Kommentare
Harald
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24.05.2024
@Siegfried, im DBA Deutschland Thailand wird für die jeweilige Einkommensart das Besteuerungsrecht entweder Thailand oder Deutschland zugesprochen. Ich meine, da gibt es keine gegenseitige Aufrechnung! Also, wenn im Vergleich Deutschland Thailand in Deutschland weniger Steuern zu zahlen sind, als in Thailand, würde Thailand nicht nochmal die Differenz als Steuern erheben dürfen! Wäre ja noch komplexer, da müsste man 2 Steuerberater engagieren, die Kosten verursachen und hätte 2 mal die lästige Bürokratie! Es wäre auch ein übermässiges Drangsalieren der zumeist älteren Steuerpflichtigen! Es reicht ja, einmal zu zahlen.
Siegfried
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24.05.2024
So, mein letzter Kommentar zu dem Thema (hoffentlich):
Das Formular P.N.D.90 für die Steuererklärung gibt es auch in englisch, wie ich gerade gesehen habe.
Siegfried
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24.05.2024
Was ich noch vergessen habe zu erwähnen, es steht ja deutlich auf der Homepage der Thailändischen Steuerbehörde:
Income tax paid abroad can be credited against Thai taxes
if permitted under Double Tax Agreement (DTA).
So, there will be no double taxation for residents of Thailand.
Da für Österreicher, welche in Thailand leben, mehr Steuer in Österreich abgezogen wird als sie in Thailand bezahlen müssten, müssen sie hier auch keine Steuer nachzahlen. Allerdings ist ein nachweis der gezahlten Steuer in englischer Sprache vom Österreichischen Finanzamt erforderlich. Steuernummer holen und Formular ausfüllen muss jeder.
Das ist nicht so schwierig wie es aussieht.
Die Homepage des Thailändischen Finanzministeriums:
https://www.rd.go.th/272.html
und da steht es sogar in Englisch "How do Foreigners living in Thailand" pay Tax"
Siegfried
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24.05.2024
@Manfred Schuwerk
Ich entschuldige mich, aber ein Bekannter aus Deutschland der auch hier in Mukdahan lebt hat mir gesagt daß er, seitdem er in Thailand lebt, in Deutschland keine Steuer auf seine Rente mehr bezahlt. Auf dem Finanzamt in Deutschland wurde ihm gesagt daß er die Steuer stattdessen in Thailand bezahlen muss. Aber wie gesagt, ich kann da nur wiedergeben was er mir gesagt hat, da ich mich als Österreicher, der ja in Österreich genug Steuer bezahlt (mehr als ich in Thailand bezahlen müsste) bzgl. der Deutschen Rente bzw. Steuer nicht auskenne.
@Manfred
Was in Deutschland Rente ist wird in Österreich als Pension bezeichnet. Beamte bekommen keine Pension, die bekommen eine sogenannte Beamtenpension oder Ruhegehalt. Durchschnittlich 5000 Euro. Allerdings zahlen seit ein paar Jahren auch Beamte in die normale Pensionsversicherung ein, d.h. Beamtenpension wird es nicht mehr lange geben, sondern nur noch eine einheitliche Pensionskasse für neue Pensionäre.
Michael Krispin
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23.05.2024
Ich denke auch wie so mancher User hier schon schrieb, dass diese Unsicherheit nun von Thai-Steuerberatern und sonstigen Experten zur Zeit ausgenutzt werden um bei vielen aengstlichen Residenten abzukassieren. Die Regierung hat bei der Veroeffentlichung moeglicherweise wirklich nur auf die hohen Vermoegen einiger geschielt, ohne sich im Klaren zu sein welche Nebenwirkungen dies nun hervorruft.
Ungeachtet ob ich nun in TH als Rentner Steuerpflichtig werde oder nicht, muesste ich laut Steuerrechner zB von der UOB Bank (siehe Webseite) so grob 10.000THB im Jahr an Steuern bezahlen. Da kann auch ein Steuerberater nicht dran vorbei der mir ebenfalls mindestens diese 10k zusaetzlich kosten wuerde. Das Formular fuer die Steuererklaerung kann man sich ja mal uebersetzen lassen oder gibt es vielleicht schon im Inet. Mir scheint es wirklich nicht kompliziert zu sein. Ich kenne aus meiner beruflichen Taetigkeit in Malaysia und Singapur deren Steuerformulare und die sind sehr einfach zu verstehen ob der begrenzten Abzugmoeglichkeiten. Thailand scheint es aehnlich zu halten.
Zum DBA DE-TH. Meine Betrachtung spiegelt mein persoenliches Verstaendnis aus Sicht eines einfachen Rentners dar. Ich bin oder war nicht in einem steuerberatendem Gewerbe taetig.
Betroffen sind ja zuallererst nur Residenten die laenger als 180 (Artikel 14 Absatz 2a =183) Tage sich in Thailand aufhalten. Alle Berufstaetigen, die von einer DE Firma beschaeftigt sind und in TH arbeiten betrachte ich hier nicht. Da wird es kompliziert.
Artikel 2 beschreibt das Einkommen. Hier sind Einkommen und zB Zinsen aus Vermoegen erwaehnt. Im Koenigreich Thailand ist nur die Einkommensteuer (income tax) und eine oertliche Aufbausteuer (local development tax) als steuerpflichtiges Einkommen fuer das DBA erwaehnt.
Ob in Thailand ueberhaupt Steuern auf Renten erhoben werden entzieht sich meiner Kenntnis.
Alle Thais die ich dazu befrug haben mich nur mit grossen Augen angeschaut.
Artikel 6 beschreibt Einkuenfte von unbeweglichem Vermoegen (Haeuser/Mieten etc) und koennen in TH steuerpflichtig werden
Artikel 10 beschreibt die Dividenden, die (Absatz 4a) Einkuenfte aus Aktien etc gleichgestellt sind.
Hier ist wohl auch die Auszahlung von Rentenversicherungen (Riester, Privat) darunter zu verstehen.
Artikel 11 beschreibt das Zinsen bis zu 25% auch von TH besteuert werden duerfen (Absatz 1+2)
Spaeter in diesem Artikel wird aber eingeschraenkt dass diese Zinsen aus Schulden/Krediten definiert sind. Hier ist also fraglich ob damit auch Zinsen aus Guthaben gemeint sind,oder ob diese unter den Dividenden fallen
Der Absatz 18.2 besagt das Renten und Ruhegehaelter in dem anderem Vertragsstaat (TH) von der Steuer befreit sind. Das ist ein klares Statement, stammt aber aus der Zeit 1967.
Inzwischen sind in DE auch die Renten steuerpflichtig nachdem ein Beamter geklagt hatte dass es ungerecht sei dass seine doppelt hohe Pension steuerpflichtig waere und die der Rentner nicht. Danke dafuer Herr Beamter.
Zur Zeit sind wir in DE in der Uebergangsphase, so dass ein Teil der Rente weiterhin steuerfrei gilt.
Der steuerfrei Anteil haengt vom Anfang des Rentenbezug ab und ist bei mir (Dez2023) zB immehin noch 15%.
Artikel 22 beschaeftigt sich ueber das Recht und Hoehe der Steuer fuer die jeweiligen Staaten.
Auch hier wird explizit in Absatz 2.7 nur auf Ruhegehaelter nach Artikel 18 Absatz 1 verwiesen. Also wenn die Verguetung woanders als Ausgaben steuerlich abgesetzt wird.
Artikel 23 Absatz 2 schraenkt ein dass Steuerfreibetraege im jeweils anderem Land nicht beruecksicht werden muessen.
Artikel 27 Wird evt. wichtig wenn Besserstellungen in einem anderem Vertragsstaat bestehen. Dann sind sie ausgenommen von dem DBA. Das uebersteigt aber meinem Rechtsverstaendnis, kann aber bei evt. Klagen wichtig werden.
Ueberhaupt sehe ich eine riesige Klagewelle auf TH zukommen im naechstem Jahr, abgesehen von den Moeglichkeiten der Thailaendischen Steuerbeamten auf einmal 500k Steuerantraege zusaetzlich zu bearbeiten, wo doch nur ungefaehr 20% der Thais aktuell eine Steuererklaeung abgeben. Ich halte deshalb die Fuesse flach. Man wird mir schon mitteilen bzw in der Royal Gazette was ich ab naechstes Jahr zu tun habe. Ich ueberweise zur Zeit nur das noetigste auf mein TH Konto und den Rest behalte ich in DE oder Singapur. Die Wechselstuben wird es ja auch im naechstem Jahr noch geben fuer normale Touristen.
Manfred Schuwerk
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23.05.2024
Ach Herr Siegfried, Deutschland besteuert Pensionen sehr wohl. Also schreiben Sie hier bitte nichts worüber Sie nicht Bescheid wissen.
Harald
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22.05.2024
@Mr. X, ich hatte mich schon an die Deutsche Botschaft in Bangkok gewandt und sie gebeten, ähnlich wie die Schweizer Botschaft, um gründliche Aufklärung zu ersuchen! Die haben mir noch nicht mal geantwortet! Es ist scheinbar außerhalb ihres Aufgabenbereichs, uns Rentner in dieser Frage zu unterstützen!
Ich bin auch der Meinung, weil ich mich da schon mit Steuerberatern unterhalten habe, das der Artikel 18 des DBA regelt, das deutsche Rentner der DRV in Thailand steuerpflichtig sind. Wäre natürlich gut, wenn dem nicht so wäre, wir Rentner wie in Deutschland die vollen Freibeträge bekämen und nicht die Hälfte wie für Thailand vorgesehen und in Deutschland steuerpflichtig wären. Zusammen mit dem Rentenfreibetrag müssten dann die meisten Rentner, die nur Renteneinkommen zu versteuern haben, keine Steuern zahlen.
Rainer
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22.05.2024
@Chang
Ich bekomme keine Tax-Id, weil ich in Thailand nicht steuerpflichtig bin (DBA).
Mr.X
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22.05.2024
NACHTRAG
Die Links verweisen lediglich auf das Doppelbesterungsabkommen wo Artikel 18.2 genau beschrieben wird
@Chris
Eben halt nicht normal gemäss DBA. Ohne jemanden nahetreten zu wollen. Sinnbefreite Kommentare sind nicht besonders förderlich in einer obkjektiven Diskussion und kann man sich sparen.
Mr.X
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22.05.2024
Wie ich schon in meinen Leserbrief schrieb
- Kolumnen Leserbriefe: Kommentar von Mr. X: Deutsche Rentner und Pensionäre -
besagt das DBA eine Befreiung der Steuerpflicht der gesetzlichen Renten (DRV) im Zielland (TH)
Warum das so ist wird dort beschrieben Bitte zuvor lesen.
Anscheinend scheinen nur @Doris und ich das so rauszulesen.
Ohne mich wiederholen zu wollen. Es ist an der Zeit das die Deutsche Botschaft mit dem thailändischen Finanzministerium in Kontakt tritt um diesen Sachverhalt zumindestens für Deutsche Staatsbürger offiziell zu klären.
Gerd
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22.05.2024
Doris, der angegebene link funktioniert nicht, Ich habe heute vom Bundesministerium Finanzen einen aktuellen link erfragt. Auf Seite 610 wird die Besteuerung von Renten ausgeführt.
danke für Ihre Nachricht. Probieren Sie es gern nochmal über den folgenden Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Thailand/thailand.html-. Alternativ können Sie auch auf unserer Website über die Reiter „Themen“, „Steuern“, „Internationales Steuerrecht“, „Staatenbezogene Informationen“ gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Referat Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog
Uwe
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22.05.2024
Einige sind hier ganz schoen am jammern, ohne sich scheinbar auch nur ansatzweise zu Informieren. Es gibt z.B. grosszuegige Abzugsmoeglichkeiten, so dass ein deutscher Rentner mit monatlich 1.000 Euro niemals Steuern bezahlen muss. Hier ein paar Einzelheiten ueber die Abzugsmoeglichkeiten
- Die ersten 150.000 THB sind Steuerfrei
-50% von meinem Einkommen, jedoch max. 100.000 THB
-Ueber 65 Jahre alt 190.000 THB
-Eigenert Lebensunterhalt 60.000 THB
-Ehepartner Lebensunterhalt 60.000 THB
-Krankenversicherung max. 25.000 THB
-Lebensversicherung max. 100.000 THB
(Kranken-und Lebensversicherung zusammen max. 100.000 THB)
Sollten sie noch Kind/Kinder haben oder nahe Angehoerige unterstuetzen koennen noch weitere Abschreibungen vorgenommen werden.
Also ein verheirateter Rentner ueber 65 Jahre kann schon einmal mindestens 560.000 THB von seinem Brutto abziehen bevor er ueberhaupt Steuern zahlen muss. Und fuer eine Steuererklaerung in Thailand brauch man wahrlich keinen Steuerberater, das ist die beruehmte Steuererklaerung auf dem Bierdeckel die vor ewigen Jahren in Deutschland mal versprochen wurde.
Weiterhin kann man noch Ersparnisse die vor dem 1.1.24 vorhander waren Steuerfrei nach Thailand einfuehren.
Manfred
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22.05.2024
@ Siegfried
Bitte nicht nicht Renten von der DRV und Pensionen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis über einen Kamm scheren.................
Die jeweiligen steuerrechtlichen Behandlungen sind sehr unterschiedlich
Roman
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22.05.2024
Also auf meiner Verwaltung Amphoe Muang, hat man mich angeschaut als käme ich von einem andern Stern, als ich wegen den Steuern die ich angeblich zu entrichten hätte nachgefragt habe.
Abwarten, irgendwann wird sich der Nebel lichten.
Volker
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22.05.2024
Abwarten und Tee trinken.
WilliWill
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22.05.2024
Wenn von mir eine Steuererklärung für die von mir versteuerte Kohle verlangt wird, bin ich Weg!
Karle
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22.05.2024
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Hans Gaiser
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22.05.2024
Hallo Siegfried,
Renten werden in Deutschland sehr wohl versteuert, sobald sie ca. 8000 Euro im Jahr übersteigen. Renten unter 8000 Euro sind steuerfrei.
In Österreich erhaltet ihr etwa eine doppelt so hohe Rente wie wir in Deutschland.
Also seid ihr wesentlich besser gestellt wie die meisten Rentner In Deutschland.
Chang
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22.05.2024
@Rainer
Da scheint es wohl ein Missverständnis zu geben. Es geht nicht um die Versteuerung von in Thailand erzielten Einkommen, sondern um Einkünfte, die Sie im Ausland (hier Deutschland) erhalten und nach Thailand transferieren. Dazu braucht man keine Arbeitserlaubnis.
Übrigens ist die für Koh Samui zuständige Provinzverwaltung in Surat Thani, die Distriktverwaltung (Amphoe) ist in Nathon ansässig.
Rainer
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22.05.2024
Ich bin Rentner aus Deutschland und lebe seit 7 Jahren auf Koh Samui. Am Montag war ich bei der Provinzverwaltung in Nathon und wollte eine Tax-Id beantragen. Dort erklärte man mir (in gutem Englisch), daß ich keine Tax-Id benötige und nicht bekomme, da ich keine Arbeitserlaubnis für Thailand habe und auch kein Unternehmen.
Vielleicht können meine Ausführungen einige Leser beruhigen.
KHUN KUN
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22.05.2024
1. Zuerst müßten alle Doppelbesteuerungsabkommen geändert werden.
2. Z.B. SCHWEIZ Im Doppelbesteuerungsabkommen steht eindeutig drinnen das die Renteneinkünfte nur in diesem Staat besteuert werden dürfen - damit ist die Schweiz gemeint.
3. Da wird auch von einer Gleichstellung der Besteuerung erwähnt. Da hätte der Schweizer
Botschafter sofort aufschreien müssen.
4. Ein Steuerberater oder Buchhalter kostet zwischen 40.000,-- und 60.000,-- Baht. Ohne einen solchen geht wahrscheinlich gar nichts.
5. Warum hat der Schweizer Botschafter nicht eindrücklich auf das DBA hingewiesen und gesagt das zuerst das DBA geändert werden muß.
6. Thailand und die EU wollen noch in diesem Jahr ein Freihandelsabkommen unterzeichnen. Ist da eine gesetzliche Krankenversicherung auch dabei?
7. Krankenversicherung in Thailand wäre auch noch mal ein Thema. (Aufpassen bei Gruppen - und Reiseversicherungen. Steht im Kleingedruckten.
Wildfried Mond
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22.05.2024
Wie heißt es so schon auf Thai: „Tscha Tscha“… immer schön ruhig bleiben
Wer wie ich mittlerweile 20 Jahre in Thailand verbracht hat, weiß, dass vieles in den verschiedenen thailändischen Regierungen eingeführt werden sollte.. Jahre lang darüber diskutiert, es aber nie umgesetzt wurde…
Ich erinnere nur an eine obligatorische Krankenversicherung für jeden Expat zur Visa Erneuerung, an eine Krankenpflichtversicherung für jeden Touristen, an eine Einreisegebühr, und an eine Grundsteuer
Nichts davon konnte umgesetzt werden, weil sich viele thailändischen Gesetze gegenseitig widersprechen und es wohl nur sehr wenige gibt, die diesen Gesetzesdschungel lichten könnten.
Kein Steuerbüro weiss tatsächlich, welches Steuergesetz am Ende umgesetzt wird, wenn überhaupt.
Die ersten Behörden haben bereits öffentlich erklärt, dass diese Steuer den Gesetzen ihres Hauses widerspricht.
Chris
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22.05.2024
Völlig legal von Thailand Steuern zu erheben. Im eigenen Land abmelden steuern sparen und in Thailand auf dicke Hose machen.
Siegfried
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22.05.2024
Eigentlich sollte das doch klar sein. Jeder ist Steuerpflichtig. Wenn es ein Doppelsteuerungsabkommen mit Thailand gibt, dann kann man dort nachlesen wie es mit der Steuerpflicht ist.
Ich bin z.B. Österreicher, d.h. mir wird von meiner Pension jede Menge Steuer in Österreich abgezogen. Lt. Doppelbesteuerungsabkommen mit Thailand ist die Steuer dort fällig wo man sich die Pension erwirtschaftet hat. Deutschland hingegen versteuert die Pensionen - oder Renten, wie das in Deutschland genannt wird - nicht, daher sind die alle in Thailand steuerpflichtig.
Ich würde gerne in Thailand meine Steuer bezahlen, ich habe es mir ausrechnen lassen, letztes Jahr hätte ich 24.000 Baht weniger Steuer gezahlt.
Ich wollte mich vor ein paar Jahren hier Steuerpflichtig melden und war deshalb am Finanzamt in Mukdahan vorstellig, jedoch habe ich festgestellt daß das nicht so leicht ist, ich wurde an das Finanzamt in Ubon verwiesen, dann habe ich es aufgegeben. Immerhin bekomme ich ja immer eine Pensionserhöhung, so gesehen finde ich es fair die Steuer in Österreich zu bezahlen. 2023 wurde die Pension z.b. um 5,8% erhöht, 2024 um 9,7%, und wie es momentan aussieht wird die Pension mit 1.1.2025 wieder um 4,9% erhöht. In Österreich richtet sich die Pensionserhöhung nach der Inflationsrate von August bis Juli. Daher sind die 4,9% für 2025 nur eine momentane Prognose von Finanz.at, aber in den letzten Jahren waren die Prognosen immer richtig.
Doris
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22.05.2024
Die deutschen Expats sollten den Premierminister bitten, eine Aussage zu treffen, ob das Doppelbesteuerungsabkommen einseitig von Thailand gekündigt wurde. Glaubt keinem etwas über die Steuerpflicht von Deutschen, der das DBA nicht kennt. Das DBA besagt in Artikel 18, Absatz 2 , dass Renten und Pensionen in Thailand nicht zu versteuern sind. Hier ein Auszug des DBA 18.2 "... sind Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die von ..... gezahlt werden, in dem anderen Vertragsstaat von der Steuer befreit." Den gesamten Wortlaut koennt ihr beim Bundesfinanzministerium nachlesen, hier der Link https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Thailand/1968-07-26-Thailand-Abkommen-DBA.html
Rolf
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22.05.2024
Es wäre nun wiriklich an der Zeit, dass das Finanzministerium Klarheit schafft unter welchen Bedingungen Expats Steuern bezahlen müssen oder auch nicht. Was mich am meisten stört, dass von uns Expats verlangt wird jährlich eine Steuererklärung auszufüllen, auch wenn man allenfalls nicht steuerpflcihtig ist. Es gibt genug Thais die selbständig arbeiten und mit Sicherheit den Freibetrag überschreiten, jedoch keine Steuererklärung ausfüllen müssen. Das betrifft Handwerker, Bars, Bargirls, Imbissbuden, Massageshops, Verkaufstellen an den Märkten, etc. Es sollte endlich auch aufgelistet werden, welche Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten es gibt und ob die Erneuerung des Visums von einer Steuer-ID Nummer abhängig ist. Es erweckt in mir einfach den Eindruck, dass hier mit uns Ausländern durch entsprechende Firmen, eine goldene Nase verdient werden soll und wir die versprochenen 10'000 Baht für die Thais, ab 16 Jahren, mit unseren Steuerabgaben, finanzieren sollen. Es sollte auch in Betracht gezogen werden für Expats, welche in Thailand nur von einer Rente leben einen reduzierten Steuersatz oder eine Pauschale anzuwenden!
Harald
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22.05.2024
es wird wirklich höchste Zeit, das die thailändischen Finanzbehörden uns Rentnern genau erklärt, was das alles bedeutet und wie das ablaufen soll! Die meisten deutschen Rentner, die ausschließlich Einkommen aus Rente haben, müssten ihre nach Thailand überwiesenen Beträge nach DBA hier in Thailand besteuern lassen! Was auf dem deutschen Konto verbleibt, würde nicht besteuert werden.
Vielleicht gibt es ja auch Pauschalbeträge für ausländische Rentner, um die ganze Bürokratie abzumildern!? Warum nicht? Wenn bei bestimmten Visaarten, die für sehr wohlhabende in Frage kommen überhaupt keine Steuern verlangt werden, kann man sich auch vorstellen, das Rentner , die meistens nicht so viel Geld haben, eine geringere pauschale Steuer bezahlen, meinetwegen 10000 Baht. Damit wäre vom Aufwand den Finanzämtern auch gedient und die Steuerberater müssten sich auch nicht überschlagen!
Wo gibt es denn so etwas, ein Gesetz tritt in Kraft und keiner weis Bescheid?