Wir haben einen Artikel zusammengestellt, in dem die für Ausländer in Thailand eingeschränkten Berufe aufgelistet sind.
Thailand heißt ausländische Arbeitskräfte willkommen, die in Thailand arbeiten möchten.
Allerdings hat die Regierung bestimmte Regeln und Beschränkungen erlassen, die Ausländer einhalten müssen.
Ein besonderer Bereich der Beschränkungen betrifft die Beschäftigungsmöglichkeiten in Thailand.
Schauen wir uns an, welche Berufe für Ausländer verboten sind.
In Thailand arbeitende Ausländer
Ein Ausländer darf in Thailand keine Arbeit in eingeschränkten Berufen oder ohne gültige Arbeitserlaubnis ausüben.
Arbeitgeber in Thailand dürfen außerdem keine Ausländer für eingeschränkte Berufe oder Ausländer ohne Arbeitserlaubnis einstellen.
Eingeschränkte Stellenangebote in Thailand
In der Bekanntmachung über die für Ausländer verbotenen Berufe gemäß Abschnitt 7 der Notverordnung BE 2561 zur Beschäftigungsregulierung von Ausländern sind vier Listen mit eingeschränkten Berufen aufgeführt:
1: Streng verboten
Zu den Berufen, die für Ausländer streng verboten sind, gehören:
2. Führen von Kraftfahrzeugen, Führen eines nicht mechanisch angetriebenen Transportmittels oder Führen eines inländischen mechanisch angetriebenen Transportmittels, ausgenommen das Führen von internationalen Flugzeugen oder das Führen von Gabelstaplern
3. Auktion
4. Schleifen oder Polieren von Diamanten oder Edelsteinen
5. Haarschneiden, Frisieren oder Schönheitsbehandlung
6. Stoffweben von Hand
7. Mattenflechten oder Geräteherstellung aus Schilf, Rattan, Hanf, Stroh, Bambus, Bambushäutchen, Gras, Hühnerfedern, Kokosnussblättern, Fasern, Draht oder anderen Materialien
8. Herstellung von Maulbeerpapier per Hand
9. Herstellung von Lackwaren
10. Herstellung thailändischer Musikinstrumente
11. Herstellung von Nielloware
12. Goldschmuck, Silberwaren oder Roségoldherstellung
13. Herstellung von Bronzewaren
14. Thailändische Puppenherstellung
15. Herstellung einer Almosenschale
16. Seidenprodukte von Hand herstellen
17. Buddha-Statuen herstellen
18. Regenschirmherstellung aus Papier oder Stoff
19. Makler- oder Agenturtätigkeit, ausgenommen Makler- oder Agenturtätigkeit im internationalen Handel oder bei Investitionen
20. Thai-Massage
21. Zigarettendrehen mit der Hand
22. Reiseleiter oder Besichtigungstouranbieter
23. Hausieren
24. Manueller Schriftsatz thailändischer Schriftzeichen
25. Seidenhaspeln und ‑zwirnen per Hand
26. Büro- oder Sekretariatsarbeiten
27. Juristische Dienstleistungen oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren, ausgenommen folgende Berufe:
1. Wahrnehmung der Schiedsgerichtspflichten
2. Unterstützung oder Vertretung im Schiedsverfahren für den Fall, dass das auf den von den Schiedsrichtern behandelten Streitfall anwendbare Recht nicht das thailändische Recht ist.
2: Mit Ausnahmen verboten
Verbotene Berufe für Ausländer mit der Bedingung, dass Ausländern die Arbeit aufgrund internationaler Abkommen oder Verpflichtungen gestattet ist, an die Thailand gesetzlich gebunden ist, sind:
1. Controlling‑, Audit‑, Durchführungs- oder Erbringung von Buchhaltungsdienstleistungen, ausgenommen:
1. Gelegentliche interne Revisionstätigkeiten
2. Arbeit im Rahmen internationaler Abkommen oder Verpflichtungen, an die Thailand gebunden ist, für die der Berufsverband eine Bescheinigung ausstellt
2. Bauingenieurwesen in Bezug auf Beratung, Projektplanung, Entwurf und Berechnung, Bauaufsicht oder Herstellung, Inspektion, Verwaltungsarbeiten zur Organisation des Systems, Forschung und Prüfung, mit Ausnahme derjenigen, die im Rahmen des ASEAN Mutual Recognition Arrangement (MRA) und anderer internationaler Abkommen registriert sind.
3. Professionelle Architekturarbeiten in Bezug auf Projektstudien, Design, Baumanagement und ‑überwachung, Inspektion oder Beratung, ausgenommen für professionelle Architekten im Rahmen des ASEAN MRA für Architekturdienstleistungen und anderer internationaler Abkommen
3: Ausnahmen für Facharbeiter und angelernte Arbeitskräfte
Zu den für Ausländer verbotenen Berufen mit der Ausnahme, dass ausländische Arbeitnehmer bei der Arbeit für einen Arbeitgeber qualifizierte oder angelernte Arbeiten verrichten dürfen, gehören:
1. Landwirtschaft, Viehzucht, Forstwirtschaft oder Fischerei
2. Maurer‑, Zimmerer- oder Bauarbeiten
3. Herstellung einer Matratze oder Steppdecke
4. Messerherstellung
5. Schuhherstellung
6. Hutherstellung
7. Kleiderherstellung
8. Herstellung von Töpferwaren oder Keramik
4: Ausnahmen gemäß Verträgen
Verbotene Berufe, die ausländische Arbeitnehmer ausüben dürfen, sofern sie einen Arbeitgeber haben und ihnen gemäß dem Einwanderungsgesetz auf Grundlage von Absichtserklärungen oder Vereinbarungen zwischen der thailändischen Regierung und der ausländischen Regierung die Einreise nach Thailand gestattet ist, sind:
1. Arbeit (Handarbeit und einfache Arbeit, die körperliche Kraft erfordert)
2. Ladenverkäufer (Verkauf von Waren in einem Groß- oder Einzelhandelsgeschäft sowie Verkauf von Waren an Ständen oder in Geschäften auf Märkten oder am Straßenrand)