Altersrente in Thailand steuerpflichtig. Thailand hat hier das alleinige Besteuerungsrecht. Kein deutsches Finanzamt wird die gesetzliche Altersrente besteuern, wenn es weiß, dass der in Deutschland gemeldete Antragsteller sich 180 Tage oder länger in Thailand aufgehalten hat.
Ich weiß, das machen nicht wenige deutsche Rentner so, Steuerklärung unter Angabe der Altersrente in Deutschland da sie wegen der hohen Freibeträge in Deutschland sowieso keine oder nur eine sehr geringe Einkommensteuer auf diese Rente zahlen. Und die meisten von denen wissen ganz genau das sie in Thailand und nicht in Deutschland steuerpflichtig sind.
Andre
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17.10.2024
@Alex L.
Zitat: „Und die Hinweise in ein anderes Land umzusiedeln, machen ueberhaupt keinen Sinn, wenn Thailand seit Jahren Lebensmittelpunkt ist (z.B. : verheiratet, Familie, Haus usw.).“
Ja, das ist aus Ihrer Sicht natürlich richtig. Meine Hinweise auf die Alternative Vietnam richten sich in erster Linie an ungebundene Neuankömmlinge, die noch keine bzw. schwer rückgängig zu machende Investitionen wie Condo- oder Hauskauf getätigt haben oder Leute die zukünftig Planen auszuwandern. Der Wochenblitz wird ja nicht nur in Thailand gelesen. Thailand steht bei vielen im Fokus wie auch bei mir. Das Geld für den Condokauf in Thailand war schon überwiesen. Nach den neuen Steuerregeln hatte ich den Kauf aber unterlassen. Heute bin ich dem ganzen Tohuwabohu um die neuen und zukünftig geplanten Steuerregeln sehr dankbar. Größere Investitionen in Thailand kommen somit für mich mehr nicht infrage. Ich schreibe diesen Kommentar wie den zuvor an Doris gerichteten (ich hoffe er wird veröffentlicht) gerade wartend auf meinen Flug zur Weiterreise nach Da Nang aus Vietnam. Ich bin seit meiner Auswanderung inzwischen das dritte Mal in Vietnam und empfehle Ihnen einen Besuch. Auch wenn Ihre Lebenssituation eine andere ist, sollten Sie mit Ihrer Familie einmal Urlaub von Thailand in Vietnam machen. Thailand ist völlig überbewertet, sowohl landschaftlich als auch was die Menschen anbetrifft. Wenn Sie die Berge lieben, dann besuchen Sie im südvietnamesische Hochland Da Lat und Ta Dung. Im nordvietnamesischen Hochland Sa Pa und dem Fansipan, einfach atemberaubend schön. Was die Berge bzw. den Norden Thailands anbetrifft, da kann Thailand nicht mit Vietnam mithalten. Falls Sie Städte und das Meer lieben, empfehle ich Ihnen Nha Trang und Da Nang, anders als Pattaya oder Hua Hin ist dort das Meerwasser sauber und das unbeschwerte Schwimmen ist ein Vergnügen. Wenn Sie Inseln bevorzugen, dann sind die vielen Inseln in der Halong Bucht zu empfehlen. Alles Gute für Sie und Ihre Familie.
Andre
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17.10.2024
@Doris
Zitat: "Deutsche Rentner müssen sich wegen des DBA um die Versteuerung ihrer Renten keine Sorgen machen".
Ist das wirklich so?
Es besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht für alle Arbeitnehmer in der Rentenversicherung. Dabei sind die Arbeitnehmer der Privatwirtschaft von denen der „Gebietskörperschaften“ zu unterscheiden.
Arbeitnehmer von „Gebietskörperschaften“ sind neben den Beamten auch die Angestellten des öffentlichen Dienstes, also z.B. auch Lehrer die keine Beamten sind, sondern Angestellte und die statt Pensionen Renten beziehen.
In welchem Absatz regelt das DBA die Besteuerung der Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht, um eine Doppelbesteuerung vermeiden?
In Artikel 18, Absatz 1: Hier geht es um die Besteuerung der Alterseinkünfte für Arbeitnehmer, die aus einer Beschäftigung in der Privatwirtschaft resultieren.
In Artikel 18, Absatz 2: Hier geht es um die Besteuerung der Alterseinkünfte für Arbeitnehmer die aus einer Beschäftigung von „Gebietskörperschaften“ resultieren. Das sind also wie bereits zuvor oben erklärt nicht nur Pensionen, sondern auch Renten!
Da sie den Text des Artikel 2 nicht verstehen und für Sie lesbar einkürzen, dabei auch noch das entscheidende Wort „Gebietskörperschaften“ streichen, kommt es zu der Fehleinschätzung von Ihnen, Zitat: „Deutsche Rentner müssen sich wegen des DBA um die Versteuerung ihrer Renten keine Sorgen machen.“ Deutsche Rentner, für die Artikel 18, Absatz 1 gilt, müssen sich aber Sorgen machen, da hier das alleine Besteuerungsrecht bei Thailand liegt und bis heute unklar ist wie und in welchem Umfang Thailand zukünftig sein Besteuerungsrecht ausübt. Ein wichtiges Beispiel ist der Anteil der Altersrente, der aus der ehemaligen sogenannten „vorgelagerten Besteuerung der Rentenversicherungsbeiträge zu Erwerbszeiten“ resultiert, der Teil also, für den bereits in Deutschland Steuern bezahlt worden sind. Dieser Anteil der Altersrente muss später Rentnern in Deutschland steuerfrei ausgezahlt werden, da es sonst bereits in Deutschland zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung kommen würde. Bis heute ist unklar, ob sich das thailändische Finanzministerium genau bei diesem Punkt – der ehemaligen vorgelagerten Besteuerung Rentenversicherungsbeiträge zu Erwerbszeiten – an das DBA hält, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Diese sehr einfache Frage, die viele heutige Rentner in Thailand betrifft, wurde bis heute vom thailändischen Finanzministerium nicht beantwortet! Momentan würde das Finanzamt Chonburi gegen das DBA verstoßen. Ich verfüge über eine fiktive thailändische Steuerberechnung für das Jahr 2022, in der es zu einer Doppelbesteuerung eines erheblichen Anteils meines bereits zuvor in Deutschland besteuerten Anteils meiner Rente kommen würde. Ich gehe somit davon aus, dass es bei deutschen Rentnern die einer Besteuerung nach Artikel 18, Absatz 1 unterliegen in der Vergangenheit zu einer Doppelbesteuerung dieses Anteiles der Altersrente gekommen ist und Thailand sich nicht an das völkerrechtlich höherrangige Steuergesetz gehalten hat, denn der dafür geltende thailändische Freibetrag von nur 100.000 THB ist idR viel zu niedrig. Mein Hinweis im Finanzamt Chonburi, dass die thailändischen Steuergesetze nur uneingeschränkt für Thailänder und steueransässige Ausländer ohne Doppelbesteuerungsabkommen gelten und das die für mich erstellte fiktive Steuerberechnung somit falsch ist bzw. zu hoch ausfällt, löste bei den zum Schluss bis zu drei sehr netten und hilfsbereiten Damen Verwunderung aus! Vielleicht liegt hier eine Ursache für das Schweigen des thailändischen Finanzministeriums, in den falschen Steuerberechnungen in der Vergangenheit gegenüber vielen deutschen Rentnern, vorausgesetzt, dass alle Finanzämter in Thailand dasselbe Berechnungsschema anwenden.
Fazit:
Liebe Doris, Sie sollten sich sachkundig machen, was „Gebietskörperschaften“ sind, erst dann können sie den Text des DBA Artikel 18, Absatz 2 verstehen und im Ausschlussverfahren richtig schlussfolgern auf welche Alterseinkünfte sich Artikel 18, Absatz 1 bezieht.
Deutsche Alterseinkünfte für die Artikel 18, Absatz 2 gilt, bezieht sich nicht nur auf die Pensionen der Beamten, sondern auch auf die Renten ehemaliger Angestellter von „Gebietskörperschaften“. Für diesen Personenkreis ändert sich nichts. Deutschland hat dafür das alleinige Besteuerungsrecht, Thailand erhebt darauf keine Steuern.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Richtig sind nur Ihre Hinweise auf die Betriebsrente und die Pensionäre. Bitte prüfen Sie meine Hinweise und recherchieren Sie selbst im Internet den von Ihnen eingekürzten und somit ignorierten Begriff „Gebietskörperschaften“. Hier liegt die Ursache Ihrer Fehleinschätzung.
Sorry, mein Kommentar ist länger geworden als ich dachte. Vielen Dank für das Lesen.
Wolfgang
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17.10.2024
Hallo,Gerhard,
und wie setzen sich die 400.000 Baht,die ja nach deiner Meinung nicht versteuert werden zusammen?Ich hab mehrere Beispiele errechnet,komme aber nie auf diese Summe.
Es existieren etliche Freibetraege,aber nach zulesen sind sie meines Wissens nirgends.Ausser den 150.000 Baht.der Steuertabelle.Solang das nicht schwarz auf weiss irgendwo aufgefuehrt ist,glaub ich erstmal an nichts,was so gemunkelt wird.Auch bin ich mir nicht sicher,ob in den 190.000 ab 65J.nicht schon die 150.000 der Tabelle mit enthalten sind,oder noch extra dazu kommen.Auch hier gibt es keinerlei Beweise dafuer.Und wenn,warum wird sowas nicht schon laengst veroeffendtlich.?Auch hab ich schon oefters gelesen,das einige sagten,das alles wuerde in dem Revenue Abs.so und so stehen,ich hab mir das ebenfalls angetan,alles durch zu lesen,konnte aber auch hier aber keine Info der Freibetraege finden.
Selbst wenn es da stehen wuerde,weiss man nicht sicher,ob das noch gueltig ist,denn staendig hoehrt man,es gaebe eine Ueberarbeitung der Steueregeln,was aber ueberarbeitet wurde,scheint weiter ein Geheimnis zu bleiben.Das einigste was klar ist,das jetzt seit ueber 1 Jahr nichts klar ist.
"Deutsche Rentner müssen sich wegen des DBA um die Versteuerung ihrer Renten keine Sorgen machen"
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16.10.2024
@Doris. Das gibt nur wenn der Rentner NICHT in D abgemeldet ist und dort Steuern zahlt. Ist er abgemeldet und lebt in TH sieht das Ganze ganz anders aus, nämlich Steuerpflicht in Thailand (wenns denn kommen sollte).
P. Steiner
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16.10.2024
ich gebe Harald recht. Aber wohl nur ein Wunschtraum. Ja, bei mir mir wird`s happig; 28 Jahre Thailand mit Familie und Angehängsel insgesamt 22 Leben, welche an meinem "Geldbeutel" hängen...aber langsam reichts..
Harald
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16.10.2024
@Doris, es ist schon geklärt, das die Einkunftsart Rente aus der deutschen Rentenversicherung hier in Thailand zu versteuern ist!
Karl
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16.10.2024
Seit 2000 in Thailand immer wieder Gold um die Ecke gesammelt und daher jetzt und in ferner Zukunft, keine Probleme mit TIN, STEUERN ect. ect.
Hier geht ja einigen der Arch auf Grundeis!!
Gerhard
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16.10.2024
@ Doris. Sorry, Doris was Du kommentiert stimmt so nicht. Ein deutscher Rentner der NUR eine staatliche Rente bezieht (RVA) und in Thailand lebt (über 183 Tage) ist in Deutschland nicht steuerpflichtig (Finanzamt Neubrandenburg), sondern laut DBA in Thailand. Nur hat Thailand bislang auf eine Besteuerung verzichtet.
Gerhard
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16.10.2024
Ich lasse ab 1.1,2024 nicht mehr) meine Rente nach Thailand ueberweisen, sondern auf ein Konto in Deutschland. Von da aus auf mein Wise Konto in Belgien. Nach 400.000 Bath (Ueberweisungen nach Thailand) habe ich den Transfer eingestellt und diese 400.000 Bath erkläre ich und es sind keine Steuern fällig. Vom Konto/Kreditkarte kann man sehr viel zahlen, ohne Thailand zu berühren. Die internationale Krankenkasse, Fluege, Hotels, Bestellungen bei Ali Express oder Amazon und vieles mehr. Ganz unabhängig davon, der Wechselkurs ist derzeit nicht gut, also erst einmal das Baht Guthaben in Thailand verbrauchen. Sollte es bei dieser Regelung bleiben und nicht eine Besteuerung auf die gesamten Einkünfte, ob diese nach Thailand ueberweisen werden oder nicht, dann ist es kein grosses Problem. Die Besorgung einer Tin und die Steuererklärung muss auch nicht teuer werden, sofern man es nicht selber macht, obwohl die möglich ist.
Alex L.
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16.10.2024
Bisher waren die ganzen Berichte wegen der neuen Steuerregeln "viel Rauch um Nichts".
Der neuerliche Bericht ist "noch mehr Rauch um gar nichts".
Und die Hinweise in ein anderes Land umzusiedeln, machen ueberhaupt keinen Sinn, wenn Thailand seit Jahren Lebensmittelpunkt ist (z.B. : verheiratet, Familie, Haus usw.).
Doris
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16.10.2024
Deutsche Rentner müssen sich wegen des DBA um die Versteuerung ihrer Renten keine Sorgen machen.
DBA, Artikel 18, Absatz 2
"Ungeachtet des Absatzes 1 sind Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere un-selbständige Arbeit sowie Renten, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem von diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen gezahlt werden in dem anderen Vertragsstaat von der Steuer befreit."
Hier die meine gekürzte, lesbare Version:
„Ungeachtet des Absatzes 1 sind Ruhegehälter (Pensionen) und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die von einem Vertragsstaat (Deutschland) ……. gezahlt werden in dem anderen Vertragsstaat (Thailand) von der Steuer befreit“
Das ist steht doch wohl unmissverständlich und klar, dass deutsche Ruhestandsbezüge nicht zu versteuern sind.
Absatz 1 bezieht sich auf Betriebsrenten, die meist in Deutschland zu versteuern sind.
Harald
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16.10.2024
Das Renten in Vietnam nicht besteuert werden, könnte von Thailand auch übernommen werden! Da wären viele ältere Rentner, nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern auch wegen der damit verbundenen Bürokratie, die sie aus Krankheits- und Altersgründen oft nicht mehr bewältigen können , sehr dankbar. Und das eingesparte Geld wird auch ausgegeben!