Berlin — In Vorstellungsgesprächen sind nur Fragen erlaubt, die direkt mit der ausgeschriebenen Stelle zu tun haben, während persönliche Fragen, wie nach Familienstand oder Gesundheitszustand, unzulässig sind und Bewerber das Recht haben, bei solchen Fragen zu lügen.
Bei übertriebenen Darstellungen von Fähigkeiten oder Erfahrungen erhöhen Bewerber ihr Risiko, das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zu gefährden, was zu rechtlichen Konsequenzen wie der Anfechtung des Arbeitsvertrags führen kann.
Bewerber sollten sich gut vorbereiten, diplomatisch auf unzulässige Fragen reagieren und sich bei Bedarf juristisch beraten lassen, um ihre Rechte zu wahren.
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