Berlin — Bundesinnenministerin Nancy Faeser verteidigt die Zahlung von 1.000 Euro „Handgeld“ an 28 nach Afghanistan abgeschobene Straftäter und bezeichnet dies als übliches Verfahren zur Vermeidung von gerichtlichen Anfechtungen.
Die Maßnahme wurde notwendig, um eine Verelendung der Abgeschobenen zu verhindern und ihre Rückkehr ins Heimatland zu erleichtern.
Faeser weist darauf hin, dass die Zahlung von Handgeld von den Bundesländern geregelt wird und zum Zweck einer finanziellen Absicherung für die ersten Monate in Afghanistan dient.
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