Bangkok — Die thailändische Zivilluftfahrtbehörde hat am 23. Januar 2025 eine bedeutende Änderung der Passagierrechte bekannt gegeben. Ab dem 19. Februar 2025 werden Fluggesellschaften in Thailand spezifischen Einschränkungen unterliegen, wann sie einem Passagier die Beförderung verweigern dürfen.
Diese Regelungen, die vom Civil Aviation Board unter der Aufsicht des stellvertretenden Premierministers und Verkehrsministers Suriya Jungrungreangkit erlassen wurden, sollen sowohl Sicherheit als auch den Schutz der Fluggastrechte gewährleisten.
Zu den neuen Bestimmungen zählt, dass Fluggesellschaften Passagiere abweisen können, wenn keine rechtzeitige Mitteilung über den Bedarf an spezieller Unterstützung erfolgt ist. Diese Maßnahme erfordert von Fluggesellschaften, dass sie alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den Bedürfnissen gerecht zu werden.
Ein weiterer Grund für die Verweigerung der Beförderung ist das Fehlen notwendiger Reisedokumente, wie Ausweise oder Visum.
Ebenso kann Passagieren die Einreise untersagt werden, wenn sie den Einwanderungskontrollen des Ziel- oder Transitlandes nicht entsprechen.
Besondere Regelungen betreffen Säuglinge unter 14 Tagen und unbegleitete Kinder unter 5 Jahren.
Auch schwangere Reisende, deren Schwangerschaft eine bestimmte Dauer überschreitet, die von den Richtlinien der jeweiligen Fluggesellschaft festgelegt ist, können abgewiesen werden.
Darüber hinaus ist eine Beförderung ausgeschlossen, wenn Passagiere oder deren Gepäck die Sicherheitskontrollen nicht bestehen oder die Durchsuchung ablehnen.
Solche Maßnahmen beruhen auf Sicherheitsüberlegungen, die im Air Navigation Act definiert sind.