Berlin — Häufige und langanhaltende Krankheiten können unter bestimmten Umständen zu einer personenbedingten Kündigung führen, wenn sie erhebliche betriebliche Belastungen verursachen, erläutert die Arbeitsrechtsexpertin Kathrin Schulze Zumkley.
Dabei spielt eine vorausschauende Prognose der zukünftigen Fehlzeiten eine zentrale Rolle, wobei individuelle Umstände wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit oder das Vorliegen von Behinderungen in die Interessenabwägung einfließen müssen.
Abmahnungen sind hingegen ausgeschlossen, da Krankheit einen unveränderlichen Zustand darstellt; wer jedoch eine Krankheit vortäuscht, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen.
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